3844/AB XXI.GP
Eingelangt am: 08.07.2002
BM für auswärtige Angelegenheiten
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Caspar
Einem und Genossinnen haben am 7. Mai
2002 unter der Nr. 3834/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Iran-Reise des BM für Landesverteidigung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Mitglieder der Bundesregierung unterhalten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten
auch
Auslandskontakte zur
Förderung österreichischer Anliegen. Soweit dabei
außenpolitische
Fragen berührt sind, stellt das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten über
Ersuchen zur Vorbereitung von
Besuchen die benötigten Informationen zur Verfügung und
weist die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland zur
organisatorischen
Hilfeleistung an.
Zu Fragen 2 und 3:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt
über keine mit eigenen
Mitteln im Bereich seiner Zuständigkeit nachprüfbare, konkrete
Beweise; das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kann daher auch
keine Bewertungen
vornehmen.
Zu Frage 4:
Dem
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten liegen keine
Berichte über eine
derartige Kritik vor.
Zu Frage 5:
Österreich und die EU treten
entsprechend den bekannten UN-SR-Resolutionen für eine
Nahost-Lösung ein, die es Israel erlaubt, in sicheren und anerkannten
Grenzen zu leben
und die darüberhinaus die ehestmögliche Schaffung eines
unabhängigen
palästinensischen Staates vorsieht. Auch der Iran tritt grundsätzlich
für eine friedliche
Lösung des Nahostproblems ein. Im übrigen ist Österreich
gemeinsam mit der EU
bemüht, eine Annäherung des Iran an die EU-Haltung zu fördern.
Es ist auch von
Interesse, dass der Rat für Allgemeine Angelegenheit am 17. Juni d.J. in
engstem
Zusammenhang mit den Verhandlungsrichtlinien für ein Handels- und
Kooperationsab-
kommen Schlussfolgerungen angenommen hat, die unter anderem einen
intensivierten
politischen Dialog zwischen
der EU und dem Iran vorsehen, in dessen Rahmen auch der
Nahost ein wichtiges Anliegen sein wird.
Zu Fragen 6 und 7:
Die Kranzniederlegung ist ein protokollarischer Akt, wie er
u.a. vom Verteidigungsminister
Griechenlands, dem griechischen Staatspräsidenten, dem belgischen
Parlamentspräsidenten und dem Präsidenten des österreichischen
Nationalrates
vorgenommen wurde.
Zu Frage 8:
Österreich
tritt in der Nahost-Frage grundsätzlich für Lösungsversuche
durch
Verhandlungen und Dialog ein, was auch für wichtige regionale Kräfte
wie den Iran gilt.
Zu Fragen 9 und 10:
Nein.