373/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

14. März 2000 unter der Nr. 485/J an mich eine schriftliche parlamentarische An -

frage betreffend behindertengerechte Wahllokale gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

 

Die leichtere Zugänglichkeit von Wahllokalen für behinderte Menschen ist ein be-

rechtigtes und wichtiges Anliegen und wurde auch im Rahmen der von meinem

Amtsvorgänger eingerichteten „Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichi -

schen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestim -

mungen“ behandelt. Als erster Schritt wurden in § 52 Abs. 5 der Nationalrats -

Wahlordnung 1992 - NRWO‘ BGBl. Nr. 471 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/1998,

die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung zumindest eines für behinderte

Menschen barrierefrei erreichbaren behindertengerechten Wahllokales in jeder Ge -

meinde - in Wien in jedem Bezirk - geschaffen. Ich bin zuversichtlich, dass die vom

Gesetzgeber vorgegebenen Mindestbedingungen durch eine entsprechende Voll -

zugspraxis der Wahlbehörden eine laufende Verbesserung erfahren werden. Da die

„Angelegenheiten der auf Grund der Bundesverfassung vorgesehenen Wahlen,

Volksabstimmungen und Volksbegehren in die Zuständigkeit des Bundesministe -

riums für Inneres fallen, an dessen Sitz auch die Bundeswahlbehörde unter dem

Vorsitz des Bundesministers für Inneres eingerichtet ist, ersuche ich um Verständnis,

dass mir eine eingehendere Beantwortung dieser Anfrage nicht möglich ist.