676/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 700/J - NR/2000 betreffend arbeitsmarktgerechte

Ausbildung, die die Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen am 27. April 2000 an mich

richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Aus den Analysen der Wirtschaftsforschung kann prognostiziert werden, dass im helfenden Be -

reich sowie in den unternehmensnahen Dienstleistungen steigende Beschäftigungspotentiale ent -

stehen. Ganz deutlich steigt auch der Bedarf von Fachkräften in den Bereichen der Programmer -

stellung (Informatik) und Anwendung der EDV - und IT - Branche. Die Novellierung im Bereich

der Lehrberufe nimmt darauf seit zwei Jahren Bedacht; es wurden sowohl im technischen wie auch

kaufmännischen Bereich Ausbildungen im dualen System geschaffen (dieser Bereich ressortiert

jedoch beim BMWA; Zuständigkeit des BMBWK ist die Administration der Angelegenheiten der

Berufsschulen in diesem Zusammenhang).

 

Für die kaufmännischen mittleren und höheren Schulen sind im Hinblick auf die arbeitsmarktge-

rechte Ausbildung folgende Berufsbereiche von Relevanz:

- IT - gestützte Arbeitsplätze im Bereich Büro, Management, mittlere und höhere kauf -

   männische Berufe;

- Internationale Wirtschaftstätigkeit vordringlich im Bereich der EU; Import und Export

   im Bereich der Weltwirtschaft;

- Berufsfelder im Bereich Persönlichkeitsführung, Management und Qualitätssicherung

   (verstärkter Weg in die Selbständigkeit - Entrepreneurship).

 

Im Übrigen wäre diese Frage an den hiefür zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

zu richten.

 

Ad 2.:

 

A. Bereich Schulen:

 

Im Bereich der Berufsbildung ist die Adaptierung der Ausbildungsgänge, - inhalte und - methoden

unabdingbar und daher ein stetiger Prozess. Die Anpassung der schulischen Ausbildung an die

Erfordernisse des Berufslebens und der Wirtschaft wird durch den engen Kontakt der pädago -

gischen Abteilung und der Schulen mit der Wirtschaft, weiters durch die Rückmeldungen von Ab -

solvent/innen und Lehrer/innen gewährleistet. Die Lehrpläne werden in regelmäßigen Abständen

auf ihre Inhalte hin überprüft und wenn nötig - angepasst (siehe auch Antwort zu Frage 3).

Darüber hinaus wird im Rahmen der Lehrer/innenfortbildung auf die Aktualität der Seminar -

angebote und auf die entsprechende Weiterbildung z.B. im Bereich der lT besonderer Wert gelegt.

 

Weiters wurde im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung (NAP)“ im Zusam -

menhang mit der Leitlinie 7 „Verbesserung der Qualität der Schulen“ besonders die schulische

Qualifikation im Bereich der Informationstechnologie forciert. Dabei reichen die gesetzten Maß -

nahmen von der entsprechenden Neugestaltung der Lehrpläne über zusätzliche Ausbildungsgänge

(siehe auch Antwort zu Frage 3).

 

Die Einführung der Übungsfirmen an kaufmännischen Schulen vor einigen Jahren sowie die seit -

her erfolgte bzw. weiterhin geplante Ausweitung auf alle Schularten im berufsbildenden Bereich

bietet - vor allem auch durch die Dienstleistungen der Übungsfirmenzentrale ACT - die Möglich -

keit der raschen Umsetzung neuer erforderlicher Inhalte/Arbeitsweisen (z.B. e - commercing). Das

österreichische Übungsfirmenkonzept dient auch international als Modell für ähnliche Initiativen.

a. im Bereich der Berufsschulen:

 

Zu den neuen Lehrberufen wurden auch die dazugehörigen Rahmenlehrpläne entwickelt (siehe

unten). Parallel dazu wird auch die Fort- und Weiterbildung der Berufsschullehrer kontinuierlich

aktualisiert.

 

b. im Bereich der technischen Schulen:

 

EDV/IKT siehe Antwort zu Frage 3. Ein weiterer Schwerpunkt wurde im Bereich „Mädchen und

Frauen in der Technik“ gesetzt (Unterstützung bei der Bewerbung und Motivierung von Mädchen

im Rahmen der Aktion „MiT -  Mädchen/Frauen in der Technik“)

 

c. im Bereich der kaufmännischen Schulen:

 

Mit der schulautonomen Möglichkeit zur Schwerpunktsetzung an den kaufmännischen Schulen

(z.B. „Unternehmensgründung und Unternehmensführung11, ‚1Kommunikationsmanagement und

neue Informationstechnologien", "Informationsmanagement und Informationstechnologie“) wur -

den bereits entscheidende Schritte gesetzt. Seit dem Schuljahr 1999/2000 werden darüber hinaus

verstärkt Schulversuche in den Bereichen Informationsmanagement und Informationstechnologie

initiiert, im Schuljahr 2000/2001 starten Schulversuche im Bereich Internationale Geschäftstätig -

keit, Europäische Wirtschaft sowie Qualitätsmanagement, Managementlehre und Persönlichkeits -

entwicklung.

 

d. im Bereich der humanberuflichen Schulen:

 

Im Rahmen der Schulautonomie gibt es Schulen für wirtschaftliche Berufe, die die Ausbildungs -

schwerpunkte „Gesundheit und Soziales“ sowie „Sozialverwaltung“ anbieten. Weiters erfolgten

Schwerpunktsetzungen im Bereich der Europäischen Wirtschaft (z.B. Schulversuch „Europa“ an

einem Standort der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe ab dem Schuljahr 1999/2000).

Im Schuljahr 2000/01 startet der Schulversuch „Internationale Wirtschaft“ am Kolleg für wirt -

schaftliche Berufe. Bezüglich EDV/IKT siehe Antwort zu Frage 3.

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

a. Neue Studienpläne:

 

Durch die neue Rechtslage (Universitäts - Studiengesetz in der Fassung 1999) wurden die Univer -

sitäten ermächtigt, Studienpläne im Rahmen der Bestimmungen des UniStG autonom zu erlassen.

Ihre Sachkompetenz und ihr Know-how sollen geordnet in die inhaltliche Gestaltung der Studien

einfließen. Das vorgesehene Anhörungsverfahren soll gewährleisten, dass ein Studium durch die

wissenschaftliche Qualifikation Kenntnisse und Methoden vermittelt, die für die berufliche Tätig -

keit der Absolvent/innen erforderlich sind. Dazu ist neben dem Fachwissen der Studienkom-

missionen das Wissen einer Reihe von Institutionen mit heranzuziehen, die entweder selbst

Arbeitgeber für die späteren Absolvent/innen sein könnten oder Expertise auf dem Gebiet der

Arbeitsmarktpolitik einbringen.

 

Folgende Institutionen sind im Anhörungsverfahren zu befassen:

- Bundesministerien in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber

- Ämter der Landesregierungen in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber

- Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

- Wirtschaftskammer Österreich

- Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

- Österreichischer Gewerkschaftsbund

- Vereinigung der österreichischen Industrie

- Betroffene Kammern der freien Berufe

- Weitere bekannte facheinschlägige Einrichtungen des Beschäftigungssystems

- Zuständige kirchliche Stellen (nur für theologische Studienrichtungen)

 

Die Stellungnahmen dieser Institutionen sind von der Studienkommission zu dokumentieren und

in die weiteren Überlegungen zur Entwicklung des konkreten Studienplanes einzubeziehen.

 

b. Neue Vermittlungsformen:

 

In einem gemeinsamen Diskussionsprozess mit den Universitäten und Fachhochschulen hat das

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ein Rahmenkonzept für den Einsatz von

neuen Medien in der Lehre an Universitäten und Fachhochschulen erarbeitet, das für die nächsten

drei Jahre eine Arbeitsgrundlage darstellt.

 

Innerhalb dieser drei Jahre ist die Realisierung folgender Ziele geplant:

- Innovationen in der Lehre: Qualitätsverbesserung in der Lehre sowie Internationalisierung des

  Lehrangebots durch die neuen Möglichkeiten, wie Multimedialität und Interaktivität.

- Verstärkte Kontakte: Zusammenführung vorhandener Innovationsbestrebungen, Ermöglichung

   fachübergreifende Kooperationen und Einrichtung von Austausehplattformen.

- Erleichterung im Bildungszugang: Der verstärkte Einsatz von Online-Studienangeboten soll es

   Studierenden und an Weiterbildung Interessierten unabhängig von Zeitpunkt und Ort er -

   möglichen bzw. erleichtern ein Studium zu betreiben.

   Finanzrahmen: ATS 100 Mio für die Gesamtlaufzeit (2000 bis 2003)

 

c. Förderung der Mobilität von Studierenden:

 

Das Universitäts - Studiengesetz 1997 sieht die Einführung des ECTS (European Credit Transfer

System) vor, um Studienverläufe transparenter und damit auch international vergleichbar zu ma -

chen. Das System gilt ab sofort für Bakkalaureats - und Magisterstudien. Für Diplomstudien wird

es ab dem 1. Oktober 2002 zwingend vorgeschrieben. Für Doktoratsstudien und Universitäts -

lehrgänge wird es empfohlen.

 

In der Novelle 1999 zum Studienförderungsgesetz sind weitere Beihilfen zur Erleichterung der

Mobilität Studierender aufgenommen worden:

- Gewährung von Reisekostenzuschüssen,

- Sprachstipendien,

- Richtlinien zur Förderung grenznaher Universitäten,

- Ausdehnung der Dauer der Förderung für ein Auslandsstudium von 2 Semestern auf

   20 Monate,

- Studierende an Medizinisch-technischen Akademien können ebenfalls Auslandsstipendien

   beantragen.

   In der Novelle 2000 zum Studienförderungsgesetz (in Begutachtung) ist erstmalig auch die

   Möglichkeit einer Studienunterstützung für Studierende eines Fernstudiums an einer nicht-

   österreichischen Universität vorgesehen.

 

Ad 3.:

 

A. Bereich Schulen:

 

Siehe auch Antwort zu Frage 2.

Folgende Maßnahmen werden seit einigen Jahren verwirklicht:

- Ausbau der IT - Curricula und Ausbildungsplätze für mittleres und höheres technisches Per -

sonal (Informatik -, Computertechnik - und Medienausbildungen auf Fachschul -, HLA - und

   Kollegniveau). Breite Schulversuche an den kaufmännischen Schulen (44 Standorte - siehe

   unten). Dadurch wird sich die Anzahl der Absolventen mit guten IT - Kenntnissen deutlich

   erhöhen (von ca. 8000 Absolventen auf guten technischem Niveau im Jahr 2000 auf ca. 12000

   im Jahr 2003).

- Die Ausbildung an den berufsbildenden Schulen ist kompatibel mit den Erfordernissen des

   Europäischen Computerführerscheins bzw. geht darüber hinaus. Bis Jahresende 2000 werden

   ca. 4000 Schüler dieses Zertifizierungsverfahren abgeschlossen haben.

 

a. z.B. an den Berufsschulen

 

- Lehrpläne zu den neuen Lehrberufen z.B. in den Bereichen Elektronik, Informatik, IT -

   Elektronik oder IT - Kaufmann

 

b). z.B. an den technischen Schulen:

 

- Einrichtung von Fachschulen für Datenverarbeitung und Fachschulen für Computertechnik

- bereits existente und erweiterbare Möglichkeit zu schulautonomen Ausbildungsschwer -

   punkten, z.B. Netzwerktechnik, Digitale Medientechnik und Medienwirtschaft

- Einführung von Angeboten für Schüler und Lehrer, international anerkannte IT -

  Industriezertifikate zu erwerben (Netzwerktechnik, Netzwerkbetriebssysteme, Internetpro -

  grammierung); diese freiwilligen Zusatzangebote laufen im Sommer 2000 an und werden

  vielen Schülern Zusatzausbildungen, auch in Kombination mit anderen schulischen

  Schwerpunktsetzungen ermöglichen.

- Forcierung von Ausbildungen in der qualifizierenden Erwachsenenbildung/Kollegs auf

  dem IT - Sektor

 

c. z.B. an kaufmännischen Schulen:

 

- Intensive Betreuung der Schulversuche im IT - Bereich (z.B. Start des Schulversuches mit

  den Unterrichtsgegenständen Neue Medien, Desktoppublishing, Office - Management, Wirt -

  schaftsinformatik und Computertechnik, Telekommunikation, Multimediatechnik und

- design, Software - Entwicklung und Netzwerkmanagement bereits ab dem IV. Jahrgang,

  sodass für das Schuljahr 2000/2001 erstmals Absolventen im Bereich IT zur Verfügung

  stehen;

- Intensivierung der Lehrerfortbildung im Bereich Neue Medien, Desktoppublishing, Office -

  Management, Wirtschaftsinformatik und Computertechnik, Telekommunikation, Multime -

  diatechnik und - design, Software - Entwicklung und Netzwerkmanagement,

  - Einsatz von EDV gestütztem Unterricht (Laptop - Klassen);

  - Nachrüsten der EDV - Einrichtungen an den Schulen gemäß Jahresplanungen.

 

d. z.B. an den humanberuflichen Schulen:

 

  - an den Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe und für Tourismus wurde mit Be -

    ginn 1999/2000 der schulautonome Ausbildungsschwerpunkt ,,Medieninformatik“ einge -

    führt.

  - bei den Fachschulen für wirtschaftliche Berufe wird der Schulversuch Ausbildungs -

    schwerpunkt „IT - Support“ angeboten.

  - Grundsätzlich wird in allen humanberuflichen Schulen der Schwerpunkt auf den noch in -

    tensiveren Einsatz der Informationstechnologie in verschiedenen Gegenständen gelegt. Das

    Niveau der Absolvent/innen der Höheren (und zum Teil auch der mittleren) Lehranstalten

    für wirtschaftliche Berufe und für Tourismus entspricht auf dem Gebiet der EDV dem

    ECDL (Europäischer Computerführerschein).

 

 

Analog dazu gibt es ein entsprechendes Angebot im Rahmen der Lehrerfort - und weiterbildung für

die Bereiche Kommunikationstechnologien, Multimedia und Telekommunikation (Einzelveran -

staltungen, Seminarreihen, Akademielehrgänge).

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

Mit dem Universitäts - Studiengesetz wurden die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen

geschaffen, die es den Universitäten ermöglichen, mit ihrem Studienangebot auf neue Erfor -

dernisse zu reagieren. Das UniStG in der Fassung 1999 eröffnet den Universitäten eine Reihe von

neuen Möglichkeiten und Verpflichtungen:

Sie können oder müssen:

- neue Studienrichtungen einführen.

- bestehende Studienrichtungen auch an ihrem Standort einführen.

- die neue dreistufige Studienform (Bakkalaureat - Magisterium - Doktorat) einführen

- neue Studienpläne entwickeln.

 

 

Auf Grund der Dauer der universitären Ausbildungen (Diplomstudium: mindestens 8 Semester;

Bakkalaureatstudium: mindestens 6 Semester) ist eine kurzfristige Anpassung an aktuelle Be -

dürfnisse des Arbeitsmarktes nur bedingt möglich. Mehr Möglichkeiten für kurzfristige Maßnah -

men bieten sich im Bereich der universitären Weiterbildung (Universitätslehrgänge, Universitäts -

kurse und Summer Schools) und die Erweiterung des Angebotes durch internationale Koopera -

tionen.

 

Die Universitäten sind im Zusammenhang mit den Notwendigkeiten des lebensbegleitenden

Lernens in zweierlei Hinsicht gesellschaftlich gefordert:

1. Weiterbildung, Nachschulung, Qualifizierung der Universitätsabsolvent/innen bzw. auch An -

     gebote für konkrete Umschulungen bestimmter Absolvent/innengruppen, die auf Grund der

     Veränderungen in der Arbeitswelt ihren bisherigen Tätigkeitsbereich verlieren (z.B. Absol -

     vent/innen von technischen Studienrichtungen, die an Bedeutung verlieren - Umschulungs -

     angebote für Informatik).

2. Angebote für neue Zielgruppen für aktuelle Weiterbildungsbedürfnisse zu Spezialgebieten,

    z.B. Weiter -  bzw. Höherqualifizierung im EDV - Bereich für Berufstätige (ohne Uni - Ab -

    schluss), für ältere Personen, für Schulabgänger/innen.

 

 

Derzeit produziert der tertiäre Bildungssektor in Österreich jährlich etwas weniger als 1000 Ab -

solventinnen und Absolventen eines Studiums, das dem Bereich der EDV bzw. den Informations -

technologien zugeordnet werden kann. Etwa 15 % kommen derzeit von Fachhochschulen und

85 % haben ihr Studium an einer Universität absolviert. Der Fachhochschulbereich kann etwas

flexibler und rascher auf Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren als die Universitäten. Es

wurden daher in den letzten Jahren verstärkt Fachhochschul - Studienangebote im Bereich der

Informationstechnologien geschaffen, und es werden weitere FHS - Studiengänge eingerichtet. In

den nächsten Jahren ist daher mit einer stark ansteigenden Zahl von Absolventinnen und Absol -

venten aus FHS - Studiengängen im Bereich der Informationstechnologien zu rechnen. Auch an den

Universitäten ist nach einem andauernden Rückgang der Anfängerzahlen in EDV - bzw. Informa -

tions - technologie - Fächern in der letzten Zeit wieder ein Anstieg zu beobachten, die Absolventen

stehen dem Arbeitsmarkt aber erst einige Jahre später zur Verfügung. Durch die Verbesserung der

Effizienz der Studiengänge - Verkürzung der tatsächlichen Studiendauer, Steigerung der Erfolgs -

quoten - kann gewährleistet werden, dass die Absolventinnen und Absolventen rascher und in

größerer Zahl in den Arbeitmarkt eintreten.

Ad 4.:

 

Das österreichische Berufsbildungssystem zeichnet sich gerade durch seine Vielfalt (duales Sys -

tem, mittlere Schulen und höhere Schulen) aus, wie auch international positiv angemerkt wird

(siehe OECD). Das duale System mit seiner praxisorientierten Ausbildung findet in zunehmendem

Maße auch wieder Eingang in die Berufsbildungssysteme anderer Länder. Vorteil des Systems ist

ein Angebot, das den unterschiedlichen Begabungen, Präferenzen, persönlichen Entwicklungs -

phasen, Lehr- und Lernmethoden der Jugendlichen gerecht wird (im Zusammenhang mit einer

OECD Studie wurde u.a. die Problematik hervorgehoben, die in Systemen mit geringem Prozent -

satz an Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit „schulmüden“ Jugendlichen

bei Rückführung in eine rein schulische Ausbildung entsteht).

 

Die AMS - Statistik vom April 2000 zeigt ein durchaus erfreuliches Bild hinsichtlich Lehrstellen -

markt. Zum zweiten Mal seit Oktober 1995 sind wieder mehr Lehrstellen als vorgemerkte

Lehrstellensuchende zu vermerken. Die Zahl der Lehrstellen stieg im Vergleich zum Vorjahr pro -

zentuell deutlich an, während die Zahl der Lehrstellensuchenden nahezu unverändert blieb.

 

An die Einführung einer Berufsfachschule ist nicht gedacht.

 

Ob die Maßnahmen im Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz fortgesetzt werden, ist eine politische

Entscheidung.

 

 

Ad 5.:

 

A. Bereich Schulen:

 

Alle Übungskolloquien der Studien der Fernuniversität Hagen können an den Studienzentren in

Österreich abgelegt werden (z.B Strozzigasse, 1070 Wien). Nur die beiden Diplomprüfungen

(höchstens vier Auslandsaufenthalte) müssen an der Fernuniversität Hagen abgelegt werden.

Zunehmend können auch kostenpflichtige Fernstudienprogramme der Fernfachhochschulen

(Derby, U.K., Hamburg, BRD) mit österreichischen Studienzentren abgewickelt und daher nach

ein bis zwei Jahren ausländische Grade (=im Sinne der europäischen Mitgliedsländer „europäi -

sche“) erworben werden.

 

Das Konzept der Entwicklung von bereichsübergreifenden Formen des Fernunterrichts/Fern -

studiums an Schulen für Berufstätige und Erwachsenenbildungseinrichtungen wurde weiter for -

ciert; ein Konzept zu Fernunterricht und ODL (open and distance - learning) in der Erwachsenen -

bildung wurde ausgearbeitet. Um den Einsatz neuer Medien in der Lehre und auch im Bereich der

Fernstudien voranzutreiben, wurde ein zweijähriges Förderprogramm multimedialer Bildungsma -

terialien erstellt.

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

Seit 20 Jahren gibt es im Bereich von deutschsprachigen Fernstudienangeboten eine Kooperation

mit der Fernuniversität Hagen. Infolge der Implementierung des UOG 1993 wurde das Zentrum

für Fernstudien mit 19. Oktober 1996 als Dienstleistungseinrichtung der Universität Linz einge -

gliedert. Das Zentrum für Fernstudien verfügt über vier regionale Fernstudienzentren (Bregenz,

Steyr, Linz, Wien) und Kooperationen mit privaten Bildungsagenturen. In Kooperationen mit

Ländern, Gemeinden, anderen Bildungsinstitutionen (FHS, Schulen) wird der regionale Zugang zu

Bildungsangeboten aus dem tertiären Bereich ermöglicht.

 

90 % der an der Fernuniversität Hagen österreichischen Studierenden sind berufstätig, der Frauen -

anteil bei den Studierenden liegt konstant bei 40 %, bei den Absolvent/innen liegt er derzeit bei

ca. 31 %. Insgesamt werden vom Zentrum für Fernstudien ca. 3000 Studierende betreut.

Österreichische Studierende, die ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen betreiben, sind

Studierende an der FU Hagen und nicht Studierende beim österreichischen Kooperationspartner

Universität Linz. Die Prüfungen können aber in den meisten Fällen an den Fernstudienzentren

entweder schriftlich oder mündlich per Videokonferenz abgelegt werden. Eine Ausnahme bildet

der Fachbereich Wirtschaftswissenschaften: die zuständige Fakultät der FU Hagen verlangt, dass

österreichische Fernstudierende ihre Prüfungen in Deutschland ablegen.

 

Das Zentrum für Fernstudien der Universität Linz bemüht sich bereits seit einigen Jahren darum,

dass auch die Klausuren im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften in Österreich abgehalten wer -

den können. Diese Entscheidung liegt aber nicht im Kompetenzbereich der regionalen Fernstudi -

enzentren bzw. beim österreichischen Kooperationspartner Universität Linz, sondern ausschließ -

lich bei der zuständigen Fakultät der Fernuniversität Hagen, die in Prüfungsfragen autonom ent -

scheiden kann.

 

Mit Unterstützung des Ressorts wurde der Fernuniversität Hagen vom Zentrum für Fernstudien ein

Vorschlag unterbreitet, wie dieses Problem aus unserer Sicht gelöst werden könnte. Die schriftli -

chen Klausuren sollen an einem Standort in Österreich abgehalten werden (z.B. an der Universität

Linz), wobei eine Aufsichtsperson des Vertrauens der Fernuniversität Hagen anwesend sein soll.

Dieses Prüfungsmodell wird seit Jahren erfolgreich in den anderen Fachbereichen angewendet.

Eine positive Rückmeldung seitens der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ist bis dato noch

ausständig.

 

Ad 6.:

 

a. Universitäten:

 

Als Grundlage für die Flexibilisierung der Universitäten eröffnet der § 8 des Universitäts -

Studiengesetzes 1997 die Möglichkeit, Fernstudien als Teil von Präsenzstudien auf der Ebene von

Lehrveranstaltungen einzuführen. Es liegt nunmehr in der Kompetenz der Studienkommissionen,

in den Studienplänen Fernstudieneinheiten vorzusehen. Das UniStG sieht die Einführung des

ECTS (European Credit Transfer System) vor, um Studienverläufe transparenter und damit auch

international vergleichbar zu machen. Die Einführung des ECTS erleichtert Studierenden den Zu -

gang zu nationalen und internationalen Fernstudien bzw. Online - Studienangebote. Das System gilt

ab sofort für Bakkalaureats - und Magisterstudien. Für Diplomstudien wird es ab dem 1. Oktober

2002 zwingend vorgeschrieben. Für Doktoratsstudien und Universitätslehrgänge wird es empfoh -

len. Das Universitäts - Studiengesetzes soll in einem weiteren Schritt auf mögliche Barrieren für

Fern - bzw. Online - Studien überprüft werden.

 

Neben Erleichterungen in der Studienorganisation und im Lernprozess für die Studierenden soll

der verstärkte Einsatz von Online - Lehrangeboten es erstens nicht traditionellen Studierenden un -

abhängig von Zeitpunkt und Ort ermöglichen bzw. erleichtern, ein Studium zu betreiben. Zweitens

soll damit erwerbstätigen Personen erlaubt werden, eine zeitökonomische Weiterbildung und Hö -

herqualifizierung zu erlangen.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz ist die erste Rechtswissenschaftliche

Fakultät in Österreich, die das Jus-Studium auch als Fernstudium anbietet. Seit WS 1998/99 läuft

gemeinsam mit dem Fernstudienzentrum Bregenz ein Pilotversuch. Ab dem WS 2000/2001 soll

der Pilotversuch ,MM - Jus - Studium‘ der Universität Linz auch auf andere Standorte in Österreich

ausgeweitet werden. Das Studienangebot wird multimedial aufbereitet werden.

 

b. Fachhochschulen:

 

Mit der Änderung des Bundesgesetzes über Fachhochschul - Studiengänge vom 15. Mai 1998 wur -

de erstmals gesetzlich festgelegt, dass berufsbegleitende Fachhochschul-Studiengänge als Fernstu -

dien einzurichten sind.

Berufstätige, die sich für ein Fachhochschul - Studium interessieren, finden derzeit bereits eine

Reihe von Angeboten vor:

• Telekommunikationstechnik und - systeme, Salzburg

• Bauingenieurwesen - Baumanagement, Wien

• Elektronik, Villach

• Informationswirtschaft und - management, Salzburg

• Wirtschaftsberatende Berufe, Wr. Neustadt

• Marketing, Graz

• Automatisierungstechnik, Graz

• Mechatronik/Wirtschaft, Wels

• Präzisions -, System - und Informationstechnik, Wr. Neustadt

• Verfahrens - und Umwelttechnik, Innsbruck

• MCI - Wirtschaftsstudium für Berufstätige, Innsbruck

• Bank - und Finanzwirtschaft, Wien

• Elektronik/Wirtschaft, Wien

• Produkttechnologie/Wirtschaft, Wien

• Europäische Wirtschafts - und Unternehmensführung, Wien

• Finanz -, Rechnungs - und Steuerwesen, Wien

• Marketing und Sales, Wien

• Technisches Projekt - und Prozessmanagement, Wien

Unternehmensführung für die mittelständische Wirtschaft, Wien

Für das Wintersemester 2000/01 sind zwei weitere Angebote für Berufstätige in Planung:

• Informationstechnologien - und IT - Marketing, Graz

• Immobilienwirtschaft und Facility Management, Kufstein

 

Vier der bestehenden Studiengänge vermitteln die zur Erlangung des Studienabschlusses erforder -

lichen Kenntnisse bereits mit Hilfe zahlreicher Fernstudienelemente:

• Technisches Projekt - und Prozessmanagement, Wien

• Telekommunikationstechnik und - systeme, Salzburg

• Informationswirtschaft und - management, Salzburg

• Mechatronik/Wirtschaft, Wels

 

Auch die übrigen Studiengänge bieten vermehrt solche Elemente an, die Technikum Joanneum

GmbH Graz betreibt eine eigene Organisationseinheit für die Entwicklung solcher Lemmodule,

das Zentrum für Multimediales Lernen (ZML). Hier ist laufend mit einer Erweiterung des Ange -

botes zu rechnen.

 

Ein Vernetzungsprojekt im Bereich der Fachhochschulen „Telelernen an österreichischen Fach -

hochschulen, TF 2000" als Vorbereitung für Fernstudienangebote der berufsbegleitenden Fach -

hochschul - Studiengänge wurde in Auftrag gegeben (Projektlaufzeit bis 2001).

 

c. Maßnahmenprogramm:

 

Für die weitere Verbesserung des regionalen Zugangs zu tertiärer Aus -  und Weiterbildung durch

Nutzung der Informations - und Kommunikationstechnologien sind von 2000 - 2006 im Rahmen des

Europäischen Sozialfonds folgende Maßnahmen vorgesehen:

- Pilotprojekt für ein regionales Bildungszentrum, das abgestimmt auf den regionalen Bedarf,

  Programme zur Verbesserung des Zugangs zur Aus - und Weiterbildung für wenig versorgte

  Gebiete entwickelt (Ausbau von Selbststudium und Fernunterricht auf online - Basis)

- Entwicklung von individuell abgestimmten Schulungsprogrammen für den gezielten Umgang

  mit neuen Technologien zur Verbesserung des regionalen Bildungszugangs und Deckung des

  steigenden Bedarfs an höher bzw. hochqualifizierten Arbeitsplätzen in den Regionen.

