3635/AB XXI.GP
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Eingelangt am: 17.05.2002
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3650/J-NR/2002 betreffend Quartier
21, die die
Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig,
Kolleginnen und Kollegen am 20. März 2002 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Ein Teil der Bewerber hat sich bereits
Monate bzw. Jahre vor der Interessentensuche durch Inserate
beworben,
der weitaus größte Teil der Bewerber reichte innerhalb der 1.
Bewerbungsfrist ein, tlw.
wurden
Initiativen auch aktiv von Mitgliedern der Entwicklungs- und Beratungsgruppe
Netzwerk21
eingeladen.
Siehe auch Punkt 6.
Ad 2.:
Die Institutionen "institut fünfhaus'.,
"ImPulsTanz", Schlebrügge editors, "Wendy & Jim"
sowie
"Polyklamott" haben sich nach dem
Ende der in den Inseraten erwähnten Bewerbungsfrist
beworben bzw. sind von einzelnen Mitgliedern
der Entwicklungs- und Beratungsgruppe
Netzwerk21 kontaktiert worden. Alle anderen Institutionen haben sich im
Rahmen der ersten
Ausschreibungsrunde beworben. Siehe auch
Punkt 6.
Ad 3.:
Die Institutionen "institut funfhaus" (vor der
Sitzung vom 7./8.9.2001), das Modelabel "Wendy &
Jim" (2002) sowie das Secondhandgeschäft "Polyklamott"
(2002) wurden von Mitgliedern des
Netzwerk21 eingeladen.
Ad 4.:
Es liegen von allen ausgewählten Nutzerinnen schriftliche Bewerbungen vor.
Ad 5.:
Es bestand für alle Bewerberinnen jederzeit die Möglichkeit, das eingereichte Konzept zu
aktualisieren.
Ad 6.:
Die erste Bewerbungsphase sollte das Einreichen von
Konzeptmaterial in Gang setzen. Eine
Bewerbungsfrist
war aus organisatorischen Gründen zu setzen, um den Prozess des
Auswahlverfahrens
zu starten. Da die kurze Frist bewusst gesetzt war, hatten alle Bewerber
jederzeit
die Möglichkeit, das eingereichte Konzept zu aktualisieren.
Ad 7.:
Einige der empfohlenen Initiativen
zogen auf eigenen Wunsch ihre Bewerbung zurück (z.B. auf
Grund des Ausfalls von Sponsoren), für andere Initiativen bestand keine
Möglichkeit, den
gewünschten
Raum zur Verfügung zu stellen (z.B. Z-Raum).
Ad 8.:
Das
Konzept des Z-Raumes war direkt an das damalige Konzept der heutigen MQ-Kantine
geknüpft, die Realisierung des Z-Raumes
an einem anderen Ort innerhalb des Fischer-von-Erlach-
Traktes war für den Bewerber
keine geeignete Alternative.
Ad 9.:
Thomas Edlinger lud in seiner Funktion als Konzeptionist der Electric Avenue "institut fünfhaus"
ein, sich an der Electric Avenue zu beteiligen.
Ad 10.:
Nein.
Ad 11.:
Die Möglichkeit, Bewerbungen einzureichen besteht
laufend. Das eingereichte Material wird in
Evidenz gehalten für den Fall, dass
Nachbesetzungen innerhalb der Quartier 21-Struktur
erforderlich sind.
Ad 12.:
Mir
sind keine "Missstände in diesem Zusammenhang" bekannt. Alle
Bewerbungen wurden und
werden behandelt, wenngleich die
Bewerberinnen darauf hingewiesen werden, dass eine
Nachbesiedlung unter Umständen
erst nach Monaten aktuell wird.
Ad 13.:
Die oben genannten Bedingungen standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.
Ad 14.:
Die konkreten Vertragsverhandlungen
wurden und werden auf Basis des eingereichten Konzeptes,
des
angegebenen Raumbedarfes, der verfügbaren Räumlichkeiten und der in
Aussicht gestellten
Finanzierungskonzepte
geführt.
