3898/AB XXI.GP

Eingelangt am: 18.07.2002

Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3925/J-NR/2002 betreffend geplante Auflösung der
Höheren Internatsschule des Bundes in Graz-Liebenau, die die Abgeordneten Dr. Günther Kräuter,
Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2002 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet.

Ad 1. und 3.:

Für das Schuljahr 2002/03 werden nach derzeitigem Stand an den 4 HIBs 2765 Schüler/innen
erwartet. 502 werden auf Basis der Meldungen im Vollinternat erwartet. Das bedeutet, dass
lediglich 18,15% der Schüler/innen die besonderen Leistungen einer Höheren Internatsschule in
Anspruch nehmen werden. 81,85% sind externe Schüler/innen bzw. sind lediglich
Konsument/innen einer Nachmittagsbetreuung. Würde man die derzeitige Verbindlichkeit der
Nachmittagsbetreuung an der Unterstufe lösen, wäre die Zahl der externen Schüler/innen noch
wesentlich höher. Dem Druck der Eltern in diese Richtung wurde insofern schon stattgegeben, dass
an der Unterstufe das Halbinternat nur tageweise genommen werden muss. Dies zeigt, dass die
Bezeichnung “Höhere Internatsschulen des Bundes" mittlerweile irreführend ist und der Großteil
der Schüler/innen mit einer “AHS-Erwartung" diese Schulen besuchen. Bei entsprechendem Bedarf
soll das Internatsangebot weiterhin gewährleistet sein.

Ad 2.:

In zahlreichen Gesprächen mit den Schulleitungen, den Dienststellenausschüssen der Schulen sowie
den Eltern- und Schüler/innenvertretungen wurde darauf hingewiesen, dass eine Umstrukturierung
zu erwarten ist. Vor allem die Initiativen des Rechnungshofes in den letzten 6 Jahren haben immer
wieder für die Thematisierung dieses Anliegens gesorgt.


Im Herbst 2001 sind die Schulleitungen vom BMBWK anlässlich einer Direktor/innenkonferenz in
Wien offiziell informiert, dass eine Überstellung der HIBs in den Bereich der Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien) stattfinden wird.

Ad 4. bis 7.:

Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 wird die Höhere Internatsschule als allgemein bildende
höhere Schule (Bundesgymnasium/Bundesrealgymnasium) mit auf den Standort bezogenen
Anforderungen mit entsprechenden Schulversuchslehrplänen geführt, die längerfristig die Qualität
der Ausbildung an dieser Schule sicherstellen. Der bisher an dem jeweiligen Standort angewandte
Lehrplan gilt jedenfalls für 5 Jahre als genehmigter Schulversuchlehrplan. Weiters wird mit Beginn
des Schuljahres 2002/2003 der Internatsteil als Bundesschülerheim für die Dauer des
Internatsbedarfes der Schule angeschlossen geführt.

Ad 8.:

Die Zweckwidmung der personellen und materiellen Ressourcen wird durch das BMBWK für

5 Jahre festgelegt. Die Anweisung an den jeweiligen Landesschulrat erfolgt durch das BMBWK.

Ad 9.:

Die Aufrechterhaltung eines Vollinternatsbetriebs bzw. eines Halbinternats wird vom Bedarf
abhängig sein. Der Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) wird im Zuge seiner Tätigkeit als
Schulaufsichtsorgan über die Zweckmäßigkeit eines Internatsbetriebs entscheiden.

Ad 10.:

Der Schulversuch sieht vor, dass Schule und Schülerheim gemeinsam unter der Leitung einer

Direktorin/eines Direktors geführt wird. Wie bisher sollen in erster Linie die Einrichtungen des

Schülerheims der Schule des jeweiligen Standorts zur Verfügung stehen. Ausnahmeregelungen

können    bei    Bedarf   mit    der    Schulaufsicht    erarbeitet    werden.    Das    Halbinternat    hat

Angebotscharakter, sein Besuch ist nicht unbedingt Voraussetzung für die Aufnahme an der

jeweiligen Schule. Die Betreuung erfolgt wie bisher durch Lehrer/innen der Schule sowie durch

Erzieher/innen nach den bisherigen Gepflogenheiten.

Alle weiteren Detailfragen obliegen der Verantwortung der Schulleitung.


Ad 11. und 12.:

Die Neustrukturierung der Schulen lässt innerhalb der Übergangsphase von etwa 5 Jahren keine
besonderen Auswirkungen erwarten. Gerade jene Lehrer/innen, die auf Grund ihrer vertraglichen
Situation (z.B. IIL/11-Verträge) bei einem Schulwechsel bisher zum Teil erhebliche Probleme
hatten, im Bereich des jeweiligen Landesschulrats weiter beschäftigt zu werden, können nun mit
wesentlich günstigeren Bedingungen rechnen, da Zuteilungen an andere Schulen nun innerhalb
einer Organisationseinheit (LSR bzw. SSR) erfolgen.

Ad 13.:

a)  Sofern eine Neuausschreibung der besetzten schulfesten Stellen durch die
 Landesschulbehörden erforderlich ist, werden die bisherigen Inhaber solcher Stellen
 
bevorzugt werden.

b)        Die Lehrer werden bescheidmäßig oder erlassmäßig zugewiesen. Eine Ernennung im neuen
  Planstellenbereich ist auf Grund des § 3 Abs. 2 BDG nicht erforderlich

c,d)  Bei Vertragslehrern wird lediglich Punkt 5 (örtlicher Verwaltungsbereich) des
  Dienstvertrages abgeändert.

Ad 14.:

a)        Die bestehenden Arbeitsplatzbeschreibungen werden übernommen.

b)        Versetzungen an andere Dienststellen sind nicht geplant.

c)        Aufgrund des Schulversuches tritt keine Änderung zur bisherigen Verwaltungspraxis ein.

Ad 15.:

Die Stellen werden nach den Auswahlverfahren der jeweiligen Landesschulräte besetzt.

Ad 16.:

Die Schule bleibt teilanweisendes Organ.

Ad 17.:

Im Budgetjahr 2003 werden den 4 Schul Standorten die Geldmittel über die jeweiligen
Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) überwiesen. Bei unveränderten Bedingungen bilden die
Zahlen der letzten Jahre die Grundlage für den Budgetrahmen. Ein genauer Berechnungsschlüssel
in Hinblick auf das nächste Budgetjahr wird nach Vorliegen der entsprechenden Gesamtzahlen
erarbeitet werden.


Ad 18.:

Sollten damit  Ausschreibungen gemeint sein,  so  werden diese von den jeweils zuständigen

Landesschulbehörden durchgeführt.

Ad 19.:

Hiefür ist die Schulgebäudeverwaltung zuständig.

Ad 20. und 21.:

Hiefür gibt es eine nach wie vor gültige Verordnung.

Ad 22.:

Diese Entscheidung liegt in der Kompetenz des Direktors.

Ad 23.:

Ich  sehe keine negativen Auswirkungen  auf die  Zusammenarbeit  von  Schule und  externen

Vereinen.

Ad 24.:

Die Kompetenzen des jeweiligen Schuldirektors bleiben unverändert.