3829/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

BUNDESMINISTER FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr.
3890/J der Abgeordneten Glawischnig, Moser, Freundinnen und Freunde
wie folgt:

Fragen 1, 4 bis 6:

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen verfasst und
veröffentlicht zur Thematik von Pestizidrückständen in Lebensmitteln folgende
Berichte jährlich:

“Ergebnisse des bundesweiten Lebensmittelmonitorings 2000-Obst und

Gemüse",

veröffentlicht im Internet und in der hauseigenen Publikationsreihe:"

Forschungsberichte- Beiträge zu den Themen Lebensmittelangelegenheiten,

Veterinärverwaltung, Strahlenschutz, Toxikologie, Gentechnik"

“Bericht über Pestizide in pflanzlichen Lebensmitteln an die EU"
Dieser Bericht enthält eine Zusammenfassung des koordinierten
Überwachungsprogramms der EU und die Ergebnisse aller untersuchten
Proben von pflanzlichen Lebensmitteln.


Berichtsadressat: European Commission- Food und Veterinary Office

Titel "Pesticide Residue Monitoring of Fruit and Vegetables in Austria 2000"-

Veröffentlicht im Internet

“Bericht über Tierarzneimittel an die EU"

Dieser Bericht enthält neben den Tierarzneimitteln auch die Ergebnisse der

Untersuchung auf Pestizide in tierischen Lebensmitteln nach dem

Monitoringplan

Berichtsadressat :European Commission,Health and Consumer Protection, Unit

D3

Titel: Rückstandskontrolle

Veröffentlicht im Internet

Frage 2:

§ 8 Abs. 3 Ziff. 5 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes, -
BGBI. Nr. 63/2002 legt für die mit 1. Juni 2002 neugeschaffenen
österreichische Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit die
Aufgabe einer umfassenden Informationstätigkeit fest. Am Aufbau und der
Organisa-tion der Öffentlichkeitsarbeit der geschaffenen Agentur wird
gearbeitet.

Frage 3:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft ist für die Kontrolle der verwendeten Pflanzenschutzmitteln
nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz federführend zuständig. Die Kontrolle der
in Verkehr befindlichen Lebensmitteln nach der Schädlingsbekämpfungsmittel-
Höchstwerteverordnung fällt in die Zuständigkeit meines Ressorts. Die
Ergebnisse der Untersuchungen meines Ressorts werden in Form der bereits
zitierten Berichte dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft zur Verfügung gestellt.

Darüberhinaus erwarte ich Synergieeffekte aus der Zusammenarbeit beider
Bereiche in der Agentur für Gesundheit- und Ernährungssicherheit.


Frage 7:

Überschreitungen von Pestizidgrenzwerten von Lebensmitteln werden in
Befund und Gutachten der Gesundheits- und Ernährungsagentur festgehalten.
Die entsprechenden Gutachten werden an die zuständigen Organe der
Lebensmittelaufsicht zur Anzeige bei den Bezirksverwaltungsbehörden
weitergeleitet. Wird eine Probe als gesundheitsschädlich beurteilt, erfolgt
gemäß §25a Lebensmittelgesetz (LMG) eine Information der Öffentlichkeit.
Eine Beschlagnahme ist in diesem Fall obligatorisch.

Frage 8:

Die Veröffentlichung von Ergebnissen unter Nennung von Produzenten oder
Händler erfolgen

gemäß §25a LMG verpflichtend, wenn eine Ware als gesundheitsschädlich zu
beurteilen ist. Für darüber hinausgehende Veröffentlichungen bestehen
schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken.

Frage 9:

Beschlagnahmen werden von den Lebensmittelaufsichtsorganen durchgeführt,
die in mittelbarer Bundesverwaltung dem Landeshauptmann unterstellt sind.
Informationen über Beschlagnahmen an das Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen erfolgen nur bei Beurteilung als
“gesundheitsschädlich".

Frage 10:

Im Lebensmittelgesetz sind die Gründe für eine Beschlagnahme umfassend
geregelt: “Gemäß § 40 Lebensmittelgesetz sind Waren zu beschlagnahmen,
wenn sie gesundheitsschädlich oder verdorben sind oder den Verboten der §§
15 und 16 widersprechen". Die entsprechende Beurteilung erfolgt auf Basis der
Gutachtertätigkeit der Agentur.


Fragen 11,13 und 14

Eine Information der Konsumenten ist gemäß § 25a LMG zwingend erforderlich
, wenn eine Ware als gesundheitsschädlich beurteilt wurde und dadurch eine
größere Bevölkerungsgruppe gefährdet ist.

Frage 12:

Derartige statistische Aufzeichnungen liegen meinem Ressort nicht vor.

Frage 15:

Bei der Untersuchung auf Pestizide handelt es sich um eine aufwendige
analytische Untersuchung im Spurenbereich, die einige Tage in Anspruch
nimmt. Eine lückenlose Kontrolle vor allem bei Obst und Gemüse vor dem
Inverkehrbringen ist auf Grund der Verderblichkeit, und der beschränkten
Untersuchungskapazität nicht möglich.

Fragen 16 und 17:

Der Bericht an die EU und die Ergebnisse des nationalen Monitorings sind
bereits im Internet unter www.bmsg.gv.at (Gesundheit. Lebensmittelwesen,
Monitoring) abrufbar Es ist geplant diese jährlichen Berichte nach Fertigstellung
laufend im Internet zu veröffentlichen.

Fragen 18 bis 22:

Dieses Informationsmodell ist dem Ressort bekannt.

Hinsichtlich einer Übernahme dieses Modells in Österreich verweise ich auf

die in Frage 8

ausgeführte verfassungsrechtlichen Problematik.

Frage 23:

Die budgetären Mittel werden nicht nach einzelnen Untersuchungsgruppen
zur Verfügung gestellt sondern sind in den Personal-, Betriebs- und
Gerätekosten enthalten.


Fragen 24 und 25:

Ergebnisse für Tomaten und Erdbeeren aus österreichischer Produktion aus

dem Jahre 2002 vor (Stichtag 1. Juni 2002) liegen nicht vor. Derartige Waren

sind erntebedingt zu diesem Zeitpunkt nur in geringem Umfang in Verkehr

gewesen.

Nach dem nationalen Monitoring sind für 2002 mindestens 19 Erdbeerproben

und 28 Tomatenproben aus heimischer Produktion vorgesehen. Darüber hinaus

erfolgen weitere Stichproben routinemäßig.

Frage 26:

Bis zum 1. Juni 2002 wurden 27 Proben Salat aus österreichischer Produktion
auf Pestizide untersucht. Bei einer Probe wurde der Grenzwert (

)
überschritten. Nähere Details zu den Ergebnissen sind der Tabelle zu
entnehmen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt gesammelt in dem
jährlichen Bericht an die EU und wird daher auch im Internet abrufbar sein.