3825/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 3850/J der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac und Genossinnen wie folgt:

Fragen 1, 2 und 3:

Mein Ressort hat keinen der in der Anfrage angeführten Vereine gefördert.

Zur Vermeidung von Missverständnissen darf ergänzend auf Folgendes hingewiesen
werden:

Die im Wiener Korporationsring ausgewiesene Landsmannschaft Kärnten heißt voll-
ständig “Akademische Landsmannschaft Kärnten zu Wien" und wurde von meinem
Ressort nicht gefördert.

Es wurde jedoch die Kärntner Landsmannschaft, die nicht Mitglied des Wiener Kor-
porationsringes ist, wie folgt gefördert:

Jahr

 

Landsmannschaft

 

Zweck

 

Betrag in Euro

 

2000

 

Kärnten

 

internationales Symposium

 

1 .090,09

 

2000

 

Kärnten

 

internationales Symposium

 

726,73

 

Die Kärntner Landsmannschaft sieht in ihren Statuten (§ 5 Rechte und Pflichten der
Mitglieder) weibliche Mitglieder und Personenbezeichnungen vor.


Frage 4:

Selbstverständlich trete ich für gleiche Karrierechancen von Männern und Frauen
ein.

Daneben gilt es aber auch, das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht auf Ver-
einsfreiheit zu wahren. Im Sinne der Privatautonomie liegt es im freien Ermessen der
jeweiligen Initiatoren, den Teilnehmerkreis auszusuchen und statutarisch festzule-
gen. Einem liberalen Rechtsstaat entspricht es nicht, sich hier durch Zwangsmaß-
nahmen einzumischen.

Ich darf Sie auch darauf hinweisen, dass es auch eine Reihe von Korporationen für
weibliche Studentinnen gibt, wie etwa die Wiener akademische Mädelschaft Freya,
den Verein Grazer Hochschülerinnen, die Sudetendeutschen Damengilde “Edda" zu
Wien oder die akademische Mädelschaft Barbara zu Leoben.

Im Übrigen ist im Einzelfall zu prüfen, ob nicht auf Grund des Vereinszwecks hin-
sichtlich der Mitglieder sehr wohl auf ein Geschlecht abgezielt werden und deshalb
eine Förderung sinnvoll sein kann (z.B. bei einem Verein, in dem auf geschlechts-
spezifische Probleme eingegangen wird).

Auch vor dem Hintergrund des Gender Mainstreaming, der Berücksichtigung ge-
schlechtsspezifischer Interessen und Aspekte beider Geschlechter, kann die Funkti-
on von Frauen- bzw. Männervereinen in unserer Gesellschaft erforscht werden und
Gegenstand von Förderungen sein.

Die Unterstellung einer Frauenfeindlichkeit in Männervereinen führt nur zu einer Po-
larisierung an Stelle einer ganzheitlich betrachteten Geschlechterpolitik.