3844/AB XXI.GP

Eingelangt am: 08.07.2002

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Caspar Einem und Genossinnen haben am 7. Mai
2002 unter der Nr. 3834/J-NR/2002 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Iran-Reise des BM für Landesverteidigung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Mitglieder der Bundesregierung unterhalten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten auch
Auslandskontakte zur Förderung österreichischer Anliegen. Soweit dabei außenpolitische
Fragen berührt sind, stellt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten über
Ersuchen zur Vorbereitung von Besuchen die benötigten Informationen zur Verfügung und
weist die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland zur organisatorischen
Hilfeleistung an.

Zu Fragen 2 und 3:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten verfügt über keine mit eigenen
Mitteln im Bereich seiner Zuständigkeit nachprüfbare, konkrete Beweise; das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kann daher auch keine Bewertungen
vornehmen.

Zu Frage 4:

Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten liegen keine Berichte über eine
derartige Kritik vor.


Zu Frage 5:

Österreich und die EU treten entsprechend den bekannten UN-SR-Resolutionen für eine
Nahost-Lösung ein, die es Israel erlaubt, in sicheren und anerkannten Grenzen zu leben
und die darüberhinaus die ehestmögliche Schaffung eines unabhängigen
palästinensischen Staates vorsieht. Auch der Iran tritt grundsätzlich für eine friedliche
Lösung des Nahostproblems ein. Im übrigen ist Österreich gemeinsam mit der EU
bemüht, eine Annäherung des Iran an die EU-Haltung zu fördern. Es ist auch von
Interesse, dass der Rat für Allgemeine Angelegenheit am 17. Juni d.J. in engstem
Zusammenhang mit den Verhandlungsrichtlinien für ein Handels- und Kooperationsab-
kommen Schlussfolgerungen angenommen hat, die unter anderem einen intensivierten
politischen Dialog zwischen der EU und dem Iran vorsehen, in dessen Rahmen auch der
Nahost ein wichtiges Anliegen sein wird.

Zu Fragen 6 und 7:

Die Kranzniederlegung ist ein protokollarischer Akt, wie er u.a. vom Verteidigungsminister
Griechenlands, dem griechischen Staatspräsidenten, dem belgischen
Parlamentspräsidenten und dem Präsidenten des österreichischen Nationalrates
vorgenommen wurde.

Zu Frage 8:

Österreich tritt in der Nahost-Frage grundsätzlich für Lösungsversuche durch
Verhandlungen und Dialog ein, was auch für wichtige regionale Kräfte wie den Iran gilt.

Zu Fragen 9 und 10:

Nein.