3648/AB XXI.GP

Bundesminister für Finanzen

Eingelangt am: 17.05.2002

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3695/J vom 21. März 2002 der
Abgeordneten Jakob Auer und Kollegen, betreffend Förderung des öffentlichen
Personennahverkehrs durch Mittel aus dem Finanzausgleich, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Zu 1.:


Die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr stammen aus dem allgemeinen Budget
zum Teil gekoppelt an das Aufkommen an Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe (§ 20
Abs. 2 und 3 FAG 2001) sowie an Mineralölsteuer (§ 20 Abs. 4 FAG 2001).

Zu 2.:

Zahlungen des Bundes im Jahr 2000 an die Gemeinden:

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 FAG 1997                      387.636.559,00   ATS

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 lit a FAG 1997                      287.638,00   ATS

Gemäß §20 Abs. 3 Z 2 lit b FAG 1997        387.457.462,00    ATS

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 lit c FAG 1997                 11.691.458,00    ATS

Zahlungen des Bundes im Jahr 2001 an die Gemeinden:
Gemäß § 20 Abs. 2 FAG 2001                     476.695.051,00   ATS
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 FAG 2001                 4.611.592,58     ATS
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 FAG 2001             473.844.200,00     ATS


Gemäß § 20 Abs. 3 Z 3 FAG 2001                  10.039.258,00     ATS

Für 2002 die Daten aus dem BVA (Zahlungen des Bundes an die Gemeinden):

Gemäß § 20 Abs. 2 FAG 2001                      15.600.000 Euro und 2,5 vH des Aufkommens an

Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe des Zeitraums vom November des Vorjahres bis zum

Oktober des laufenden Jahres.

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 FAG 2001                  500.000 Euro und 0,075 vH des Aufkommens an

Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe des Zeitraums vom November des Vorjahres bis zum

Oktober des laufenden Jahres.

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 FAG 2001         16.000.000 Euro und 2,425 vH des Aufkommens an

Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe des Zeitraums vom November des Vorjahres bis zum

Oktober des laufenden Jahres.

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 3 FAG 2001                 der bei der Aufteilung gemäß § 20 Abs. 3 Z 1
FAG 2001 verbleibende Restbetrag.

Zahlungen des Bundes an die Länder gemäß § 20 Abs. 4 FAG 2001
(in der Höhe von 4,888 vH des Ertrages an der Mineralölsteuer):
Im Jahr 2000                                        1.351,248.977 ATS,
im Jahr 2001                                        1.483,962.816 ATS,
im Jahr 2002 (BVA)                               104,649.000 EURO.

Zu 3.:

Die Aufteilung der Mittel an die Gemeinden erfolgt in mehrfacher Hinsicht:
Finanzzuweisung gemäß S 20 Abs. 2 FAG 2001

Gemäß § 20 Abs. 2 FAG 2001 kommt diese Finanzzuweisung zu 55 vH Wien als Gemeinde
zugute. Die restlichen 45 vH sind auf Wien auf Grund seiner Beteiligung an der Wiener
Lokalbahnen AG und auf jene Gemeinden, die eine oder mehrere Autobus-, Obus- oder
Straßenbahnlinien führen oder an einer solchen Nahverkehrseinrichtung überwiegend
beteiligt sind, zu verteilen. Die den Gemeinden zukommenden Anteile an dieser
Finanzzuweisung sind auf die einzelnen Gemeinden nach dem arithmetischen Mittel aus
dem Verhältnis der Streckenlänge und der Anzahl der beförderten Personen aufzuteilen; bei
überwiegender Beteiligung einer Gemeinde an einem Nahverkehrsunternehmen ist auch auf
das Beteiligungsverhältnis Bedacht zu nehmen. Anträge auf Gewährung einer
Finanzzuweisung sind von den Gemeinden bis spätestens 1. September eines jeden Jahres
dem Bundesminister für Finanzen zu übermitteln.


