3829/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich
gerichtete parlamentarische Anfrage Nr.
3890/J der Abgeordneten Glawischnig, Moser, Freundinnen und Freunde
wie
folgt:
Fragen 1, 4 bis 6:
Das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen verfasst und
veröffentlicht zur Thematik von Pestizidrückständen in
Lebensmitteln folgende
Berichte
jährlich:
“Ergebnisse des bundesweiten Lebensmittelmonitorings 2000-Obst und
Gemüse",
veröffentlicht im Internet und in der hauseigenen Publikationsreihe:"
Forschungsberichte- Beiträge zu den Themen Lebensmittelangelegenheiten,
Veterinärverwaltung, Strahlenschutz, Toxikologie, Gentechnik"
“Bericht über
Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln an die EU"
Dieser Bericht enthält eine Zusammenfassung des koordinierten
Überwachungsprogramms der EU und die Ergebnisse aller untersuchten
Proben von pflanzlichen Lebensmitteln.
Berichtsadressat: European Commission- Food und Veterinary Office
Titel "Pesticide Residue Monitoring of Fruit and Vegetables in Austria 2000"-
Veröffentlicht im Internet
“Bericht über Tierarzneimittel an die EU"
Dieser Bericht enthält neben den Tierarzneimitteln auch die Ergebnisse der
Untersuchung auf Pestizide in tierischen Lebensmitteln nach dem
Monitoringplan
Berichtsadressat :European Commission,Health and Consumer Protection, Unit
D3
Titel: Rückstandskontrolle
Veröffentlicht im Internet
Frage 2:
§ 8 Abs. 3 Ziff. 5 des Gesundheits-
und Ernährungssicherheitsgesetzes, -
BGBI. Nr. 63/2002 legt
für die mit 1. Juni 2002 neugeschaffenen
österreichische Agentur
für Gesundheits- und Ernährungssicherheit die
Aufgabe einer umfassenden Informationstätigkeit fest. Am Aufbau und der
Organisa-tion der Öffentlichkeitsarbeit der geschaffenen Agentur wird
gearbeitet.
Frage 3:
Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft ist für die Kontrolle der verwendeten
Pflanzenschutzmitteln
nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz federführend zuständig. Die
Kontrolle der
in Verkehr befindlichen Lebensmitteln nach der
Schädlingsbekämpfungsmittel-
Höchstwerteverordnung fällt in die Zuständigkeit meines
Ressorts. Die
Ergebnisse der Untersuchungen
meines Ressorts werden in Form der bereits
zitierten Berichte dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt
und Wasserwirtschaft zur
Verfügung gestellt.
Darüberhinaus erwarte ich
Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit beider
Bereiche in der Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit.
Frage 7:
Überschreitungen von
Pestizidgrenzwerten von Lebensmitteln werden in
Befund und Gutachten der Gesundheits- und Ernährungsagentur festgehalten.
Die entsprechenden Gutachten werden an die zuständigen Organe der
Lebensmittelaufsicht zur Anzeige bei den Bezirksverwaltungsbehörden
weitergeleitet. Wird eine Probe als gesundheitsschädlich beurteilt,
erfolgt
gemäß §25a Lebensmittelgesetz (LMG) eine Information der
Öffentlichkeit.
Eine Beschlagnahme ist in diesem Fall obligatorisch.
Frage 8:
Die Veröffentlichung von Ergebnissen
unter Nennung von Produzenten oder
Händler erfolgen
gemäß §25a LMG
verpflichtend, wenn eine Ware als gesundheitsschädlich zu
beurteilen ist. Für darüber hinausgehende Veröffentlichungen
bestehen
schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken.
Frage 9:
Beschlagnahmen werden von den
Lebensmittelaufsichtsorganen durchgeführt,
die in mittelbarer Bundesverwaltung dem Landeshauptmann unterstellt sind.
Informationen über Beschlagnahmen an das Bundesministerium für
soziale
Sicherheit und Generationen erfolgen nur bei Beurteilung als
“gesundheitsschädlich".
Frage 10:
Im Lebensmittelgesetz sind die Gründe
für eine Beschlagnahme umfassend
geregelt: “Gemäß § 40 Lebensmittelgesetz sind Waren zu
beschlagnahmen,
wenn sie gesundheitsschädlich oder verdorben sind oder den Verboten der
§§
15 und 16 widersprechen". Die entsprechende Beurteilung erfolgt auf Basis
der
Gutachtertätigkeit
der Agentur.
Fragen 11,13 und 14
Eine Information der Konsumenten ist
gemäß § 25a LMG zwingend erforderlich
, wenn eine Ware als gesundheitsschädlich beurteilt wurde und dadurch eine
größere
Bevölkerungsgruppe gefährdet ist.
Frage 12:
Derartige statistische Aufzeichnungen liegen meinem Ressort nicht vor.
Frage 15:
Bei der Untersuchung auf Pestizide handelt
es sich um eine aufwendige
analytische Untersuchung im Spurenbereich, die einige Tage in Anspruch
nimmt. Eine lückenlose Kontrolle vor allem bei Obst und Gemüse vor
dem
Inverkehrbringen ist auf Grund der Verderblichkeit, und der beschränkten
Untersuchungskapazität
nicht möglich.
Fragen 16 und 17:
Der Bericht an die EU und die Ergebnisse
des nationalen Monitorings sind
bereits
im Internet unter www.bmsg.gv.at (Gesundheit. Lebensmittelwesen,
Monitoring) abrufbar Es ist
geplant diese jährlichen Berichte nach Fertigstellung
laufend im Internet zu veröffentlichen.
Fragen 18 bis 22:
Dieses Informationsmodell ist dem Ressort bekannt.
Hinsichtlich einer Übernahme dieses Modells in Österreich verweise ich auf
die in Frage 8
ausgeführte verfassungsrechtlichen Problematik.
Frage 23:
Die budgetären Mittel werden nicht
nach einzelnen Untersuchungsgruppen
zur Verfügung gestellt sondern sind in den Personal-, Betriebs- und
Gerätekosten
enthalten.
Fragen 24 und 25:
Ergebnisse für Tomaten und Erdbeeren aus österreichischer Produktion aus
dem Jahre 2002 vor (Stichtag 1. Juni 2002) liegen nicht vor. Derartige Waren
sind erntebedingt zu diesem Zeitpunkt nur in geringem Umfang in Verkehr
gewesen.
Nach dem nationalen Monitoring sind für 2002 mindestens 19 Erdbeerproben
und 28 Tomatenproben aus heimischer Produktion vorgesehen. Darüber hinaus
erfolgen weitere Stichproben routinemäßig.
Frage 26:
Bis zum 1. Juni 2002 wurden 27 Proben
Salat aus österreichischer Produktion
auf Pestizide untersucht. Bei einer Probe wurde der Grenzwert (
)
überschritten. Nähere Details zu den Ergebnissen sind der Tabelle zu
entnehmen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt gesammelt in dem
jährlichen Bericht an die EU und wird daher auch im Internet abrufbar
sein.