3605/AB XXI.GP
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Eingelangt am: 15.05.2002
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten
Hagenhofer, Genossinnen und Genossen betreffend die Integrati-
ven
Betriebe (Geschützte Werkstätten) und Arbeitsassistenz, Nr. 3634/J, wie
folgt:
Fragen 1 und 2:
Durch die so genannte Behindertenmilliarde konnten
wesentliche Verbesserungen
bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt erzielt
wer-
den.
So wurden bewährte Maßnahmen wie zum Beispiel
die Arbeitsassistenz ausgebaut
und um die Zielgruppe Jugendliche mit Behinderung erweitert. In allen
Bundeslän-
dern wurden im Rahmen des Projektes “Support - Betroffene beraten
Betroffene"
Beratungsstellen durch den österreichischen Zivil-lnvalidenverband mit dem
Ziel
eingerichtet, Menschen mit Sinnes- und/oder Körperbehinderung in allen
Lebensbe-
reichen kostenlos durch gezielte Beratung, Information sowie durch Coaching zur
Seite zu stehen. Für junge Menschen mit Behinderung wird der Schritt von
der Schu-
le in das Berufsleben durch Clearingmaßnahmen professionell
unterstützt und be-
gleitet. Diese Clearingmaßnahmen umfassen Beratung, Betreuung, Begleitung
und
diagnostische Tätigkeiten. Im Rahmen von Technologieprojekten erhalten
behinderte
Menschen ein individuelles Training im EDV- und Telebereich. Die quantitative
und
qualitative Erweiterung der Qualifizierungsmaßnahmen erhöht die
persönliche Leis-
tungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung und erleichtert die
Integration in den
offenen Arbeitsmarkt. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Blinde
und seh-
behinderte Menschen und für Gehörlose und hochgradig
hörbehinderte Personen
wurden eingerichtet. Integrationsbeihilfen bieten Unternehmern Anreize,
Menschen
mit Behinderung einzustellen.
Um die Integrationschancen weiter zu verbessern, sol-
len Sensibilisierungsmaßnahmen der Öffentlichkeit und insbesondere
Unternehmen
ein vorurteilsfreies Bild von
Menschen mit Behinderung ermöglichen.
Fragen 3, 4, 5, 6, 7 und 12:
Gemäß § 11 Absatz 1
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) sind Integrative Be-
triebe Einrichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, die
wegen
Art und Schwere der Behinderung noch nicht oder nicht wieder auf dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt tätig sein können. Gemäß § 11 Absatz 2
BEinstG müssen die Integrati-
ven Betriebe es den Behinderten ermöglichen, ihre Leistungsfähigkeit
mit dem Ziel
der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln, zu
erhöhen oder
wiederzugewinnen. Für
jene Behinderten, die in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht
eingegliedert werden können, stellen die Integrativen Betriebe auch
Dauerarbeits-
plätze zur Verfügung.
Durchschnittlich
können pro Jahr rund 3% der in den Integrativen Betrieben
beschäftigten Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
vermittelt
werden. Im Jahr 2000 waren es 42 Personen. Diese im internationalen Vergleich
beachtliche Vermittlungsquote wird insbesondere durch spezielle
Qualifizierungsmaßnahmen
erreicht.
Fragen 8, 9, 10 und 11:
Jeweils einen Integrativen Betrieb gibt es im Bezirk
Braunau (seit 1999) und Bezirk
Ried (seit 2000). Im Bezirk Schärding gibt es keinen Integrativen Betrieb.
Zurzeit sind
am Standort Braunau 21 Menschen mit Behinderung beschäftigt, am Standort
Ried
11 Menschen mit Behinderung. Der Standort Braunau ist im Vollausbau auf bis zu
30
Behindertenarbeitsplätze
und der Standort Ried auf bis zu 25 Behindertenarbeits-
plätze ausgerichtet.
