3593/AB XXI.GP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Eingelangt am: 10.05.2002

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen vom
15. März 2002, Nr. 3618/J, betreffend Ergebnisse und Weiterführung der
“Flexibilisierungsklausel", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Erfahrungen der ersten beiden Projektjahre haben zu Leistungsverbesserungen,
Budgeteinsparungen und verstärkter Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt.

Aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus diesem Pilotprojekt kann gesagt werden, dass die
Einführung der Flexibilisierungsklausel essenzieller Bestandteil einer konsequenten
Umsetzung einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung ist.

Zu Frage 2:

Beide Dienststellen haben sowohl im Jahr 2000 als auch im Jahr 2001 den laut Verordnung
vorgegebenen Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben verbessert und den jährlichen


positiven Unterschiedsbetrag erhöht. Die positiven Unterschiedsbeträge hat das
Bundesministerium für Finanzen einer Rücklage zugeführt. Gemäß § 10 der Verordnung
stehen 33 v.H. des positiven Unterschiedsbetrages für Belohnungen und Leistungsprämien
an die am Erfolg beteiligten Bediensteten und für die Fortbildung der Bediensteten zur
Verfügung.

Die laut Verordnung vereinbarten Leistungsziele wurden sowohl im Jahr 2000 als auch 2001
erreicht bzw. überschritten.

Ich darf jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund personeller Maßnahmen die Kostensenkung
nicht im gesamten Ausmaß auf die Einführung der “Flexibilisierungsklausel" zurückzuführen
ist, da Personal von einer an der Flexibilisierungsklausel teilnehmenden Organisationseinheit
in das Ressort transferiert wurde.

Zu Frage 3:

Die Erfahrungen aus der Flexibilisierungsklausel wurden im Bericht über das Pilotprojekt
Flexibilisierungsklausel, der in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Bergbauernfragen
und dem Bundesamt für Wasserwirtschaft, dem Bundesministerium für Finanzen und dem
Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport erstellt wurde, zusammengefasst.

Das Projekt Flexibilisierungsklausel des Bundesamtes für Wasserwirtschaft wurde auch im
Bericht über das Verwaltungsinnovationsprogramm veröffentlicht.

Aufgrund der positiven Erfahrungen dieses Projektes werden weitere Reformschritte im
Haushaltsrecht gesetzt. Veröffentlichungen betreffend die Flexibilisierungsklausel sind auch
auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft ersichtlich (Jahresbilanzen 2001).

Zu Frage 4:

Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Verwaltungsreformprojekt “Flexibilisie-
rungsklausel" unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben der Reorganisation der
nachgeordneten Dienststellen weitergeführt wird.


In Bezug auf das Verwaltungsreformprojekt darf darauf verwiesen werden, dass § 17 a BHG
dahingehend geändert werden sollte, dass das jeweils haushaltsleitende Organ ermächtigt
wird, die Entscheidung, welche Organisationseinheit an dem Projekt “Flexibilisierungs-
klausel" teilnimmt, zu treffen.

Weiters wäre § 17a Abs. 3 BHG dahingehend zu ergänzen, dass der Bundesminister für
Finanzen das haushaltsleitende Organ zu überplanmäßigen Ausgaben bei der
entsprechenden “flexibilisierten" Organisationseinheit ermächtigt. Dies auch deshalb, da das
haushaltsleitende Organ gemäß § 17a Abs. 5 auch die Folgen eines nicht erreichten
Flexibilisierungszieles zu tragen hat.

Über die Verwendung des positiven Unterschiedsbetrages gemäß § 17a Abs. 5 BHG sollte
die Entscheidung dem haushaltsleitenden Organ obliegen.