518/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Fr. MMag. Dr. Petrovic, Freundinnen und

Freunde haben am 14.03.2000 unter der Nr. 486/J eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "autonome Polizisten“ an mich gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Da mich auch bei parlamentarischen Anfragen die Pflicht zur Wahrung der

Amtverschwiegenheit trifft, werden Sie verstehen, dass ich personenbezogene Daten

vertraulich behandeln muss und daher die Polizeiberichte nicht im Original

zugänglich machen kann.

 

Der relevante Sachverhalt, der sich aus mehreren solcher Polizeiberichte aus dem

Bereich der zuständigen Bundespolizeidirektion Wien ergibt, stellt sich mir

zusammenfassend wie folgt dar:

 

Am 2.3.2000 erfolgte über Anforderung der Abteilung I ein verdeckter Einsatz von

Kriminalbeamten der Sondereinsatzgruppe Kriminaldienst (SEK) im Rahmen der

Überwachung der Demonstration anlässlich des Opernballs 2000 mit dem Auftrag,

strafbare Handlungen festzustellen und die Täter zur Anzeige zu bringen.

 

Um den Einsatz erfolgreich gestalten zu können, hatten sich die Kriminalbeamten

der SEK dem „Gegenüber", das vermummt oder maskiert auftrat, anzupassen und

traten ebenfalls vermummt auf. Diese polizeiliche Maßnahme entsprach daher

durchaus den bestehenden Gesetzen und hatte den Zweck, in die Nähe der

vermummten Manifestanten gelangen und deren Aktivitäten beobachten zu können.

 

Gegen 22.00 Uhr wurden die Beamten mit den Dienstnummern 4349, 4386 und 4324

auf eine Gruppe von vermummten Personen aufmerksam, welche in der Folge im

Zuge der Demonstration folgende strafbare Handlungen setzten:

 

Gegen 23.30 Uhr im Bereich Operngasse: Abschuss von Feuerwerksraketen, sowie

Werfen von Steinen und Flaschen auf die Sicherheitswachebeamten, welche den

Sperrkreis um die Oper sicherten;

 

Gegen 24.00 Uhr im Bereich Kärntner Straße - Walfischgasse: Abschuss von

Feuerwerksraketen sowie Werfen von Knallkörpern gegen jene

Sicherheitswachebeamten, welche im Bereich Kärntner Straße - Annagasse eine

Absperrung zur FPÖ - Zentrale hin absicherten, sowie Werfen von Steinen gegen die

Sicherheitswachebeamten in der Walfischgasse.

 

Die Aktivistengruppe, welche die beschriebenen Straftaten setzte, bestand aus ca.

25 vermummten Personen.

 

Die Anweisungen zur Durchführung dieser Straftaten kamen von dem Angezeigten

Werner S., der sich stets im Hintergrund, das heißt, nicht im unmittelbaren Bereich

der vermummten und gewalttätigen Aktivisten aufhielt.

 

S. war erstmalig um 22.30 Uhr aufgefallen, als er im Bereich Kärntner Straße ganz

offensichtlich Einsatzanweisungen an die Vermummten gab, da unmittelbar darauf

durch diese Steine geworfen wurden.

 

Aus diesem Grunde wurde S., der sich mit einem silberfarbenen Motorradhelm mit

der Aufschrift HJC getarnt hatte, von den Beamten mit den Dienstnummern 4349,

4386 und 4324 bis zu seiner Festnahme lückenlos überwacht.

 

S. bewegte sich im Bereich Kärntner Straße - Goethegasse - Schillerplatz -

Operngasse und war dabei ausschließlich im Hintergrund tätig.

 

In dieser Zeit nahmen laufend vermummte Aktivisten mit S. Kontakt auf, worauf nach

jeder Kontaktaufnahme sowohl von den vermummten Aktivisten als auch von S.

Ferngespräche über Handies erfolgten. Aus etwa 20 Anweisungen des S. an die

vermummte ,,Kampftruppe“ wurden vom Beamten mit der Dienstnummer 4349

zumindest drei konkrete Anweisungen bzw. Aufforderungen zu Gewalttaten gegen

die Sicherheitswache mitgehört, wobei die Entfernung des Beamten zu S. jeweils

einen bis zwei Meter betrug:

 

Um 22.35 Uhr im Bereich Kärntner Straße - Maysedergasse: „Schießt‘s mit den

Raketen auf die Bullen!“

 

Um 23.15 Uhr ebenfalls im Bereich Kärntner Straße - Maysedergasse: „Was habt‘s

noch zum Schmeißen? Nehmt‘s alles, was ihr finden könnt‘s. Steine oder Flaschen,

wurscht, was!“

 

Um 23.52 Uhr im selben Bereich: „Ihr müsst‘s näher ran gehen; sammelt‘s die

Steine, rennt‘s hin, die stehen eh hinterm Gitter und traun sich nicht raus.“

 

Im Anschluss an diese letzte Aufforderung liefen ca. 10 Aktivisten auf die

Polizeisperre in der Kärntner Straße - Annagasse zu und warfen Wurfgegenstände

aller Art gegen dieselbe.

