3600/AB XXI.GP

Bundesminister für Inneres

Eingelangt am: 14.05.2002

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé und Kollegen haben
am 03. April 2002 unter der Nr. 3711 /J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Staatsbesuch des iranischen
Präsidenten Mohammed Kathami" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:

Zu Frage 1:

Während des Staatsbesuches von Staatspräsidenten Khatami war am
Ballhausplatz keine Beschränkung, d.h. auch kein Platzverbot durch die
Sicherheitsbehörde verhängt worden. Der Aufenthalt von Personen im
“Widerstandskiosk" war daher nicht rechtswidrig.


Zu Frage 2:

Den vor  Ort   Dienst  versehenden  Exekutivbeamten wurden  im  Rahmen des

Staatsbesuches von Staatspräsident Khatami keine gesonderten Instruktionen

erteilt.

Zu Frage 3:

Das Generalinspektorat der Sicherheitswache teilt mit, dass vorwiegend ca. 20
Anzeigen wegen Übertretung der Grünanlagenverordnung und Lärmerregung
erstattet wurden. Hinsichtlich der Ausstellung von Organstrafverfügungen im
Zusammenhang mit dem Bestand des Kiosk liegen keine Aufzeichnungen vor.

Zu Frage 4:

Die Exekutivorgane haben bei sämtlichen Amtshandlungen - somit auch bei
Anzeigen im Zusammenhang mit dem “Widerstandskiosk" die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen zu vollziehen.

Zu Frage 5:

Bei widerrechtlich abgestellten fahrunfähigen Fahrzeugen hat die Behörde nach
den gesetzlichen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere nach
§ 89 a StVO vorzugehen.

Zu Frage 6:

Persönliche Meinungen und Ansichten sind nicht Gegenstand der Vollziehung.

Zu Frage 7:

Das weitere behördliche Vorgehen gegen die Betreiber der “Botschaft der

besorgten BürgerInnen" fällt in den Kompetenzbereich der


Burghauptmannschaft,    des    Magistrates    der    Stadt    Wien    sowie    des
Magistratischen Bezirksamtes für den 1. Bezirk.