3581/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2002
BM für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap und Kollegen
vom 12. März 2002, Nr. 3598/J, betreffend Verhinderung von allgemeinen
politischen
Debatten im Plenum des Nationalrates durch Enderledigung von Berichten der
Bundes-
regierung in den Ausschüssen - Kostenaspekt dieser Berichte, beehre ich
mich Folgendes
mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf
hinweisen, dass es mir nicht ersichtlich ist, warum diese Anfrage
auch an den Bundesminister
für Finanzen gestellt wurde.
Alle in der Einleitung zur Anfrage
angeführten Berichte - sofern solche Berichte erstattet
werden - wurden auch in der vorigen Gesetzgebungsperiode unter der
Vorgängerbundes-
regierung im jeweiligen Ausschuss
enderledigt.
ad 1.) enderledigt im Budgetausschuss (III-107 der Beilagen; 1996)
ad 2.) enderledigt im Budgetausschuss (III-45 der Beilagen; 1995)
ad 3.) enderledigt im Finanzausschuss (III-119 der Beilagen; 1996 und 1997)
ad 4.) enderledigt im Budgetausschuss (III-49 der Beilagen; 1996 bis 2000)
ad 5.) enderledigt im Budgetausschuss (III-95 der Beilagen; 1996)
ad 7.) enderledigt im Budgetausschuss (III-158 der Beilagen; 1997)
ad 8.) Bericht 1998 - 2002 nicht mehr behandelt;
vorgesehen
war Enderledigung im Budgetausschuss
ad 10) enderledigt im Budgetausschuss (III-147 der Beilagen; 1997)
ad 11.)enderledigt im Finanzausschuss (III-80 der Beilagen; 1991 bis 1996)
Es ist mir daher nicht ersichtlich, wo
für den Bereich der Berichte meines Ministeriums seit
Amtsantritt der neuen
Bundesregierung eine Änderung eingetreten sein sollte.
Nun zu den konkreten Fragen im Einzelnen, wobei ich darauf
hinweise, dass das Projekt einer
umfassenden Kosten- und Leistungsverrechnung derzeit in Angriff genommen wird
und daher
die anteiligen Personalkosten nicht ermittelt werden können.
Zu 1. und 7.:
Zu a, b und g:
Die Förderungsberichte 1998 und 1999 wurden federführend von Mitarbeitern der
Abteilung II/1 unter Mitwirkung von Mitarbeitern der Abteilungen II/4, IV/10 und IV/15 sowie
sämtlicher Fachabteilungen der Budgetsektion erstellt. Die reinen Druckkosten beliefen sich
auf jeweils 1.509 €.
Zu c:
Es waren keine externen Berater beteiligt.
Zu h:
Die Berichte wurde nicht verkauft; es wurden daher auch keine Erlöse erzielt.
Zu 2., 5. und 10.:
Zu a bis h:
Gemäß Bundesgesetz über die Errichtung des Staatsschuldenausschusses hat der
Bundesminister für Finanzen dem Staatsschuldenausschuss den Auftrag zu geben, jährlich
einen Bericht dem Nationalrat vorzulegen. Sämtliche Kosten sind von der Oesterreichischen
Nationalbank zu tragen.
Zu 3.:
Zu a, b und g:
Der Bericht wurde von Angehörigen der Abteilung II/11 erstellt.
Zu c:
Es waren keine externen Berater beteiligt.
Zu d, e und f:
Der Bericht wurde in einer Auflage in Höhe von 400 Stück für die Mitglieder des Nationalrates
und des Bundesrates hergestellt. Die reinen Druckkosten beliefen sich auf 400 €.
Zu h:
Der Bericht wurde nicht verkauft; es wurden daher auch keine Erlöse erzielt.
Zu 4.:
Zu a, b und g:
Das Budgetprogramm wurde
federführend von Angehörigen der Abteilung II/12 unter Mit-
wirkung aller Abteilungen der Sektion II sowie
der Sektionen III und IV erstellt.
Zu c:
Es waren keine externen Berater beteiligt.
