3678/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.05.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr.
3709/J der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Einleitend möchte ich dazu
grundsätzlich feststellen, dass die Subventionsvergabe
für frauenspezifische Maßnahmen mit der Fördervergabe im
Familien- und Jugend-
bereich in keiner Weise vergleichbar ist, weder hinsichtlich der gesetzlichen
Grund-
lagen noch hinsichtlich der Höhe der jährlich zur Verfügung
stehenden Fördermittel.
Die primäre Verantwortlichkeit für die finanzielle Unterstützung
von Einrichtungen für
Frauen liegt auch bei jenen Gemeinden und Ländern, in denen die
frauenspezifi-
schen Leistungen erbracht werden.
Die entsprechenden Unterlagen für die
Beantragung einer Förderung aus Mitteln der
Frauenprojektförderung sind mittlerweile bereits auf der Homepage des
Bundesmi-
nisteriums für soziale Sicherheit und Generationen unter dem Begriff
“Formulare"
zum “downloaden" verfügbar; ebenso finden sich Informationen
zur Frauenprojekt-
förderung.
Fragen 5 und 6:
Ich bitte um Verständnis, dass zu den
Fragen 5 bis 9 detaillierte Begründungen hin-
sichtlich der Ermessensentscheidungen bei jedem einzelnen Förderantrag
nicht
möglich sind, da dies einen extrem hohen und zeitaufwendigen Verwaltungsaufwand
bedeuten und damit zu einem Stillstand der laufenden Fördervergabe
führen würde.
Frage 7:
Spezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen für Frauen und Mädchen:
Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern,
Maßnahmen zur Hilfestellung von Migrantinnen,
Maßnahmen zur Chancengleichheit und Gender Mainstreaming,
Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Bereich der Neuen Technologien,
Maßnahmen zur Förderung der Frauengesundheit.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf
die neuen Errungenschaften im Frauen-
bereich, die ich bereits umgesetzt habe:
•
Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer mit
Betreuungs-
pflichten: Kindergeld und Berufstätigkeit sind erstmals möglich
• Gezielte berufliche Qualifikation von Frauen in neuen und atypischen Berufen
• Verbesserte, pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten
•
Mit dem von der Regierung nunmehr beschlossenen Antrag zur Umsetzung der
Gender-Mainstreaming-Strategie wurde in Österreich ein entscheidender
Durch-
bruch in der Frauenpolitik erreicht. In Zukunft werden alle politischen Ideen
und
Konzeptionen bereits von Anfang an dahingehend geprüft, in welcher Art und
Weise Frauen und Männer davon betroffen sind.
•
2001 wurden auch in Graz und Klagenfurt Gleichbehandlungsanwaltschaften,
die bis dato nur in Wien und Innsbruck vorhanden waren, eröffnet.
•
Durch die Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes ist erstmals ist die Vorsitzen-
de der Gleichbehandlungskommission für diese Tätigkeit dienstfrei
gestellt, und
nunmehr wird auch bei einem Verlangen der Anwältin für
Gleichbehandlungsfra-
gen oder bei einem amtswegigen Tätigwerden der Kommission zur Prüfung
der
Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes die Fristen zur gerichtlichen Gel-
tendmachung
gehemmt.
• Im Mai 2001 haben die
Mitglieder der Bundesregierung einem Ministerratsvor-
trag zugestimmt, in dem sie sich verpflichten haben, in ihren Ressorts dem ge-
schlechtergerechten Sprachgebrauch besonderes Augenmerk zu schenken.
•
Förderung von Projekten, die sich auch mit der Problematik des
Wiedereinstiegs
von Frauen in das Berufsleben befassen.
•
Frauenförderungsprojekt "Mentoring für Frauen" als
innovative Personalentwick-
lungsmaßnahme für Frauen durch individuelle Begleitung und
Betreuung. Frau-
en in Führungspositionen (Mentorinnen) unterstützen, motivieren und
fördern
Einsteigerinnen,
Wiedereinsteigerinnen oder Aufsteigerinnen - die Mentees.
•
In Kooperation mit dem BMVIT läuft ein umfassendes “Frauen-
Technologie-
Projekt" zur Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung
des
Frauenanteils im Bereich der neuen Technologien (IT-Bereich) in Form von Pi-
lotprojekten mit ausgewählten Unternehmen. Ziel der Maßnahmen ist
es, Frauen
die Chancen, welche der IT - Bereich in Bezug auf Einkommen, Aufstiegchan-
cen und Gestaltungsmöglichkeiten bietet, zu eröffnen.
•
Förderung zahlreicher Fraueninitiativen und -projekte, insbesondere werden
die
33 Frauenservicestellen in Österreich, von denen die meisten einen Be-
ratungsschwerpunkt im Aus- und Weiterbildungsbereich haben, finanziell unter-
stützt.
