3581/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2002

BM für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Kollegen
vom 12. März 2002, Nr. 3598/J, betreffend Verhinderung von allgemeinen politischen
Debatten im Plenum des Nationalrates durch Enderledigung von Berichten der Bundes-
regierung in den Ausschüssen - Kostenaspekt dieser Berichte, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass es mir nicht ersichtlich ist, warum diese Anfrage
auch an den Bundesminister für Finanzen gestellt wurde.


Alle in der Einleitung zur Anfrage angeführten Berichte - sofern solche Berichte erstattet
werden - wurden auch in der vorigen Gesetzgebungsperiode unter der Vorgängerbundes-
regierung im jeweiligen Ausschuss enderledigt.

ad 1.)  enderledigt im Budgetausschuss (III-107 der Beilagen; 1996)

ad 2.)  enderledigt im Budgetausschuss (III-45 der Beilagen; 1995)

ad 3.)  enderledigt im Finanzausschuss (III-119 der Beilagen; 1996 und 1997)

ad 4.)  enderledigt im Budgetausschuss (III-49 der Beilagen; 1996 bis 2000)

ad 5.)  enderledigt im Budgetausschuss (III-95 der Beilagen; 1996)

ad 7.)  enderledigt im Budgetausschuss (III-158 der Beilagen; 1997)

ad 8.)  Bericht 1998 - 2002 nicht mehr behandelt;


vorgesehen war Enderledigung im Budgetausschuss
ad 10) enderledigt im Budgetausschuss (III-147 der Beilagen; 1997)
ad 11.)enderledigt im Finanzausschuss (III-80 der Beilagen; 1991 bis 1996)

Es ist mir daher nicht ersichtlich, wo für den Bereich der Berichte meines Ministeriums seit
Amtsantritt der neuen Bundesregierung eine Änderung eingetreten sein sollte.

Nun zu den konkreten Fragen im Einzelnen, wobei ich darauf hinweise, dass das Projekt einer
umfassenden Kosten- und Leistungsverrechnung derzeit in Angriff genommen wird und daher
die anteiligen Personalkosten nicht ermittelt werden können.

Zu 1. und 7.:

Zu a, b und g:

Die Förderungsberichte 1998 und 1999 wurden federführend von Mitarbeitern der

Abteilung II/1 unter Mitwirkung von Mitarbeitern der Abteilungen II/4, IV/10 und IV/15 sowie

sämtlicher Fachabteilungen der Budgetsektion erstellt. Die reinen Druckkosten beliefen sich

auf jeweils 1.509 €.

Zu c:

Es waren keine externen Berater beteiligt.

Zu h:

Die Berichte wurde nicht verkauft; es wurden daher auch keine Erlöse erzielt.

Zu 2., 5. und 10.:

Zu a bis h:

Gemäß Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses hat der

Bundesminister für Finanzen dem Staatsschuldenausschuss den Auftrag zu geben, jährlich

einen Bericht dem Nationalrat vorzulegen. Sämtliche Kosten sind von der Oesterreichischen

Nationalbank zu tragen.

Zu 3.:

Zu a, b und g:

Der Bericht wurde von Angehörigen der Abteilung II/11 erstellt.

Zu c:

Es waren keine externen Berater beteiligt.


Zu d, e und f:

Der Bericht wurde in einer Auflage in Höhe von 400 Stück für die Mitglieder des Nationalrates

und des Bundesrates hergestellt. Die reinen Druckkosten beliefen sich auf 400 €.

Zu h:

Der Bericht wurde nicht verkauft; es wurden daher auch keine Erlöse erzielt.

Zu 4.:

Zu a, b und g:

Das Budgetprogramm wurde federführend von Angehörigen der Abteilung II/12 unter Mit-
wirkung aller Abteilungen der Sektion
II sowie der Sektionen III und IV erstellt.

Zu c:

Es waren keine externen Berater beteiligt.

Zu d bis f und h:

Der Bericht wurde in einer Auflage in Höhe von 1000 Stück hergestellt. Die reinen Druck-
kosten beliefen sich auf 585 €. Der Bericht wurde nicht verkauft; es wurden daher auch keine
Erlöse erzielt.

