3602/AB XXI.GP
Bundesminister für Finanzen
Eingelangt am: 15.05.2002
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3619/J vom 15. März 2O02 der
Abgeordneten Heinz Gradwohl und Kollegen, betreffend Ergebnisse der
Weiterführung der
"Flexibilisierungsklausel", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Seit dem Jahr 2000 haben folgende vier Organisationseinheiten am Pilotprojekt
"Flexibilisierungsklausel" teilgenommen:
• Justizanstalt St. Polten (Bundesministerium für Justiz)
• Justizanstalt Wien Erdberg (Bundesministerium für Justiz)
•
Bundesamt für Wasserwirtschaft (Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft)
•
Bundesanstalt für Bergbauernfragen (Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft)
Ab dem Jahr 2002 wurde dieser Teilnehmerkreis um folgende
Organisationseinheiten
erweitert:
• Justizanstalt Sonnberg (Bundesministerium für Justiz)
• Justizanstalt Leoben (Bundesministerium für Justiz)
• Finanzprokuratur (Bundesministerium für Finanzen)
Zu 2. und 3.:
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Erfahrungen bezüglich der Anwendung
der Flexibilisierungsklausel in sämtlichen Fällen als positiv zu beurteilen sind.
Die teilnehmenden Organisationseinheiten haben sowohl die vereinbarten Salden als auch
die festgelegten Leistungen erbracht bzw. übererfüllt, was nicht zuletzt auf die besondere
Motivation und Identifikation der Dienststellenleiter und ihrer Mitarbeiter mit dem
Reformprozess zurückzuführen war.
Insbesondere hat die Flexibilisierungsklausel bei den
Anwendern auf breiter Ebene zu einer
Intensivierung des kaufmännischen
Denkens, des Kosten-Nutzen-Gedankens und zu einer
Erhöhung des Verantwortungsbewusstseins geführt. Das
grundsätzliche Ziel der Anwendung
der Flexibilisierungsklausel, nämlich vor allem betriebswirtschaftliches
Denken sowie
Ressourcen- und Ergebnisverantwortung bei Organisationseinheiten des Bundes zu
stärken,
konnte somit voll erreicht werden.
Die Eigenständigkeit in der
Personalgestion der Flexibilisierungseinheiten sollte hingegen
verbessert werden.
Zu diesen Ergebnissen kam im Übrigen auch ein
Projektteam, das die Pilotprojekte beratend
begleitet(e), aus den Leiterinnen und leitenden Mitarbeiterinnen der
“flexibilisierten"
Organisationseinheiten, aus Vertreterinnen der beteiligten Bundesministerien
sowie des
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport besteht und
ausdrücklich angeregt
hat, die Flexibilisierungsklausel bis zur vollständigen Einführung
der wirkungsorientierten
Verwaltungsführung zeitlich zu verlängern und in der Anwendung zu
verbreitern. Die Gründe
für diese Empfehlung aus Sicht des Projektteams lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
•
Die Flexibilisierungsklausel führte zu Leistungsverbesserungen und
Budgeteinsparungen bei allen beteiligten Einheiten.
• Die
Flexibilisierungsklausel hat sich als ein taugliches Instrument zur
Kulturveränderung
in einer Organisation in Richtung Kostenbewusstsein und Ergebnisorientierung
erwiesen.
•
Aussagekräftige Leistungsziele und Leistungskennzahlen zählen zu den
zentralen
Elementen der Projektprogramme; sie sind Voraussetzungen für das
begleitende
Controlling und die Beurteilung der Projektergebnisse.
• Die
Flexibilisierungsklausel hat sich als geeignetes Instrument dafür
erwiesen, mit
unvorhergesehenen Anforderungen, zumindest in
einem gewissen Rahmen, flexibel
umzugehen, ohne das Saldoziel zu
gefährden.
•
Ebenfalls hat sich die Flexibilisierungsklausel für nicht marktfähige
Bereiche als
Alternative zu Ausgliederungen oder Privatisierungen bewährt.
• Die
Einbettung der Flexibilisierungsklausel in die Gesamtreform des Ressorts und
die
konsequente Unterstützung durch die Zentralstelle sind für den Erfolg
unerlässlich.
Die budgetären Auswirkungen in den Jahren
2000 und 2001 stellen sich wie folgt dar
(Beträge jeweils in Millionen Schilling):
Zu 4. und 5.:
Im
Rahmen der Sitzung des Budgetausschusses am 8.11.2001 wurde der Entwurf
für eine
Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes, mit dem die Flexibiliserungsklausel
unbefristet
verlängert werden sollte, behandelt und nach eingehender Diskussion
vorerst zurückgestellt.
Derzeit finden auf parlamentarischer Ebene Gespräche statt, in deren
Rahmen Lösungen für
eine Aufhebung der Befristung der Flexibilisierungsklausel gefunden werden
sollen; das
diesbezügliche Ergebnis ist noch offen, doch bin ich sehr zuversichtlich,
dass die Gespräche
zu einem positiven Abschluss kommen werden.