3644/AB XXI.GP

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Eingelangt am: 17.05.2002

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3763/J-NR/2002 betreffend parteipolitische Verein-
nahmung einer Schulbehörde durch die SPÖ, die die Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Kolle-
ginnen und Kollegen am 18. April 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:


Die Landesschulräte sind gem. Art. 81a B-VG Behörden des Bundes in den Ländern, deren Ein-
richtung und Kompetenzen in den Art. 81a und 81b der Verfassung und im Bundesschulaufsichts-
gesetz grundgelegt und geregelt sind. Deren Mitarbeiter sind Bedienstete der Republik, unterliegen
als solche den Bestimmungen über die Unparteilichkeit und Objektivität der Arbeit nach den
Beamtendienstpflichten, den Bestimmungen des Legalitätsprinzips gem. Art. 18 B-VG und werden
vom österreichischen Steuerzahler bezahlt. Dem Stadtschulrat für Wien kommen darüber hinaus die
Aufgaben der Bezirksschulräte zu.

Ad 2.:

Es ist grundsätzlich zwischen der Tätigkeit einer Verwaltungsbehörde einerseits und allfälligem
politischem Engagement einzelner beruflich in der Verwaltung tätiger Personen zu unterscheiden.
Aus den zu Frage l dargelegten Gründen kann eine parteipolitische Tätigkeit in einer Verwaltungs-
behörde im Rahmen der Verwaltungstätigkeit nicht zulässig sein und wäre strikt abzulehnen, da es
geeignet ist das Ansehen der Verwaltung, der Beamtenschaft und letztlich das Vertrauen der Bevöl-
kerung in die Objektivität seiner Behörden zu schädigen. Ein “Umfunktionieren" einer Behörde in
ein “Headquarter" einer politischen Partei, das im Parlament die Linie vorgeben soll, wäre vor
allem auch verfassungswidrig, da es einen Widerspruch zu den Grundprinzipen der Verfassung dar-
stellt, nach welchen Verwaltung und Gesetzgebung streng voneinander zu trennen sind.


Ad 3.

Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Kompetenzen und Aufgabenverteilungen in den
einzelnen Landesschulräten im Bereich der Pflichtschullehrerpersonalverwaltung unterschiedlich
sind. Die Analyse kann weiters nur auf Basis der Planstellen erfolgen, da die Schülerzahlener-
hebung mit einem Stichtag erfolgt und die Beschäftigungsausmaße der einzelnen Bediensteten zu
diesem Stichtag nicht erhoben werden. Die Darstellung enthält daher gewisse Unschärfen, zu deren
Beseitigung an der Erstellung von Kennzahlen, die alle Aspekte berücksichtigen, gearbeitet wird.
Im österreichischen Durchschnitt kommen auf einen Mitarbeiter der Schulverwaltung rund 970
Schüler, den geringsten Wert zeigt das Burgenland mit 464 Schüler je Mitarbeiter, den höchsten
Wert zeigt das Bundesland Tirol mit 1.417 Schülern je Verwaltungsbedienstetem. Im Bundesland
Wien kommen rund 750 Schüler auf einen Mitarbeiter des Stadtschulrates für Wien.

Ad 4.:

Mein Ansprechpartner für den Schulbereich ist der schulpolitische Sprecher der SPÖ, Herr Abg.
z.NR Dr. Dieter Antoni, mit welchem auch die Reformvorhaben im Bereich der AHS-Oberstufen-
reform besprochen werden.

Ad 5.:

Die Ergebnisse der Evaluierung der Schulversuche liegen in einem Entwurf des Zentrums für

Schulentwicklung zu einem Bericht vor. Die wesentlichen Ergebnisse dabei sind:

•    Hinsichtlich der kognitiven Befähigung unterschieden sich die Schüler/innen in Schulversuchen
an Hauptschulstandorten nicht von Schüler/innen an Regelhauptschulen.

•    Die organisatorischen und unterrichtsmethodischen Veränderungen in den Versuchsschulen
lassen keine erheblichen Auswirkungen auf Lernerfolg und Befindlichkeit der Schüler
erkennen.

•    Die Erwartung, dass schwächer befähigte Schüler in den leistungsheterogenen Klassen des
Schulversuchs mehr lernen als in der unteren Hauptschul-Leistungsgruppe, konnte nicht bestä-
tigt werden.

•    Hinsichtlich der überfachlichen Kompetenzen (dynamische Fähigkeiten, Schlüsselqualifikatio-
nen) ließen sich bessere Lernerfolge der Schüler/innen an Schulversuchsstandorten im Ver-
gleich zu AHS- und Hauptschülern nicht feststellen.