Zu 6.:

Zu a, b und g:

Der Controllingbericht wurde von Angehörigen der Abteilung II/12 unter Mitwirkung der

Sektionen l und V erstellt.

Zu c:

Es waren keine externen Berater beteiligt.

Zu d bis f und h:

Der Bericht wurde in einer Auflage in Höhe von 500 Stück hergestellt. Die reinen Druckkosten
beliefen sich auf 432 €. Der Bericht wurde nicht verkauft und es wurden daher auch keine
Erlöse erzielt.


Zu 8.:

Zu diesem Punkt möchte ich vorerst Folgendes bemerken:

Die Fortschreibung des Stabilitätsprogramms erfolgt auf Basis der EU VO 1466/97, wonach
ein entsprechendes Programm dem Rat der EU sowie der Europäischen Kommission zu
übermitteln ist. Das Dokument ist ein Bericht über österreichische Maßnahmen. Diese Maß-
nahmen werden in der Regel und insbesondere bei gesetzlichen Vorhaben bereits vorher
intensiv im Nationalrat diskutiert (z.B. Budgetdebatte).

Zu a, b und g:

Das österreichische Stabilitätsprogramm 2000 - 2004 wurde unter Federführung von
Angehörigen der Gruppe III/A unter Mitwirkung von Angehörigen der Abteilung II/12 sowie
sonstiger betroffener Stellen des Bundesministeriums für Finanzen erstellt.

Zu c.:

Es waren keine externen Berater beteiligt.

Zu d bis f und h:

Der Bericht wurde in einer Auflage von 500 Stück hergestellt. Die reinen Druckkosten beliefen

sich auf 272 €. Da der Bericht nicht verkauft wurde, konnten auch keine Erlöse erzielt werden.

Zu 9.:

Dieser Bericht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und

wird auch nicht vom Bundesministerium für Finanzen erstellt.

Zu 11.:

Zu a, b und g:

An der Erstellung des Berichtes über die Tätigkeit der Internationales Amtssitz- und
Konferenzzentrum Wien AG betreffend die Geschäftsjahre 1997 - 2000 haben die Abtei-
lungen I/7 und Präsidialabteilung 4 mitgewirkt.

Zu c:
Externe Berater oder Sachverständige wurden weder bei der Erstellung des Tätigkeits-
berichtes noch bei der Publikation des Geschäftsberichtes 2000 der IAKW-AG eingeschaltet.


Zu d bis f und h:

Der Geschäftsbericht 2000 wurde in einer Auflagenhöhe von 800 Stück produziert, wobei
330 Exemplare dem Parlament zur Verfügung gestellt wurden. Die restlichen 470 Exemplare
wurden ausschließlich für Zwecke der IAKW-AG gedruckt.

Die anteiligen Gesamtkosten für die Erstellung des Geschäftsberichtes 2000 belaufen sich auf
9.781,20 €, welche naturgemäß von der IAKW-AG getragen werden.

Diese Kosten werden jedoch im Rahmen der Kostenersatzzahlungen des Bundes gemäß
lAKW-Finanzierungsgesetz der Gesellschaft ersetzt, soweit diese nicht durch eigene Ein-
nahmen abgedeckt werden.

Die Arbeiten für das Lay-out und den Druck des Geschäftsberichtes wurden an Dritte

vergeben. Es sind dies:

Lay-out: Atelier Fuchs, 1070 Wien, Seidengasse 29/12

Druck:   Floramedia Floraprint Austria GmbH, 1141 Wien, Missindorfstraße 21

Anteilige Kosten:

Lay-out: 2.433,75 €

Druck:    2.331,82 €

Die genannten Leistungen wurden nicht ausgeschrieben, weil der damit verbundene Aufwand
im Hinblick auf den Wert der Leistungen nicht vertretbar wäre.

Erlöse aus dem Verkauf des Tätigkeitsberichtes sowie des Geschäftsberichtes 2000 wurden
nicht erzielt.