3630/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.05.2002
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3656/J-NR/2002 betreffend Kriterien für
Postamtsschließungen, die die
Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen am 20. März 2002 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Fragen 1,2 und 3:
Auf welche Art und Weise wird durch das BMVIT die
Einhaltung des § 3 Abs. 3 der Post-
Universaldienstverordnung geprüft?
Wurde das Vorliegen der Voraussetzungen für die
Schließungen der Postämter laut oben angeführter
Liste gemäß § 3 Abs. 3 Post-Universaldienstverordnung
geprüft und wenn ja, welche Ergebnisse
brachten diese Überprüfungen?
Wurde von Ihnen geprüft, ob durch den
Postuniversaldienstbetreiber die Vorgangsweise gemäß § 3
Abs. 4 Post-Universaldienstverordnung eingehalten wurde und wenn ja, was waren
die Ergebnisse
dieser Überprüfungen?
Antwort:
Normadressat des § 3 Abs. 3 der
Post-Universaldienstverordnung ist die österreichische Post AG.
Diese hat die Vorgaben der Verordnung zu beachten und diesen Vorgaben
gemäß vorzugehen.
Es gibt bisher keinen Grund, daran zu zweifeln, dass diese Vorgaben nicht
eingehalten werden.
Anlässlich der Erlassung der Post-Universaldienstverordnung hat die
österreichische Post AG
eine Erklärung über die Einrichtung einer "Kontrollkommission
zur Absicherung der Versorgung
des ländlichen Raumes im Zuge der Anpassung des
Geschäftsstellennetzes der Post" abgegeben.
Im Rahmen dieser Erklärung wurde festgelegt, dass sich diese
Kontrollkommission aus einem
Vertreter der Post, einem vom Gemeindebund zu nominierenden Experten und einem
von diesen
beiden gemeinsam zu nominierenden Experten - im aktuellen Falle einem
Bezirkshauptmann -
zusammensetzen soll. Allfällige Streitfälle werden von dieser
behandelt. Erst anschließend wird
allenfalls auch noch vom bmvit geprüft werden, ob die getroffene
Beurteilung zutrifft.
Frage 4:
Ist Ihnen bekannt, ob betreffend der oben angeführten
Postämter Beschwerden und Anregungen
betroffener Gebietskörperschaften an die aufgrund eines Sideletters zur
Post-Universaldienst-
verordnung eingerichtete Kontrollkommission gerichtet wurden und wenn ja,
welche Empfehlungen
wurden durch die Kontrollkommission abgegeben?
Antwort:
Beschwerden an die Kontrollkommission
werden in aller Regel nicht gleichzeitig an das bmvit
gerichtet. Ob und welche von den
angeführten Gemeinden sich daher bei der Kontrollkommission
beschwert haben oder Anregungen eingebracht haben, kann ich daher nicht
beantworten. Die
Kontrollkommission bearbeitet alle bei ihr einlangenden Beschwerden und gibt
sodann eine
Empfehlung ab, über die auch die
betroffenen Gemeinden informiert werden.
Frage 5:
Wurde Ihnen der Bericht der Kontrollkommission
gemäß des Sideletters vom 29.1.2002 zur Post-
Universaldienstverordnung vorgelegt und
wenn ja, wie lautet dessen Inhalt?
Antwort:
Es wurde bisher noch kein Bericht vorgelegt; dies ist auch
nicht vorgesehen. Gemäß der Erklärung
der österreichischen Post AG über die Einrichtung einer
Kontrollkommission ist vorgesehen, dass ein
solcher Bericht von der Kontrollkommission erst binnen eines Monats nach
Vorlage des
Abschlussberichtes (31. August 2002) erstellt und dem bmvit, der
österreichischen Post AG und dem
Gemeindebund übermittelt wird.