3870/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.07.2002

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen vom
15. Mai 2002, Nr. 3879/J, betreffend Importe von Pflanzenschutzmitteln nach Österreich,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Einleitend ist nochmals festzuhalten, dass das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, BGBI. l
Nr. 60/1997 in der Fassung BGBI. l Nr. 109/2001 (im Folgenden: PMG 1997), das Inver-
kehrbringen von Pflanzenschutzmitteln regelt; der “Eigenimport" von Pflanzenschutzmitteln
(d. h. das Verbringen von Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Gemeinschaft zur Deckung
des Eigenbedarfs) ist kein Inverkehrbringen im Sinne des § 2 Abs. 10 PMG 1997.

Zu Frage 1:

Die für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und deren Kontrolle zuständigen Ämter
der Landesregierungen wurden im Jahr 2001, anlässlich einer Aussendung einer Produkt-
liste von Pflanzenschutzmitteln für eine Bestellaktion eines luxemburgerischen Unterneh-
mens, umgehend in Kenntnis gesetzt und dringend ersucht, diesem Anwendungsbereich von
Pflanzenschutzmitteln verstärktes Augenmerk zu schenken. Wie der in der gegenständlichen


Anfrage zitierten Anfragebeantwortung zu entnehmen ist, wurden hievon auch die Interes-
senvertretungen und die Agrarmarkt Austria verständigt. In diesem Zusammenhang ist je-
doch festzuhalten, dass die Agrarmarkt Austria und die Interessenvertretungen zwar ver-
ständigt wurden, jedoch keine vollziehenden Behörden im Sinne des Pflanzenschutzmittel-
gesetzes 1997 sind.

Zu den Fragen 2 bis 7:

Die Ausgaben der Landwirte für Pflanzenschutzmittel beliefen sich nach Schätzungen der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Jahr 2000 auf ca. 1,2 Mrd. ATS (87,2 Mio. €), im
Jahr 2001 auf ca. 83 Mio. € (Rückgang um ca. 4 - 5%).

Die Mengenstatistik für 2001 für chemische Pflanzenschutzmittelwirkstoffe weist eine in Ver-
kehr Gebrachte Menge von 3.132.2 t aus das sind gegenüber 2000 (3.563.2 t) um 431 t we-
niger. Dazu ist anzumerken, dass die von den österreichischen Landwirten in anderen EU-
Mitgliedstaaten eingekaufte Menge an Pflanzenschutzmitteln nicht mengenmäßig erfasst
wird, da diese Direktimporte (Eigenimporte) kein Inverkehrbringen im Sinne des Pflanzen-
schutzmittelgesetzes 1997 darstellen (das Inverkehrbringen erfolgte in anderen Mitglied-
staaten). Diese Mengen sind in der vorliegenden Wirkstoffstatistik daher nicht enthalten.
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen
daher auch diesbezüglich keine genauen Zahlen vor.

Nach Angaben der WKÖ aus dem Jahr 2000, wird der Markt an Pflanzenschutzmitteln, die in
Eigenverantwortung durch den österreichischen Landwirt aus anderen Mitgliedstaaten nach
Österreich verbracht werden, mit einem Wert von ca. 138 bis 140 Mio. ATS (10.028.851 bis
10.174.196 €) geschätzt. Für das Jahr 2001 wird von einem Rückgang auf ca. 8 - 10 % des
Gesamtumsatzes ausgegangen.

Die Zulässigkeit der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Wege des Versandhandels ist
davon abhängig, welche gefährlichen Eigenschaften ein Pflanzenschutzmittel aufweist. Ge-
mäß § 45 Abs. 3 des Chemikaliengesetzes 1996, BGBI. l Nr. 53/1997, idgF, und § 1 der
Selbstbedienungsverordnung, BGBI. Nr. 232/1995, dürfen Stoffe und Zubereitungen ein-
schließlich Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte gefährliche Eigenschaften - wie etwa die
Eigenschaften “sehr giftig", “giftig" oder “gesundheitsschädlich", etc. - aufweisen, außerhalb


von Betriebsstätten, insbesondere im Versandhandel, nicht abgegeben werden. Diese Be-
schränkung erfasst auch den Versandhandel bei Nutzung des Internets. Diese Regelung ist
für sachgerecht zu erachten.

