3630/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.05.2002

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3656/J-NR/2002 betreffend Kriterien für
Postamtsschließungen, die die Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 20. März 2002 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1,2 und 3:

Auf welche Art und Weise wird durch das BMVIT die Einhaltung des § 3 Abs. 3 der Post-
Universaldienstverordnung geprüft?

Wurde das Vorliegen der Voraussetzungen für die Schließungen der Postämter laut oben angeführter
Liste gemäß § 3 Abs. 3 Post-Universaldienstverordnung geprüft und wenn ja, welche Ergebnisse
brachten diese Überprüfungen?

Wurde von Ihnen geprüft, ob durch den Postuniversaldienstbetreiber die Vorgangsweise gemäß § 3
Abs. 4 Post-Universaldienstverordnung eingehalten wurde und wenn ja, was waren die Ergebnisse
dieser Überprüfungen?

Antwort:

Normadressat des § 3 Abs. 3 der Post-Universaldienstverordnung ist die österreichische Post AG.
Diese hat die Vorgaben der Verordnung zu beachten und diesen Vorgaben gemäß vorzugehen.
Es gibt bisher keinen Grund, daran zu zweifeln, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden.
Anlässlich der Erlassung der Post-Universaldienstverordnung hat die österreichische Post AG
eine Erklärung über die Einrichtung einer "Kontrollkommission zur Absicherung der Versorgung
des ländlichen Raumes im Zuge der Anpassung des Geschäftsstellennetzes der Post" abgegeben.
Im Rahmen dieser Erklärung wurde festgelegt, dass sich diese Kontrollkommission aus einem
Vertreter der Post, einem vom Gemeindebund zu nominierenden Experten und einem von diesen
beiden gemeinsam zu nominierenden Experten - im aktuellen Falle einem Bezirkshauptmann -
zusammensetzen soll. Allfällige Streitfälle werden von dieser behandelt. Erst anschließend wird
allenfalls auch noch vom bmvit geprüft werden, ob die getroffene Beurteilung zutrifft.


Frage 4:

Ist Ihnen bekannt, ob betreffend der oben angeführten Postämter Beschwerden und Anregungen
betroffener Gebietskörperschaften an die aufgrund eines Sideletters zur Post-Universaldienst-
verordnung eingerichtete Kontrollkommission gerichtet wurden und wenn ja, welche Empfehlungen
wurden durch die Kontrollkommission abgegeben?

Antwort:

Beschwerden an die Kontrollkommission werden in aller Regel nicht gleichzeitig an das bmvit
gerichtet. Ob und welche von den angeführten Gemeinden sich daher bei der Kontrollkommission
beschwert haben oder Anregungen eingebracht haben, kann ich daher nicht beantworten. Die
Kontrollkommission bearbeitet alle bei ihr einlangenden Beschwerden und gibt sodann eine
Empfehlung ab, über die auch die betroffenen Gemeinden informiert werden.

Frage 5:

Wurde Ihnen der Bericht der Kontrollkommission gemäß des Sideletters vom 29.1.2002 zur Post-
Universaldienstverordnung vorgelegt und wenn ja, wie lautet dessen Inhalt?

Antwort:

Es wurde bisher noch kein Bericht vorgelegt; dies ist auch nicht vorgesehen. Gemäß der Erklärung
der österreichischen Post AG über die Einrichtung einer Kontrollkommission ist vorgesehen, dass ein
solcher Bericht von der Kontrollkommission erst binnen eines Monats nach Vorlage des
Abschlussberichtes (31. August 2002) erstellt und dem bmvit, der österreichischen Post AG und dem
Gemeindebund übermittelt wird.