3833/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.07.2002
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen
haben am 22. Mai 2002 unter
der Nr. 3921/J an den
Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “8. Mai - Anschlag gegen die Krypta" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich
aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur
Frage:
Die
Vorsicherungsmaßnahmen im Bereich
des Heldenplatzes haben seitens
der
Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien ab 08:30 Uhr begonnen, wobei
der
Heldenplatz, der Ballhausplatz, sowie der Josefsplatz bestreift wurden.
Zur Sicherung der Krypta vor Sachbeschädigungen ist ein
Sicherheitswachebeamter zur
Überwachung abgestellt worden.
Das Platzverbot gemäß § 36 Abs. 1 SPG ist erst mit 13:40 Uhr aktiviert
worden und war
vor diesem Zeitpunkt der gesamte Bereich für jedermann frei
zugänglich.
Die enorme
Personenfluktation, insbesondere jene
der Touristen am Heldenplatz,
erschwerten die Vorsicherungs- bzw. Überwachungsmaßnahmen.
Um 11:30 Uhr wurde erstmals
Buttersäuregestank nächst der Krypta wahrgenommen,
jedoch blieben die sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen ohne Erfolg.
Diesbezüglich
muss angemerkt werden, dass Buttersäure in kleinsten Behältnissen
aufbewahrt und mitgeführt werden kann und auch die Freisetzung der
Buttersäure keines
großen Aufwandes bedarf. Der Täter konnte somit relativ unbemerkt
von der Umwelt sein
“Säureattentat" durchführen, wobei schon geringe Mengen
Buttersäure ihre gewünschte
Wirkung zeigen.