Ad 15.:
Allen Bewerbern wurden Mustervorverträge zur Prüfung übermittelt. Es bestand für die
Kulturanbieter die Möglichkeit, Detailpunkte des Vorvertrages gesondert zu verhandeln. Abgesehen
von 2 unterschiedlichen Vorvertragsvarianten (Vorvertrag nach MRG und Nutzungsvorverträge für
die offene Struktur in Electric Avenue und transeuropa) ist das Grundgerüst der Vorverträge jedoch
einheitlich.
Ad 16.:
Nach den Erstverhandlungen wurden bzw. werden Mustervorverträge an die Kulturanbieter seit
Februar 2002 übermittelt.
Ad 17.:
Die Mustervorverträge wurden in persönlichen
Gesprächen innerhalb von einigen Wochen an die
Mehrzahl der
ausgewählten Kulturanbieter übergeben. Die Adaptierung dieser
Vorverträge ist
teilweise noch in Gang, andere sind bereits
unterschrieben.
Ad 18.:
Ja, da bisher den q21-Partnern lediglich (verbindliche)
Vorvertragsangebote zur Prüfung bzw.
Unterzeichnung übergeben wurden. Der Abschluss der eigentlichen
Mietverträge ist kurz vor
Fertigstellung und Übergabe der
Räumlichkeiten, d. h. ab Sommer 2002, vorgesehen.
Ad 19.:
Die Kulturanbieter der Electric Avenue und von transeuropa, sowie D.U.B, und jene Kulturanbieter,
die in die von der Kunsthalle Wien zu räumenden Büroflächen einziehen sollen.
Ad 20.:
Siehe Punkt 15.
Ad 21.:
Alle Kulturanbieter haben ihre eigenen Rechtsberater konsultiert bzw. wurde von der Electric
Avenue intern eine gemeinsame Rechtsvertretung gewählt.
Ad 22. und 23.:
Diese Formulierung richtete sich in
erster Linie an allfällige Bewerberinnen aus dem Ausland bzw.
wurde im Hinblick auf
allfällige Kooperationen mit ausländischen Kulturinstitutionen
gewählt, die
besondere Verhandlungen und Bedingungen
erforderlich machen.
Ad 24.:
Das äußere Erscheinungsbild des Quartier 21, welches durch die Marketingabteilung der MQ E+B
entwickelt wurde, ist den Kulturanbietern bereits präsentiert worden
Hier
geht es vor allem um das Leitsystem, welches den Besucher zu den einzelnen
Institutionen
fuhren soll. Das äußere Erscheinungsbild der einzelnen
Kulturanbieter obliegt den Institutionen
selbst.
Ad 25.,27. und 28.:
Die diversen q21-Nutzerinnen sind hinsichtlich
Sponsoringaktivitäten in ihren Räumlichkeiten bzw.
im Rahmen der sie vertretenden Plattformen ebenso autonom wie bei der
Programmplanung.
Derzeit ist nicht vorgesehen, dass die MQ E&B für sie auf diesem
Gebiet tätig wird bzw. dass die
Nutzerinnen für die MQ E&B tätig werden.
Ad 26.:
Durch die Sponsoren des Quartier 21 wird der niedrige
Kulturmietpreis von 5,50 EUR pro m2
sowie die günstige Benutzung der
Einrichtungen wie Arena, Ovalhalle etc. durch die Kulturanbieter
erst ermöglicht. Siehe auch
Punkt 25.
Ad 29. und 30.:
Einige
der eingereichten Konzepte stützten sich finanziell auf
Subventionsmodelle, die meisten
Finanzierungsmodelle sahen jedoch eine Mischfinanzierung aus Subventionsmitteln
und
Privatsponsoring vor. Manchen Initiativen
wurde eine Subvention erst nach einer Zusage seitens der
MQ E+B in Aussicht gestellt. Daher wurden auch Initiativen für das
Besiedelungskonzept
berücksichtigt, die von Subventionen
abhängig sind.
