3898/AB XXI.GP
Eingelangt am: 18.07.2002
Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3925/J-NR/2002 betreffend geplante Auflösung der
Höheren
Internatsschule des Bundes in Graz-Liebenau, die die Abgeordneten Dr.
Günther Kräuter,
Kolleginnen
und Kollegen am 22. Mai 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.
Ad 1. und 3.:
Für
das Schuljahr 2002/03 werden nach derzeitigem Stand an den 4 HIBs 2765
Schüler/innen
erwartet. 502 werden auf Basis der Meldungen im Vollinternat erwartet. Das
bedeutet, dass
lediglich 18,15% der Schüler/innen die besonderen Leistungen einer
Höheren Internatsschule in
Anspruch nehmen werden. 81,85% sind externe
Schüler/innen bzw. sind lediglich
Konsument/innen einer Nachmittagsbetreuung. Würde man die
derzeitige Verbindlichkeit der
Nachmittagsbetreuung an der Unterstufe lösen, wäre die Zahl der
externen Schüler/innen noch
wesentlich höher. Dem Druck der Eltern
in diese Richtung wurde insofern schon stattgegeben, dass
an der Unterstufe das Halbinternat nur tageweise genommen werden muss.
Dies zeigt, dass die
Bezeichnung “Höhere Internatsschulen des Bundes" mittlerweile
irreführend ist und der Großteil
der Schüler/innen mit einer
“AHS-Erwartung" diese Schulen besuchen. Bei entsprechendem Bedarf
soll das Internatsangebot weiterhin
gewährleistet sein.
Ad 2.:
In zahlreichen Gesprächen mit den
Schulleitungen, den Dienststellenausschüssen der Schulen sowie
den
Eltern- und Schüler/innenvertretungen wurde darauf hingewiesen, dass eine
Umstrukturierung
zu
erwarten ist. Vor allem die Initiativen des Rechnungshofes in den letzten 6 Jahren
haben immer
wieder
für die Thematisierung dieses Anliegens gesorgt.
Im Herbst 2001 sind die
Schulleitungen vom BMBWK anlässlich einer Direktor/innenkonferenz in
Wien offiziell informiert,
dass eine Überstellung der HIBs in den Bereich der Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien) stattfinden
wird.
Ad 4. bis 7.:
Mit
Beginn des Schuljahres 2002/2003 wird die Höhere Internatsschule als
allgemein bildende
höhere Schule
(Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium) mit auf den Standort bezogenen
Anforderungen mit entsprechenden
Schulversuchslehrplänen geführt, die längerfristig die
Qualität
der Ausbildung an dieser Schule
sicherstellen. Der bisher an dem jeweiligen Standort angewandte
Lehrplan gilt jedenfalls für 5
Jahre als genehmigter Schulversuchlehrplan. Weiters wird mit Beginn
des Schuljahres 2002/2003 der
Internatsteil als Bundesschülerheim für die Dauer des
Internatsbedarfes der Schule
angeschlossen geführt.
Ad 8.:
Die Zweckwidmung der personellen und materiellen Ressourcen wird durch das BMBWK für
5 Jahre festgelegt. Die Anweisung an den jeweiligen Landesschulrat erfolgt durch das BMBWK.
Ad 9.:
Die
Aufrechterhaltung eines Vollinternatsbetriebs bzw. eines Halbinternats wird vom
Bedarf
abhängig sein. Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird im
Zuge seiner Tätigkeit als
Schulaufsichtsorgan über die
Zweckmäßigkeit eines Internatsbetriebs entscheiden.
Ad 10.:
Der Schulversuch sieht vor, dass Schule und Schülerheim gemeinsam unter der Leitung einer
Direktorin/eines Direktors geführt wird. Wie bisher sollen in erster Linie die Einrichtungen des
Schülerheims der Schule des jeweiligen Standorts zur Verfügung stehen. Ausnahmeregelungen
können bei Bedarf mit der Schulaufsicht erarbeitet werden. Das Halbinternat hat
Angebotscharakter, sein Besuch ist nicht unbedingt Voraussetzung für die Aufnahme an der
jeweiligen Schule. Die Betreuung erfolgt wie bisher durch Lehrer/innen der Schule sowie durch
Erzieher/innen nach den bisherigen Gepflogenheiten.
Alle weiteren Detailfragen obliegen der Verantwortung der Schulleitung.
Ad 11. und 12.:
Die
Neustrukturierung der Schulen lässt innerhalb der Übergangsphase von
etwa 5 Jahren keine
besonderen Auswirkungen erwarten. Gerade
jene Lehrer/innen, die auf Grund ihrer vertraglichen
Situation (z.B. IIL/11-Verträge) bei einem Schulwechsel bisher zum
Teil erhebliche Probleme
hatten, im Bereich des jeweiligen Landesschulrats weiter beschäftigt zu
werden, können nun mit
wesentlich günstigeren Bedingungen rechnen, da Zuteilungen an andere
Schulen nun innerhalb
einer Organisationseinheit (LSR bzw. SSR)
erfolgen.
Ad 13.:
a) Sofern eine
Neuausschreibung der besetzten schulfesten Stellen durch die
Landesschulbehörden erforderlich ist, werden die bisherigen Inhaber
solcher Stellen
bevorzugt
werden.
b)
Die Lehrer werden bescheidmäßig oder erlassmäßig
zugewiesen. Eine Ernennung im neuen
Planstellenbereich ist auf Grund des § 3 Abs. 2 BDG nicht
erforderlich
c,d) Bei Vertragslehrern wird
lediglich Punkt 5 (örtlicher Verwaltungsbereich) des
Dienstvertrages abgeändert.
Ad 14.:
a) Die bestehenden Arbeitsplatzbeschreibungen werden übernommen.
b) Versetzungen an andere Dienststellen sind nicht geplant.
c) Aufgrund des Schulversuches tritt keine Änderung zur bisherigen Verwaltungspraxis ein.
Ad 15.:
Die Stellen werden nach den Auswahlverfahren der jeweiligen Landesschulräte besetzt.
Ad 16.:
Die Schule bleibt teilanweisendes Organ.
Ad 17.:
Im Budgetjahr 2003 werden den 4 Schul
Standorten die Geldmittel über die jeweiligen
Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien) überwiesen. Bei unveränderten
Bedingungen bilden die
Zahlen
der letzten Jahre die Grundlage für den Budgetrahmen. Ein genauer
Berechnungsschlüssel
in Hinblick auf das
nächste Budgetjahr wird nach Vorliegen der entsprechenden Gesamtzahlen
erarbeitet werden.
Ad 18.:
Sollten damit Ausschreibungen gemeint sein, so werden diese von den jeweils zuständigen
Landesschulbehörden durchgeführt.
Ad 19.:
Hiefür ist die Schulgebäudeverwaltung zuständig.
Ad 20. und 21.:
Hiefür gibt es eine nach wie vor gültige Verordnung.
Ad 22.:
Diese Entscheidung liegt in der Kompetenz des Direktors.
Ad 23.:
Ich sehe keine negativen Auswirkungen auf die Zusammenarbeit von Schule und externen
Vereinen.
Ad 24.:
Die Kompetenzen des jeweiligen Schuldirektors bleiben unverändert.