3613/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.05.2002
BUNDESMINISTER
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
3771/J der
Abgeordneten
Petrovic, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Aufgaben des Beirates
im Rahmen der in Aussicht genommenen Verordnung zum Tiergesundheits-
dienst sind:
- Regelung von Fortbildungsmaßnahmen
- Vorgaben für Tiergesundheitsprogramme
- Vorgabe zur Vorgangsweise bei der Registrierung teilnehmender Betriebe und Tierärzte
- Vorgangsweise bei der Datenübermittlung
- Vorgabe von Korrektur- und Sanktionsmaßnahmen
- Vorgabe von Checklisten für Betriebsvisiten
- Vorgabe einer Mängelliste
- Vorgabe für Aufzeichnungen bei Arzneimittel-Anwendung und Abgabe
Da die
“Tiergesundheitsdienst-Verordnung" sich derzeit erst im
Begutachtungsstadium befindet, hat
der
Beirates “Tiergesundheitsdienst Österreich" sich noch nicht
konstituiert und daher auch nicht
getagt.
Es
fanden jedoch im Rahmen der Vorbereitung zu diesem Verordnungsentwurf mehrere
Sitzungen
statt,
bei welchen auch Vertreter der Körperschaften, welchen gemäß
dem Tierarzneimittelkontroll-
gesetz
ein Entsendungsrecht in den Beirat zukommt, eingebunden waren.
Frage 4:
Diese
Frage kann erst mit Inkrafttreten der Tiergesundheitsdienst-Verordnung
beantwortet werden.
In dieser Verordnung wird auch eine Übergangsfrist für die
Anerkennung von Tiergesundheitsdiens-
ten zu
nennen sein. Diese wird voraussichtlich ein Jahr betragen.
In allen Ländern
mit Ausnahme des Bundeslandes Wien sind bereits Tiergesundheitsdienste ein-
gerichtet.
Zur Ausstattung dieser Gesundheitsdienste siehe folgende Aufstellung:
Bundesland
|
Status
|
Geschäftsführer
|
Personal
|
Burgenland
|
Verein (LWK, TK,LR*)
|
Amtstierarzt
|
Veterinärdirektion
|
Kärnten
|
Verein (LWK, TK,LR)
|
Tierarzt
|
I Tierarzt
|
Niederösterreich
|
Verein (LWK, TK,LR)
|
Landesveterinär-
|
3 Tierärzte
in der
|
Oberösterreich
|
In der
Veterinärdirektion
|
Amtstierarzt
|
4 Tierärzte
in der
|
Salzburg
|
Verein (LWK, TK,LR)
|
Landesveterinär-
|
Veterinärdirektion
|
Steiermark
|
Verein (LKW, TK, LR)
|
Amtstierarzt
|
4 Tierärzte
in der
|
Tirol
|
Verein (LWK, TK,LR)
|
Amtstierarzt
|
1 Tierarzt in der
Ve-
|
Vorarlberg
|
Im
Tiergesundheits-
|
|
Tierärzte in
der Vete-
|
*LWK: Landwirtschaftskammer, TK: Tierärztekammer, LR: Landesregierung
Aufgaben der Tiergesundheitsdienste:
- BVD-Bekämpfungs- und Überwachungsprogramm
- Eutergesundheitsdienst
- Parasitenbekämpfungsprogramm
- Fruchtbarkeitspaket, Stallseminare (RGD)
- Start eines Salmonellenüberwachungsprogrammes bei Schlachtschweinen
- Rhinitisprogramm
- Förderung der Maedi/Visna- und CAE-Untersuchungen
- Parasitenbekämpfungsprogramm (Räude Schaf)
- Moderhinke
- Sektionen, serologische Untersuchungen, etc.
- Fischgesundheitsdienst
- Besuche von Problembeständen (nach Aufforderung durch Tierarzt und Landwirt)
- Praxisbezogene Projekte zu Faktorenkrankheiten bei Rind, Schwein, Schaf, Geflügel und
Fischen
Tierschutz- und Tierhaltungserhebung und Beratung, Futtermittelerhebung
Die
budgetäre Mittelaufbringung für die jeweiligen Tiergesundheitsdienste
erfolgt, da es sich um
private
Vereine handelt, durch die Vereinsmitglieder. Die Höhe der Mittel ist in
jedem Bundesland
unterschiedlich;
da es sich um Vereinsmittel handelt, ist deren Höhe dem Ressort nicht
bekannt.
Frage 5:
Dieser Zeitpunkt wird voraussichtlich ein Jahr nach Inkrafttreten der geplanten Verordnung sein.
Frage 6:
Gesundheitsdienste
anderer EU-Staaten sind nach hierortigem Wissen nicht in hoheitliche Aufgaben
eingebunden,
die in den EU-Veterinärvorschriften geregelt sind. Diese Aufgaben erfolgen
im subsi-
diären Bereich jedes Mitgliedstaates und werden auch derzeit mit
EU-Geldern nicht gefördert.
Frage 7:
Diese Zahlen liegen in der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs auf.