3608/AB XXI.GP
Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Eingelangt am: 16.05.2002
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3642/J-NR/2002 betreffend Rückgang der
Studierendenzahlen
nach Einführung der Studiengebühren, die die Abgeordneten Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen
und Kollegen am 20. März 2002 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
Die Einführung von Studienbeiträgen ab dem
Wintersemester 2001 hat zwar zu einem Rückgang
der in der amtlichen
Statistik erfassten Studierenden geführt, die aktuellen Studierendenzahlen
(basierend auf den Datenmeldungen
gemäß §12 Abs. 2 UniStEVO 1997) sprechen aber dafür, dass
durch die Studienbeiträge
großteils nur solche Studierende ihr Studium nicht mehr fortsetzen, die
eigentlich keine
Studienaktivität aufgewiesen haben. Über die Ausmaße der
Studienaktivität geben
die Prüfungsdaten
(gemäß §12 Abs. 5 UniStEVO 1997) Aufschluss.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur untersucht die Auswirkungen der
Einführung von Studienbeiträgen
sehr sorgfältig und bedient sich dabei anerkannter
Forschungsinstitutionen. Eine im
Auftrag des Ressorts durchgeführte Studie untersucht die
Auswirkungen der Einführung von
Studienbeiträgen auf die Studienbeteiligung und das
Studierverhalten durch Befragung von
Studierenden, Erstzugelassenen und Studienabbrechern. In
einem weiteren Auftrag werden die studienaktiven Studierenden basierend auf den
Daten über die
Prüfungsaktivität der
Studierenden abgeschätzt.
Ad 2.:
Die amtliche Hochschulstatistik wurde nicht mit dem Ziel konzipiert, zwischen studienaktiven und -
inaktiven Studierenden zu unterscheiden.
Da
in der Öffentlichkeit zumeist die Zulassung zu einem oder mehreren Studien
und studienaktives
Verhalten gleichgesetzt werden, entsteht bei einer Verlaufsbetrachtung der
Eindruck eines
drastischen Rückgangs bei der
Studienaktivität. Die Studierendenzahlen des Wintersemesters 2001
weisen demgegenüber jedoch erstmals einen verstärkten
Realitätsgehalt der Studierendenstatistik
als Planungsgrundlage für das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und Kultur sowie für
die Universitätsorgane auf. Die Studienbeiträge wirken demnach als
Maßnahme in Richtung einer
klarer belegbaren und realistischer
disponierbaren Inanspruchnahme universitärer Ressourcen.
Ad 3. und 10.:
Die gemäß §12 Abs. 2 UniStEVO 1997 von den
Universitäten übermittelten Daten der
Studierenden beinhalten über - aus welchen Gründen auch immer - dem
universitären System
ferngebliebene Personen bzw. deren Motive und derzeitige Situation keinerlei
Auskünfte. Derartige
Informationen werden erst Jahre nach Umsetzung des Bundesgesetzes über die
Dokumentation im
Bildungswesen (BGBl. I Nr. 12/2002 -
Bildungsdokumentationsgesetz) ansatzweise vorliegen.
Ein Gutteil dieser Personen wird sich wahrscheinlich im
FH-Sektor befinden. Im Wintersemester
2001 waren insgesamt 14.348 Studierende an
Fachhochschul-Studiengängen zu verzeichnen;
darunter waren 5.333 erstmalig aufgenommene Studierende.
Dies entspricht im Vergleich zum
Wintersemester 2000 einem absoluten Anstieg von rund 1.200 Personen, der
sicher auch durch die
Erweiterung des Angebots bedingt ist. Weiters wird auch die Entwicklung der
Studienzugänge der
nächsten Jahre zu beobachten sein.
Ad 4.. 5. und 7. bis
9.:
Siehe
Antwort zu Frage 3.
Eine nachhaltige Überprüfung in der sozialen
Zusammensetzung der Studierenden kann nicht
mittels der gemäß UniStEVO 1997 von den Universitäten und
Universitäten der Künste gemeldeten
Studierendendaten erfolgen, da derartige personenbezogene Merkmale nicht
Bestandteil des
erhobenen Datenmaterials sind.
Aufschluss über etwaige
derartige Änderungen kann zu einem späteren Zeitpunkt die "Erhebung
zur
sozialen Lage der Studierenden" gewährleisten, die in Form einer alle
drei Jahre stattfindenden
Stichprobenerhebung
(zur Zeit) durchgeführt wird.
Ad 6.:
Siehe Antwort zu den Fragen 4., 5. und 7. bis 9.
Generell besteht ein
ausgeprägter Zusammenhang zwischen Alter und Inskriptionsverhalten, da die
Wahrscheinlichkeit, das Studium nicht fortzusetzen, mit zunehmendem Alter
ansteigt. Die
Studierendenzahlen
des Wintersemesters 2001 entsprechen insofern dieser These, als bei
nichterstzugelassenen
Studierenden ab 25 Jahren ein besonders deutlicher Rückgang zu verzeichnen
ist.
Ad 11.:
Eine Abschätzung
der Studien(in)aktivität von Studierenden im ersten Studienjahr -
basierend auf
den
Daten über die Prüfungsaktivität der Studierenden
(gemäß §12 Abs. 5 UniStEVO 1997) - zeigt,
dass
ungefähr eine Menge der
gleichen Größenordnung wie
die im Wintersemester 2001
zurückgegangenen Erstzugelassenen (rund
15% weniger Erstzugelassene im
Vergleich zum
Wintersemester 2000) keinerlei Prüfungsaktivitäten aufweist.
Da Prüfungsinaktivität
keineswegs mit Studieninaktivität gleichzusetzen ist, geben
zusätzliche
Faktoren
Auskunft über die Ursachen des beobachtbaren Rückgangs
Erstzugelassener. Die
Erweiterung im FH-Sektor
wurde bei Frage 3 erwähnt; zusätzlich wirken
"Pull-Faktoren" des
Arbeitsmarktes (beobachtbar bei
Rückgängen nach Alter und Vorbildung) sowie demographische
Effekte.
Ad 12.:
Dass die Studienbeiträge
Studierende aus finanziellen Gründen vom Studium abhalten, ist eine
Vermutung,
für die es derzeit keine Belege gibt. Durch die Ausweitung der
Studienförderung in
Breite
und Höhe um zusätzliche 32,7 Mio. € auf 145,3 Mio. €
wurde erreicht, dass niemand, der die
Voraussetzung
für ein Studium besitzt, aus finanziellen Gründen sein Studium an
einer Universität
oder
Fachhochschule nicht beginnen oder fortsetzen kann.