3587/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Josef Cap und
GenossInnen haben am 11. März
2002 unter der ZI. 3589/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend offene Fragen im Zusammenhang mit der Rolle des
Außenministeriums bei der
Irak-Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die
gegenständlichen Fragen wurde bereits wiederholt und ausführlich im
Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates, im Rat für Fragen der
österreichischen
Integrations- und Außenpolitik sowie im Plenum von Bundesrat und
Nationalrat
besprochen. Ich verweise auf meine diesbezüglichen Äußerungen.
Zu Fragen 1 und 2:
Der österreichischen Vertretung in New York war die
Ablehnung von Reiseanträgen durch
das UN-Sanktionenkomitee bekannt. Sie unterrichtete am 21. und 22. Jänner
2002 die
Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten
über die Ablehnung
eines Antrages vom 16. Jänner 2002. Der Bericht betraf somit ein
Nicht-Ereignis, nämlich
einen durch das Sanktionenkomitee abgelehnten Reiseantrag. In der
Überzeugung, dass
mangels Genehmigung keine Irak-Reise stattfinden würde, wurde ich - ich
war zu diesem
Zeitpunkt bei der Afghanistan-Geberkonferenz in Tokio - über diese
Information der
österreichischen
Vertretung in New York nicht unterrichtet. In derselben Annahme
berichtete die Vertretung
danach nicht mehr über einen neuerlichen Irak-Antrag vom
28. Jänner 2002, der
ebenfalls abgelehnt wurde.
Zu Frage 3:
Auch
die Anfragesteller haben der gegenständlichen “News"-Notiz
keine Bedeutung
beigemessen. Im übrigen sind Privatreisen kein Gegenstand der Vollziehung
des Bundes.
Zu Frage 4:
Das
Berichtswesen ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit
organisiert. Eine Änderung des Berichtswesens über Nicht-Ereignisse
ist nicht
beabsichtigt.
Zu Fragen 5 und 7:
Zum Zeitpunkt
der Äußerung gegenüber der APA war die Tatsache von
Gesprächen mit
der irakischen Führung nicht bekannt; sie konnten daher auch nicht
begrüßt werden.
Zu Fragen 6, 8 und 9:
Es
handelte sich nicht um eine Reaktion, sondern um eine Information des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zu einer von der
APA telefonisch
erbetenen Auskunft. Nach Vorliegen weiterer Meldungen über diese
Privatreise habe ich
erklärt, dass ich die Reise für “klar entbehrlich und nicht
hilfreich", ja für “kontraproduktiv"
halte.
Zu Fragen 10,11 und 20:
Privatreisen
und die Information darüber sind kein Gegenstand der Vollziehung des
Bundes.
Zu Frage 12:
Eine
Solidaritätsbotschaft an die “weise Führung des Irak" ist
dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten nicht bekannt. Meldungen des irakischen
Fernsehens sind
kein Gegenstand der Vollziehung des Bundes.
Zu Frage 13:
Dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind keinerlei
offizielle
Feststellungen der UNO in der Angelegenheit bekannt.
Zu Fragen 14 bis 16 und 19:
Die
Beurteilung möglicher rechtlicher Konsequenzen der Reise fällt in die
Zuständigkeit
der österreichischen Finanzstrafbehörden.
Zu Frage 17:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt
über keine
diesbezüglichen Informationen.
Zu Fragen 18 und 22:
Die Irak-Reise
war Gegenstand einer Dringlichen Anfrage im Bundesrat am 21. Februar
2002, einer Aktuellen Stunde im Nationalrat am 27. Februar 2002, und einer
Sitzung des
Rates für Fragen der Integrations- und Außenpolitik am 5. März
2002. Darüber hinaus
wurden in dieser Angelegenheit vier parlamentarische Anfragen gestellt, sodass
insgesamt kein Mangel an Information vorliegt und der tatsächliche
Sachverhalt daher in
Parlament und Öffentlichkeit bekannt ist.
Zu Frage 21:
Nein.