Finanzzuweisung gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 FAG 2001 (für Autobusbahnhöfe)

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 FAG 2001 darf diese Finanzzuweisung im Einzelfall 40% der von

der Gemeinde zur Errichtung eines Autobusbahnhofes getragenen Kosten nicht übersteigen.

Finanzzuweisung gemäß S 20 Abs. 3 Z 2 FAG 2001

Die Finanzzuweisung gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 FAG 2001 ist für die Förderung von

Investitionen für Straßenbahn- und Obuslinien bestimmt und kommt den

Landeshauptstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern nach folgenden Hundertsätzen

zugute:

Wien                                                                  64,7

Graz                                                                  11,1

Innsbruck                                                            8,7

Linz                                                                     8,1

Salzburg                                                              7,4

Finanzzuweisung gemäß § 20 Abs. 3 Z 3 FAG 2001

Wird die Finanzzuweisung für Autobusbahnhöfe (§ 20 Abs. 3 Z 1 FAG 2001) nicht zur
Gänze ausgeschöpft, ist der verbleibende Betrag auf die in § 20 Abs. 3 Z 2 genannten
Gemeinden (Wien, Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg) nach den dort festgelegten
Hundertsätzen aufzuteilen.

Zu 4.:

Zahlungen des Bundes im Jahr 2000 an Wien als Gemeinde:
Gemäß §20 Abs. 3 Z 1 FAG 1997                    218.498.511,00
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 lit a FAG 1997                                   0,00
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 lit b FAG 1997               250.684.979,00
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 lit c FAG 1997                   7.564.373,00

Zahlungen des Bundes im Jahr 2001 an Wien als Gemeinde:
Gemäß § 20 Abs. 2 FAG 2001                     268.509.839,00
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 FAG 2001                                  0,00
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 FAG 2001              306.577.198,00
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 3 FAG 2001                  6.495.400,00

Für 2002 liegen noch keine genauen Zahlen vor.


Gemäß § 20 Abs. 2 FAG 2001 jedenfalls 55% der Summe aus 15.600.000 Euro und 2,5 vH

des Aufkommens an Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe des Zeitraums vom November

des Vorjahres bis zum Oktober des laufenden Jahres.

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 2 FAG 2001 jedenfalls 64,7% der Summe aus 16.000.000 Euro und

2,425 vH des Aufkommens an Elektrizitätsabgabe und Erdgasabgabe des Zeitraums vom

November des Vorjahres bis zum Oktober des laufenden Jahres.

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 3 FAG 2001      64,7% des bei der Aufteilung gemäß § 20

Abs. 3 Z 1 FAG 2001 (für Autobusbahnhöfe) verbleibenden Restbetrages.

Zu 5.:

Aus den Mitteln des Finanzausgleichs wurden in den Jahren 2000 und 2001 und werden

auch im Jahr 2002 für den U-Bahnbau in Wien keine Zuwendungen geleistet. Der U-Bahn-

beitrag des Bundes an Wien erfolgt aus allgemeinen Budgetmitteln des Kapitels 65

(BM für Verkehr, Innovation und Technologie) in der Höhe von jährlich 1,5 Mrd. ATS (2000

und 2001) bzw. von rd. 109 Mio. EURO (BVA 2002).

Zu 6.:

Das Ausmaß der Förderungen stellt sich wie folgt dar:

Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 FAG 1997:

Im Jahr 2000              399.436.558,00

Gemäß § 20 Abs. 3 FAG 2001:

Im Jahr 2001              488.495.050,58

Im Jahr 2002                16.500.000 Euro und 2,5 vH des Aufkommens an Elektrizitätsabgabe

und Erdgasabgabe des Zeitraums vom November des Vorjahres bis zum Oktober des

laufenden Jahres. Es liegen derzeit noch keine genauen Zahlen vor.

Zu 7.:

Die Länder und Gemeinden haben an das Bundesministerium für Finanzen über die
widmungsgemäße Verwendung der Mittel zu berichten. Stichprobenartige Kontrollen vor Ort
sind möglich.