3833/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.07.2002

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 22. Mai 2002 unter
der Nr. 3921/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “8. Mai - Anschlag gegen die Krypta" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage:

Die   Vorsicherungsmaßnahmen   im   Bereich   des   Heldenplatzes   haben   seitens   der
Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien ab 08:30 Uhr begonnen, wobei der
Heldenplatz, der Ballhausplatz, sowie der Josefsplatz bestreift wurden.
Zur Sicherung der Krypta vor Sachbeschädigungen ist ein Sicherheitswachebeamter zur
Überwachung abgestellt worden.

Das Platzverbot gemäß § 36 Abs. 1 SPG ist erst mit 13:40 Uhr aktiviert worden und war
vor diesem Zeitpunkt der gesamte Bereich für jedermann frei zugänglich.


Die   enorme   Personenfluktation,   insbesondere  jene   der   Touristen   am   Heldenplatz,
erschwerten die Vorsicherungs- bzw. Überwachungsmaßnahmen.

Um 11:30 Uhr wurde erstmals Buttersäuregestank nächst der Krypta wahrgenommen,
jedoch blieben die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen ohne Erfolg.

Diesbezüglich muss angemerkt werden, dass Buttersäure in kleinsten Behältnissen
aufbewahrt und mitgeführt werden kann und auch die Freisetzung der Buttersäure keines
großen Aufwandes bedarf. Der Täter konnte somit relativ unbemerkt von der Umwelt sein
“Säureattentat" durchführen, wobei schon geringe Mengen Buttersäure ihre gewünschte
Wirkung zeigen.