3737/AB XXI.GP
Eingelangt am: 17.06.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE
SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, Nr. 3735/J wie folgt:
Zur Frage 1:
Nach § 441 b Abs. 4 ASVG wird der Präsident des Hauptverbandes vom
Verwaltungsrat aus seiner Mitte gewählt. Die Bewertung von Aussagen einzelner
Sozialversicherungsfunktionäre unterliegt nicht dem Wirkungsbereich meines
Ministeriums.
Zu den Fragen 2 und 3:
Durch die vom seinerzeitigen
Bundesminister HESOUN erlassene Verordnung
BGBI. Nr. 205/1994 wurde die Kommission zur Vorbereitung der Neuerlassung der
Sozialversicherungsgesetze eingesetzt und beauftragt, eine Grundlage für
die Neu-
erlassung der Sozialversicherungsgesetze vorzubereiten und dabei die
Legistischen
Richtlinien 1990, die Verständlichkeit, Übersichtlichkeit und
Systematik des Ge-
setzestextes sowie das Ziel der Verbesserung des Gesetzestextes zu beachten.
Der
Auftrag bestand also in einer
reinen formalen Neuformulierung des Gesetzestextes,
ohne hiebei inhaltliche Änderungen vorzunehmen.
Die Tätigkeit der
Kommission wird durch ein Präsidium vorbereitet und koordiniert.
Die Kommission wurde zunächst vom Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes,
ao. Univ.-Prof. Dr. Clemens JABLONER geleitet. Nachdem dieser im Frühjahr
2000
wegen Arbeitsüberlastung seine Funktion zurückgelegt hatte, wurde Dr.
Walter
PÖLTNER, Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen,
mit der
Vorsitzführung betraut. Den stellvertretenden Vorsitz hatte während
der gesamten
Tätigkeit der Kommission em. Univ.-Prof. Dr. Theodor TOMANDL inne.
Die legistische Neufassung des
ASVG-Gesetzestextes war in der Form organisiert,
dass die Kommission zwei Arten
von Expertengutachten einholte, und zwar zunächst
makrolegistische Gutachten, aus denen die einheitlichen Grundsätze
gewonnen
wurden, an denen sich die formale Neugestaltung des Gesetzestextes orientierte.
Diese Arbeit bildete die erste Etappe der Tätigkeit der Kommission, die im
Jahr 1998
abgeschlossen werden konnte. Anfang 1999, wurden sämtliche dieser
Gutachten in
einem Sammelband unter dem Titel "ASVG - Neue Wege für die
Rechtsetzung" im
Verlag Österreich der Österreichischen Staatsdruckerei im Rahmen der
juristischen
Schriftenreihe veröffentlicht. Überdies wurde die Publikation am 5.
Juli 1999 vom
damaligen Vorsitzenden der Kommission der Presse vorgestellt.
In der Folge wurden materielle Gutachten
eingeholt. Sie hatten die rechtstechnische
Neufassung der einzelnen Teile des ASVG zum Gegenstand und ihre Bearbeitung
gehörte somit zur zweiten Etappe der Kommissionstätigkeit.
Alle Gutachten wurden in
speziellen Unterausschüssen vorberaten und in der Folge
der Kommission zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Kommission leistete neben
ihrer Kerntätigkeit auch wichtige Hilfestellung für die
Entwicklung eines neuen Rechtsinformationssystems der Sozialversicherung
(SOZDOK). Ende Februar 2002 konnte das neue Rechtsinformationssystem der
Öffentlichkeit
vorgestellt werden.
Die letzte Etappe zur Erfüllung der
Aufgaben der Kommission ist die Endredaktion
des Gesetzestextes auf der Basis der eingeholten Gutachten, die jedoch nicht
mehr
von der Kommission selbst, sondern von einem, vom Bundesminister für
soziale
Sicherheit und Generationen beauftragten Experten durchzuführen ist.
Hinsichtlich
der Auswahl des Experten erwarte ich mir in Kürze einen Vorschlag der
Kommission.
Die Endredaktion wird vermutlich eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen, weshalb
mit
der Vorlage eines neuen Entwurfs des ASVG etwa im Herbst 2003 gerechnet
werden
kann.
Wie mir übermittelt
wurde, ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass eine
deutliche Verbesserung der Systematik und Verständlichkeit des
Gesetzestextes
möglich ist und die
Tätigkeit der Kommission, die ich immer voll und ganz unterstützt
habe, außerordentlich sinnvoll war.
Mit
freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: