3586/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3613/J-NR/2002 betreffend mangelnde Einhaltung der
Anlegepflicht bei Sicherheitsgurten, die die Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen am 13. März
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Ist Ihnen die o.g. Erhebung des ARBÖ bekannt? Wenn ja,
wie ist Ihre Stellungnahme zu den
gewonnenen Ergebnissen?
Haben Sie eigene Zahlen bzw. Erhebungen über das Angurtverhalten von Fahrzeuginsassen in
Österreich?
Wenn ja, wann wurden diese Erhebungen durchgeführt? Wie lauten die konkreten Ergebnisse
(Zahlen)?
Antwort:
Die Erhebung des ARBÖ, die sich
auf eine Stichprobe von 7.985 Fahrzeuginsassen bezieht, ist
dem bmvit bekannt. Gemäß einer Erhebung, die durch das bmvit im Jahr
1998 in Auftrag gegeben
wurde und 249.699 Insassen umfasste, liegt die
Anlegequote im Österreichschnitt bei Lenkern bei
73 % (und nicht 48,42 %). Demnach waren 79
% der Beifahrer angegurtet (im Vergleich zu
44,77 % bei der ARBÖ-Untersuchung). Erwachsene Mitfahrer auf der
Rückbank waren nur zu 31
% angeschnallt, wobei diese Zahl aber trotzdem noch deutlich höher
ist, als die Vergleichszahl aus
der Untersuchung des ARBÖ, nämlich 16,43 %. Die Zahl der gesicherten
mitfahrenden Kinder
deckt sich mit den Ergebnissen der
Untersuchung des bmvit.
Untersuchungen des bmvit aus dem 1. und 2. Halbjahr 2001
haben bei einem Sample von
insgesamt 31.591 ähnliche Ergebnisse gebracht, nämlich 71,82 % bei
den Lenkern, 74,11 % bei
den Beifahrern auf dem Vordersitz; 74,17 % der Kinder sind gesichert unterwegs.
Eine deutliche Steigerung gegenüber der Untersuchung aus 1998 ist bei den
erwachsenen
Mitfahrern auf der Rückbank zu verzeichnen. Waren es im Jahr 1998 nur 31 %
beträgt die
Gurtenanlegequote 2001
43,4 % (1. Halbjahr 40 %, 2. Halbjahr 46,6 %). Auch der Anstieg vom 1.
auf das 2. Halbjahr ist sehr positiv zu werten.
Weiters darf ich Ihnen mitteilen, dass Zahlen über das
Gurtenanlegeverhalten nach Ausstrahlung
der Fernsehspots dem bmvit noch nicht vorliegen.
Frage 3:
Besitzen Sie Vergleichszahlen (Studien) aus anderen Ländern der EU betreffend Angurtverhalten
von Fahrzeuginsassen, Strafhöhe bei Nichteinhaltung und Anzahl der Kontrollen?
Wenn ja, wann wurden diese Erhebungen durchgeführt? Wie lauten die konkreten Ergebnisse
(Zahlen)?
Antwort:
In den meisten Ländern der
Europäischen Union werden periodische Erhebungen der
Gurtenanlegequoten durchgeführt. Vergleiche (zB ETSC, 1996) haben
gezeigt, dass Länder wie
Finnland, Schweden, Großbritannien oder Deutschland teilweise deutlich
höhere Anlegequoten
aufweisen. Die Gurtenanlegequoten in den Niederlanden und Dänemark sind
mit jenen in
Österreich vergleichbar. In Spanien, Irland und Belgien benutzen deutlich
weniger Lenker von
Kraftfahrzeugen den Gurt. Nicht erwähnte
EU-Mitgliedstaaten haben für diesen Vergleich der
ETSC keine Zahlen geliefert.
Frage 4:
Werden Sie Maßnahmen setzen um das Angurtverhalten von Fahrzeuginsassen in Österreich zu
verbessern?
Wenn ja, welche und wann?
Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort
Meinem Ressort ist es ein sehr
großes Anliegen, die Gurtenanlegequote zu erhöhen. Aus diesem
Grund wurde dieser Punkt auch in das
österreichische Verkehrssicherheitsprogramm
aufgenommen. Die angestrebten Maßnahmen bewegen sich hauptsächlich
im Bereich der
Bewußtseinsbildung, wozu auch die
Medienkampagne beitragen sollte. Weiters wurde auch die
Hompage www.autokindersitz.at durch das Verkehrsressort
gefördert, auf der alles Wissenswerte
über Kinderrückhaltesysteme
zu finden ist. Auch die aktuelle Broschüre "Sicher unterwegs -
Kindersicherheit im Auto" des bmvit soll
hier nicht unerwähnt bleiben.
Die Gurtsysteme werden im Rahmen der
wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57 a
Kraftfahrgesetz 1967 kontrolliert.
Frage 5:
Werden Sie sich verstärkt beim Bundesminister für
Inneres und bei den zuständigen Stellen der
jeweiligen Landesregierungen einsetzen, damit
es zu einer verstärkten Kontrolle der Einhaltung
der Anlegepflicht bei Sicherheitsgurten
kommt?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Im Rahmen des österreichischen
Verkehrssicherheitsprogrammes sind selbstverständlich laufend
Abstimmungsgespräche insbesondere mit dem Bundesministerium für
Inneres und den Ländern
vorgesehen. Es wurde mit Erlass an die
Landeshauptmänner vom 11. Jänner 2001 auf eine
verstärkte Kontrolle u.a. der Gurtverwendung hingewiesen. Dieser Erlass
ist im Einvernehmen mit
dem Bundesministerium für Inneres ergangen.
Frage 6:
Wie lautet das derzeitige Strafausmaß bei Missachtung
der Einhaltung der Anlegepflicht bei
Sicherheitsgurten?
Antwort:
Für
einen Verstoß gegen die Gurtverpflichtung ist derzeit ein Organmandat in
der Höhe von € 7,--
vorgesehen. Wenn die Bezahlung dieses Strafbetrages verweigert wird, ist von
der Behörde eine
Geldstrafe bis zu € 21,-- zu verhängen.
Frage 7:
Halten Sie das derzeitige
Strafausmaß bei Missachtung der Einhaltung der Anlegepflicht bei
Sicherheitsgurten für ausreichend? Gibt
es Pläne die Strafen zu erhöhen? Wenn ja, in welchem
Ausmaß?
Antwort:
Das derzeitige Strafausmaß ist
zu gering und sollte daher angehoben werden. Die
Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem
das Kraftfahrgesetz 1967 (21. KFG-Novelle), die
3. und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie die Straßenverkehrsordnung
1960 geändert werden
(803dB), enthält im Artikel II
eine Anhebung des Organmandates auf €
21,--. Wenn die Bezahlung
dieses Strafbetrages verweigert wird, ist von der Behörde eine Geldstrafe
bis zu € 72,-- zu
verhängen. Ich darf auf die derzeit in parlamentarischer Behandlung
befindliche Novelle zum KFG
hinweisen.
Frage 8:
Wurden die angesprochenen Spots im ORF zur Erhöhung
des Anlegeverhalten von
Sicherheitsgurten bei Kraftfahrern von Ihrem Ministerium in Auftrag gegeben?
Antwort
Im Rahmen der vom bmvit beauftragten bewusstseinsbildenden
Verkehrssicherheitskampagne
“Gurt und Kindersicherheit" wurden auch TV-Spots produziert und im
ORF gesendet.
Frage 9:
Ab wann und wie oft wurden diese o.g. Spots im ORF bisher ausgestrahlt?
Antwort:
Die Ausstrahlungen der TV- und Hörfunkspots in den
einzelnen Sendern sind nachstehenden
Tabellen zu entnehmen:
Frage 10:
Ist geplant diese Spots längerfristig im ORF laufen zu lassen?
Antwort:
Nein.
Frage 11:
Liefen diese Spots auch bei Kinovorführungen? Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Diese Spots liefen auch bei Kinovorführungen.
Frage 12:
Wie hoch waren die bisherigen Kosten dafür? Wurden
bzw. werden diese von Ihrem Ministerium
getragen? Wenn nein, von welcher Stelle dann?
Antwort:
Diese Verkehrssicherheitskampagne wurde aus den Mitteln des
österreichischen
Verkehrssicherheitsfonds finanziert. Zur Frage der Kosten wird auf die
Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
3404/J-NR/2002, Frage 103, verwiesen.