386/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat HEINISCH - HOSEK, LEIKAM und Genossen haben am
24. Februar 2000 unter der Nummer 390/J - NR/2000 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Personalmangel der Gendarmerie des Bezirkes
Mödling" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir übermittelten Unterlagen wie folgt:
Zu Frage 1 und 2:
Der Bereich des Bezirksgendarmeriekommandos für Mödling ist mit 238 Exekutivdienstplan -
stellen systemisiert. Bis zum jahr 1995 erfolgte unter Beachtung der wachsenden
Arbeitsbelastung (Einzugsbereich der Großstadt, Einkaufszentrum) eine überdurchschnittliche
Aufstockung des Personalstandes um insgesamt 51 Planstellen.
Von der ab dem Jahr 1995 begonnen Planstellenreduzierung war der Bezirk Mödling nicht
betroffen.
Von mehreren Belastungsparametern sind insbesondere die statistische Größe des
Überwachungsgebietes und die dazugehörende Einwohnerzahl pro Exekutivbedienstetem von
Bedeutung. Demzufolge weist der Bezirk Mödling einen Wert von 1,19 km2 und 462
Einwohner auf, der deutlich unter dem Durchschnittswert des Landesgendarmeriekommandos
für Niederösterreich (7,89 krn2 und 610 Einwohner) liegt. Das zeigt, dass die besondere
Situation des Bezirkes Mödling schon
berücksichtigt wurde.
Zu Frage 3:
Aufgrund dieser Umstände wurde dem Bedürfnis nach objektiver und subjektiver Sicherheit
der Bevölkerung Rechnung getragen. Das subjektive Sicherheitsgefühl ist innerhalb der
Bevölkerung individuell unterschiedlich ausgeprägt. Durch vermehrte Präsenz der
Exekutivorgane sowie durch Verstärkung der Kommunikation mit der Bevölkerung wird der
Bevölkerung das Gefühl vermittelt, dass die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für
die Menschen da sind.
Zu Frage 4:
Im Hinblick auf die erforderliche Budgetkonsolidierung ist derzeit eine Zusystemisierung von
Exekutivdienstplanstellen nicht möglich. Die Leistung von Überstunden ist aus
Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von Personen nur beschränkt möglich.
Zu Frage 5:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des BMI.