369/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen und Freunde haben

am 24. Februar 2000 unter der Nr. 386/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend die Verwendung der kroatischen Amtssprache im Burgenland

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorweg weise ich darauf hin, daß Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage nur

eine Angelegenheit der Vollziehung (aus dem Zuständigkeitsbereich des befragten

Bundesministers) sein kann. Die vorliegende Anfrage bezieht sich jedoch weitge -

hend auf Sachverhalte, die nicht in den Vollzugsbereich des Bundeskanzleramtes

fallen, sondern den Wirkungsbereich von Landesbehörden und anderen Bundesmini -

sterien betreffen. Unbeschadet dessen kann aufgrund der im Bundeskanzleramt vor -

handenen Unterlagen folgendes mitgeteilt werden:

 

Zu Frage 1:

 

Die kroatische Amtssprache wurde beim Militärkommando Burgenland im folgenden

Ausmaß in Anspruch genommen:

 

1996: 2 Fälle

1997 (2. Jahreshälfte): 4 Fälle

1998: 5 Fälle

1999: 3 Fälle

 

Das Amt der Burgenländischen Landesregierung hat mitgeteilt, dass nach den dort

vorliegenden Meldungen der in Frage kommenden Gemeinden (ausgenommen die

unten angeführten) sowie der sechs Bezirkshauptmannschaften und der Abteilungen

des Amtes der Burgenländischen Landesregierung in den Jahren 1996 bis zum Jahr

1999 die kroatische Amtssprache wie folgt in Anspruch genommen wurde:

Im Jahr:

 1996

 1997

 1998

 1999

schriftlich

 56

 63

 27

 43

mündlich

 1.125

 2.451

 3.215

 2.322

 

 

In mehreren Gemeinden werden die meisten mündlichen Anbringen in kroatischer

Sprache durchgeführt, sodass keine konkreten Zahlen vorliegen:

- in den Gemeinden Klingenbach, Trausdorf, Neudorf, Nikitsch und Großwarasdorf

  werden fast alle mündlichen Amtshandlungen in kroatischer Sprache durchgeführt

- 90 % bis 95 % in Oslip, Siegendorf, Zagersdorf, Frankenau - Unterpullendorf, Scha -

  chendorf und Schandorf

- 60 % bis 70 % in Weiden bei Rechnitz

(Zu den für das Jahr 1999 angegebenen Zahlen ist festzuhalten, dass es sich um

„vorläufige Zahlen für 1999“ handelt.)

 

Zu Frage 2:

 

Ich weise zunächst auf die intensiven Vorarbeiten und Arbeiten zur Imagekampagne

hin, die zu einem höheren Informations - und Bewusstseinsstand in der Bevölkerung

des Burgenlandes geführt haben.

 

Zur Frage nach entsprechenden Maßnahmen im Sinne einer bürgernahen Verwal -

tung gehe ich - ohne den zuständigen Fachministern vorgreifen zu wollen - grund -

sätzlich davon aus, dass im Rahmen der Bundesverwaltung generelle Maßnahmen

nicht auf eine bestimmte Amtssprache abstellen sondern generell gelten sollten.

Sollte die Frage den Umstand im Auge haben, dass das von allen sechs Volksgrup -

penbeiräten beschlossene Memorandum es für zweckmäßig erachtet, die Auflage

von zweisprachigen Vordrucken und Formularen in allen von Amtssprachenverord -

nungen umfassten Gemeinden und Behörden zu forcieren, ist darauf hinzuweisen,

dass das Bundeskanzleramt in dieser Angelegenheit bereits exploratorische Ge -

spräche geführt hat und diese Angelegenheit weiter venfolgen wird.

 

Zu Frage 3:

 

Unbeschadet dessen, dass der Wirkungsbereiches des Bundeskanzleramtes von

der Frage nicht berührt ist, ist aufgrund der vorliegenden Informationen aus dem Amt

der Burgenländischen Landesregierung zu erwähnen, dass insgesamt im Jahr 1999

51 Bedienstete (Land und Gemeinden) die Zulage gemäß § 23 des Volksgruppenge -

setzes (davon vier im Landesdienst) bezogen haben. Zirka 30 Personen (im selben

Betrachtungszeitraum) bezogen die Zulage gemäß § 6 Abs. 2 des Burgenländischen

Kindergarten - und Hortdienstgesetzes.

Zu Frage 4:

 

Aufgrund der dem Bundeskanzleramt vorliegenden Informationen und den zu dieser

Frage im Rahmen des Beirates für die kroatische Volksgruppe geführten Gespräche

besteht der Eindruck, dass - jedenfalls derzeit - die Verwendung der kroatischen

Amtssprache keine besonderen Probleme bereitet. Bei dieser Sachlage war daher

bis dato kein Anlass für besondere Maßnahmen der Bundesregierung zu erkennen.