3620/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2002
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaäl und Genossinnen
haben am 21. März 2002
unter der Nr. 3659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
Stellungnahme des Verfassungsdienstes gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
In der dem Bundeskanzleramt vorliegenden Rohfassung des
Stenographischen Pro-
tokolls über die 97. Sitzung des Nationalrats XXI. GP, vom 20. März 2002, zur Dring-
lichen Anfrage der Grünen an den Bundeskanzler zum Thema Abfangjäger,
3624/J
(siehe auch Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 20. März 2002), scheint
eine
Aussage des Bundeskanzlers, wie die in der nunmehr vorliegenden Anfrage
zitierte,
nicht auf. Im og. Stenographischen Protokoll ist jedoch die folgende
Wortmeldung
des Bundeskanzlers von 17.43 Uhr wiedergegeben:
“Ich habe mir natürlich
auch eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes geben
lassen,
die besagt: Eine dauernde Neutralität muß natürlich auch eine
entsprechen-
de
Verteidigungsvorsorge einschließen, siehe: Neuhold/Hummer/Schreuer:
“Öster-
reichisches
Handbuch des Völkerrechts". Da der Luftraum Teil des Staatsgebietes
ist,
werden sich die Verteidigungsanstrengungen grundsätzlich wohl auch auf
diesen
erstrecken
müssen. Was sich daher wirklich sehr schlecht verträgt, ist
einerseits die
Forderung
nach möglichst unveränderter Aufrechterhaltung der
Neutralität und an-
dererseits
die Ablehnung der Anschaffung der Abfangjäger."
Diese Wortmeldung entspricht der diesbezüglich vom
Verfassungsdienst erstellten
Notiz.