3886/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.07.2002
Die Abgeordneten PARNIGONI,
WURM und Genossinnen haben am 22. 5. 2002 unter der
Nummer 3915/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Übersiedelung des Gendarmeriepostens Kaltenbach nach Ried"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Es liegen keine schriftlichen
Aufzeichnungen über einen Erstkontakt vor. Soweit erinnerlich
im Juni 2001.
Zu Frage 2:
Beide Bürgermeister
haben telefonisch mit dem Kabinett des Herrn Bundesministers Kontakt
aufgenommen.
Zu Frage 3:
• Das erste Anbot der Gemeinde Kaltenbach für das Wohn- und Bürogebäude des
Bauhofes der Wildbach- und
Lawinenverbauung erfolgte im Oktober 1999 in mündlicher
Form ohne Angabe konkreter Mietzinsvorstellungen.
•
Das erste Anbot der Errichtergemeinschaft Gemeinde Ried/Z stammt vom 06.03.2001
und wurde ohne Angabe konkreter Mietzinsvorstellungen in schriftlicher Form
gelegt.
Zu Frage 4:
•
Ein zweites mündliches Anbot der Gemeinde Kaltenbach mit einer monatlichen
Mietzinsvorstellung von ATS 75,- bis 80,- exkl. USt pro m2 erfolgte
im August 2000.
•
Das Anbot der Errichtergemeinschaft Ried wurde im Juli 2001 mit einer
mündlichen
Mietzinsvorstellung von ca. 83,-- ATS netto pro m2 gelegt und als
schriftliches Mietanbot
am
17.09.2002 konkretisiert.
Zu Frage 5 und 6:
•
Die Gemeinde Kaltenbach besserte ihr mündliches Mietangebot von ATS 75,--
bis 80,--
auf ATS 68,-- exkl. USt pro m2 am 17.10.2001 nach. Bis
einschließlich der am
07.02.2002 anberaumten
Besprechung vor Ort wurde kein weiteres Angebot von der
Gemeinde Kaltenbach vorgebracht.
•
Die Errichtergemeinschaft Ried ergänzte am 24.09.2001 das Mietanbot vom
17.09.2001
mit der Zusage eines einmaligen Baukostenbeitrages. Am 27.09.2001 wurde dieses
Angebot durch die Senkung des Quadratmetermietzinses von ATS 83,-- auf ATS
68,--
exkl. abgeändert. Am 19.12.2001 sah die Gemeinde Ried vom im Schreiben vom
27.09.2001 geforderten
10-jährigen Kündigungsverzicht ab. Am 23.01.2002 teilte die
Gemeinde Ried in einem
Schreiben mit, dass sie auch auf die Mietzinszahlung für die
erforderlichen
Stellplätze verzichtet. Im Zuge der Vor-Ort-Besichtigung reduzierte die
Gemeinde Ried nochmals den Quadratmetermietzins auf ATS 65,-- exkl.
Zu Frage 7:
Das LGK für Tirol präferierte
vorerst ohne Wirtschaftlichkeitsberechnung im Juni bzw. im
Oktober 2001 das Projekt in Kaltenbach.
Zu Frage 8:
Die Voraussetzungen für eine optimale gendarmeriespezifische Planung sind gegeben.
Zu Frage 9:
Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen
in Ried und Kaltenbach ist nicht bekannt.
Sitzungsergebnisse der genannten Gemeinden sind nicht eingelangt.
Zu Frage 10:
Die Verantwortlichen des
Bundesministeriums für Inneres verständigten sich am 31.01.2002
darüber, beide Mietangebote vor Ort - unter Mitwirkung eines für
organisatorische Fragen
Verantwortlichen - zu besichtigen.
Abgeordneter zum Nationalrat Hermann GAHR, wohnte der Besprechung ebenfalls
kurz bei.
Zu Frage 11, 13 und 14:
Anwesend waren drei Beamte des
Bundesministeriums für Inneres, vier Beamte des
Landesgendarmeriekommandos für Tirol und die Verantwortlichen der
Gemeinden.
Die Reisekosten für die
Vertreter des Bundesministeriums für Inneres betrugen
entsprechend der einschlägigen Vorschriften € 1263,81.
Ergänzend ist zu
bemerken, dass im Rahmen dieser Reise noch ein weiteres Projekt in Tirol
(Gendarmerieposten Söll) vor Ort besichtigt wurde.
Nach der Besichtigung wurden die
relevanten Fakten gegenübergestellt und unter der
Leitung des Gruppenleiters II/B, GGL STROHMEYER, zwei Besprechungen abgehalten,
wobei schlussendlich aufgrund der Lage der geplanten Objekte aus strategischen
und
dienstbetrieblichen Überlegungen das in Ried angebotene Projekt als
geeigneter erachtet
wurde.
Zu Frage 12:
Die Beantwortung dieser Frage fällt
nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für
Inneres.
Zu Frage 15:
Wie einzelne Anbieter die angebotenen
Projekte finanzieren, ist nicht Gegenstand von
vertraglichen Vereinbarungen.
Zu Frage 16:
Der GP Kaltenbach ist mit 10 Planstellen systemisiert und tatsächlich mit 8 Beamten besetzt.
Die Planstellen und Bediensteten werden alle auf den neuen GP in Ried, dessen
Überwachungsgebiet sich durch die Ortsverlagerung nicht verändern wird, systemisiert bzw.
versetzt werden.
In die Gespräche miteinbezogen wurde der Leiter des GP Kaltenbach, Abteilungsinspektor
EBERHARTER.