3571/AB XXI.GP

Bundesministerium für Soziale

Sicherheit und Generationen

Eingelangt am: 08.05.2002

Ich beantworte die an mich gerichtete Anfrage der Abgeordneten Mag. Maier und Genossin-
nen betreffend “Wissenschaftliche Prüfung von Lebensmittelfragen: neuartige Lebensmittel
II
", Nr.3584/J, wie folgt:

Fragen 1 und 2:


Der Abschlussbericht wurde im Februar 2000 dem SCOOP-Plenum vorgelegt. Da im Jahr 1998
kein österreichischer Vertreter in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet hat, sind auch keine genaueren
Informationen über die Ursachen der Verzögerung bekannt.

Frage 3:

Nach meinen Kenntnissen wurden die Ergebnisse aus finanziellen Gründen nicht vom Office for
Official Publications of the European Communities, Luxemburg veröffentlicht.

Frage 4:

In der Zusammenfassung des Berichts wird festgehalten, dass in den nächsten Jahren ein zuneh-
mendes Wissen über die menschliche Mikrobenflora erwartet wird. Hinsichtlich des Einsatzes von
gentechnisch modifizierten Mikroorganismen im Lebensmittelbereich muß jeweils im Einzelfall
eine entsprechende Evaluierung vorgenommen werden.

Als größte Risikofaktoren werden Antibiotikaresistenzgene in gentechnisch modifizierten Mikroor-
ganismen und die Möglichkeit des Aktivierens von "schweigenden Genen" in Mikroorganismen
gesehen. Bei der Herstellung von gentechnisch modifizierten Mikroorganismen zum Einsatz in der
Lebensmitteltechnologie ist die Verwendung von Antibiotikaresistenzen nicht akzeptabel, da die
Möglichkeit eines Transfers von Antibiotikaresistenzgenen auf Mikroorganismen des Gastrointesti-
naltrakts des Menschen besteht.

Weiters können bei der Herstellung von gentechnisch modifizierten Mikroorganismen durch Akti-
vieren eines vorher "schweigenden Gens" unerwünschte Proteinmetaboliten durch die Mikroorga-
nismen gebildet werden, die auch toxisch sein können.


Fragen 5 bis 7;

Auf Grund der vorläufigen Natur der Ergebnisse dieser Zusammenarbeit ergibt sich kein legistischer
Handlungsbedarf zur Änderung des Lebensmittelgesetzes. Endgültige Ergebnisse werden jedenfalls
bei der einschlägigen Risikobewertung zu berücksichtigen sein.