3774/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.06.2002

Bundesminister für Finanzen

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Dr. Günther Kräuter und Kollegen vom 23. April 2002, Nr. 3807/J,
betreffend Unternehmenskonzept der ÖIAG, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:

Die gegenständliche Anfrage nehme ich zum Anlass, die Entwicklung der
ÖIAG in der Vergangenheit und wie sie sich heute darstellt, darzulegen.

In den Jahren 1981 - 1990 musste der Staat und damit der Steuerzahler an
Gesellschaften der ÖIAG (VA-AG und deren ausgegliederte Gesellschaften.
VEW-AG, BBU-AG, AMAG, ELIN, Chemie Linz, SGP, EUMIG, etc.) insgesamt
59.000 Mio ATS (rund 4.280 Mio €) an Kapital zuführen. Geld, das heute bei
der Sanierung des Staatshaushaltes fehlt bzw. in den Schulden der ÖIAG
enthalten ist.


Gleichzeitig wurden unter den Vorgängerregierungen eine Vielzahl von
ÖIAG-Beteiligungen zur Gänze bzw. teilweise veräußert (z.B. ASA, AMS,
AT&S, VAE, Schoeller Bleckmann, Steinel Werkzeugmaschinen, SGP, OMV,
Böhler-Uddeholm, VA-Stahl, AMAG).

Diese Veräußerungen erfolgten teilweise äußerst unprofessionell und zu
Ungunsten des Staates, wie auch der Rechnungshof in seinen
Prüfungsberichten (Tätigkeitsbericht für das Jahr 1999) dargestellt hat. Als
besonders markante Negativbeispiele seien hier die VOEST-Alpine-
Bergtechnik und die AMAG erwähnt. Im ersten Fall erfolgte die Veräußerung
bei einem Buchwert von 155 Mio ATS und einem Zuschuss zur
Verlustabdeckung in Höhe von 489 Mio ATS um l ATS. Im Fall der AMAG
zahlte die ÖIAG kurz vor der Veräußerung im Jahr 1996 einen Zuschuss von
1.200 Mio ATS. Im Jahr 1998 - also kurz nach dem Verkauf- erzielte die
AMAG bereits ein positives Geschäftsergebnis von 412 Mio ATS.

Die erzielten Erlöse aus den o. e. Verkäufen, wurden von den
sozialdemokratischen Finanzministern aber nicht zur Tilgung der Schulden
der ÖIAG verwendet, sondern dienten großteils zum "Stopfen" von
Budgetlöchern bzw. zur Bedienung des Zinsendienstes für die
ÖIAG-Altschulden.

Da diese Entwicklung auf Dauer nicht tragbar war, hat diese neue
Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm die Sanierung der ÖIAG
festgeschrieben. Dass dies bereits heute bestens gelungen ist, beweisen die
folgenden Zahlen.

Bei ihrem Amtsantritt fand die neue Bundesregierung einen
ÖIAG-Schuldenstand von rund 6,3 Mrd € vor (inkl. Gesellschafterdarlehen
und Verbindlichkeiten der ehemaligen PTBG-AG). In nur zwei Jahren ist es
uns gelungen, diesen Schuldenstand auf nunmehr 2,0 Mrd € abzutragen.


Zu dieser Erfolgsstory hat auch die Implementierung eines unabhängigen
Aufsichtsrates, der sich aus international und national erfolgreichen
Wirtschaftsexperten zusammensetzt, beigetragen. Durch die Konstruktion
der "Selbsterneuerung" des Aufsichtsrates wurde auch der Ausschluss von
politischen Einflussnahmen sichergestellt.

Untermauert wird der Erfolg aller dieser Maßnahmen noch durch die
Summe der Kurswertentwicklung aller an der Börse notierten
ÖIAG-Beteiligungen.

Kuswert      Stand 31.5.2000                              Stand 30.4.2002
2.226,32 Mio €                                      4.023,58 Mio €

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass gemäß dem
Privatisierungsauftrag der Bundesregierung an die Ö1AG vom
29. Februar 2000 die ÖIAG im Interesse der österreichischen Bevölkerung
und unter Berücksichtigung der Interessen der Unternehmen und der
Wahrung der österreichischen Interessen bei den Veräußerungen den
bestmöglichen Erlös zu erzielen hat.

Nun zur konkreten Anfrage:

Die vorliegende schriftliche parlamentarische Anfrage bezieht sich teilweise
auf interne Angelegenheiten der ÖIAG-Organe, welche keine in die
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände
der Vollziehung und insbesondere auch keine Angelegenheiten der
Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten betreffen und daher
von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht
nicht erfasst sind.


Der Bundesminister für Finanzen nimmt ausschließlich die Rechte der Re-
publik Österreich als Alleineigentümerin der österreichischen Industrie-
holding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung der ÖIAG wahr.

Im Hinblick darauf kann ich mich zu einzelnen Fragen nur im Einver-
ständnis mit der ÖIAG aufgrund einer von der Gesellschaft dem Bundes-
ministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt äußern:

Zu 1. bis 3.:

Grundlage für die Tätigkeit der ÖIAG ist das ÖIAG-Gesetz 2000, BGB1.I
Nr. 24/2000, sowie der gemäß § 7 (1) dieses Gesetzes ergangene Privati-
sierungsauftrag der Bundesregierung, der der ÖIAG in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 17. Mai 2000 erteilt wurde.

Von der Ausarbeitung eines eigenen “Unternehmenskonzeptes der ÖIAG"
wurde im Hinblick darauf Abstand genommen, dass die Aufgaben und Ziele
der ÖIAG durch das Gesetz eindeutig definiert und im Privatisierungspro-
gramm gemäß § 8 (4) ÖIAG-Gesetz ausreichend detailliert dargestellt sind.

Nach Mitteilung der ÖIAG hat nunmehr der Aufsichtsrat der ÖIAG den Vor-
stand ersucht, ein langfristiges Unternehmenskonzept auszuarbeiten. Dieses
“Unternehmenskonzept" wird derzeit erstellt.

Zu 4.:

Die Bundesregierung hat mit dem auf Grundlage des ÖIAG-Gesetzes 2000
erteilten umfangreichen Privatisierungsauftrag an die Österreichische In-
dustrieholding AG (ÖIAG) klar zum Ausdruck gebracht, dass der Rückzug
des Staates aus der Wirtschaft das Gebot der Stunde ist. Die im Privati-
sierungsauftrag angeführten Privatisierungsvorhaben wurden in der
Zwischenzeit mit Ausnahme der noch bestehenden Beteiligung an der
Telekom Austria AG bereits zur Gänze abgewickelt. Es obliegt dem Bundes-
minister für Finanzen als dem Vertreter der Republik Österreich als Allein-


aktionärin der ÖIAG, weitere Zielvorgaben für die vollständige Privatisierung
der Beteiligungen der ÖIAG als Grundlage für einen weiteren Privati-
sierungsauftrag der Bundesregierung zu entwickeln.

Zu 5.:

Wie bereits ausgeführt, liegt dem Bundesministerium für Finanzen kein

Unternehmenskonzept der ÖIAG vor.

Zu 6.:

Gemäß dem Bundesministeriengesetz kommt dem Bundesminister für

Finanzen die ausschließliche Zuständigkeit in Angelegenheiten der ÖIAG zu.