Ad 31.:
Mehrfachmitgliedschaften
in Kommissionen, Beiräten, Ausschüssen etc. sind durchaus üblich
und
bedeuten nicht automatisch, dass die Objektivität und Korrektheit der
betreffenden Personen nicht
gewährleistet ist.
Ad 32. und 33.:
Siehe
Punkt 11.
Ad 34.:
Bewerbungen werden für diese Fälle in Evidenz gehalten, auch ist eine aktive Nachbesetzung durch
einzelne Beiratsmitglieder möglich.
Ad 35.:
Die Auswahl von Ersatzkandidaten wird erst getroffen, wenn der Fall einer erforderlichen
Nachbesetzung eintritt.
Ad 36.:
Nicht-kommerzielle
Nutzung: (gesamt ca. 1895 m2) (inkl. Depot + Basis)
Teilkommerzielle Nutzung: Polyklamott (ca. 40 m2), MQ Gästezimmer (ca. 50
m2)
Kommerzielle
Nutzung: Buchhandlung Prachner + MQ Kantine (ca. 390 m2),
Xerox Print Center (ca. 70 m2)
Ad 37.:
Jeder Bewerber hat grundsätzlich
die gleichen Rechte, Teile der Außenflächen zu bespielen, sofern
die generellen
Vergaberichtlinien eingehalten werden, jedoch werden die Einreichungen von
kulturellen Projekten bevorzugt.
Außerdem besteht eine Staffelung der Mietpreise (kommerzielle
Miete, kulturelle Miete, Miete für die Kulturanbieter des Quartier
21 sowie die MQ Institutionen),
um die unterschiedlichen finanziellen
Hintergründe zu berücksichtigen.
Ad 38.:
Als kommerziell werden Nutzer eingestuft, die sich
ausschließlich aus kommerziellen Einkünften
finanzieren (z.B.
Buchhandlung Prachner), als teilkommerziell jene Kulturanbieter, die sich zum
Teil aus kommerziellen Einkünften
finanzieren, ein Teil des Programms jedoch durch
Sponsorengelder finanziert werden muss (z.B. Modeplattform), kulturelle
Nutzer haben keine
kommerziellen Einnahmequellen vorzuweisen,
bzw. haben Einnahmen (z.B. aus Eintrittsgeldern zu
Veranstaltungen) die weniger als 50%
ihres Jahresbudgets ausmachen.
Ad 39.:
Nichtkommerzielle Initiativen müssen normalerweise
auch an jedem anderen Ort in Österreich
Miete für ihren Standort bezahlen. Die
prekaristische (d.h. unentgeltliche) Überlassung von Räumen
für die bisherigen kleinen Nutzer im MQ war eine Ausnahmesituation,
um die jederzeitige
Rückgabe dieser Räume oder
Gebäudeteile zur Durchführung von Bau- und Renovierungsarbeiten
gewährleisten zu können.
Ad 40.:
Der Quartier 21 - Beirat empfiehlt bei der Evaluierung
nach einem Jahr (gerechnet ab Einzug der
Kulturanbieter) die
Verlängerung bzw. Auflösung der Zusammenarbeit. Diese Kriterien
beziehen
sich ausschließlich auf die
künstlerische bzw. kulturelle Arbeit des jeweiligen Kulturanbieters.
Ad 41.:
Fachliche Kompetenz, thematische Vielfalt, Internationalität, inhaltliche Verbindung zu Wien und
genaue Kenntnis der Wiener Kunstszene.
Ad 42.:
Karel Dudesek ist auf eigenen Wunsch auf Grund seiner
geänderten Position (eigenes Konzept
eingereicht) aus dem Beirat ausgeschieden;
Peter Pakesch und Kathrin Rhomberg traten erst nach
Vorliegen der Empfehlung für die Erstbesiedlung aus Zeitgründen
zurück.
Ad 43.:
Die
Sitzungen des Quartier 21 - Beirates sind interne Besprechungen. Der Beirat ist
kein
Entscheidungsorgan, sondern hat
ausschließlich eine beratende Funktion. Daher werden die
Ergebnisprotokolle nicht der
Öffentlichkeit zur Verfugung gestellt.
