3644/AB XXI.GP
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Eingelangt am: 17.05.2002
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3763/J-NR/2002 betreffend parteipolitische Verein-
nahmung einer
Schulbehörde durch die SPÖ, die die Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek,
Kolle-
ginnen und Kollegen am 18. April 2002 an
mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Landesschulräte sind gem.
Art. 81a B-VG Behörden des Bundes in den Ländern, deren Ein-
richtung
und Kompetenzen in den Art. 81a und 81b der Verfassung und im
Bundesschulaufsichts-
gesetz
grundgelegt und geregelt sind. Deren Mitarbeiter sind Bedienstete der Republik,
unterliegen
als solche den Bestimmungen
über die Unparteilichkeit und Objektivität der Arbeit nach den
Beamtendienstpflichten, den Bestimmungen
des Legalitätsprinzips gem. Art. 18 B-VG und werden
vom österreichischen
Steuerzahler bezahlt. Dem Stadtschulrat für Wien kommen darüber
hinaus die
Aufgaben der Bezirksschulräte
zu.
Ad 2.:
Es
ist grundsätzlich zwischen der Tätigkeit einer
Verwaltungsbehörde einerseits und allfälligem
politischem Engagement einzelner beruflich
in der Verwaltung tätiger Personen zu unterscheiden.
Aus den zu Frage l dargelegten
Gründen kann eine parteipolitische Tätigkeit in einer Verwaltungs-
behörde im Rahmen der Verwaltungstätigkeit nicht zulässig sein
und wäre strikt abzulehnen, da es
geeignet ist das Ansehen der
Verwaltung, der Beamtenschaft und letztlich das Vertrauen der Bevöl-
kerung in die Objektivität
seiner Behörden zu schädigen. Ein “Umfunktionieren" einer
Behörde in
ein “Headquarter" einer politischen Partei, das im Parlament
die Linie vorgeben soll, wäre vor
allem auch verfassungswidrig, da es einen
Widerspruch zu den Grundprinzipen der Verfassung dar-
stellt, nach welchen Verwaltung und
Gesetzgebung streng voneinander zu trennen sind.
Ad 3.
Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die
Kompetenzen und Aufgabenverteilungen in den
einzelnen Landesschulräten im Bereich der
Pflichtschullehrerpersonalverwaltung unterschiedlich
sind. Die Analyse kann
weiters nur auf Basis der Planstellen erfolgen, da die Schülerzahlener-
hebung mit einem Stichtag erfolgt und die
Beschäftigungsausmaße der einzelnen Bediensteten zu
diesem Stichtag nicht erhoben werden.
Die Darstellung enthält daher gewisse Unschärfen, zu deren
Beseitigung an der Erstellung von
Kennzahlen, die alle Aspekte berücksichtigen, gearbeitet wird.
Im österreichischen Durchschnitt kommen auf einen Mitarbeiter der
Schulverwaltung rund 970
Schüler, den geringsten Wert zeigt das Burgenland mit 464 Schüler je
Mitarbeiter, den höchsten
Wert zeigt das Bundesland Tirol mit 1.417
Schülern je Verwaltungsbedienstetem. Im Bundesland
Wien kommen rund 750 Schüler auf
einen Mitarbeiter des Stadtschulrates für Wien.
Ad 4.:
Mein Ansprechpartner für den Schulbereich ist der
schulpolitische Sprecher der SPÖ, Herr Abg.
z.NR Dr. Dieter Antoni, mit welchem auch die
Reformvorhaben im Bereich der AHS-Oberstufen-
reform besprochen werden.
Ad 5.:
Die Ergebnisse der Evaluierung der Schulversuche liegen in einem Entwurf des Zentrums für
Schulentwicklung zu einem Bericht vor. Die wesentlichen Ergebnisse dabei sind:
•
Hinsichtlich der kognitiven Befähigung unterschieden sich die
Schüler/innen in Schulversuchen
an
Hauptschulstandorten nicht von Schüler/innen an Regelhauptschulen.
• Die
organisatorischen und unterrichtsmethodischen Veränderungen in den
Versuchsschulen
lassen keine erheblichen Auswirkungen auf Lernerfolg und Befindlichkeit der
Schüler
erkennen.
• Die Erwartung,
dass schwächer befähigte Schüler in den leistungsheterogenen
Klassen des
Schulversuchs mehr lernen als in der unteren
Hauptschul-Leistungsgruppe, konnte nicht bestä-
tigt werden.
•
Hinsichtlich der überfachlichen Kompetenzen (dynamische Fähigkeiten,
Schlüsselqualifikatio-
nen) ließen sich
bessere Lernerfolge der Schüler/innen an Schulversuchsstandorten im Ver-
gleich zu AHS- und Hauptschülern nicht
feststellen.