3587/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Josef Cap und GenossInnen haben am 11. März
2002 unter der ZI. 3589/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend offene Fragen im Zusammenhang mit der Rolle des Außenministeriums bei der
Irak-Reise von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Die gegenständlichen Fragen wurde bereits wiederholt und ausführlich im
Außenpolitischen Ausschuss des Nationalrates, im Rat für Fragen der österreichischen
Integrations- und Außenpolitik sowie im Plenum von Bundesrat und Nationalrat
besprochen. Ich verweise auf meine diesbezüglichen Äußerungen.

Zu Fragen 1 und 2:

Der österreichischen Vertretung in New York war die Ablehnung von Reiseanträgen durch
das UN-Sanktionenkomitee bekannt. Sie unterrichtete am 21. und 22. Jänner 2002 die
Zentrale des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Ablehnung
eines Antrages vom 16. Jänner 2002. Der Bericht betraf somit ein Nicht-Ereignis, nämlich
einen durch das Sanktionenkomitee abgelehnten Reiseantrag. In der Überzeugung, dass
mangels Genehmigung keine Irak-Reise stattfinden würde, wurde ich - ich war zu diesem
Zeitpunkt bei der Afghanistan-Geberkonferenz in Tokio - über diese Information der
österreichischen Vertretung in New York nicht unterrichtet. In derselben Annahme
berichtete die Vertretung danach nicht mehr über einen neuerlichen Irak-Antrag vom
28. Jänner 2002, der ebenfalls abgelehnt wurde.


Zu Frage 3:

Auch die Anfragesteller haben der gegenständlichen “News"-Notiz keine Bedeutung
beigemessen. Im übrigen sind Privatreisen kein Gegenstand der Vollziehung des Bundes.

Zu Frage 4:

Das Berichtswesen ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
organisiert. Eine Änderung des Berichtswesens über Nicht-Ereignisse ist nicht
beabsichtigt.

Zu Fragen 5 und 7:

Zum Zeitpunkt der Äußerung gegenüber der APA war die Tatsache von Gesprächen mit
der irakischen Führung nicht bekannt; sie konnten daher auch nicht begrüßt werden.

Zu Fragen 6, 8 und 9:

Es handelte sich nicht um eine Reaktion, sondern um eine Information des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten zu einer von der APA telefonisch
erbetenen Auskunft. Nach Vorliegen weiterer Meldungen über diese Privatreise habe ich
erklärt, dass ich die Reise für “klar entbehrlich und nicht hilfreich", ja für “kontraproduktiv"
halte.

Zu Fragen 10,11 und 20:

Privatreisen und die Information darüber sind kein Gegenstand der Vollziehung des
Bundes.

Zu Frage 12:

Eine Solidaritätsbotschaft an die “weise Führung des Irak" ist dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten nicht bekannt. Meldungen des irakischen Fernsehens sind
kein Gegenstand der Vollziehung des Bundes.

Zu Frage 13:

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind keinerlei offizielle
Feststellungen der UNO in der Angelegenheit bekannt.


Zu Fragen 14 bis 16 und 19:

Die Beurteilung möglicher rechtlicher Konsequenzen der Reise fällt in die Zuständigkeit
der österreichischen Finanzstrafbehörden.

Zu Frage 17:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt über keine
diesbezüglichen Informationen.

Zu Fragen 18 und 22:

Die Irak-Reise war Gegenstand einer Dringlichen Anfrage im Bundesrat am 21. Februar
2002, einer Aktuellen Stunde im Nationalrat am 27. Februar 2002, und einer Sitzung des
Rates für Fragen der Integrations- und Außenpolitik am 5. März 2002. Darüber hinaus
wurden in dieser Angelegenheit vier parlamentarische Anfragen gestellt, sodass
insgesamt kein Mangel an Information vorliegt und der tatsächliche Sachverhalt daher in
Parlament und Öffentlichkeit bekannt ist.

Zu Frage 21:

Nein.