Ad 44.:
Der Beirat ist nicht unterbesetzt, da er seine
wichtigste Aufgabe - Empfehlung eines
Erstbesiedlungsvorschlages
- in ausreichender Zusammensetzung erfüllt hat und bis zur
Inangriffnahme
der nächsten Aufgabe - d.h. Evaluierung der Tätigkeit der einzelnen
Kulturanbieter
ein Jahr
nach Beziehen der Räume - noch ausreichend Zeit zur Nachbesetzung der
freien Positionen
im Beirat vorhanden ist. Siehe auch Punkt 42 und 47.
Ad 45.:
Ich sehe keinen Widerspruch in der Anfragebeantwortung.
Ad 46.:
Auf
der Homepage des MQ ist die Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk21 in der
Zusammensetzung angegeben, weil die
Umsetzung des Erstbesiedelungsvorschlages vom
September 2001 auf dieser
Zusammensetzung beruht. Seit diesem Zeitpunkt ist auf eigenen Wunsch
des Beirats nur noch die lokale
Gruppe zusammengetreten
Ad 47.:
Das Tätigkeitsbild dieses von
der E&BGesellschaft freiwillig eingerichteten Expertengremiums ist
hinreichend
bekannt. Ob dieses Gremium als "Beirat" oder anders bezeichnet wird
ist keine Frage
der
Vollziehung.
Ad 48.:
Es hat keine Einreichergruppe an den Beratungen über eigene Projekte teilgenommen. Dieser
Modus wird auch in Zukunft so beibehalten.
Ad 49.:
Eine derartige Tätigkeit der Mitglieder des Beirates ist auch nicht ausgeschlossen.
Ad 50.:
Die "lokale Gruppe" ist auf Grund einer
gemeinsamen Entscheidungsfindung durch den Beirat und
die Geschäftsführung
der Gesellschaft gebildet worden, um eine flexible und kostengünstige
Vorgangsweise bei der Umsetzung des Quartier
21 - Konzeptes und der Empfehlungen des Beirates
und beim Eingehen auf sich
ändernde Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Ad 51. bis 53.:
Eine
Änderung der Geschäftsordnung war nicht erforderlich, da die
grundsätzliche
Aufgabenstellung unverändert blieb und die operative Tätigkeit
keineswegs durch kasuistische
Einzelregelungen behindert werden soll.
Ad 54.:
Thomas Edlinger ist auf Grund seiner beruflichen Erfahrung
für die Entwicklung der Electric
Avenue ausgewählt worden, Vitus Weh auf Grund seiner beruflichen Erfahrung
für die
Entwicklung von Transeuropa. Da nur diese beiden Mitglieder des Beirates zur
Zeit in Wien
ansässig sind, war diese Arbeitsteilung
aus Zeit- und Kostengründen nahe liegend.
Ad 55.:
Mit "übrigen Institutionen" im Sinne der Geschäftsordnung sind die großen Museen und andere
permanente Partner im MQ gemeint.
Ad 56. bis 59.:
Ich kann keine Zuwiderhandlung zur Geschäftsordnung erkennen.
Ad 60.:
Alle bisherigen Empfehlungen der Entwicklungs- und Beratungsgruppe Netzwerk!l wurden von
der Geschäftsführung der MQ E+B berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt.
Ad 61.:
Der derzeitige Sprecher von Netzwerk21 ist Vitus Weh.
Ad 62. und 63.:
Die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung von "kulturellen Szenen der Stadt" ergibt sich
aus der Art, Zahl und inhaltlichen Vielfalt der konkret ausgewählten - mehr als 20 - Q21-Partner.
Ad 64.:
Der Sprecher vergibt keine Budgetmittel an die Q21 - Partner sondern moderiert in erster Linie die
Vergabe der Künstlerstudios und die Bespielung der Freiflächen des Q21 und unterscheidet sich
schon in dieser Hinsicht vom Modell der früheren Bundeskuratoren. Die Letztverantwortung und
-entscheidung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht liegt allein bei der Geschäftsführung der MQ
E&B.