Über einen etwaigen Versandhandel nach Österreich (Bestellung über Internet etc.) liegen
dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine
detaillierten Informationen vor.

Gemäß § 27 Abs. 1 PMG 1997 dürfen Pflanzenschutzmittel der Position 3808 der kombi-
nierten Nomenklatur (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die
zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif) mit Herkunft
oder Ursprung in Drittländern nur eingeführt werden, wenn der Zollstelle eine Bestätigung
des Bundesamtes für Ernährungssicherheit vorgelegt wird.

Zu Frage 8:

Zu dieser Frage darf auf nachstehend angeführte Tabelle (Auswertung aus dem Jahresbe-
richt 2000 der Erhebung Wassergüte in Österreich) hingewiesen werden. Insgesamt wurden
53 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe untersucht, 20 davon waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu-
gelassen, diese nicht zugelassenen Wirkstoffe sind grau unterlegt gekennzeichnet.

Überschreitungen des Schwellenwertes wurden fast ausschließlich bei Atrazin und seinen
Hauptmetaboliten Desethylatrazin und Desisopropylatrazin nachgewiesen.

Tabelle: Pestizide im Porengrundwasser für den Beobachtungszeitraum 1. Juli 1998
bis 30. Juni 1999 (Reihenfolge der Substanzen nach der Häufigkeit der Konzentratio-
nen über 0,1 µg/l)

Wirkstoff/Metabolit

 

Pnr

 

Anzahl der
Unter-
suchungen

 

Anzahl der positiven Werte
(Über Bestimrnungsgrenze)

 

Anzahl der Werte
über 0,1 ug/l

 

Anzahl

 

Prozent

 

Anzahl

 

Prozent

 

Desethylaträzin (ug/l)

 

193

 

6925

 

1548

 

22,35

 

846

 

12,22

 

Atrazin (ug/l)

 

192

 

6925

 

1506

 

21,75

 

569

 

8,22

 

Bentazon (ug/l)

 

200

 

6925

 

79

 

1,14

 

75

 

1,08

 

Desisopropylatrazin (ug/l)

 

194

 

6922

 

78

 

1,13

 

38

 

0,55

 


Pyridate (ug/l)

 

199

 

6924

 

42

 

0,61

 

28

 

0,40

 

Bromacil (ug/l)

 

320

 

6925

 

23

 

0,33

 

22

 

0,32

 

Metolachlor (ug/l)

 

216

 

6925

 

49

 

0,71

 

20

 

0,29

 

MCPP (ug/l)

 

205

 

6925

 

11

 

0,16

 

11

 

0,16

 

Hexazinon (ug/l)

 

315

 

6924

 

10

 

0,14

 

10

 

0,14

 

Simazin (ug/l)

 

195

 

6925

 

18

 

0,26

 

7

 

0,10

 

Terbutylazin (ug/l)

 

221

 

6925

 

11

 

0,16

 

7

 

0,10

 

Dicamba (ug/l)

 

229

 

6924

 

7

 

0,10

 

7

 

0,10

 

Prometryn (ug/l)

 

219

 

6925

 

5

 

0,07

 

5

 

0,07

 

Diuron (ug/l)

 

249

 

6924

 

6

 

0,09

 

5

 

0,07

 

Cyanazin (ug/l)

 

218

 

6925

 

8

 

0,12

 

4

 

0,06

 

Terbutryn (ug/l)

 

263

 

6925

 

5

 

0,07

 

4

 

0,06

 

Metazachlor (ug)

 

253

 

6925

 

5

 

0,07

 

3

 

0,04

 

Monolinuron (ug/l)

 

257

 

6924

 

3

 

0,04

 

3

 

0,04

 

Pirimicarb (ug/l)

 

201

 

6925

 

2

 

0,03

 

2

 

0,03

 

Propazin (ug/l)

 

220

 

6925

 

16

 

0.23

 

1

 

0,01

 

Linuron (ug/l)

 

252

 

6564

 

1

 

0,02

 

1

 

0,02

 

MCPA (ug/l)

 

204

 

6925

 

1

 

0,01

 

1

 

0,01

 

2,4,5-T (ug/l)

