3783/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.06.2002
REPUBLIK OSTERREICH
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
BETREFF: Beantwortung der schriftlichen Anfrage der
Abgeordneten Stefan Prähauser,
Kolleginnen
und Kollegen betreffend “Flüchtlingsbetreuung"
(Nr. 3840/J)
Die Abgeordneten Stefan
Prähauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Mai 2002
an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend “Flüchtlingsbetreuung"
gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt.
Zu den Fragen 1 bis 5:
In meinem Ressort bestehen
weder Unterlagen betreffend das Gelände der ehemaligen
Struber Kaserne noch Absichten einer Nutzung für Zwecke der Betreuung von
Asylwerbern.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Größe der einzelnen Betreuungseinrichtung
ist für sich gesehen kein maßgebliches
Entscheidungskriterium; wichtig ist es, für den Zugang von Asylwerbern
insgesamt die
entsprechenden Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten zur
Verfügung zu haben.
Schon derzeit gibt es keine “Massenquartiere". Dementsprechend ist
das Bestreben meiner
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in allen Betreuungsstellen darauf gerichtet -
entsprechend
den Anforderungen des Asylverfahrens - eine Verlegung in andere Quartiere vorzunehmen,
sobald dies im Einzelfall geboten ist. Zu einer Ghettobildung kommt es dabei nirgends.
Zu Frage 8:
Schon
jetzt erfolgt ein erheblicher Teil der Asylwerberbetreuung dezentral,
nämlich in der
Form, dass die Fremden in Gasthöfen untergebracht werden. Daran soll sich
auch in Zukunft
nichts ändern, es soll vielmehr die dezentrale Asylwerberbetreuung noch
mehr gesteuert
werden, indem den Ländern zusätzlich Gestaltungsspielraum
eingeräumt wird.
Zu Frage 9:
Mir ist kein einziger Fall bekannt geworden,
in dem ein Asylwerber bei Minusgraden “auf der
Straße schlafen musste".