 

Gegen 00.15 Uhr zerstreuten sich die Demonstranten und S. ging zusammen mit

drei weiteren Aktivisten durch die Krugerstraße in Richtung Schwarzenbergplatz.

 

Durch die Einsatzleitung, Beamter mit der Dienstnummer 1034, wurde die

Identitätsfeststellung dieser Aktivistengruppe angeordnet, worauf um 00.26 Uhr in

der Mahlerstraße, Ecke Schwarzenbergstraße die Anhaltung erfolgte, nachdem die

vier Personen ein Taxi besteigen wollten.

Zu diesem Zeitpunkt hatte S. seinen silberfarbigen Helm noch immer auf, mit

welchem er auch das Taxi besteigen wollte.

 

Der Zugriff erfolgte unter Bedachtnahme auf die Eigensicherung gemäß § 3 RLV,

wobei der Beamte mit der Dienstnummer 4349 die Dienstwaffe gezogen hatte, da

alle vier Personen zu diesem Zeitpunkt noch vermummt waren und unmittelbar

vorher durch vermummte Aktivisten gewalttätige Straftaten begangen worden waren,

sodass eine Bewaffnung dieser Personen bzw. Widerstand durch dieselben

befürchtet werden musste.

 

Die Beamten mit den Dienstnummern 4324 und 4401 wiesen sich mit ihrer

Dienstkokarde als Polizeibeamte aus, der Beamte mit der Dienstnummer 4349 trug

seine Dienstkokarde an einer Halskette deutlich sichtbar um den Hals.

 

 

Die Aufforderung zur Ausweisleistung, zum Stehenbleiben bzw. zum Aussteigen aus

dem Taxi erfolgte mit den Worten „Polizei! Aussteigen!“

 

S. saß zu diesem Zeitpunkt hinter dem Fahrer links hinten im Fahrzeug, wobei er den

Motorradhelm noch immer auf hatte und die Fahrzeugtür offen stand Als unmittelbare

Reaktion auf die polizeiliche Anhaltung trat S. sofort durch die geöffnete Autotür

gegen das Schienbein des Beamten mit der Dienstnummer 4386, wobei er folgende

Worte gebrauchte: „Geht‘s scheißen, ihr Bullen, was wollt‘s von mir, ich hab‘

überhaupt nichts gemacht“, wodurch sich ergibt, dass er die einschreitenden

Beamten sofort als Polizisten erkannte, also die Legitimation der einschreitenden

Beamten völlig ausreichend war. Der Beamte mit der Dienstnummer 4386 zog S.

nunmehr unter Anwendung von Körperkraft aus dem Auto, wobei er ihn an der Jacke

erfasste. Als S. aus dem Auto heraußen war, schlug er mit beiden Händen massiv

auf den Beamten mit der Dienstnummer 4386 ein und versuchte weiters, den

Beamten in den Unterleib zu treten. Als S. aufgefordert wurde, seinen Widerstand

einzustellen, schlug er als Reaktion darauf mit seinem nach wie vor behelmten Kopf

mehrmals gegen den Kopf des Beamten mit der Dienstnummer 4386. Unter

Anwendung der Armwinkelsperre konnte S. zur Hausmauer in der

Schwarzenbergstraße gebracht und vorläufig dort fixiert werden, wobei S. nach wie

vor mit seinem behelmten Kopf um sich schlug und den Beamten mit der

Dienstnummer 4386 im Gesicht zu treffen versuchte.

 

Der Beamte mit der Dienstnummer 4386 konnte den gefährlichen Angriff des S.

gegen seine Person alleine nicht beenden, worauf ihm der Beamte mit der

Dienstnummer 4324 zu Hilfe kam.

 

Dieser hatte zunächst versucht, zwei der drei anderen Aktivisten, die sich noch nicht

im Auto befunden hatten, zur Ausweisleistung aufzufordern. Dabei stellte es sich

heraus, dass es sich um Frauen handelte. Diese schrieen lauthals um Hilfe, wodurch

es ihnen gelang, die Aufmerksamkeit weiterer abströmender Demonstrantengruppen

zu erregen, sodass die einschreitenden Beamten in kürzester Zeit von zahlreichen

Sympathisanten umringt waren, von denen einige die gesamten Vorgänge mit

Kameras filmten.