Zu d bis f und h:
Der Bericht wurde in einer
Auflage in Höhe von 1000 Stück hergestellt. Die reinen Druck-
kosten beliefen sich auf 585 €. Der Bericht wurde nicht verkauft; es
wurden daher auch keine
Erlöse erzielt.
Zu 6.:
Zu a, b und g:
Der Controllingbericht wurde von Angehörigen der Abteilung II/12 unter Mitwirkung der
Sektionen l und V erstellt.
Zu c:
Es waren keine externen Berater beteiligt.
Zu d bis f und h:
Der Bericht wurde in einer Auflage in
Höhe von 500 Stück hergestellt. Die reinen Druckkosten
beliefen sich auf 432 €. Der Bericht wurde nicht verkauft und es wurden
daher auch keine
Erlöse erzielt.
Zu 8.:
Zu diesem Punkt möchte ich vorerst Folgendes bemerken:
Die Fortschreibung des
Stabilitätsprogramms erfolgt auf Basis der EU VO 1466/97, wonach
ein entsprechendes Programm dem Rat der EU sowie der Europäischen
Kommission zu
übermitteln ist. Das Dokument ist ein Bericht über österreichische
Maßnahmen. Diese Maß-
nahmen werden in der Regel und insbesondere bei gesetzlichen Vorhaben bereits
vorher
intensiv
im Nationalrat diskutiert (z.B. Budgetdebatte).
Zu a, b und g:
Das österreichische
Stabilitätsprogramm 2000 - 2004 wurde unter Federführung von
Angehörigen der Gruppe III/A unter Mitwirkung von Angehörigen der
Abteilung II/12 sowie
sonstiger betroffener Stellen
des Bundesministeriums für Finanzen erstellt.
Zu c.:
Es waren keine externen Berater beteiligt.
Zu d bis f und h:
Der Bericht wurde in einer Auflage von 500 Stück hergestellt. Die reinen Druckkosten beliefen
sich auf 272 €. Da der Bericht nicht verkauft wurde, konnten auch keine Erlöse erzielt werden.
Zu 9.:
Dieser Bericht fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und
wird auch nicht vom Bundesministerium für Finanzen erstellt.
Zu 11.:
Zu a, b und g:
An der Erstellung des Berichtes über die
Tätigkeit der Internationales Amtssitz- und
Konferenzzentrum Wien AG betreffend die Geschäftsjahre 1997 - 2000 haben
die Abtei-
lungen I/7 und Präsidialabteilung 4 mitgewirkt.
Zu c:
Externe Berater oder Sachverständige
wurden weder bei der Erstellung des Tätigkeits-
berichtes noch bei der Publikation des Geschäftsberichtes 2000 der IAKW-AG
eingeschaltet.
Zu d bis f und h:
Der Geschäftsbericht 2000 wurde in
einer Auflagenhöhe von 800 Stück produziert, wobei
330 Exemplare dem Parlament zur Verfügung gestellt wurden. Die restlichen
470 Exemplare
wurden ausschließlich für Zwecke der IAKW-AG gedruckt.
Die anteiligen Gesamtkosten
für die Erstellung des Geschäftsberichtes 2000 belaufen sich auf
9.781,20 €, welche naturgemäß von der IAKW-AG getragen werden.
Diese Kosten werden jedoch im Rahmen der
Kostenersatzzahlungen des Bundes gemäß
lAKW-Finanzierungsgesetz der
Gesellschaft ersetzt, soweit diese nicht durch eigene Ein-
nahmen abgedeckt werden.
Die Arbeiten für das Lay-out und den Druck des Geschäftsberichtes wurden an Dritte
vergeben. Es sind dies:
Lay-out: Atelier Fuchs, 1070 Wien, Seidengasse 29/12
Druck: Floramedia Floraprint Austria GmbH, 1141 Wien, Missindorfstraße 21
Anteilige Kosten:
Lay-out: 2.433,75 €
Druck: 2.331,82 €
Die genannten Leistungen wurden nicht
ausgeschrieben, weil der damit verbundene Aufwand
im Hinblick auf den Wert der Leistungen nicht vertretbar wäre.
Erlöse aus dem Verkauf
des Tätigkeitsberichtes sowie des Geschäftsberichtes 2000 wurden
nicht erzielt.