Fragen 13 und 14:
Im Jahr 2002 werden für Integrative Betriebe Mittel
der Behindertenmilliarde in der
Höhe von voraussichtlich rund € 1 Mio. eingesetzt. Gefördert
werden dabei Qualifi-
zierungsmaßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung von Menschen mit
Behinderung
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Für den laufenden Betrieb werden vom Aus-
gleichstaxfonds rund € 9,5 Mio. zur Verfügung gestellt.
Fragen 15 und 16:
Den
Integrativen Betrieben werden nur die behinderungsbedingten Aufwendungen
durch Förderungen abgegolten. Daraus ergibt sich, dass die nicht
behinderungsbe-
dingten Aufwendungen von den Integrativen Betrieben selbst erwirtschaftet
werden
müssen. Dieser so genannte Eigenerwirtschaftungsanteil liegt bei
durchschnittlich
60% der gesamten Aufwendungen
Fragen 17 und 18:
Die Aufnahme erfolgt nach Bedarf der Integrativen Betriebe
aus dem Kreis der beim
Arbeitsmarktservice vorgemerkten Menschen mit Behinderung. Bewerbungen, die
direkt an die Integrativen Betriebe gerichtet sind, werden in Evidenz gehalten.
Frage 19:
In den Integrativen Betrieben können Menschen mit Behinderung Aufnahme finden,
• die wegen Art und
Schwere ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeits-
markt nicht oder noch nicht tätig sein können, aber
rehabilitationsfähig sind,
• deren wirtschaftlich
verwertbarer Leistungsrest nach entsprechendem Arbeits-
training und nach entsprechender Arbeitserprobung oder nach entsprechen-
der Ausbildung voraussichtlich die Hälfte der Produktivität einer
Normalar-
beitskraft in gleicher Beschäftigung ausmacht, und
• deren
Gemeinschaftsfähigkeit erprobt ist und die weitgehend unabhängig von
Pflege sind.
Frage 20:
Arbeitsassistenz ist ein Dienstleistungsangebot mit dem
Ziel, Menschen mit Behinde-
rung bei der Erlangung von Arbeitsplätzen und bei der Sicherung von
gefährdeten
Arbeitsplätzen umfassend zu beraten und zu begleiten. Die Leistung wird
von ge-
meinnützigen Einrichtungen erbracht und von den Bundessozialämtern
gefördert.
Die Arbeitsassistenz kann in Anspruch genommen werden:
• bei drohendem Arbeitsplatzverlust,
• zur Unterstützung
von Arbeitgebern/innen bei der Suche und Auswahl
geeigneter Mitarbeiter/innen mit Behinderung,
• zur Akquisition von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung,
• zur Hilfestellung bei Konflikten am Arbeitsplatz.
Das Angebot ist freiwillig, unentgeltlich und für
Menschen mit Behinderung allgemein
zugänglich. Für bestimmte Behindertengruppen, z.B. für Menschen
mit Hörbehinde-
rung, sowie für Jugendliche gibt es Spezialprojekte.
Frage 21:
Im
Jahr 2001 wurde die Arbeitsassistenz aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds,
des Ausgleichstaxfonds, der Behindertenmilliarde, des Arbeitsmarktservice sowie
von Ländern und Gemeinden mit insgesamt € 11,300.432,--
gefördert. Von der ge-
samten Fördersumme
wurden € 6,556.653,39 aus der Behindertenmilliarde finan-
ziert.
Frage 22:
Der Verein Miteinander, 4020 Linz, Rechte
Donaustraße 7, bietet in Ried eine Ar-
beitsassistenz für
Jugendliche an (Budget € 204.601,09).
Frage 23:
Aus den Mitteln der Behindertenmilliarde wird in Ried die Clearingstelle gefördert.
Fragen 24 und 25:
Seit Projektstart liegen folgende
Ergebnisse vor: 11 Vermittlungen, davon 10 in den
1.
Arbeitsmarkt, 1 Arbeitsplatzerhaltung, 2 Clearing, 0 Abbrüche.