3592/AB XXI.GP

Eingelangt am: 10.05.2002

Bundeskanzler

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Prammer und Genossinnen haben am
12. März 2002 unter der Nr. 3592/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend staatliche Finanzierung von Kultureinrichtungen gerichtet.


Einleitend möchte ich folgendes festhalten:

Bezüglich der Anfragen zu den Ausgaben des Staatssekretariats für Kunst und Me-
dien wird mitgeteilt, daß sich diese in den Kunstberichten nach Abteilungen, Kunst-
sparten und Empfängern aufgeschlüsselt finden. Seit 1973 legt das zuständige Re-
gierungsmitglied die jährlichen Kunstberichte dem Parlament als Rechenschaftsbe-
richte vor, die somit allen Abgeordneten zugänglich sind.

Das Bundesland, in dem der jeweils geförderte Verein oder Künstler seinen Wohnsitz
innehat, kann dabei aus der Abkürzung, die neben dem Empfänger steht, abgelesen
werden. Eine zusätzliche Aufschlüsselung nach Bundesländern würde einen bei der
gegebenen Personalknappheit nicht zu bewältigenden Zeit- und Arbeitsaufwand be-
deuten.

Seit Einführung des elektronischen Verwaltungsprogramms Kunst.dat am 1.1.2002
sind auch Auswertungen nach Bundesländern möglich, doch kann eine solche Aus-
wertung erst nach Abschluß des jeweiligen Budgetjahres eine aussagekräftige Infor-
mation liefern,

Grundsätzlich wird festgehalten, daß sich die Verteilung der Fördergelder allein nach
eingereichten und von Fachbeiräten nach Qualitätskriterien bewerteten Projekten
und Programmen, nicht nach einem Bundesländerschlüssel richtet. Eine Ausnahme
bilden lediglich die Kunstförderungsankäufe, deren Dotierung nach den Verhältnis-
zahlen der in den Bundesländern ansässigen Künstlerinnen und Künstler erfolgt.


Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Jahr 1999 hat das Staatssekretariat für Kunst und Medien im Bundeskanzleramt
den Betrag von 1.217,6 MioS. für zeitgenössische Kunst- und Kulturförderung zum
Einsatz gebracht.

In diesem Jahr wurde die Bundestheater-Holding GmbH gegründet, die ebenfalls
über Kapitel 13 einen aliquoten Budgetanteil für die Zeit August/September bis
Jahresende in der Höhe von 688,5 MioS. erhielt.

Die Aufteilung der Fördermittel nach Kunstsparten und Fachabteilungen entnehmen
Sie bitte dem Kunstbericht 1999, Seite 11 ff. Eine Aufteilung auf die einzelnen För-
dernehmer (das Bundesland ist jeweils mit Anfangsbuchstaben genannt) finden Sie
im Kapitel Il Förderungen im Detail S. 57 - 104.

Zu Frage 2:

Im Jahr 2000 hat das Staatssekretariat für Kunst und Medien einen Betrag von
1.060,3 MioS. für zeitgenössische Kunst- und Kulturförderung verausgabt. Zusätzlich
wurde der Bundestheater-Holding GmbH ein Betrag von 1,839 MrdS. als jährliche
Basisfinanzierung zur Verfügung gestellt.

Die Aufteilung der Fördermittel nach Kunstsparten und Fachabteilungen entnehmen
Sie bitte dem Kunstbericht 2000, Seite 10 ff. Die Aufteilung auf die einzelnen Förder-
nehmer (das Bundesland ist jeweils mit Anfangsbuchstaben genannt) finden Sie im
Kapitel
II Förderungen im Detail S.55 - 98.

Zu Frage 3:

Bezüglich des Budgetjahres 2001 ist der Kunstbericht 2001 zur Zeit in Bearbeitung
und wird voraussichtlich noch vor dem Sommer dem Parlament vorgelegt werden.
Bereinigte, mit den Vorjahren vergleichbare Zahlen, werden ab diesem Zeitpunkt
verfügbar sein.

Zu Frage 4:

Die Höhe der im Jahr 2002 tatsächlich verfügbaren Mittel läßt sich erst nach Ablauf
dieses Budgetjahres beziffern, da zu den Zahlen des Bundesvoranschlages voraus-
sichtlich noch Zusatzmittel, die beim Bundesministerium für Finanzen beantragt wer-
den, hinzuzurechnen sein werden.

Insgesamt wird das seit 1.1.2002 eingeführte EDV-Programm Kunst.dat künftig
Auswertungen nach Ländern ermöglichen.

Beilagen:

Kunstbericht 1999 und 2000

 

Beilagen: Kunstbericht 1999 und 2000 konnten nicht gescannt werden!!!