 

217

 

6925

 

1

 

0,01

 

1

 

0,01

 

Metalaxyl (ug/l)

 

317

 

6808

 

1

 

0,01

 

1

 

0,01

 

Alachlor (ug/l)

 

198

 

6925

 

1

 

0,01

 

0

 

0,00

 

Isoproturon (ug/l)

 

251

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Sebutylazin (ug/l)

 

242

 

6925

 

2

 

0,03

 

0

 

0,00

 

Dichlorprop (ug/l)

 

196

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Hexachlorbenzol (ug/l)

 

269

 

6926

 

7

 

0,10

 

0

 

0,00

 

Aldrin und Dieldrin (ug/l)

 

266

 

6926

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Lindan (ug/l)

 

202

 

6926

 

40

 

0,58

 

0

 

0,00

 

Chlordan (ug/l)

 

267

 

6926

 

2

 

0,03

 

0

 

0,00

 

Heptachlor (ug/l)

 

268

 

6926

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Chlorbromuron (ug/l)

 

286

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

2,4-D (ug/l)

 

197

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Pendimethalin (ug/l)

 

261

 

6925

 

2

 

0,03

 

0

 

0,00

 

Buturon (ug/l)

 

243

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Chlortoluron (ug/l)

 

244

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Metobromuron (ug/l)

 

255

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Metoxuron (ug/1)

 

256

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Monuron (ug/l)

 

258

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Neburon (ug/l)

 

259

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 


MCPB (ug/l)

 

241

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Dinoseb-Acetat (ug/l)

 

248

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Metoxylchlor (ug/l)

 

254

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Orbencarb (ug/l)

 

260

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

loxynil (ug/l)

 

287

 

6924

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

DDE (und Isomere) (ug/l)

 

245

 

6809

 

6

 

0,09

 

0

 

0,00

 

DDT (und Isomere) (ug/l)

 

246

 

6926

 

2

 

0,03

 

0

 

0,00

 

Dichlorbenil (ug/l)

 

316

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Triadimefon (ug/l)

 

318

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Triadimenol (ug/l)

 

319

 

6925

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Bromoxynil (ug/l)

 

321

 

6480

 

0

 

0,00

 

0

 

0,00

 

Summe

 

 

 

365975

 

3498

 

0,96

 

1671

 

0,46

 

 

 

 

345203

 

366

 

0,11

 

218

 

0,06

 

Anzahl der Untersuchungen: Gesamtanzahl der Meßwerte, pro Messstelle in der Regel 4 Untersuchungen.

Zahlen in kursiver Schrift:  Summe ohne Atrazin, Desethylatrazin und Desisopylatrazin

Positive Werte: Werte, die übe der Bestimmungsgrenze des jeweiligen Labors liegen. Die geforderte Bestimmungs-
grenze ist 0,1 ug/l, diese wird abhängig vom Parameter und vom Laboratorium allerdings häufig unterschritten.
Werte > 0.1 ug/l: 0,1 ug/l ist der für fast alle Pestizide gültige Trinkwassergrenzwert und Grundwasserschwellenwert.

Aufhebung der Zulassung (It. Gewässerschutzbericht 1996)

Zu Frage 9:

Direkte Rückschlüsse auf Einsatzmengen sind aus diesen Ergebnissen nicht zu ziehen.

Zu den Fragen 10 und 11:

Die Kontrolle auf Rückstände in und auf Lebensmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprun-
ges obliegt dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen nach dem Lebens-
mittelgesetz 1975 bzw. der Schädlingsbekämpfungsmittel-Höchstwerteverordnung.


Zu Frage 12:

Hinsichtlich der Kontrollmaßnahmen im Bereich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutz-
mitteln, für welche das Bundesamt für Ernährungssicherheit (vormals Bundesamt und For-
schungszentrum für Landwirtschaft) zuständig ist, wurden nachstehende Verstöße gegen
das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 festgestellt und bei den örtlich zuständigen Bezirks-
verwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht:

Jahr

 

Bundesland

 

Handelsbezeich-
nung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

1997

 

Wien

 

Baycor Schimmel-
middel

 

Bitertanol

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

1997

 

Wien

 

Pyrethrum vloei-
baar

 

Piperonylbuto-
xide; Pyrethrum

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

1997

 

Wien

 

Sulphon

 

Schwefel

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

1997

 

Wien

 

Dipel

 

Bacillus Thu-
ringiensis

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

1997

 

Wien

 

Meeldauw-weg!

