3905/AB XXI.GP

Eingelangt am: 19.07.2002

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3911/J betreffend
“sicherheitsgefährdender Bruch von Glasscheiben der Fassade und der Decke des
neuen SoWi-Gebäudes in Innsbruck", welche die Abgeordneten Klaus Wittauer,
Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2, 4 bis 6 der Anfrage:

Die Liegenschaft und das gegenständliche Projekt der SoWi Innsbruck wurde vor der
Planungsphase der Bundesimmobiliengesellschaft im Fruchtgenuss übergeben.

Vorgänge aus dem Bereich Bauplanung, Bau, Bautechnik und Gewährleistung usw.
fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit, sondern in jenen der Unternehmensgruppe Bundesimmobiliengesellschaft.
Bei “Glasbruch" handelt es sich eindeutig um Aufgaben aus der Bauabwicklung und
Gewährleistung, welche ausnahmslos durch die Übertragung des Fruchtgenusses
auf die Unternehmensgruppe “Bundesimmobiliengesellschaft" übergegangen sind.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nimmt nur dann Einfluss auf die
Unternehmensgruppe der BIG, wenn Themen betroffen sind, die das Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Arbeit als Eigentümer dieser Unternehmensgruppe
betreffen.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit beurteilt daher nicht die Bausub-
stanz der neuen SoWi-Fakultät Innsbruck, sammelt keine Gutachten und Protokolle
und wird auch keine Gutachten einholen lassen. Die Immobiliengesellschaft des
Bundes hat eigenverantwortlich und selbstständig bereits Gutachten eines Sachver-
ständigen der Glasfachschule Kramsach und der FH-München eingeholt. Die Sanie-
rung des Schadens läuft bereits.

Spontanbrüche bei ESG (Einscheibensicherheitsglas) sind seit Ende der 50-er Jahre
bekannt. Eine Methode der sicheren und völligen Vermeidung existiert zur Zeit noch
nicht. Prüfverfahren und die dazu gehörigen Normen liegen zwar vor, genügen aber
noch nicht. Erst die zukünftige Europa-Norm für heisslagerungsgetestetes thermisch
vorgespanntes Einscheibensicherheitsglas mit Durchführungsbestimmungen der
Tests und die Festlegung der Randparameter in Verbindung mit einer Erstabnahme-
messung der Testanlage und regelmäßiger Selbstüberwachung der Produkte könnte
eine signifikante Reduktion der Spontanbrüche bewirken. Das heisst, je 20.000 m2
Glasfassade (ca. 400 t Glasmasse) soll nicht mehr als ein Spontanbruch auftreten.

Ursache dieser Spontanbrüche ist Nickelsulfid, das bei der Produktion unvermeidbar
in Spuren und statistisch verteilt in der Glasmasse auftritt. Wegen seiner Neigung zur
allotropen Umwandlung in das Mineral Millerit mit einer Volumsvergrößerung führt
Nickelsulfid, wenn es in der Zugzone des vorgespannten Einscheibensicherheits-
glases liegt, zum Spontanbruch.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Glasdachkonstruktion wird durch ein Netz gesichert werden müssen. Nach dem
ersten Spontanbruch wurde sofort von der IMB ein provisorisches Netz errichtet.
Sicherheitsvorschriften sind dem Baurecht zuzuordnen, welches in die Kompetenz
der Länder fällt.


Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Die Sicherheit der Studenten war nie in Gefahr, da sofort nach dem ersten Glas-
bruch von der Immobiliengesellschaft des Bundes ein provisorisches Netz errichtet
wurde. Nach dem derzeitigen Stand der Untersuchungen durch Sachverständige,
wobei mehrere Sanierungsvorschläge diskutiert wurden, wird es sehr wahrscheinlich
bei der Errichtung eines permanenten Netzes bleiben.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Die Glasbrüche haben verschieden Ursachen: Vandalismus, Türen-Schlagen, Spon-
tanbruch und Zwängspannungen. Da nicht alle Ursachen auszuschließen sind,
kommt es zwangsläufig zu Glasbrüchen. Glasbrüche wie Spontanbruch oder Brüche
wegen Zwängspannungen werden mit der Zeit immer seltener oder sollten in einigen
Jahren nicht mehr auftreten.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Jedes Gebäude, das 15 bis 20 Jahre nicht gewartet wird, altert derart, dass es zur
Ruine wird.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Die Betriebskosten sind Sache des benutzenden Ressorts. Diese Kosten sind daher
beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu erheben.


Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Die Energiesonderbeauftragten beobachten seit mehr als 20 Jahren den Energiever-
brauch und den Zustand der ehemaligen Bundesgebäude und haben Veranlassun-
gen und gezielte Maßnahmen gesetzt. Mit diesen Maßnahmen helfen sie den Benut-
zer (Bund) zu sparen. Auch nach der Ausgliederung der Bundesgebäude wird diese
Tätigkeit für alle “ehemaligen Bundesgebäude" weitergeführt. Sie beobachteten
somit einen wesentlichen Teil der Betriebskosten, aber nicht den gesamtem Umfang
der Betriebskosten. Im Bereich der Energie werden die Nutzerressort auf diese Art
und Weise unterstützt, Energie sparsamer einzusetzen und neben den ökologischen
Effekten auch Kosten einzusparen.