3620/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2002

Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaäl und Genossinnen haben am 21. März 2002
unter der Nr. 3659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Stellungnahme des Verfassungsdienstes gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

In der dem Bundeskanzleramt vorliegenden Rohfassung des Stenographischen Pro-
tokolls über die 97. Sitzung des Nationalrats
XXI. GP, vom 20. März 2002, zur Dring-
lichen Anfrage der Grünen an den Bundeskanzler zum Thema Abfangjäger, 3624/J
(siehe auch Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 20. März 2002), scheint eine
Aussage des Bundeskanzlers, wie die in der nunmehr vorliegenden Anfrage zitierte,
nicht auf. Im og. Stenographischen Protokoll ist jedoch die folgende Wortmeldung
des Bundeskanzlers von 17.43 Uhr wiedergegeben:

“Ich habe mir natürlich auch eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes geben
lassen, die besagt: Eine dauernde Neutralität muß natürlich auch eine entsprechen-
de Verteidigungsvorsorge einschließen, siehe: Neuhold/Hummer/Schreuer: “Öster-
reichisches Handbuch des Völkerrechts". Da der Luftraum Teil des Staatsgebietes
ist, werden sich die Verteidigungsanstrengungen grundsätzlich wohl auch auf diesen
erstrecken müssen. Was sich daher wirklich sehr schlecht verträgt, ist einerseits die
Forderung nach möglichst unveränderter Aufrechterhaltung der Neutralität und an-
dererseits die Ablehnung der Anschaffung der Abfangjäger."

Diese Wortmeldung entspricht der diesbezüglich vom Verfassungsdienst erstellten
Notiz.