•
In Ausarbeitung ist ein Bundesgesetz zur erstmaligen Errichtung eines
Frauenpolitischen Beirats.
Frage 8:
Grundsätzlich erfolgen die
Entscheidungsfindungen im Förderbereich, indem die für
das jeweilige Projekt vorgelegten Informationen mit den
Förderschwerpunkten und
den vorhandenen budgetären Ressourcen in Relation gebracht werden. Wie
auch in
den Vorjahren werden die Fördermittel vorrangig an die
österreichweiten Frauenser-
vicestellen und an die Notrufe vergeben.
Frage 9:
Das Vorhandensein des frauenspezifischen
Bezugs stellt die inhaltliche Grundvor-
aussetzung für die Vergabe der Fördermittel für Frauenprojekte dar.
Dies gilt auch
für die angeführten Einrichtungen und Organisationen, wobei die
jeweiligen frauen-
und mädchenspezifischen Teilbereiche gefördert werden. Ist kein
frauen- und/oder
mädchenspezifischer Bezug gegeben, erfolgt eine Ablehnung des Antrags.
Frage 10:
Der Antragsteller erhielt die
Förderung in Höhe von € 3.633,64 für das Projekt
“Frau-
enberatungsstelle" mit den Zielgruppen Alleinerzieherinnen, langzeit- und
arbeitslose
Frauen. Die seinerzeitige Frauenministerin Prammer förderte beispielsweise
den
Verein BABSI, dessen stellvertretende Obfrau sie gleichzeitig war, in der
Höhe von
€
43.603,7.
Frage 11:
Dazu verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 9 und 10.
Frage 12:
Die Überweisung der Fördergelder
kann erst nach Übermittlung des von den jeweili-
gen Förderungswerber/innen unterschriebenen Fördervertrages erfolgen.
Der Zeitpunkt der Anweisung orientierte sich an den haushaltsrechtlichen
Vorschrif-
ten.
Frage 13:
Das Unabhängige FrauenForum (UFF) hat
den Betrag von € 7.267,28 am 31. De-
zember 2001 zurückgezahlt. Der Betrag wurde entsprechend dem
haushaltsrechtli-
chen Grundsatz der Gesamtbedeckung (§ 38 BHG) als Einnahme verbucht. Eine
Weiterleitung des Betrages an eine andere Förderungsnehmerin, noch dazu
ohne
entsprechendes Förderungsverfahren, ist nicht erfolgt, da eine derartige
Vorgangs-
weise eine Verletzung der Vorschriften des Bundeshaushaltsrechtes bedeuten
wür-
de,.
Frage 14:
Ein Förderungsansuchen
des Unabhängigen FrauenForums für das Jahr 2002 liegt
nicht
vor.
Frage 15:
Dazu verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 19 und 20.
Frage 16:
Der Verein CheckART hat für 2002 um
Subvention in der Höhe von € 21.801,85 an-
gesucht; dieses Ansuchen wurde im Sinne der bereits erläuterten Schwerpunktset-
zung abgelehnt.
Fragen 17 und 18:
Die Vergabe von Fördermitteln
für Frauenprojekte unterliegen seit jeher den seitens
des Bundesministeriums für Finanzen festgelegten “Rahmenrichtlinien
für die Ge-
währung von Förderungen aus Bundesmitteln". Diese legen vor
allem jene Vorgaben
fest, welche von den fördergebenden Stellen verbindlich bei der Vergabe
von För-
dermitteln einzuhalten sind. Um diese Verpflichtungen auch den
Förderungswer-
ber/innen zugänglich zu machen, wurden sie entsprechend aufbereitet, bzw.
in eine
möglichst einfache und verständliche Form gebracht. Nach Einarbeitung
diverser
Stellungnahmen wird diese Orientierungshilfe für eine Antragstellung
ehestmöglich
über
Internet abrufbar sein.