 

Schwefel

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

1997

 

Wien

 

Mehltausalz

 

Azadirachtin

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

1997

 

Oberöster-
reich

 

Nuvan 7

 

Dichlorvos

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr
zugelassen. (Zulassung u. Abverkaufs-
frist sind abgelaufen)

 

1997

 

Oberöster-
reich

 

Gesaprime

 

Atrazin

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

1998

 

Wien

 

Vandal Flüssig

 

Pyrethrum

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels

 


Jahr

 

Bundesland

 

Handelsbezeich-
nung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

1998

 

Wien

 

Vandal Natur-
Pyrethrum flüssig

 

Pyrethrum

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels

 

1999

 

Niederöster-
reich

 

Olparin

 

Parathion

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr
zugelassen. (Zulassung u. Abverkaufs-
frist sind abgelaufen)

 

1999

 

Niederöster-
reich

 

Surpass

 

Acetochlor

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr
zugelassen. (Zulassung u. Abverkaufs-
frist sind abgelaufen)

 

1999

 

Niederöster-
reich

 

Atranex

 

Atrazin

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr
zugelassen. (Zulassung u. Abverkaufs-
frist sind abgelaufen)

 

1999

 

Niederöster-
reich

 

Primextra

 

Atrazin

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr
zugelassen. (Zulassung u. Abverkaufs-
frist sind abgelaufen)

 

1999

 

Niederöster-
reich

 

Gallant (l)

 

Haloxyfop

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zuaelassener Pamllplim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Darvor (F)

 

2,4-D (Amin-
Salz)

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Roundup Ultra (B)

 

Glyphosate

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Supermix (B)

 

MCPP, 2,4 D

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Ethephon Stetes
(B)

 

Ethephon

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Scoop (F)

 

Metsulfuron-
methyl, Thifen-
sulfuron-methyl

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Ghibli (l)

 

Nicosulfuron

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Kemifam Duo (F)

 

Ethofumesat;
Phenmedipham

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 


Jahr

 

Bundesland

 

Handelsbezeich-
nung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Cesar (E)

 

Hexythoiazox

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Glifonex (LB)

 

Glyphosate

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Pyramin DF (1)

 

Chloridazon

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

MAC Flurox 250

 

Fluroxypyr

 

MAC Flurox 250 ist in Osterreich nicht
zugelassen (die angeführte Register-
nummer existiert nicht).

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Juwel (D)

 

Epoxiconazol;
Kresoxim-
methv!

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Agil (1)

 

Propaquizafop

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Terprodione (1)

 

Iprodione

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Ormaneb 720 (F)

 

2,4-D (als
DMA-Salz)

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Capitan EW (B)

 

Flusilazol

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Acrobat Plus (D)

 

Mancozeb;
Dimethomorph

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Allié (B)

 

Metsulfuron-
methyl

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Adret (F)

 

Amidosulfuron

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 


Jahr

 

Bundesland

 

Handelsbezeich-
nung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

2000

 

Niederöster-
reich

 

Gransstar (E)

 

Tribenuron-
methyl

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Gallant (I)

 

Haloxyfop

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Stomp SC (DM)

 

Pendimethalin

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Ethosat 500 (F)

 

Ethofumesat

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Capitan S (F)

 

Flusilazol

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Inter-Clopyralid 100
(DM)

 

Clopyralid

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Erbazone (l)

 

Bentazone

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Tropotox (B)

 

MCPB

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Previcur (l)

 

Propamocarb

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

2000

 

Oberöster-
reich

 

Dehner Schne-
ckenkorn (D)

 

Metaldehyd

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines
nicht zugelassenen Pflanzenschutz-
mittels (nicht zugelassener Parallelim-
port)

 

Der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
(vormals Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft) obliegt nur die Überwa-
chung der Einhaltungen der Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997.


