3754/AB XXI.GP

Eingelangt am: 17.06.2002

BM für öffentliche Leistungen und Sport

 

Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage
(3741/J) betreffend “Österreichtelefon" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:

Welche Themen wurden bisher von welchen Regierungsmitgliedern am Österreichtelefon

behandelt?

Frage 2:

In   welchen   Fällen   wurden   Themen   von   ressortunzuständigen   Regierungsmitgliedern

behandelt und wie wird das begründet?

Frage 4:

Welche    Themen    wurden   vor   deren   Beschlussfassung   durch   den    Gesetzgeber   am

Österreichtelefon beworben und wie ist das zu begründen?

Frage 5:

Welche   Organisation/Agentur   wurde   mit   dem   Erarbeiten   des   Konzeptes   bzw.   der

Durchführung der Info-Hotline beauftragt?


Fräse 6:

Gab es dafür eine Ausschreibung, wenn nein warum nicht?

Fräse 7:

Welche Kosten sind bisher dafür angefallen?

Fräse 8:

Welche Firma wurde mit der personellen Besetzung der Info-Hotline beauftragt?

Frage 9:

Wie viele Personen, in welcher Art von Dienstverhältnissen werden dort beschäftigt?

Frage 10:

Welche die Info-Hotline begleitenden Werbeeinschaltungen in welchen Zeitungen, zu welchen

Terminen und welchen Themen wurden bisher vergeben?

Frage 11:

Wie hoch waren bisher die Kosten für solche Werbeeinschaltungen?

Frage 13:

Wie hoch sind die gesamten Projektkosten Österreichtelefon für ein Jahr veranschlagt?

Frage 14:

Wie teilen sich die Auftritte im Rahmen des Österreichtelefons zwischen schwarzen und

blauen Regierungsmitgliedern auf?

Frage 15.

Wie teilen sich die Auftritte im Rahmen des Österreichtelefons zwischen Bundeskanzler und

Vizekanzlerin auf der einen Seite und Ressortzuständigen auf der anderen Seite auf?


Zu den Fragen 1-2, 4-11 und 13-15:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der gleichlautenden Parlamentarischen

Anfrage 3740/J durch den Herrn Bundeskanzler.

Frage 3:

Welchen Konnex hat die Abfertigung neu zum Arbeitsbereich der Vizekanzlerin?

Zu Frage 3:

Das Abfertigungsrecht der Bediensteten des Bundes fällt als Angelegenheit des Dienst- und
Besoldungsrechts gemäß Abschnitt
I Z 1 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes
1986 in den Arbeitsbereich der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport.

Frage 12:

Welche weiteren Projekte sind derzeit geplant?

Zu Frage 12:

Derzeit sind keine weiteren Projekte in konkreter Planung.