3608/AB XXI.GP

Bundesministerium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur

Eingelangt am: 16.05.2002

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3642/J-NR/2002 betreffend Rückgang der
Studierendenzahlen nach Einführung der Studiengebühren, die die Abgeordneten Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 20. März 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:

Ad 1.:


Die Einführung von Studienbeiträgen ab dem Wintersemester 2001 hat zwar zu einem Rückgang
der in der amtlichen Statistik erfassten Studierenden geführt, die aktuellen Studierendenzahlen
(basierend auf den Datenmeldungen gemäß §12 Abs. 2 UniStEVO 1997) sprechen aber dafür, dass
durch die Studienbeiträge großteils nur solche Studierende ihr Studium nicht mehr fortsetzen, die
eigentlich keine Studienaktivität aufgewiesen haben. Über die Ausmaße der Studienaktivität geben
die Prüfungsdaten (gemäß §12 Abs. 5 UniStEVO 1997) Aufschluss.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur untersucht die Auswirkungen der
Einführung von Studienbeiträgen sehr sorgfältig und bedient sich dabei anerkannter
Forschungsinstitutionen. Eine im Auftrag des Ressorts durchgeführte Studie untersucht die
Auswirkungen der Einführung von Studienbeiträgen auf die Studienbeteiligung und das
Studierverhalten durch Befragung von Studierenden, Erstzugelassenen und Studienabbrechern. In
einem weiteren Auftrag werden die studienaktiven Studierenden basierend auf den Daten über die
Prüfungsaktivität der Studierenden abgeschätzt.


Ad 2.:

Die amtliche Hochschulstatistik wurde nicht mit dem Ziel konzipiert, zwischen studienaktiven und -

inaktiven Studierenden zu unterscheiden.

Da in der Öffentlichkeit zumeist die Zulassung zu einem oder mehreren Studien und studienaktives
Verhalten gleichgesetzt werden, entsteht bei einer Verlaufsbetrachtung der Eindruck eines
drastischen Rückgangs bei der Studienaktivität. Die Studierendenzahlen des Wintersemesters 2001
weisen demgegenüber jedoch erstmals einen verstärkten Realitätsgehalt der Studierendenstatistik
als Planungsgrundlage für das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für
die Universitätsorgane auf. Die Studienbeiträge wirken demnach als Maßnahme in Richtung einer
klarer belegbaren und realistischer disponierbaren Inanspruchnahme universitärer Ressourcen.

Ad 3. und 10.:

Die gemäß §12 Abs. 2 UniStEVO 1997 von den Universitäten übermittelten Daten der
Studierenden beinhalten über - aus welchen Gründen auch immer - dem universitären System
ferngebliebene Personen bzw. deren Motive und derzeitige Situation keinerlei Auskünfte. Derartige
Informationen werden erst Jahre nach Umsetzung des Bundesgesetzes über die Dokumentation im
Bildungswesen (BGBl. I
Nr. 12/2002 - Bildungsdokumentationsgesetz) ansatzweise vorliegen.

Ein Gutteil dieser Personen wird sich wahrscheinlich im FH-Sektor befinden. Im Wintersemester
2001 waren insgesamt 14.348 Studierende an Fachhochschul-Studiengängen zu verzeichnen;
darunter waren 5.333 erstmalig aufgenommene Studierende. Dies entspricht im Vergleich zum
Wintersemester 2000 einem absoluten Anstieg von rund 1.200 Personen, der sicher auch durch die
Erweiterung des Angebots bedingt ist. Weiters wird auch die Entwicklung der Studienzugänge der
nächsten Jahre zu beobachten sein.

Ad 4.. 5. und 7. bis 9.:
Siehe Antwort zu Frage 3.

Eine nachhaltige Überprüfung in der sozialen Zusammensetzung der Studierenden kann nicht
mittels der gemäß UniStEVO 1997 von den Universitäten und Universitäten der Künste gemeldeten
Studierendendaten erfolgen, da derartige personenbezogene Merkmale nicht Bestandteil des
erhobenen Datenmaterials sind.


Aufschluss über etwaige derartige Änderungen kann zu einem späteren Zeitpunkt die "Erhebung
zur sozialen Lage der Studierenden" gewährleisten, die in Form einer alle drei Jahre stattfindenden
Stichprobenerhebung (zur Zeit) durchgeführt wird.

Ad 6.:

Siehe Antwort zu den Fragen 4., 5. und 7. bis 9.

Generell besteht ein ausgeprägter Zusammenhang zwischen Alter und Inskriptionsverhalten, da die
Wahrscheinlichkeit, das Studium nicht fortzusetzen, mit zunehmendem Alter ansteigt. Die
Studierendenzahlen des Wintersemesters 2001 entsprechen insofern dieser These, als bei
nichterstzugelassenen Studierenden ab 25 Jahren ein besonders deutlicher Rückgang zu verzeichnen
ist.

Ad 11.:

Eine Abschätzung der Studien(in)aktivität von Studierenden im ersten Studienjahr - basierend auf
den Daten über die Prüfungsaktivität der Studierenden (gemäß §12 Abs. 5 UniStEVO 1997) - zeigt,
dass   ungefähr   eine  Menge   der  gleichen   Größenordnung   wie   die   im   Wintersemester 2001
zurückgegangenen  Erstzugelassenen  (rund   15%   weniger  Erstzugelassene   im   Vergleich  zum
Wintersemester 2000) keinerlei Prüfungsaktivitäten aufweist.

Da Prüfungsinaktivität keineswegs mit Studieninaktivität gleichzusetzen ist, geben zusätzliche
Faktoren Auskunft über die Ursachen des beobachtbaren Rückgangs Erstzugelassener. Die
Erweiterung im FH-Sektor wurde bei Frage 3 erwähnt; zusätzlich wirken "Pull-Faktoren" des
Arbeitsmarktes (beobachtbar bei Rückgängen nach Alter und Vorbildung) sowie demographische
Effekte.

Ad 12.:

Dass die Studienbeiträge Studierende aus finanziellen Gründen vom Studium abhalten, ist eine
Vermutung, für die es derzeit keine Belege gibt. Durch die Ausweitung der Studienförderung in
Breite und Höhe um zusätzliche 32,7 Mio. € auf 145,3 Mio. € wurde erreicht, dass niemand, der die
Voraussetzung für ein Studium besitzt, aus finanziellen Gründen sein Studium an einer Universität
oder Fachhochschule nicht beginnen oder fortsetzen kann.