3783/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.06.2002

REPUBLIK OSTERREICH
BUNDESMINISTER FÜR INNERES

BETREFF:   Beantwortung der schriftlichen Anfrage der

Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen
und Kollegen betreffend “Flüchtlingsbetreuung"
(Nr. 3840/J)

Die Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Mai 2002
an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Flüchtlingsbetreuung" gestellt.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt.

Zu den Fragen 1 bis 5:

In meinem Ressort bestehen weder Unterlagen betreffend das Gelände der ehemaligen
Struber Kaserne noch Absichten einer Nutzung für Zwecke der Betreuung von Asylwerbern.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Größe der einzelnen Betreuungseinrichtung ist für sich gesehen kein maßgebliches
Entscheidungskriterium; wichtig ist es, für den Zugang von Asylwerbern insgesamt die
entsprechenden Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten zur Verfügung zu haben.
Schon derzeit gibt es keine “Massenquartiere". Dementsprechend ist das Bestreben meiner
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in allen Betreuungsstellen darauf gerichtet - entsprechend

den Anforderungen des Asylverfahrens - eine Verlegung in andere Quartiere vorzunehmen,

sobald dies im Einzelfall geboten ist. Zu einer Ghettobildung kommt es dabei nirgends.


Zu Frage 8:

Schon jetzt erfolgt ein erheblicher Teil der Asylwerberbetreuung dezentral, nämlich in der
Form, dass die Fremden in Gasthöfen untergebracht werden. Daran soll sich auch in Zukunft
nichts ändern, es soll vielmehr die dezentrale Asylwerberbetreuung noch mehr gesteuert
werden, indem den Ländern zusätzlich Gestaltungsspielraum eingeräumt wird.

Zu Frage 9:

Mir ist kein einziger Fall bekannt geworden, in dem ein Asylwerber bei Minusgraden “auf der
Straße schlafen musste".