3737/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, Nr. 3735/J wie folgt:

Zur Frage 1:

Nach § 441 b Abs. 4 ASVG wird der Präsident des Hauptverbandes vom

Verwaltungsrat aus seiner Mitte gewählt. Die Bewertung von Aussagen einzelner

Sozialversicherungsfunktionäre unterliegt nicht dem Wirkungsbereich meines

Ministeriums.

Zu den Fragen 2 und 3:

Durch die vom seinerzeitigen Bundesminister HESOUN erlassene Verordnung
BGBI. Nr. 205/1994 wurde die Kommission zur Vorbereitung der Neuerlassung der
Sozialversicherungsgesetze eingesetzt und beauftragt, eine Grundlage für die Neu-
erlassung der Sozialversicherungsgesetze vorzubereiten und dabei die Legistischen
Richtlinien 1990, die Verständlichkeit, Übersichtlichkeit und Systematik des Ge-
setzestextes sowie das Ziel der Verbesserung des Gesetzestextes zu beachten. Der


Auftrag bestand also in einer reinen formalen Neuformulierung des Gesetzestextes,
ohne hiebei inhaltliche Änderungen vorzunehmen.

Die Tätigkeit der Kommission wird durch ein Präsidium vorbereitet und koordiniert.
Die Kommission wurde zunächst vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes,
ao. Univ.-Prof. Dr. Clemens JABLONER geleitet. Nachdem dieser im Frühjahr 2000
wegen Arbeitsüberlastung seine Funktion zurückgelegt hatte, wurde Dr. Walter
PÖLTNER, Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, mit der
Vorsitzführung betraut. Den stellvertretenden Vorsitz hatte während der gesamten
Tätigkeit der Kommission em. Univ.-Prof. Dr. Theodor TOMANDL inne.

Die legistische Neufassung des ASVG-Gesetzestextes war in der Form organisiert,
dass die Kommission zwei Arten von Expertengutachten einholte, und zwar zunächst
makrolegistische Gutachten, aus denen die einheitlichen Grundsätze gewonnen
wurden, an denen sich die formale Neugestaltung des Gesetzestextes orientierte.
Diese Arbeit bildete die erste Etappe der Tätigkeit der Kommission, die im Jahr 1998
abgeschlossen werden konnte. Anfang 1999, wurden sämtliche dieser Gutachten in
einem Sammelband unter dem Titel "ASVG - Neue Wege für die Rechtsetzung" im
Verlag Österreich der Österreichischen Staatsdruckerei im Rahmen der juristischen
Schriftenreihe veröffentlicht. Überdies wurde die Publikation am 5. Juli 1999 vom
damaligen Vorsitzenden der Kommission der Presse vorgestellt.

In der Folge wurden materielle Gutachten eingeholt. Sie hatten die rechtstechnische
Neufassung der einzelnen Teile des ASVG zum Gegenstand und ihre Bearbeitung
gehörte somit zur zweiten Etappe der Kommissionstätigkeit.

Alle Gutachten wurden in speziellen Unterausschüssen vorberaten und in der Folge
der Kommission zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Kommission leistete neben ihrer Kerntätigkeit auch wichtige Hilfestellung für die
Entwicklung eines neuen Rechtsinformationssystems der Sozialversicherung
(SOZDOK). Ende Februar 2002 konnte das neue Rechtsinformationssystem der
Öffentlichkeit vorgestellt werden.


Die letzte Etappe zur Erfüllung der Aufgaben der Kommission ist die Endredaktion
des Gesetzestextes auf der Basis der eingeholten Gutachten, die jedoch nicht mehr
von der Kommission selbst, sondern von einem, vom Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen beauftragten Experten durchzuführen ist. Hinsichtlich
der Auswahl des Experten erwarte ich mir in Kürze einen Vorschlag der Kommission.
Die Endredaktion wird vermutlich eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen, weshalb mit
der Vorlage eines neuen Entwurfs des ASVG etwa im Herbst 2003 gerechnet
werden kann.

Wie mir übermittelt wurde, ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass eine
deutliche Verbesserung der Systematik und Verständlichkeit des Gesetzestextes
möglich ist und die Tätigkeit der Kommission, die ich immer voll und ganz unterstützt
habe, außerordentlich sinnvoll war.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: