674/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 659/J - NR/2000 betreffend Kosten der Implementie -

rung des UOG 93 an den Universitäten, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen

und Freunde am 26. April 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Für die Implementierung des UOG 1993 wurden Projekte in der Höhe von insgesamt

80,040.822,09 ATS genehmigt und zwar:

Universität Wien: ATS 35,859.658,09;

Universität Graz: ATS 13,310.164,--, davon ATS 12,050,164,-- ausbezahlt;

Universität Innsbruck: ATS 30,871.000,--, davon ATS 25,704.334,-- ausbezahlt.

Zu bedenken ist hiebei, dass die angeführten Projekte die drei größten Universitäten, die noch dazu

Medizinische Fakultäten mit deren Spezialfragen haben, betreffen.

 

Ad 2.:

 

Die Angaben sind der angeschlossenen Aufstellung zu entnehmen (Beilage 1).

Anzumerken ist, dass der größte Teil dieses Zusatzaufwandes der Erfüllung von Aufgaben dient,

die den Universitäten durch das UOG 1993 erstmals auferlegt wurden, und die bisher auch nicht

Aufgabe des Bundesministeriums waren, so insbesondere Evaluierung, Controlling, Kostenrech -

nung und Unterstützung der Studiendekane.

 

Ad 3.:

 

Der Aufwand der Amtszulagen betrug im Jahr 1999 ca. 28,5 Mio ATS.

Ad 4.:

 

Der Personalaufwand für das Universitätenkuratorium ist der angeschlossenen Aufstellung zu ent -

nehmen (Beilage 1).

 

Ad 5.:

 

Zur Umstrukturierung der jetzigen Sektion VII wurden drei Verträge abgeschlossen:

Fa. Infora - Reorganisation der Sektion (ROSI)

Fa. Gesplan - Umsetzung

Fa. Gespian - Monitoring

Die Kosten dieser Verträge belaufen sich auf ca. 3,7 Mio ATS.

 

Ad 6.:

 

Bisher gibt es keine Einsparungen durch das UOG 1993.

 

Ad 7. und 8.:

 

Ein Wechsel von einzelnen Bediensteten des Ressorts an eine Universität im Rahmen der Umset -

zung des UOG 1993 hat bisher nicht stattgefunden und könnte vom Bundesministerium einseitig

auch gar nicht verfügt werden. Den Universitäten steht das so genannte ,,Selbstergänzungsrecht“ als

personelle Ausprägung der Autonomie zu, das heißt, sie wählen selbst die Kandidaten für die Be -

setzung der ihnen zugewiesenen Stellen aus.

 

Ad 9.:

 

Eine organisatorische Maßnahme wie die Implementierung des UOG 1993 stellt keinen Rechts -

grund für eine Versetzung von Beamten in den Ruhestand dar, daher erfolgten aus diesem Anlass

keine Pensionierungen. Eine so motivierte Maßnahme wurde vom Bundesministerium auch nie als

Einsparungselement genannt. Es gibt aber - und darauf wurde in den Materialen zum UOG 1993

hingewiesen - altersbedingt in nächster Zeit Pensionierungen von Beamten des Bundesministen -

ums.

 

Ad 10.:

 

Was die Kosten des Sachaufwandes für die Implementierung anlangt, ist zunächst auf die Beant -

wortung der Frage 1 zu verweisen.

Die Einrichtung des Universitätenkuratoriums verursachte im Sachaufwand in den Jahren 1994 bis

1999 Kosten in der Gesamthöhe von rd. 14,1 Mio. Schilling. Die Aufteilung auf die einzelnen Jahre

ist aus der beiliegenden Tabelle zu ersehen (Beilage 2).

 

Für die Miete und den Betrieb der Räume für das Logistische Zentrum der Universität Wien,

das mit den Implementierungsarbeiten betraut wurde, ist ein Aufwand in der Gesamthöhe von

rd. 1,4 Mio ATS entstanden.

 

Ad 11.:

 

Bisher wurden an den Universitäten der Künste keine Projekte für die Implementierung des KUOG

genehmigt. Diese Implementierung macht zügige Fortschritte, bis Ende des Sommersemesters 2000

sollten fünf der sechs Universitäten der Künste voll in das KUOG „gekippt“ sein. Probleme sind

derzeit nur von der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Wunsch auf Einrichtung

von Fakultäten und Institutsgliederung) bekannt. Es ist daher nicht zu erwarten, dass Projektkosten

anfallen werden. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Universitäten der Künste die an den

Universitäten gewonnenen Erfahrungen bei der Implementierung des UOG 1993 nützen können.

Festzuhalten ist aber, dass eine seriöse Abschätzung des Personalaufwands für die Implementierung

des KUOG aus dem Aufwand für die Implementierung des UOG 1993 jedenfalls derzeit nicht

möglich ist. Die Ausgangssituation in der Administration und im Management an den Universitäten

der Künste ist gegenüber den wissenschaftlichen Universitäten doch zu unterschiedlich. Dazu

kommt, dass die wissenschaftlichen Universitäten in Fakultäten gegliedert sind, während das Kon -

zept des KUOG von nicht in Fakultäten gegliederten Universitäten der Künste ausgeht. Die Univer -

sitäten sind daher überwiegend in drei Hierarchieebenen gegliedert, während an den Universitäten

der Künste nur zwei Hierarchieebenen bestehen sollen. Der personelle Zusatzbedarf der Universi -

täten der Künste dürfte in etwa dem der kleineren wissenschaftlichen Universitäten vergleichbar

sein.