386/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat HEINISCH - HOSEK, LEIKAM und Genossen haben am

24. Februar 2000 unter der Nummer 390/J - NR/2000 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „Personalmangel der Gendarmerie des Bezirkes

Mödling" gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir übermittelten Unterlagen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

 

Der Bereich des Bezirksgendarmeriekommandos für Mödling ist mit 238 Exekutivdienstplan -

stellen systemisiert. Bis zum jahr 1995 erfolgte unter Beachtung der wachsenden

Arbeitsbelastung (Einzugsbereich der Großstadt, Einkaufszentrum) eine überdurchschnittliche

Aufstockung des Personalstandes um insgesamt 51 Planstellen.

 

Von der ab dem Jahr 1995 begonnen Planstellenreduzierung war der Bezirk Mödling nicht

betroffen.

 

Von mehreren Belastungsparametern sind insbesondere die statistische Größe des

Überwachungsgebietes und die dazugehörende Einwohnerzahl pro Exekutivbedienstetem von

Bedeutung. Demzufolge weist der Bezirk Mödling einen Wert von 1,19 km2 und 462

Einwohner auf, der deutlich unter dem Durchschnittswert des Landesgendarmeriekommandos

für Niederösterreich (7,89 krn2 und 610 Einwohner) liegt. Das zeigt, dass die besondere

Situation des Bezirkes Mödling schon berücksichtigt wurde.

Zu Frage 3:

 

Aufgrund dieser Umstände wurde dem Bedürfnis nach objektiver und subjektiver Sicherheit

der Bevölkerung Rechnung getragen. Das subjektive Sicherheitsgefühl ist innerhalb der

Bevölkerung individuell unterschiedlich ausgeprägt. Durch vermehrte Präsenz der

Exekutivorgane sowie durch Verstärkung der Kommunikation mit der Bevölkerung wird der

Bevölkerung das Gefühl vermittelt, dass die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für

die Menschen da sind.

 

Zu Frage 4:

 

Im Hinblick auf die erforderliche Budgetkonsolidierung ist derzeit eine Zusystemisierung von

Exekutivdienstplanstellen nicht möglich. Die Leistung von Überstunden ist aus

Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von Personen nur beschränkt möglich.

 

Zu Frage 5:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des BMI.