 

Der Beamte mit der Dienstnummer 4324 konnte schließlich eine Fixierung des S. an

der Hausmauer durchführen, worauf dem S. durch den Beamten mit der

Dienstnummer 4386 endlich der Motorradhelm abgenommen werden konnte. S. trug

unter dem Helm eine nur mit Augenschlitzen versehene schwarze Unterziehmaske,

die ihm ebenfalls abgenommen wurde. Nachdem unterstützende

Sicherheitswachebeamte eingetroffen waren, wurde der Widerstand durch S. endlich

eingestellt.

 

Währenddessen wurde durch den Beamten mit der Dienstnummer 4349 auch die

vierte vermummte Person zur Ausweisleistung aufgefordert, wobei der Beamte die

gezogene Dienstwaffe in der Hand hielt. Diese Person saß zu diesem Zeitpunkt

ebenfalls bereits im Taxi, und zwar rechts hinten. Die Person stieg selbständig aus,

worauf der Beamte mit der Dienstnummer 4349 seine Dienstwaffe versorgte.

Daraufhin begann die Person, es handelte sich, wie durch die Perlustrierung

schließlich festgestellt werden konnte, um den Angezeigten Hermann R., sofort

gegen den Beamten mit der Dienstnummer 4349 zu treten und gezielte Faustschläge

gegen den Kopf des Beamten abzufeuern. Zunächst konnte R. nur durch ständiges

Zurückweichen auf Distanz gehalten werden, wurde aber schließlich durch den

Beamten mit der Dienstnummer 4349 durch Anwendung angemessener Körperkraft

im Bereich eines dort befindlichen Containers fixiert und bis zum Eintreffen der

Unterstützungskräfte so festgehalten.

 

R. war an der Kreuzung Kärntner Straße - Maysedergasse um 00.05 Uhr vom

Beamten mit der Dienstnummer 4349 dabei beobachtet worden, wie er auf einen

sogenannten Signalstift eine Patrone montierte, welche er zuvor aus der Innentasche

seiner Jacke genommen hatte. Anschließend schoss er diese Patrone in die Luft ab.

Sofort nach dem Abfeuern dieser Patrone montierte er eine neue auf seiner

Abschussvorrichtung und schoss auch diese wiederum in die Luft ab. Dabei ging er

in der Kärntner Straße in Richtung Walfischgasse. Dort angekommen, beschoss er

gezielt die in der Walfischgasse zur Absperrung postierten Polizeibeamten. Der erste

Schuss strich über die Köpfe der Beamten in der Sperrkette hinweg, der zweite

Schuss jedoch traf ein Plexiglasschild eines der sichernden Beamten. Dies

beobachtete der Beamte mit der Dienstnummer 4349 aus einer Entfernung von ca.

15 Metern. Dies konnte er deshalb tun, weil er ebenfalls vermummt war und

deswegen von R. für einen Gesinnungsgenossen gehalten wurde. Nach diesen

beiden gezielten Schüssen entfernte sich R. in Richtung Maysedergasse. R.‘s

Vermummung bestand aus einer Sturmhaube mit rot umrandeten Sehschlitzen

und einem Palästinensertuch.

 

Bei seiner Festnahme trug R. noch immer die selbe Vermummung.

 

Den Festgenommenen S. und R. konnten um 00.30 Uhr gemäß § 26 Abs. 2

Anhalteordnung die Handfesseln angelegt werden.

 

Daraufhin wurde versucht, die beiden Festgenommenen gemäß § 40 Abs. 1 SPG zu

visitieren. Hiebei konnte vom Beamten mit der Dienstnummer 4349 in einer

Außentasche der Jacke des R. ein blauer Signalstift mit aufgeschraubter grüner

Signalpatrone vorgefunden werden. Mittlerweile waren die einschreitenden Beamten

jedoch von zahlreichen Demonstranten umringt, die durch das Schreien der beiden

anderen vermummten Aktivistinnen - wie sich herausstellte, der Daniela B. und der

Barbara Z., herbeigelockt worden waren. Diese wurden in der Form tätlich, dass sie

den Beamten mit der Dienstnummer 4349 an seiner Kleidung wild herumrissen,

sodass der Beamte gezwungen war, den Signalstift wieder in der Jackentasche des

R. zu versorgen. B. und Z. stürzten sich auf den mit den Händen auf dem Rücken

gefesselten R. und den ihn festhaltenden Beamten mit der Dienstnummer 4349 und

versuchten, den R. dem Beamten zu entreißen. Dabei schrieen sie: „Lass eam aus,

du Sau! Lass eam gehen, du Arsch!“ Es gelang B. und Z. tatsächlich, den R. dem

Beamten zu entreißen. Dieser hielt nämlich R. an seiner Handschelle fest, wobei

dem Beamten durch den entstehenden Zug ein solcher Schmerz zugefügt wurde,

dass er loslassen musste. Die beiden Frauen versuchten nun mitsamt dem

gefesselten R. zu flüchten, gaben jedoch dieses Vorhaben schließlich auf, weil die

mittlerweile eingetroffene Sicherheitswache unterstützend eingriff und die Lage unter

Kontrolle brachte. In diesem Tumult war es anscheinend den beiden Frauen

gelungen, den belastenden Signalstift aus der Jackentasche des R. zu entnehmen

und verschwinden zu lassen. Bei der schließlich möglich gewordenen endgültigen

Visitierung des R. wurde lediglich Verpackungsmaterial für Leuchtkugeln

vorgefunden.

