3600/AB XXI.GP
Bundesminister für Inneres
Eingelangt am: 14.05.2002
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen haben
am 03. April 2002 unter der
Nr. 3711 /J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Staatsbesuch des iranischen
Präsidenten Mohammed Kathami"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der
mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
Während des Staatsbesuches von Staatspräsidenten
Khatami war am
Ballhausplatz keine Beschränkung, d.h. auch kein Platzverbot durch die
Sicherheitsbehörde
verhängt worden. Der Aufenthalt von Personen im
“Widerstandskiosk"
war daher nicht rechtswidrig.
Zu Frage 2:
Den vor Ort Dienst versehenden Exekutivbeamten wurden im Rahmen des
Staatsbesuches von Staatspräsident Khatami keine gesonderten Instruktionen
erteilt.
Zu Frage 3:
Das
Generalinspektorat der Sicherheitswache teilt mit, dass vorwiegend ca. 20
Anzeigen wegen Übertretung der Grünanlagenverordnung und
Lärmerregung
erstattet wurden. Hinsichtlich der Ausstellung von Organstrafverfügungen
im
Zusammenhang mit dem Bestand des Kiosk liegen keine Aufzeichnungen vor.
Zu Frage 4:
Die
Exekutivorgane haben bei sämtlichen Amtshandlungen - somit auch bei
Anzeigen im Zusammenhang mit dem “Widerstandskiosk" die
einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen zu vollziehen.
Zu Frage 5:
Bei
widerrechtlich abgestellten fahrunfähigen Fahrzeugen hat die Behörde
nach
den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere
nach
§ 89 a StVO vorzugehen.
Zu Frage 6:
Persönliche Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand der Vollziehung.
Zu Frage 7:
Das weitere behördliche Vorgehen gegen die Betreiber der “Botschaft der
besorgten BürgerInnen" fällt in den Kompetenzbereich der
Burghauptmannschaft,
des Magistrates der
Stadt Wien sowie des
Magistratischen Bezirksamtes für den 1. Bezirk.