3593/AB XXI.GP
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
Eingelangt am: 10.05.2002
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl,
Kolleginnen und Kollegen vom
15. März 2002, Nr. 3618/J, betreffend Ergebnisse und Weiterführung
der
“Flexibilisierungsklausel", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die Erfahrungen der ersten beiden Projektjahre haben zu
Leistungsverbesserungen,
Budgeteinsparungen und verstärkter Motivation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter geführt.
Aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus diesem Pilotprojekt
kann gesagt werden, dass die
Einführung der Flexibilisierungsklausel essenzieller Bestandteil einer
konsequenten
Umsetzung einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung ist.
Zu Frage 2:
Beide
Dienststellen haben sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2001 den laut
Verordnung
vorgegebenen Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben verbessert und den
jährlichen
positiven Unterschiedsbetrag erhöht. Die positiven
Unterschiedsbeträge hat das
Bundesministerium für Finanzen einer Rücklage zugeführt.
Gemäß § 10 der Verordnung
stehen 33 v.H. des positiven Unterschiedsbetrages für Belohnungen und
Leistungsprämien
an die am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung der
Bediensteten zur
Verfügung.
Die laut Verordnung vereinbarten Leistungsziele wurden
sowohl im Jahr 2000 als auch 2001
erreicht
bzw. überschritten.
Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund personeller
Maßnahmen die Kostensenkung
nicht im gesamten Ausmaß auf die Einführung der “Flexibilisierungsklausel"
zurückzuführen
ist, da Personal von einer an der Flexibilisierungsklausel teilnehmenden
Organisationseinheit
in das
Ressort transferiert wurde.
Zu Frage 3:
Die Erfahrungen aus der Flexibilisierungsklausel wurden im
Bericht über das Pilotprojekt
Flexibilisierungsklausel, der in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für
Bergbauernfragen
und dem Bundesamt für Wasserwirtschaft, dem Bundesministerium für
Finanzen und dem
Bundesministerium für
öffentliche Leistung und Sport erstellt wurde, zusammengefasst.
Das Projekt Flexibilisierungsklausel des Bundesamtes für Wasserwirtschaft wurde auch im
Bericht über das Verwaltungsinnovationsprogramm veröffentlicht.
Aufgrund
der positiven Erfahrungen dieses Projektes werden weitere Reformschritte im
Haushaltsrecht gesetzt. Veröffentlichungen betreffend die
Flexibilisierungsklausel sind auch
auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft ersichtlich (Jahresbilanzen 2001).
Zu Frage 4:
Ich werde mich dafür einsetzen, dass das
Verwaltungsreformprojekt “Flexibilisie-
rungsklausel" unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben der
Reorganisation der
nachgeordneten Dienststellen weitergeführt wird.
In Bezug auf das Verwaltungsreformprojekt darf darauf
verwiesen werden, dass § 17 a BHG
dahingehend geändert werden sollte, dass das jeweils haushaltsleitende
Organ ermächtigt
wird, die Entscheidung, welche Organisationseinheit an dem Projekt
“Flexibilisierungs-
klausel"
teilnimmt, zu treffen.
Weiters wäre § 17a Abs. 3 BHG dahingehend zu
ergänzen, dass der Bundesminister für
Finanzen das haushaltsleitende Organ zu überplanmäßigen
Ausgaben bei der
entsprechenden “flexibilisierten" Organisationseinheit ermächtigt.
Dies auch deshalb, da das
haushaltsleitende Organ gemäß § 17a Abs. 5 auch die Folgen
eines nicht erreichten
Flexibilisierungszieles zu tragen hat.
Über
die Verwendung des positiven Unterschiedsbetrages gemäß § 17a
Abs. 5 BHG sollte
die Entscheidung dem haushaltsleitenden Organ obliegen.