Die amtliche Kontrolle der Anwendung vom Pflanzenschutzmittel liegt, wie eingangs ange-
führt, im Kompetenzbereich der Länder. Im Zuge der Meldepflicht nach Art. 17 der Richtlinie
91/414/EWG werden die Berichte der Länder, welche in Form einer kurzen tabellarischen
Zusammenfassung übermittelt werden, seitens des Bundesministeriums für Land und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für ganz Österreich zusammengefasst und der EU-
Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten weitergeleitet. Spezielle Daten über die
Kontrollmaßnahmen in den Ländern im Bereich der Anwendung liegen dem Bundesministe-
rium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft daher nicht vor.

Zu Frage 13:

Hinsichtlich der Kontrollmaßnahmen im Bereich des Inverkehrbringens von Pflanzenschutz-
mitteln, für welche das Bundesamt für Ernährungssicherheit (vormals Bundesamt und For-

schungszentrum für Landwirtschaft) zuständig ist, wurden nachstehende Verstöße aufgrund

“Inverkehrbringen nicht zugelassener Produkte" betreffend Parallelimporte gemäß Pflanzen-
schutzmittelgesetz 1997 festgestellt und bei den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbe-
hörden zur Anzeige gebracht:

1997

 

43 Inspektionen - 8 Beanstandungen - 6 Parallelimporte

 

Bundesland

 

Handels-
bezeichnung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

Wien

 

Baycor
Schimmelmid-
del

 

Bitertanol

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Wien

 

Pyrethrum
vloeibaar

 

Piperonyl-
butoxide;
Pyrethrum

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Wien

 

Sulphon

 

Schwefel

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Wien

 

Dipel

 

Bacillus Thu-
ringiensis

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Wien

 

Meeldauw-
weg!

 

Schwefel

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Wien

 

Mehltausalz

 

Azadirachtin

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels

 

Oberöster-
reich

 

Nuvan 7

 

Dichlorvos

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr zugelassen.
(Zulassung u. Abverkaufsfrist sind abgelaufen)

 


Oberöster-
reich

 

Gesaprime

 

Atrazin          

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
parallelimport) - enthält Atrazin

 

 

 

 

 

1998

 

62 Inspektionen - 4 Beanstandungen - keine Parallelimporte

 

 

Bundesland

 

Handelsbezeich
nung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

 

Niederöster-
reich

 

Sandofan M

 

Mancozeb,
Oxadixyl

 

Englische Kennzeichnung; keine österreichische
Registernummer. Es wurde kein Antrag auf Zulas-
sung nach § 11 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997
gestellt.

 

 

Niederöster-
reich

 

Rubigan

 

Fenarimol

 

Zusammensetzung nicht mit bei der Registrieung
eingereichten Rezeptur übereinstimmend

 

 

Niederöster-
reich

 

Rubigan

 

Fenarimol

 

Zusammensetzung nicht mit bei der Registrieung
eingereichten Rezeptur übereinstimmend

 

 

Niederöster-
reich

 

Rubigan

 

Fenarimol

 

Zusammensetzung nicht mit bei der Registrieung
eingereichten Rezeptur übereinstimmend

 

 

Wien
Wien

 

Vandal Flüssig

Vandal Natur-
Pyrethrum flüs-
sig

 

Pyrethrum
Pyrethrum

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zuge-
lassenen Pflanzenschutzmittels
Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zuge-
lassenen Pflanzenschutzmittels

 

 

1999

 

67 Inspektionen - 9 Beanstandungen

 

Bundesland

 

Handelsbezeich
nung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

Niederöster-
reich

 

Velpar

 

Hexazinone

 

Internationale Kennzeichnung der Packung in
"English, French und Dutch/Flemish". Kennzeich-
nung gemäß § 20 Pflanzenschutzmittelgesetz
1 997 fehlt.