Ad 65. und 66.:
Rolle
und Aufgaben der MQ E&B sind im Bundesgesetz vom 7.6.1990 (BGB1. 372/1990),
dem
Gesellschaftsvertrag und dem Fruchtgenussvertrag zwischen der Republik
Österreich und der
Gesellschaft vom 28.4.1993 geregelt. Der Geschäftsführer ist auf
Grund dieser Regelungen u.a. für
sämtliche Belange der Bewirtschaftung
und Bespielung des Areals, d.h. insbesondere jener Flächen
die nicht an diverse Nutzer vermietet sind - also auch der
Freiflächen - rechtlich und
organisatorisch zuständig und
alleinverantwortlich.
Ad 67.:
Ich sehe keine Problematik und daher auch keinen Anlass etwas zu "beseitigen".
Ad 68.:
Das von den Organen der Gesellschaft genehmigte Budget des
Quartier 21 beträgt für das
Wirtschaftsjahr 2002/2003 € 1,039.000,-. An Einnahmen wurden €
988.000,-- prognostiziert, die
zur Gänze für Zwecke des Q21 zur
Verwendung gelangen.
Ad 69.:
Aus dem Budget der MQ E&B.
Ad 70.:
Aus dem Budget der MQ E&B.
Ad 71.:
Für die Folgejahre wird ein ausgeglichenes Budget angenommen.
Ad 72.:
Der gesamte Budgetabgang der MQ E&B wird ausschließlich vom Bund getragen. Von der
Gemeinde Wien wird zur Zeit lediglich ein Beitrag (von 25%) zu den Marketingkosten geleistet.
Sämtliche Einnahmen mindern den Budgetabgang und somit
die gesetzlich vorgeschriebene
Kostenersatzpflicht des Bundes. Eine
Querfinanzierung ist daher schon technisch gar nicht möglich.
Auch die Kulturanbieter des Quartier 21 müssen Miete für die
Nutzung der Außenflächen zahlen
wie alle anderen vergleichbaren
Institutionen des MQ.
Ad 73.:
Alle
Kulturanbieter im MQ profitieren von Leistung und Attraktivität der
anderen Partner und von
der Entscheidung der Eigentümer Bund und Stadt Wien, dass sie in das Areal
aufgenommen und
zur Gänze oder teilweise von diesen Gebietskörperschaften
direkt oder indirekt unterstützt werden.
Ad 74. und 75.:
Die Mieterlöse fließen wie alle anderen Einnahmen aus der Bewirtschaftung des Areals in das
Budget der MQ E&B und werden weder an Q21 - Partner noch an andere MQ - Nutzer verteilt.
Ad 76.:
Es gibt keine finanzielle Bevorzugung des Quartier 21 auf Kosten der anderen MQ - Institutionen.
Ad 77.:
Die Sponsorenverträge werden so geschlossen, dass eine inhaltliche Beeinflussung des Quartier 21
- Programms ausgeschlossen ist.
Ad 78.:
Das Q21 geht erst im September 2002 in Betrieb, die
Ausstellung "Central" fand im Juni 2001 statt.
Die MQ E&B hat den Veranstaltern für diesen Zweck die entsprechenden
Räumlichkeiten
entgeltlich überlassen. Die Ausstellung "Central" wurde
übrigens zwischenzeitlich mit großem
Erfolg auch von renommierten Partnern in
Frankreich und Deutschland präsentiert.
Ad 79.:
Aufgabe der Kulturpolitik, wie ich sie
verstehe, ist nicht die Einflussnahme auf
Einzelentscheidungen von
Kulturinstitutionen, die direkt oder im weiteren Sinn vom Bund
finanziert werden, sondern vielmehr das
Ermöglichen von geeigneten und offenen Strukturen und
Rahmenbedingungen wie im Falle des
Quartier 21.
Ad 80.:
Ich kann absolut keine Ungereimtheiten erkennen und sehe daher auch keinen Bedarf
Konsequenzen zu ziehen.