 

Es wurde schließlich Daniela B. mit größter Wahrscheinlichkeit als diejenige Person

ausgeforscht, welche dem R. den Signalstift aus der Jackentasche genommen und

an sich gebracht hat.

 

Jene Demonstranten, die den festgenommenen R. in der oben geschilderten Weise

befreien wollten, wollten in gleicher Weise auch S. befreien. Auch dabei gelang es

den Aktivisten, in nicht mehr nachvollziehbarer Weise Gegenstände auszutauschen

 

So hatte, als es endlich zur Visitierung kam, S., der zuvor mittels Handy vielfach die

Aktivisten dirigiert hatte, plötzlich kein Handy mehr bei sich, während bei B. zwei

Handies vorgefunden werden konnten. Überdies wurde im Helm des S. der

Reisepass der Z. vorgefunden.

 

Die Festnahme des S. und R. wurde von den einschreitenden Beamten dem

Journaldienst der Abteilung I der Bundespolizeidirektion Wien zur Kenntnis gebracht,

es erfolgte jedoch keine Übernahme der Amtshandlung durch die Abteilung I, sodass

die weitere Amtshandlung im Bezirkspolizeikommissariat 16 geführt wurde. Um einer

eventuell zu gewärtigenden Gefahr einer Befreiungsaktion durch andere Aktivisten

vorzubeugen, erfolgte die Verbringung der Verdächtigen zum

Bezirkspolizeikommissariat 16 und nicht zum örtlich zuständigen

Bezirkspolizeikommissariat 1.

 

Der Zentraljournaldienst versehende Beamte der Bundespolizeidirektion Wien

ordnete die Abgabe von S. und R. in den Arrest an.

 

 

Zu den Fragen 2, 3 und 4:

 

Der Informationsfluss war in der Weise gestaltet, dass die zuständigen Stellen

rechtzeitig und ausreichend informiert wurden bzw waren.

 

 

Zu Frage 5:

 

Der Behördenleiter.

 

Zu Frage 6:

 

An den Demonstrationen haben keine vermummten Polizisten teilgenommen.

 

 

Zu Frage 7:

 

Nein.

Zu den Fragen 8 , 9 und 10:

 

Die Teilnahme der Polizeikräfte erfolgte in Ausübung ihrer Amts - bzw Dienstpflichten.

 

 

Zu Frage 11:

 

Alle Polizisten werden im Rahmen ihrer Aus - und Fortbildung über die einschlägigen

Rechtsvorschriften informiert.

 

 

Zu Frage 12:

 

Ein externes Filmteam wurde von den festnehmenden Beamten wahrgenommen;

eine Störung war dadurch nur insofern gegeben, als der bereits festgenommene S.

von diesem Team interviewt wurde und auch Fragen beantwortete.

 

 

Zu den Fragen 13,14 und 15:

 

Die gewählte Vorgangsweise entspricht polizeitaktisch internationalem Standard und

entspricht auch den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Zu Frage 16:

 

Nein.

 

Zu Frage 17:

 

Landeshauptmann Dr. HAIDER hat am 19.2.2000 von der Abteilung I der

Bundespolizeidirektion Wien Personenschutz durch Kriminalbeamte erhalten.

Aufgrund polizeitaktischer Überlegungen wurde der Besuch des Lokales in Wien 8

keiner weiteren Dienststelle außerhalb der Abteilung 1 mitgeteilt. Es lag somit kein

Kommunikationsmangel vor.

 

 

Zu Frage 18:

 

Hinweise, die diese Vermutung stützen würden, liegen mir nicht vor.

 

 

Zu Frage 19:

 

Im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien hat es in den Monaten Februar und März

2000 insgesamt 121 Beschwerdevorbringen gegeben.

 

 

Zu Frage 20:

 

Hier darf ich auf die einschlägigen Rechtsvorschriften (SPG, RLV) verweisen.

 

 

Zu Frage 21:

 

Seitens der Bundespolizeidirektion Wien wurden keine Strumpfmasken und auch

keine anderen Mittel zur Vermummung angekauft.