674/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 659/J - NR/2000 betreffend Kosten der Implementie -
rung des UOG 93 an den Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen
und Freunde am 26. April 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Für die Implementierung des UOG 1993 wurden Projekte in der Höhe von insgesamt
80,040.822,09 ATS genehmigt und zwar:
Universität Wien: ATS 35,859.658,09;
Universität Graz: ATS 13,310.164,--, davon ATS 12,050,164,-- ausbezahlt;
Universität Innsbruck: ATS 30,871.000,--, davon ATS 25,704.334,-- ausbezahlt.
Zu bedenken ist hiebei, dass die angeführten Projekte die drei größten Universitäten, die noch dazu
Medizinische Fakultäten mit deren Spezialfragen haben, betreffen.
Ad 2.:
Die Angaben sind der angeschlossenen Aufstellung zu entnehmen (Beilage 1).
Anzumerken ist, dass der größte Teil dieses Zusatzaufwandes der Erfüllung von Aufgaben dient,
die den Universitäten durch das UOG 1993 erstmals auferlegt wurden, und die bisher auch nicht
Aufgabe des Bundesministeriums waren, so insbesondere Evaluierung, Controlling, Kostenrech -
nung und Unterstützung der Studiendekane.
Ad 3.:
Der Aufwand der
Amtszulagen betrug im Jahr 1999 ca. 28,5 Mio ATS.
Ad 4.:
Der Personalaufwand für das Universitätenkuratorium ist der angeschlossenen Aufstellung zu ent -
nehmen (Beilage 1).
Ad 5.:
Zur Umstrukturierung der jetzigen Sektion VII wurden drei Verträge abgeschlossen:
Fa. Infora - Reorganisation der Sektion (ROSI)
Fa. Gesplan - Umsetzung
Fa. Gespian - Monitoring
Die Kosten dieser Verträge belaufen sich auf ca. 3,7 Mio ATS.
Ad 6.:
Bisher gibt es keine Einsparungen durch das UOG 1993.
Ad 7. und 8.:
Ein Wechsel von einzelnen Bediensteten des Ressorts an eine Universität im Rahmen der Umset -
zung des UOG 1993 hat bisher nicht stattgefunden und könnte vom Bundesministerium einseitig
auch gar nicht verfügt werden. Den Universitäten steht das so genannte ,,Selbstergänzungsrecht“ als
personelle Ausprägung der Autonomie zu, das heißt, sie wählen selbst die Kandidaten für die Be -
setzung der ihnen zugewiesenen Stellen aus.
Ad 9.:
Eine organisatorische Maßnahme wie die Implementierung des UOG 1993 stellt keinen Rechts -
grund für eine Versetzung von Beamten in den Ruhestand dar, daher erfolgten aus diesem Anlass
keine Pensionierungen. Eine so motivierte Maßnahme wurde vom Bundesministerium auch nie als
Einsparungselement genannt. Es gibt aber - und darauf wurde in den Materialen zum UOG 1993
hingewiesen - altersbedingt in nächster Zeit Pensionierungen von Beamten des Bundesministen -
ums.
Ad 10.:
Was die Kosten des Sachaufwandes für die Implementierung anlangt, ist zunächst auf die Beant -
wortung der Frage 1 zu
verweisen.
Die Einrichtung des Universitätenkuratoriums verursachte im Sachaufwand in den Jahren 1994 bis
1999 Kosten in der Gesamthöhe von rd. 14,1 Mio. Schilling. Die Aufteilung auf die einzelnen Jahre
ist aus der beiliegenden Tabelle zu ersehen (Beilage 2).
Für die Miete und den Betrieb der Räume für das Logistische Zentrum der Universität Wien,
das mit den Implementierungsarbeiten betraut wurde, ist ein Aufwand in der Gesamthöhe von
rd. 1,4 Mio ATS entstanden.
Ad 11.:
Bisher wurden an den Universitäten der Künste keine Projekte für die Implementierung des KUOG
genehmigt. Diese Implementierung macht zügige Fortschritte, bis Ende des Sommersemesters 2000
sollten fünf der sechs Universitäten der Künste voll in das KUOG „gekippt“ sein. Probleme sind
derzeit nur von der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Wunsch auf Einrichtung
von Fakultäten und Institutsgliederung) bekannt. Es ist daher nicht zu erwarten, dass Projektkosten
anfallen werden. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Universitäten der Künste die an den
Universitäten gewonnenen Erfahrungen bei der Implementierung des UOG 1993 nützen können.
Festzuhalten ist aber, dass eine seriöse Abschätzung des Personalaufwands für die Implementierung
des KUOG aus dem Aufwand für die Implementierung des UOG 1993 jedenfalls derzeit nicht
möglich ist. Die Ausgangssituation in der Administration und im Management an den Universitäten
der Künste ist gegenüber den wissenschaftlichen Universitäten doch zu unterschiedlich. Dazu
kommt, dass die wissenschaftlichen Universitäten in Fakultäten gegliedert sind, während das Kon -
zept des KUOG von nicht in Fakultäten gegliederten Universitäten der Künste ausgeht. Die Univer -
sitäten sind daher überwiegend in drei Hierarchieebenen gegliedert, während an den Universitäten
der Künste nur zwei Hierarchieebenen bestehen sollen. Der personelle Zusatzbedarf der Universi -
täten der Künste dürfte in etwa dem der kleineren wissenschaftlichen Universitäten vergleichbar
sein.