3602/AB XXI.GP

Bundesminister für Finanzen

Eingelangt am: 15.05.2002

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3619/J vom 15. März 2O02 der
Abgeordneten Heinz Gradwohl und Kollegen, betreffend Ergebnisse der Weiterführung der
"Flexibilisierungsklausel", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:


Zu 1.:

Seit   dem   Jahr   2000   haben   folgende   vier   Organisationseinheiten   am   Pilotprojekt

"Flexibilisierungsklausel" teilgenommen:

•    Justizanstalt St. Polten (Bundesministerium für Justiz)

•    Justizanstalt Wien Erdberg (Bundesministerium für Justiz)

•    Bundesamt für Wasserwirtschaft (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft)

•    Bundesanstalt für Bergbauernfragen (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft)

Ab dem Jahr 2002 wurde dieser Teilnehmerkreis um folgende Organisationseinheiten
erweitert:

•    Justizanstalt Sonnberg (Bundesministerium für Justiz)

•    Justizanstalt Leoben (Bundesministerium für Justiz)

•    Finanzprokuratur (Bundesministerium für Finanzen)


Zu 2. und 3.:

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Erfahrungen bezüglich der Anwendung

der Flexibilisierungsklausel in sämtlichen Fällen als positiv zu beurteilen sind.

Die teilnehmenden Organisationseinheiten haben sowohl die vereinbarten Salden als auch

die festgelegten Leistungen erbracht bzw. übererfüllt, was nicht zuletzt auf die besondere

Motivation und Identifikation der Dienststellenleiter und ihrer Mitarbeiter mit dem

Reformprozess zurückzuführen war.

Insbesondere hat die Flexibilisierungsklausel bei den Anwendern auf breiter Ebene zu einer
Intensivierung des kaufmännischen Denkens, des Kosten-Nutzen-Gedankens und zu einer
Erhöhung des Verantwortungsbewusstseins geführt. Das grundsätzliche Ziel der Anwendung
der Flexibilisierungsklausel, nämlich vor allem betriebswirtschaftliches Denken sowie
Ressourcen- und Ergebnisverantwortung bei Organisationseinheiten des Bundes zu stärken,
konnte somit voll erreicht werden.

Die Eigenständigkeit in der Personalgestion der Flexibilisierungseinheiten sollte hingegen
verbessert werden.

Zu diesen Ergebnissen kam im Übrigen auch ein Projektteam, das die Pilotprojekte beratend
begleitet(e), aus den Leiterinnen und leitenden Mitarbeiterinnen der “flexibilisierten"
Organisationseinheiten, aus Vertreterinnen der beteiligten Bundesministerien sowie des
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport besteht und ausdrücklich angeregt
hat, die Flexibilisierungsklausel bis zur vollständigen Einführung der wirkungsorientierten
Verwaltungsführung zeitlich zu verlängern und in der Anwendung zu verbreitern. Die Gründe
für diese Empfehlung aus Sicht des Projektteams lassen sich wie folgt zusammenfassen:

•    Die Flexibilisierungsklausel führte zu Leistungsverbesserungen und
Budgeteinsparungen bei allen beteiligten Einheiten.

•    Die Flexibilisierungsklausel hat sich als ein taugliches Instrument zur Kulturveränderung
in einer Organisation in Richtung Kostenbewusstsein und Ergebnisorientierung erwiesen.

•    Aussagekräftige Leistungsziele und Leistungskennzahlen zählen zu den zentralen
Elementen der Projektprogramme; sie sind Voraussetzungen für das begleitende
Controlling und die Beurteilung der Projektergebnisse.

•    Die Flexibilisierungsklausel hat sich als geeignetes Instrument dafür erwiesen, mit
unvorhergesehenen Anforderungen, zumindest in einem gewissen Rahmen, flexibel
umzugehen, ohne das Saldoziel zu gefährden.


•    Ebenfalls hat sich die Flexibilisierungsklausel für nicht marktfähige Bereiche als
Alternative zu Ausgliederungen oder Privatisierungen bewährt.

•    Die Einbettung der Flexibilisierungsklausel in die Gesamtreform des Ressorts und die
konsequente Unterstützung durch die Zentralstelle sind für den Erfolg unerlässlich.

Die budgetären Auswirkungen in den Jahren 2000 und 2001 stellen sich wie folgt dar
(Beträge jeweils in Millionen Schilling):

Zu 4. und 5.:

Im Rahmen der Sitzung des Budgetausschusses am 8.11.2001 wurde der Entwurf für eine
Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes, mit dem die Flexibiliserungsklausel unbefristet
verlängert werden sollte, behandelt und nach eingehender Diskussion vorerst zurückgestellt.
Derzeit finden auf parlamentarischer Ebene Gespräche statt, in deren Rahmen Lösungen für
eine Aufhebung der Befristung der Flexibilisierungsklausel gefunden werden sollen; das
diesbezügliche Ergebnis ist noch offen, doch bin ich sehr zuversichtlich, dass die Gespräche
zu einem positiven Abschluss kommen werden.