476/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freun -

dinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die anti - ho -

mosexuelle Sonderstrafbestimmung § 209 StGB angesichts geplanter Verschärfungen

bei "Sexualdelikten" gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

 

Zu 1 und 2:

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die in der Anfrage angesprochenen Maß -

nahmen (z.B. Berufsverbot) zum Teil nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundes -

ministeriums für Justiz fallen.

 

Die grundsätzlichen Reformziele für Änderungen im Sexualstrafrecht werden durch

das Programm der Bundesregierung festgelegt, auf das ich verweisen möchte. Im

Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Rechtsstellung des Opfers sowie des

Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen.

 

Derzeit werden von der im Jahr 1997 eingerichteten, multidisziplinär und interministeri -

ell zusammengesetzten „Arbeitsgruppe Sexualstrafrecht“ (den Parlamentsklubs wurde

Gelegenheit gegeben sich zu beteiligen) Grundlagen für eine Reform des gesamten

Sexualstrafrechts erarbeitet. Die Arbeiten sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen

werden. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich in Einzelfragen den Ergebnissen die -

ser Arbeiten nicht vorgreifen möchte.