3825/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 3850/J der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac und Genossinnen wie folgt:
Fragen 1, 2 und 3:
Mein Ressort hat keinen der in der Anfrage angeführten Vereine gefördert.
Zur Vermeidung von Missverständnissen
darf ergänzend auf Folgendes hingewiesen
werden:
Die im Wiener
Korporationsring ausgewiesene Landsmannschaft Kärnten heißt voll-
ständig “Akademische Landsmannschaft Kärnten zu Wien" und
wurde von meinem
Ressort nicht gefördert.
Es wurde jedoch die Kärntner
Landsmannschaft, die nicht Mitglied des Wiener Kor-
porationsringes ist, wie folgt gefördert:
Jahr
|
Landsmannschaft
|
Zweck
|
Betrag in Euro
|
2000
|
Kärnten
|
internationales Symposium
|
1 .090,09
|
2000
|
Kärnten
|
internationales Symposium
|
726,73
|
Die Kärntner
Landsmannschaft sieht in ihren Statuten (§ 5 Rechte und Pflichten der
Mitglieder) weibliche Mitglieder und Personenbezeichnungen vor.
Frage 4:
Selbstverständlich trete ich für
gleiche Karrierechancen von Männern und Frauen
ein.
Daneben
gilt es aber auch, das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Ver-
einsfreiheit zu wahren. Im
Sinne der Privatautonomie liegt es im freien Ermessen der
jeweiligen Initiatoren, den Teilnehmerkreis auszusuchen und statutarisch
festzule-
gen. Einem liberalen Rechtsstaat entspricht
es nicht, sich hier durch Zwangsmaß-
nahmen einzumischen.
Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass
es auch eine Reihe von Korporationen für
weibliche Studentinnen gibt, wie etwa die Wiener akademische Mädelschaft
Freya,
den Verein Grazer Hochschülerinnen, die Sudetendeutschen Damengilde
“Edda" zu
Wien oder die akademische Mädelschaft Barbara zu Leoben.
Im Übrigen ist im Einzelfall zu
prüfen, ob nicht auf Grund des Vereinszwecks hin-
sichtlich der Mitglieder sehr wohl auf ein Geschlecht abgezielt werden und
deshalb
eine Förderung sinnvoll sein kann (z.B. bei einem Verein, in dem auf
geschlechts-
spezifische Probleme eingegangen wird).
Auch vor dem Hintergrund des
Gender Mainstreaming, der Berücksichtigung ge-
schlechtsspezifischer Interessen und Aspekte beider Geschlechter, kann die
Funkti-
on von Frauen- bzw. Männervereinen in unserer Gesellschaft erforscht
werden und
Gegenstand von Förderungen sein.
Die Unterstellung einer
Frauenfeindlichkeit in Männervereinen führt nur zu einer Po-
larisierung an Stelle einer ganzheitlich betrachteten Geschlechterpolitik.