3774/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.06.2002
Bundesminister für Finanzen
Sehr geehrter Herr Präsident,
auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Dr. Günther Kräuter und
Kollegen vom 23. April 2002, Nr. 3807/J,
betreffend Unternehmenskonzept der
ÖIAG, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Die gegenständliche Anfrage
nehme ich zum Anlass, die Entwicklung der
ÖIAG in der Vergangenheit und wie sie sich heute darstellt, darzulegen.
In den Jahren 1981
- 1990 musste der Staat und damit der Steuerzahler an
Gesellschaften der
ÖIAG (VA-AG und deren ausgegliederte Gesellschaften.
VEW-AG, BBU-AG, AMAG, ELIN, Chemie Linz, SGP, EUMIG, etc.) insgesamt
59.000 Mio ATS (rund
4.280 Mio €) an Kapital zuführen. Geld, das heute bei
der Sanierung des
Staatshaushaltes fehlt bzw. in den Schulden der ÖIAG
enthalten ist.
Gleichzeitig wurden unter den
Vorgängerregierungen eine Vielzahl von
ÖIAG-Beteiligungen
zur Gänze bzw. teilweise veräußert (z.B. ASA, AMS,
AT&S, VAE, Schoeller Bleckmann, Steinel Werkzeugmaschinen, SGP, OMV,
Böhler-Uddeholm, VA-Stahl, AMAG).
Diese Veräußerungen
erfolgten teilweise äußerst unprofessionell und zu
Ungunsten des Staates, wie auch der Rechnungshof in seinen
Prüfungsberichten
(Tätigkeitsbericht für das Jahr 1999) dargestellt hat. Als
besonders markante
Negativbeispiele seien hier die VOEST-Alpine-
Bergtechnik und die
AMAG erwähnt. Im ersten Fall erfolgte die Veräußerung
bei einem Buchwert von 155 Mio ATS und einem Zuschuss zur
Verlustabdeckung in Höhe von 489 Mio ATS um l ATS. Im Fall der AMAG
zahlte die ÖIAG
kurz vor der Veräußerung im Jahr 1996 einen Zuschuss von
1.200 Mio ATS. Im
Jahr 1998 - also kurz nach dem Verkauf- erzielte die
AMAG bereits ein
positives Geschäftsergebnis von 412 Mio ATS.
Die erzielten Erlöse aus den
o. e. Verkäufen, wurden von den
sozialdemokratischen
Finanzministern aber nicht zur Tilgung der Schulden
der ÖIAG
verwendet, sondern dienten großteils zum "Stopfen" von
Budgetlöchern
bzw. zur Bedienung des Zinsendienstes für die
ÖIAG-Altschulden.
Da diese Entwicklung auf Dauer
nicht tragbar war, hat diese neue
Bundesregierung in
ihrem Regierungsprogramm die Sanierung der ÖIAG
festgeschrieben.
Dass dies bereits heute bestens gelungen ist, beweisen die
folgenden Zahlen.
Bei ihrem
Amtsantritt fand die neue Bundesregierung einen
ÖIAG-Schuldenstand von rund 6,3 Mrd € vor (inkl.
Gesellschafterdarlehen
und Verbindlichkeiten der ehemaligen PTBG-AG). In nur zwei Jahren ist es
uns gelungen, diesen Schuldenstand auf nunmehr 2,0 Mrd € abzutragen.
Zu dieser Erfolgsstory hat auch
die Implementierung eines unabhängigen
Aufsichtsrates, der
sich aus international und national erfolgreichen
Wirtschaftsexperten
zusammensetzt, beigetragen. Durch die Konstruktion
der
"Selbsterneuerung" des Aufsichtsrates wurde auch der Ausschluss von
politischen
Einflussnahmen sichergestellt.
Untermauert wird der Erfolg
aller dieser Maßnahmen noch durch die
Summe der Kurswertentwicklung aller an der Börse notierten
ÖIAG-Beteiligungen.
Kuswert
Stand 31.5.2000 Stand
30.4.2002
2.226,32 Mio
€
4.023,58 Mio €
Abschließend möchte
ich noch erwähnen, dass gemäß dem
Privatisierungsauftrag
der Bundesregierung an die Ö1AG vom
29. Februar 2000 die
ÖIAG im Interesse der österreichischen Bevölkerung
und unter
Berücksichtigung der Interessen der Unternehmen und der
Wahrung der
österreichischen Interessen bei den Veräußerungen den
bestmöglichen Erlös zu erzielen hat.
Nun zur konkreten Anfrage:
Die vorliegende schriftliche
parlamentarische Anfrage bezieht sich teilweise
auf interne
Angelegenheiten der ÖIAG-Organe, welche keine in die
Zuständigkeit
des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände
der Vollziehung und
insbesondere auch keine Angelegenheiten der
Verwaltung des
Bundes als Träger von Privatrechten betreffen und daher
von dem im §
90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht
nicht erfasst sind.
Der Bundesminister für
Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Re-
publik Österreich als
Alleineigentümerin der österreichischen Industrie-
holding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung
der ÖIAG wahr.
Im Hinblick darauf kann ich mich zu einzelnen Fragen
nur im Einver-
ständnis mit der ÖIAG aufgrund
einer von der Gesellschaft dem Bundes-
ministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt
äußern:
Zu 1. bis 3.:
Grundlage für die
Tätigkeit der ÖIAG ist das ÖIAG-Gesetz 2000, BGB1.I
Nr. 24/2000, sowie
der gemäß §
7 (1) dieses
Gesetzes ergangene Privati-
sierungsauftrag der Bundesregierung,
der der ÖIAG in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 17. Mai 2000 erteilt wurde.
Von der Ausarbeitung eines
eigenen “Unternehmenskonzeptes der ÖIAG"
wurde im Hinblick darauf Abstand
genommen, dass die Aufgaben und Ziele
der ÖIAG durch das Gesetz eindeutig
definiert und im Privatisierungspro-
gramm gemäß § 8 (4)
ÖIAG-Gesetz ausreichend detailliert dargestellt sind.
Nach Mitteilung der ÖIAG hat nunmehr der
Aufsichtsrat der ÖIAG den Vor-
stand ersucht, ein langfristiges Unternehmenskonzept auszuarbeiten. Dieses
“Unternehmenskonzept" wird derzeit erstellt.
Zu 4.:
Die Bundesregierung hat mit dem
auf Grundlage des ÖIAG-Gesetzes 2000
erteilten umfangreichen
Privatisierungsauftrag an die Österreichische In-
dustrieholding AG (ÖIAG) klar zum Ausdruck gebracht, dass der Rückzug
des Staates aus der Wirtschaft das Gebot
der Stunde ist. Die im Privati-
sierungsauftrag angeführten Privatisierungsvorhaben wurden in der
Zwischenzeit mit Ausnahme der noch
bestehenden Beteiligung an der
Telekom Austria AG bereits zur
Gänze abgewickelt. Es obliegt dem Bundes-
minister für Finanzen als dem Vertreter der Republik
Österreich als Allein-
aktionärin der ÖIAG,
weitere Zielvorgaben für die vollständige Privatisierung
der Beteiligungen
der ÖIAG als Grundlage für einen weiteren Privati-
sierungsauftrag der
Bundesregierung zu entwickeln.
Zu 5.:
Wie bereits ausgeführt, liegt dem Bundesministerium für Finanzen kein
Unternehmenskonzept der ÖIAG vor.
Zu 6.:
Gemäß dem Bundesministeriengesetz kommt dem Bundesminister für
Finanzen die ausschließliche Zuständigkeit in Angelegenheiten der ÖIAG zu.