Fragen 19 und 20:
Die Mittel für Jugendförderung,
Elternbildung und Familienberatung in den Jahren
2000 und 2001 beliefen sich wie folgt:
2000:_______________________ Ausgaben
in Euro
Jugendförderung 6.079.641,32
Elternbildung
724.039,45
Familienberatung
9.089.595,11
2001:_________________________ Ausgaben
in Euro
Jugendförderung 6.931.457,85
Elternbildung
734,577,01
Familienberatung
10.165.549,37
Die für Jugendförderung, Elternbildung und
Familienberatung im Jahr 2002 vorgese-
henen Mittel gliedern sich wie folgt auf:
BVA in Büro
|
||
Jugendförderung
|
abzügl. 3 % Bindung
|
6.760.000
|
= Rahmen für Jugendförderung
|
6.537.200
|
Zum Bereich Frauenprojektförderung:
Überblick
Gesamtfrauenbudget (Frauenprojektförderung zuzüglich Budget für
Aufwendungen) - Entwicklung:
|
Bundesvoranschlag
|
Erhöhung durch spätere
Umschichtung
|
1995
|
€ 3,302.544,28
|
€ 436.037,01
|
1996
|
€ 3,052.259,04
|
€436.037,01
|
1997
|
€ 3,224.711,67
|
€ 145.345,67
|
1998
|
€ 3,588.075,84
|
€ 908.410,43
|
1999
|
€4,290.386,11
|
€
2,348.131,34
|
2000
|
€ 5,031.285,66
|
|
2001
|
€4,863.193,39
|
|
2002
|
€4,954.979,18
|
|
Förderungen für Frauenvereine und -organisationen 2000:
Subventioniert wurden zahlreiche bestehende Einrichtungen
und Projekte gegen
Gewalt an Frauen und Kindern, wie beispielsweise die
Interventionsstellen und
Notrufe. Insgesamt wurde für diesen Bereich ein Betrag von rund €
1,627.871,49
(d.s.
42,5% der Gesamtfördermittel) aufgewendet.
Ein zweiter Schwerpunkt der
Subventionsvergabe war Einrichtungen zur Informa-
tion, Beratung und Betreuung von Frauen und Mädchen gewidmet, wobei
hier
insbesondere die ganzheitlich
orientierten österreichweiten Frauenservicestellen an-
zuführen sind. 49 % der
Gesamtfördermittel (rund € 1,874.959,12) sind in diesem
Bereich eingeflossen.
Mit den restlichen
Fördermitteln (€ 327.027,75), d.s. 8,5% des Gesamtfördervolu-
mens, wurden Projekte im
Bereich der Chancengleichheit und Bildung finanziell
unterstützt.
2001:
Laut den
Bundesvoranschlägen 2000 und 2001 standen für die Förderung von
Frau-
enprojekten finanzielle
Mittel in Höhe von jeweils € 3,83 Mio. zur Verfügung, d.h. die
Kürzungen 2001 fallen nicht zu Lasten der Förderungen, sondern
betreffen nur den
Aufwand, d.h. Projekte und
Studien.
Schwerpunktsetzung des Jahres 2001:
Spezifische Beratungs- und Betreuungsleistungen für Frauen und Mädchen:
Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Kindern,
Maßnahmen zur Hilfestellung von Migrantinnen,
Maßnahmen zur Chancengleichheit und Gender Mainstreaming,
Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Bereich der Neuen Technologien.
Hinsichtlich der Schwerpunktsetzung des
Jahres 2002 gehe ich von einer grundsätz-
lichen Weiterführung der Subventionierung dieser Bereiche aus,
vorbehaltlich ent-
sprechender Adaptierungen bzw. Erweiterungen, die sich aus dem
frauenpolitischen
Gesamtkontext heraus als notwendig erweisen.
2002:
Die Reduktion der Fördermittel im
Jahr 2002 auf Büro 3,030.000 ergibt sich aus der
erfreulichen Tatsache, dass mit den Interventionsstellen gegen Gewalt in der
Familie
nun mehrjährige Auftragsverträge abgeschlossen wurden.
Die Mittel für diese Interventionsstellen sind daher
im Jahr 2002 bei den Aufwendun-
gen veranschlagt; dieser Posten erhöht sich daher gegenüber dem
Vorjahr von Euro
1,033.000
auf Euro 1,922.000,--.
Überblick in Euro:
|
Förderungen
|
Aufwendungen
|
Gesamtsumme
|
2000
|
3,83 Mio.
|
1,20 Mio.
|
5,03 Mio.
|
2001
|
3,83 Mio.
|
1,03 Mio.
|
4,86 Mio.
|
2002
|
3,03 Mio.
|
1,92 Mio.
|
4,95 Mio.
|
Frage 21:
Es entspricht meiner Überzeugung,
dass frauenspezifische Beratungs- und Service-
einrichtungen wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft leisten und diese
Einrichtun-
gen haben daher auch einen besonderen Stellenwert innerhalb der Frauenprojekt-
förderung.
Hinsichtlich der
Frauenprojektförderung meines Ressorts, also der Vergabe der Er-
messensausgaben für frauenspezifische Serviceleistungen, wurden in meinem
Auf-
trag bereits Überlegungen betreffend bestimmte Standards der
Qualitätssicherung
erarbeitet und diese auch den Vertreterinnen der Länder und der
Frauenorganisatio-
nen zur Kenntnis gebracht. Die eingelangten Stellungnahmen wurden nunmehr weit-
gehend eingearbeitet und auf Grundlage
dieser Ergebnisse werden derzeit Vor-
schläge für längerfristige, eventuell auch gesetzliche
Regelungen der Frauenbera-
tungsförderung im Rahmen der budgetären Gegebenheiten erarbeitet.