3592/AB XXI.GP
Eingelangt am: 10.05.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Prammer und
Genossinnen haben am
12. März 2002 unter der Nr. 3592/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend staatliche Finanzierung von Kultureinrichtungen gerichtet.
Einleitend möchte ich folgendes festhalten:
Bezüglich der Anfragen zu den Ausgaben des
Staatssekretariats für Kunst und Me-
dien wird mitgeteilt, daß sich diese in den Kunstberichten nach
Abteilungen, Kunst-
sparten und Empfängern aufgeschlüsselt finden. Seit 1973 legt das
zuständige Re-
gierungsmitglied die jährlichen Kunstberichte dem Parlament als
Rechenschaftsbe-
richte vor, die somit allen Abgeordneten zugänglich sind.
Das Bundesland, in dem der jeweils geförderte Verein
oder Künstler seinen Wohnsitz
innehat, kann dabei aus der Abkürzung, die neben dem Empfänger steht,
abgelesen
werden. Eine zusätzliche Aufschlüsselung nach Bundesländern
würde einen bei der
gegebenen Personalknappheit nicht zu bewältigenden Zeit- und
Arbeitsaufwand be-
deuten.
Seit Einführung des elektronischen
Verwaltungsprogramms Kunst.dat am
1.1.2002
sind auch Auswertungen nach
Bundesländern möglich, doch kann eine solche Aus-
wertung erst nach Abschluß des jeweiligen Budgetjahres eine
aussagekräftige Infor-
mation
liefern,
Grundsätzlich
wird festgehalten, daß sich die Verteilung der Fördergelder allein
nach
eingereichten und von Fachbeiräten nach Qualitätskriterien bewerteten
Projekten
und Programmen, nicht nach einem Bundesländerschlüssel richtet. Eine
Ausnahme
bilden lediglich die Kunstförderungsankäufe, deren Dotierung nach den
Verhältnis-
zahlen der in den Bundesländern ansässigen Künstlerinnen und
Künstler erfolgt.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahr 1999 hat das Staatssekretariat für Kunst und
Medien im Bundeskanzleramt
den Betrag von 1.217,6 MioS. für zeitgenössische Kunst- und
Kulturförderung zum
Einsatz
gebracht.
In diesem Jahr wurde die Bundestheater-Holding GmbH
gegründet, die ebenfalls
über Kapitel 13 einen aliquoten Budgetanteil für die Zeit
August/September bis
Jahresende in der Höhe von 688,5 MioS.
erhielt.
Die Aufteilung der Fördermittel nach Kunstsparten und
Fachabteilungen entnehmen
Sie bitte dem Kunstbericht 1999, Seite 11 ff. Eine Aufteilung auf die einzelnen
För-
dernehmer (das Bundesland ist jeweils mit Anfangsbuchstaben genannt) finden Sie
im Kapitel Il Förderungen im Detail S. 57 - 104.
Zu Frage 2:
Im
Jahr 2000 hat das Staatssekretariat für Kunst und Medien einen Betrag von
1.060,3 MioS. für
zeitgenössische Kunst- und Kulturförderung verausgabt.
Zusätzlich
wurde der Bundestheater-Holding GmbH ein Betrag von 1,839 MrdS. als
jährliche
Basisfinanzierung zur Verfügung
gestellt.
Die Aufteilung der Fördermittel nach Kunstsparten und
Fachabteilungen entnehmen
Sie bitte dem Kunstbericht 2000, Seite 10 ff. Die Aufteilung auf die einzelnen
Förder-
nehmer (das Bundesland ist jeweils mit Anfangsbuchstaben genannt) finden Sie im
Kapitel II Förderungen im Detail S.55 - 98.
Zu Frage 3:
Bezüglich des Budgetjahres 2001 ist der Kunstbericht
2001 zur Zeit in Bearbeitung
und wird voraussichtlich noch vor dem Sommer dem Parlament vorgelegt werden.
Bereinigte, mit den Vorjahren
vergleichbare Zahlen, werden ab diesem Zeitpunkt
verfügbar
sein.
Zu Frage 4:
Die
Höhe der im Jahr 2002 tatsächlich verfügbaren Mittel
läßt sich erst nach Ablauf
dieses Budgetjahres beziffern, da zu den Zahlen des Bundesvoranschlages voraus-
sichtlich noch Zusatzmittel, die beim Bundesministerium für Finanzen
beantragt wer-
den, hinzuzurechnen sein
werden.
Insgesamt
wird das seit 1.1.2002 eingeführte EDV-Programm Kunst.dat künftig
Auswertungen nach Ländern
ermöglichen.
Beilagen:
Kunstbericht 1999 und 2000
Beilagen: Kunstbericht 1999 und 2000 konnten nicht gescannt werden!!!