3584/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3604/J-NR/2002, betreffend Verhinderung von
allgemeinen politischen Debatten im Plenum des Nationalrates durch
Enderledigung von Berichten
der Bundesregierung in den Ausschüssen -
Kostenaspekt dieser Berichte die die Abgeordneten
Dr. Cap und GenossInnen am 12.03.2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für den Zeitraum 1992 bis 1998 (III-24 d.B.)
a)
Wieviele Ressortbedienstete waren aufgegliedert nach Verwendungsgruppen und dargestellt in
Stunden bzw. Arbeitstagen an der Erstellung dieses Berichtes beteiligt?
Antwort:
Insgesamt ergab sich ein
Arbeitsaufwand von 15 Personentagen pro Jahr, aufgeteilt nach
Verwendungsgruppen:
Verwendungsgruppe A/A1: 5 Tage
Verwendungsgruppe B/A2: 10 Tage
b)
Welche Personalkosten ergeben sich aus dieser Zusammenstellung?
Antwort:
Für die Verwendungsgruppe A/A1 ergeben sich
Personalkosten von ca. 1.400 Euro, für die
Verwendungsgruppe B/A2 ergeben sich Personalkosten von ca. 2.000 Euro.
c)
Waren externe Berater oder Sachverständige an der Erstellung des Berichtes beteiligt?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Antwort:
Nein.
d)
In welcher Auflagenhöhe wurde der Bericht publiziert?
Antwort:
Die vorgelegten Berichte wurden ab dem Jahr 1995 in einer
Auflagenhöhe von jeweils 450 Stück
publiziert.
e)
Welche Kosten sind für die Publikation des Berichtes dem Ressort entstanden?
Antwort
Dem Ressort entstanden Versandkosten in Höhe von ca. 220 Euro.
f)
Wurden Externe für das Layout und/ oder den Druck herangezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Antwort:
Mit dem Druck wurde die Firma Rosegg BetriebsGmbH,
Kürnbergergasse 3, 1150 Wien
beauftragt. Die Kosten betrugen 1770,80 Euro, die Vergabe wurde nicht
ausgeschrieben. Weitere
externe Leistungen wurden nicht in Anspruch
genommen.
g)
Welche Kosten ergeben sich für ein Stück dieses
Berichtes im Verhältnis zwischen den
Gesamtkosten (Personalkosten und Sachaufwand, intern und extern) zur
Auflagenhöhe?
Antwort:
Ein Stück des Berichtes kostete ca. 8,80 Euro.
h)
Welche Erlöse wurden aus dem Verkauf dieses Berichtes erzielt?
Antwort:
Es wurden keine Erlöse erzielt.
Frage 2:
Bericht über gemeinschaftliche Leistungen
der Post und Telekom Austria AG in den Jahren 1998
und 1999 (Ill-50.d.B.):
a)
Wieviele Ressortbedienstete waren aufgegliedert nach Verwendungsgruppen und dargestellt in
Stunden bzw. Arbeitstagen an der Erstellung dieses Berichtes beteiligt?
Antwort:
Insgesamt ergab sich ein
Arbeitsaufwand von 4 Arbeitsstunden pro Jahr, aufgeteilt nach
Verwendungsgruppen:
Verwendungsgruppe A/A1:
2 Stunden
Verwendungsgruppe C/A3: 2 Stunden
b)
Welche Personalkosten ergeben sich aus dieser Zusammenstellung?
Antwort:
Es ergaben sich ca. 100 Euro Gesamtpersonalkosten.
c)
Waren externe Berater oder Sachverständige an der Erstellung des Berichtes beteiligt?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Antwort:
Nein.
d)-h)
In welcher Auflagenhöhe wurde der Bericht publiziert?
Welche Kosten sind für die Publikation diese Berichtes dem Ressort entstanden?
Wurden Externe für das Layout und/ oder den Druck herangezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Welche Kosten ergeben sich für ein
Stück dieses Berichtes im Verhältnis zwischen den
Gesamtkosten (Personalkosten und Sachaufwand, intern und extern) zur
Auflagenhöhe?
Welche Erlöse wurden aus dem Verkauf dieses Berichtes erzielt?
Antwort:
Der Bericht wurde nicht publiziert, es entstanden daher auch keine Kosten.
Frage 3:
Bericht betr. Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit von Straßentunnel in Österreich auf Grund
der Entschließung des Nationalrates vom 2. Juni 1999, E 185-NR/XX.GP
(III-90 d.B)
a)-c)
Wieviele Ressortbedienstete waren aufgegliedert nach Verwendungsgruppen und dargestellt in
Stunden bzw. Arbeitstagen an der Erstellung dieses Berichtes beteiligt?
Welche Personalkosten ergeben sich aus dieser Zusammenstellung?
Waren externe Berater oder Sachverständige an der Erstellung des Berichtes beteiligt?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Antwort:
Mit der Erstellung des Berichtes "Maßnahmenkatalog zur Erhöhung der Sicherheit der Autobahn-
und Schnellstraßentunnel in Österreich" wurde von der ASFINAG das Technische Büro Ing. Rudolf
Koller, Santnergasse 61, 5020 Salzburg beauftragt.
Die Kosten hiefür beliefen sich auf 57.226 Euro (excl. USt.)
Die Beauftragung erfolgte nach einem Vergabeverfahren nach ÖNORM A 2050 ohne öffentliche
Bekanntmachung.
d)
In welcher Auflagenhöhe wurde der Bericht publiziert?