 

Niederöster-
reich

 

Olparin

 

Parathion

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr zugelas-
sen. (Zulassung u. Abverkaufsfrist sind abgelau-
fen)

 

Niederöster-
reich

 

Surpass

 

Acetochlor

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr zugelas-
sen. (Zulassung u. Abverkaufsfrist sind abgelau-
fen)

 

Niederöster-
reich

 

Atranex

 

Atrazin

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr zugelas-
sen. (Zulassung u. Abverkaufsfrist sind abgelau-
fen)

 

Niederöster-
reich

 

Primextra

 

Atrazin, Me-
tolachlor

 

Das Pflanzenschutzmittel ist nicht mehr zugelas-
sen. (Zulassung u. Abverkaufsfrist sind abgelau-
fen)

 

Niederöster-
reich

 

Gallant

 

Haloxyfop

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zuge-
lassenen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelasse-
ner Parallelimport)

 


2000

 

64 Inspektionen - 29 Beanstandungen - 28 Parallelimporte

 

Bundesland

 

Handels-
bezeichnung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

Niederöster-
reich

 

Darvor (F)

 

2,4-D (Amin-
Salz)

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Roundup Ultra
(B)

 

Glyphosate

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Supermix (B)

 

MCPP, 2,4 D

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Ethephon
Stetes (B)

 

Ethephon

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Scoop (F)

 

Metsulfuron-
methyl,
Thifensulfu-
ron-methyl

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Ghibli (I)

 

Nicosulfuron

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-

senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Kemifam Duo
(F)

 

Ethofumesat;
Phenme-
dipham

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Cesar (Sp)

 

Hexythoia-
zox

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Glifonex (LB)

 

Glyphosate

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Pyramin DF (1)

 

Chloridazon

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

MAC Flurox
250

 

Fluroxypyr

 

MAC Flurox 250 ist in Osterreich nicht zugelassen
(die angeführte Registernummer existiert nicht).

 

Niederöster-
reich

 

Juwel (D)

 

Epoxicona-
zol; Kreso-
xim-methyl

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Agil (1)

 

Propaquiza-
fop

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Terprodione (1)

 

Iprodione

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Ormaneb 720
(F)

 

2,4-D (als
DMA-Salz)

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 


Niederöster-
reich

 

Capitan EW
(B)

 

Flusilazol

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Acrobat Plus
(D)

 

Mancozeb;
Dimetho-
morph

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Allié (B)

 

Metsulfuron-
methyl

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Adret (F)

 

Amidosulfu-
ron

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Niederöster-
reich

 

Gransstar (Sp)

 

Tribenuron-
methyl

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Gallant (1)

 

Haloxyfop

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Stomp SC

(Divn

 

Pendimetha-

lin

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Ethosat 500
(F)

 

Ethofumesat

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Capitan S (F)

 

Flusilazol

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Inter-Clopyralid
100 (DM

 

Clopyralid

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Erbazone (l)

 

Bentazone

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Tropotox (B)

 

MCPB

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Previcur (l)

 

Propamo-
carb

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 

Oberöster-
reich

 

Dehner
Schnecken-
korn (D)

 

Metaldehyd

 

Verdacht der Inverkehrsetzung eines nicht zugelas-
senen Pflanzenschutzmittels (nicht zugelassener
Parallelimport)

 


2001

 

75 Inspektionen - 2 Beanstandungen - keine Parallelimporte

 

Bundesland

 

Handels-
bezeichnung

 

Wirkstoff

 

Grund

 

Niederöster-
reich

 

Curanil

 

Chlorthalonil,
Cymoxanil

 

Bei der Kontrolle der Zusammensetzung von Cura-
nil (PN: 36/N-O-01), ChNr.: 01047.001 wurde fest-
gestellt, dass der Gehalt an Cymoxanil nicht der
zugelassenen Rezeptur entspricht.

 

Niederöster-
reich

 

Curanil

 

Chlorthalonil,
Cymoxanil

 

Bei der Kontrolle der Zusammensetzung von Cura-
nil (PN: 36/N-O-01), ChNr.: 01047.001 wurde fest-
gestellt, dass der Gehalt an Cymoxanil nicht der
zugelassenen Rezeptur entspricht.

 

Aus Gründen des Datenschutzes können die beanstandeten Betriebe nicht genannt werden.
Der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
(vormals Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft) obliegt nur die Überwa-
chung der Einhaltungen der Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997.

Die amtliche Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln obliegt den Ländern. Im
Zuge der Meldepflicht nach Art. 17 der Richtlinie 91/414/EWG werden die Berichte der Län-
der vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
zusammengefasst und der EU-Kommission sowie den anderen Mitgliedstaaten weitergelei-
tet. Detaillierte Unterlagen über die Kontrollmaßnahmen in den Ländern bezüglich der An-
wendung von Pflanzenschutzmitteln liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nicht vor.

