3605/AB XXI.GP

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Eingelangt am: 15.05.2002

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Hagenhofer, Genossinnen und Genossen betreffend die Integrati-
ven Betriebe (Geschützte Werkstätten) und Arbeitsassistenz, Nr. 3634/J, wie
folgt:

Fragen 1 und 2:

Durch die so genannte Behindertenmilliarde konnten wesentliche Verbesserungen
bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt erzielt wer-
den.

So wurden bewährte Maßnahmen wie zum Beispiel die Arbeitsassistenz ausgebaut
und um die Zielgruppe Jugendliche mit Behinderung erweitert. In allen Bundeslän-
dern wurden im Rahmen des Projektes “Support - Betroffene beraten Betroffene"
Beratungsstellen durch den österreichischen Zivil-lnvalidenverband mit dem Ziel
eingerichtet, Menschen mit Sinnes- und/oder Körperbehinderung in allen Lebensbe-
reichen kostenlos durch gezielte Beratung, Information sowie durch Coaching zur
Seite zu stehen. Für junge Menschen mit Behinderung wird der Schritt von der Schu-
le in das Berufsleben durch Clearingmaßnahmen professionell unterstützt und be-
gleitet. Diese Clearingmaßnahmen umfassen Beratung, Betreuung, Begleitung und
diagnostische Tätigkeiten. Im Rahmen von Technologieprojekten erhalten behinderte
Menschen ein individuelles Training im EDV- und Telebereich. Die quantitative und
qualitative Erweiterung der Qualifizierungsmaßnahmen erhöht die persönliche Leis-
tungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung und erleichtert die Integration in den
offenen Arbeitsmarkt. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Blinde und seh-
behinderte Menschen und für Gehörlose und hochgradig hörbehinderte Personen
wurden eingerichtet. Integrationsbeihilfen bieten Unternehmern Anreize, Menschen
mit Behinderung einzustellen. Um die Integrationschancen weiter zu verbessern, sol-
len Sensibilisierungsmaßnahmen der Öffentlichkeit und insbesondere Unternehmen
ein vorurteilsfreies Bild von Menschen mit Behinderung ermöglichen.


Fragen 3, 4, 5, 6, 7 und 12:

Gemäß § 11 Absatz 1 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) sind Integrative Be-
triebe Einrichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die wegen
Art und Schwere der Behinderung noch nicht oder nicht wieder auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt tätig sein können. Gemäß § 11 Absatz 2 BEinstG müssen die Integrati-
ven Betriebe es den Behinderten ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit mit dem Ziel
der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln, zu erhöhen oder
wiederzugewinnen. Für jene Behinderten, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht
eingegliedert werden können, stellen die Integrativen Betriebe auch Dauerarbeits-
plätze zur Verfügung.

Durchschnittlich können pro Jahr rund 3% der in den Integrativen Betrieben
beschäftigten Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt
werden. Im Jahr 2000 waren es 42 Personen. Diese im internationalen Vergleich
beachtliche Vermittlungsquote wird insbesondere durch spezielle
Qualifizierungsmaßnahmen erreicht.

Fragen 8, 9, 10 und 11:

Jeweils einen Integrativen Betrieb gibt es im Bezirk Braunau (seit 1999) und Bezirk
Ried (seit 2000). Im Bezirk Schärding gibt es keinen Integrativen Betrieb. Zurzeit sind
am Standort Braunau 21 Menschen mit Behinderung beschäftigt, am Standort Ried
11 Menschen mit Behinderung. Der Standort Braunau ist im Vollausbau auf bis zu 30
Behindertenarbeitsplätze und der Standort Ried auf bis zu 25 Behindertenarbeits-
plätze ausgerichtet.

Fragen 13 und 14:

Im Jahr 2002 werden für Integrative Betriebe Mittel der Behindertenmilliarde in der
Höhe von voraussichtlich rund € 1 Mio. eingesetzt. Gefördert werden dabei Qualifi-
zierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung von Menschen mit Behinderung
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Für den laufenden Betrieb werden vom Aus-
gleichstaxfonds rund € 9,5 Mio. zur Verfügung gestellt.

Fragen 15 und 16:

Den Integrativen Betrieben werden nur die behinderungsbedingten Aufwendungen
durch Förderungen abgegolten. Daraus ergibt sich, dass die nicht behinderungsbe-
dingten Aufwendungen von den Integrativen Betrieben selbst erwirtschaftet werden
müssen. Dieser so genannte Eigenerwirtschaftungsanteil liegt bei durchschnittlich
60% der gesamten Aufwendungen


Fragen 17 und 18:

Die Aufnahme erfolgt nach Bedarf der Integrativen Betriebe aus dem Kreis der beim
Arbeitsmarktservice vorgemerkten Menschen mit Behinderung. Bewerbungen, die
direkt an die Integrativen Betriebe gerichtet sind, werden in Evidenz gehalten.

Frage 19:

In den Integrativen Betrieben können Menschen mit Behinderung Aufnahme finden,

•   die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeits-
markt nicht oder noch nicht tätig sein können, aber rehabilitationsfähig sind,

•   deren wirtschaftlich verwertbarer Leistungsrest nach entsprechendem Arbeits-
training und nach entsprechender Arbeitserprobung oder nach entsprechen-
der Ausbildung voraussichtlich die Hälfte der Produktivität einer Normalar-
beitskraft in gleicher Beschäftigung ausmacht, und

•   deren Gemeinschaftsfähigkeit erprobt ist und die weitgehend unabhängig von
Pflege sind.

Frage 20:

Arbeitsassistenz ist ein Dienstleistungsangebot mit dem Ziel, Menschen mit Behinde-
rung bei der Erlangung von Arbeitsplätzen und bei der Sicherung von gefährdeten
Arbeitsplätzen umfassend zu beraten und zu begleiten. Die Leistung wird von ge-
meinnützigen Einrichtungen erbracht und von den Bundessozialämtern gefördert.
Die Arbeitsassistenz kann in Anspruch genommen werden:

•   bei drohendem Arbeitsplatzverlust,

•   zur Unterstützung von Arbeitgebern/innen bei der Suche und Auswahl
geeigneter Mitarbeiter/innen mit Behinderung,

•   zur Akquisition von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung,

•   zur Hilfestellung bei Konflikten am Arbeitsplatz.

Das Angebot ist freiwillig, unentgeltlich und für Menschen mit Behinderung allgemein
zugänglich. Für bestimmte Behindertengruppen, z.B. für Menschen mit Hörbehinde-
rung, sowie für Jugendliche gibt es Spezialprojekte.

Frage 21:

Im Jahr 2001 wurde die Arbeitsassistenz aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds,
des Ausgleichstaxfonds, der Behindertenmilliarde, des Arbeitsmarktservice sowie
von Ländern und Gemeinden mit insgesamt € 11,300.432,-- gefördert. Von der ge-
samten Fördersumme wurden € 6,556.653,39 aus der Behindertenmilliarde finan-
ziert.


Frage 22:

Der Verein Miteinander, 4020 Linz, Rechte Donaustraße 7, bietet in Ried eine Ar-
beitsassistenz für Jugendliche an (Budget € 204.601,09).

Frage 23:

Aus den Mitteln der Behindertenmilliarde wird in Ried die Clearingstelle gefördert.

Fragen 24 und 25:

Seit Projektstart liegen folgende Ergebnisse vor: 11 Vermittlungen, davon 10 in den
1. Arbeitsmarkt, 1 Arbeitsplatzerhaltung, 2 Clearing, 0 Abbrüche.