Antwort:
Die Kurzfassung des
“Maßnahmenkataloges zur Erhöhung der Sicherheit der
Autobahnen- und
Schnellstraßentunnel in Österreich" wurde von der ASFINAG in
einer Auflage von rd. 800 Stk.
publiziert.
e)
Welche Kosten sind für die Publikation des Berichtes dem Ressort entstanden?
Antwort:
Dem Ressort sind für die Publikation des Berichtes keine Kosten entstanden.
f)
Wurden Externe für das Layout und/oder den Druck herangezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Antwort:
Das Layout der Kurzfassung des Berichtes wurde von der ASFINAG ohne externe Unterstützung
erstellt.
Der Druck des Kurzberichtes erfolgte durch die Fa. ISM Copy, Schweglerstraße 26,1150 Wien.
g)
Welche Kosten ergeben sich für ein Stück dieses Berichtes im Verhältnis zwischen den
Gesamtkosten (Personalkosten und Sachaufwand, intern und extern) zur Auflagenhöhe?
Antwort:
Für ein Exemplar der Kurzfassung des
Endberichtes ergeben sich Kosten in der Höhe von 3,50
Euro (inkl. der internen und externen Sachkosten) - unter Berücksichtigung
der Gesamtkosten
(inkl. Erstellung des Maßnahmenkataloges) ergeben sich Stückkosten
in der Höhe von 32,10 Euro.
h)
Welche Erlöse wurden aus dem Verkauf dieses Berichtes erzielt?
Antwort:
Es wurden keine Erlöse erzielt.
Frage 4:
Forschungs- und Technologiebericht 2001 (III-103, Zu
III-103 d.B. und Zu III-103 d.B. [2.
Ergänzung] sowie Zu III-103 d.B. [3.
Ergänzung])
Antwort:
Der Forschungs- und Technologiebericht 2001 wurde
gemäß den Bestimmungen des § 8 FOG
vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen
mit dem
Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie vorgelegt. Demgemäß, wurden die
dafür
erforderlichen Aufwendungen zwischen beiden Ressorts geteilt.
Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe
wurde der Bericht in einer Auflagenhöhe von 380
Exemplaren (hausinterne Vervielfältigung - gebundene Kopien) dem
Nationalrat zugeleitet.
Die nachstehenden Angaben beziehen sich -
soweit nicht anders angegeben - nur auf die auf das
bmvit entfallenden Kosten.
a)
Wieviele Ressortbedienstete waren aufgegliedert nach Verwendungsgruppen und dargestellt in
Stunden bzw. Arbeitstagen an der Erstellung dieses Berichtes beteiligt?
Antwort:
Insgesamt ergab sich ein Arbeitsaufwand von rund 100
Arbeitsstunden einer Person der
Verwendungsgruppe A/A1.
b)
Welche Personalkosten ergeben sich aus dieser Zusammenstellung?
Antwort:
Es ergaben sich Personalkosten in der Höhe von ca. 3.500 Euro.
c)
Waren externe Berater oder Sachverständige an der Erstellung des Berichtes beteiligt?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Antwort:
Ja, die Arbeitsgruppe "TIP neu" (Politikberatungsgruppe im Bereich Technologie- und
Innovationspolitik); Vertragspartner: WIFO (Teilleistung Aufgabe 3 des Gesamtleistungspaketes)
war an der Erstellung beteiligt.
Die Kosten haben 72.455,4 Euro betragen, diese wurden gemeinsam vom BMBWK und bmvit
getragen.
Es wurde eine öffentliche Erkundung des Bewerberkreises durchgeführt.
d)
In welcher Auflagenhöhe wurde der Bericht publiziert?
Antwort:
380 Exemplare wurden zur Vorlage an den Nationalrat (hausinterne Vervielfältigung im BMBWK)
gedruckt.
Weitere 1200 Stück wurden zur gezielten Information von Personen und Institutionen im In- und
Ausland gedruckt. Die Versendung wurde jeweils zur Hälfte durch BMBWK und bmvit
vorgenommen.
e)
Welche Kosten sind für die Publikation des Berichtes dem Ressort entstanden?
Antwort:
Die Druckkosten betrugen für das bmvit 6.084,48 Euro.
f)
Wurden Externe für das Layout und/oder den Druck herangezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Kosten haben diese nach Vertragspartner aufgegliedert verursacht?
Wenn ja, wurden diese Leistungen ausgeschrieben?
Antwort:
Es wurde die Druckerei Ungar, 1140 Wien herangezogen
Hinsichtlich der Kosten verweise ich auf die Antwort unter 4e). Es wurde eine beschränkte
Interessentensuche durchgeführt.
g)
Welche Kosten ergeben sich für ein Stück dieses Berichtes im Verhältnis zwischen den
Gesamtkosten (Personalkosten und Sachaufwand, intern und extern) zur Auflagenhöhe?
Antwort:
Zur Information des Nationalrats gem. § 8 FOG sind die
ressortinternen Personalkosten, die
Abgeltung der Leistungen der Arbeitsgruppe "TIP neu" sowie die Kosten
für die Herstellung der
380 Kopien zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung in Rechnung
zu stellen.
h)
Welche Erlöse wurden aus dem Verkauf dieses Berichtes erzielt?
Antwort:
Keine.