Zu Frage 14:

Über die genannten Daten hinaus liegen keine weiteren Informationen vor.

Zu Frage 15:

Laut Auskunft des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (vormals Bundesamt und For-
schungszentrum für Landwirtschaft) handelt es sich um nachstehende Produkte:


Handelsbezeichnung

 

Wirkstoff

 

Darvor (F)

 

2,4-D (Amin-Salz)

 

Rounduo Ultra (B)

 

Glvohosate

 

Supermix (B)

 

MCPP. 2.4 D

 

Ethephon Stetes (B)

 

Ethephon

 

scood (F)

 

Metsulfuron-methvl. Thifen-

 

Ghibli (1)

 

Nicosulfuron

 

Kemifam Duo (F)

 

Ethofumesat; Phenmedipham

 

Cesar (So)

 

Hexvthoiazox

 

Glifonex (LB)

 

Glvphosate

 

Pvramin DF (1)

 

Chloridazon

 

MAC Flurox 250

 

Fluroxvpvr

 

Juwel (D)

 

Epoxiconazol; Kresoxim-methyl

 

Aail (l)

 

Propaquizafop

 

Terprodione (1)

 

Iprodione

 

Ormaneb 720 (F)

 

2.4-D (als DMA-Salz)

 

Capitan EW (B)

 

Flusilazol

 

Acrobat Plus (D)

 

Mancozeb; Dimethomorph

 

Allie (B)

 

Metsulfuron-methvl

 

Adret (F)

 

Amidosulfuron

 

Gransstar (Sp)

Tribenuron-methyl

Gailant (I)

Haioxyfop

Storno SC (DM)

 

Pendimethalin

 

Ethosat 500 (F)

 

Ethofumesat

 

Caoitan S (F)

 

Flusilazol

 

Inter-CloDvralid 100 (DM

 

Clopvralid

 

Erbazone (l)

 

Bentazone

 

Tropotox (B)

 

MCPB

 

Previcur (l)

 

Propamocarb

 

Dehner Schneckenkorn (D)

 

Metaldehyd

 

MAC Flurox 250: keine Zulassung in der EU (Betrugsfall, Vortäuschung einer österreichi-
schen Zulassung durch Angabe einer nicht bestehenden Registernummer in der Kennzeich-
nung). Alle anderen Produkte waren in der EU zugelassen.

Die Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 wurden bei
den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden und der Betrugsfall bei der Polizei zur
Anzeige gebracht.

Zu den Fragen 16 bis 18:

Der amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
(vormals Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft) obliegt nur die Überwa-
chung der Einhaltungen der Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997. Die
amtliche Kontrolle der Anwendung vom Pflanzenschutzmittel ist - wie oben dargestellt - im


Kompetenzbereich der Länder. Detaillierte Unterlagen über die Kontrollmaßnahmen in den
Ländern im Bereich der Anwendung liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft daher nicht vor.

Die Richtlinie 91/414/EWG trägt den Mitgliedstaaten auf, das Inverkehrbringen und die An-
wendung von Pflanzenschutzmitteln zu regeln, wobei sie unter Inverkehrbringen jede ent-
geltliche oder unentgeltliche Abgabe, ausgenommen die Abgabe zur Lagerung mit anschlie-
ßender Ausfuhr aus dem Gebiet der Gemeinschaft, versteht (Art. 2 Z 10 der Richtlinie
917414/EWG).

Durch das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 wurde die Richtlinie 91/414/EWG großteils um-
gesetzt (Regelung der Zulassung, Inverkehrbringen sowie die Kontrolle des Inverkehrbrin-
gens von Pflanzenschutzmitteln). Die Regelungen über die Anwendung von Pflanzen-

Schutzmitteln – und damit die Umsetzung der diesbezüglichen maßgeblichen Vorschriften der

Richtlinie 91/414/EWG (z.B. die Kontrolle der Anwendung) - sind vom Landesgesetzgeber zu
treffen.

Zu Frage 19:

Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung der an den Bundesminister für Finanzen gerich-
teten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3880/J verwiesen werden.