- Entwicklung von Online-Bildungsmodulen in Ergänzung zu bestehenden Online - Angeboten,

   um speziellen Qualifizierungsbedürfnissen der regionalen Klein - und Mittelbetriebe entspre -

   chen zu können

- Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Ausbildner/innen, die technische und pä -

   dagogische Kenntnisse im Zusammenhang mit den speziellen Erfordernissen des IKT -

   basierten Lernens erlangen wollen

- Entwicklung von Online -Fernstudienmodulen im tertiären Weiterbildungsbereich

- Entwicklung von Universitätslehrgängen unter Einsatz von neuen Medien, die in Kooperation

   zwischen Universitäten und Wirtschaftsbetrieben angeboten werden (auch mit anderen Ein -

   stiegsvoraussetzungen als einem absolvierten Studium)

-  Zugang zu einem Universitätsabschluss durch Entwicklung von Fernstudienmodulen für den

   Universitätslehrgang zur Vorbereitung zur Studienberechtigungsprüfung und österreichweites

   Angebot des Lehrgangs

- Zuschüsse für Teilnahmegebühren, Kinderbetreuungskosten und technische Grundausstattung

  für online - Universitätslehrgänge

Gesamtlaufzeit des Maßnahmenprogramms: 2000 bis 2006

Finanzrahmen: ATS 120,4 Mio davon ca. 50 % Mittel aus dem ESF

 

Ad 7.:

 

Das Regierungsprogramm sieht die Einführung von Studiengebühren nicht vor.

 

Ad 8.:

 

A. Bereich Schulen:

 

Die statistischen Daten sind der Schulstatistik 1998/99 Teil 11 zu entnehmen (Beilage 1).

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

a. Aus dem Stellenplan 1999, Stand 1. Oktober 1999, ergeben sich folgende Gesamtzahlen für

    Ordentliche und Außerordentliche Professoren an den Universitäten:

    Universität Wien: 427

    Universität Graz: 215

    Universität Innsbruck: 225

    Universität Salzburg: 125

    Technische Universität Wien: 175

    Technische Universität Graz: 94

    Montanuniversität Leoben: 37

    Universität für Bodenkultur Wien: 58

    Veterinärmedizinische Universität Wien: 31

    Wirtschaftsuniversität Wien: 72

    Universität Linz: 106

    Universität Klagenfurt: 57

 

b. An den Universitäten der Künste ergeben sich folgende Gesamtzahlen für die Ordentlichen

 

    Professoren (Stellenplan 1999, Stand 1. Oktober 1999):

    Akademie der bildenden Künste Wien: 13

    Universität für angewandte Kunst Wien: 22

    Universität für Musik und darstellende Kunst Wien: 144

    Universität Mozarteum Salzburg: 75

    Universität für Musik und darstellende Kunst Graz: 92

    Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz: 12

 

Eine Aufgliederung der an den einzelnen Universitäten tatsächlich tätigen Professoren, Dozenten

und Assistenten sowie eine Aufgliederung nach Bundesländern (Stand 1999) ist der angeschlosse -

nen Tabelle zu entnehmen (Beilage 2).

 

c. Im Bereich der Fachhochschulen waren an Informatik - orientierten Studiengängen im Stu -

dienjahr 1998/1999 (Meldung vom 15. November 1999)136 Lehrende hauptberuflich tätig.

 

Ad 9.:

 

A. Bereich Schulen:

 

Die steigenden Kosten sind durch den Struktureffekt bedingt und können nur längerfristig durch

eine Überarbeitung des Dienst- und Besoldungsrechtes geändert werden. Diesbezügliche Ände -

rungen können aber nur dann greifen, wenn sie von umfassenden Reformen begleitet werden.

Diesbezügliche Untersuchungen werden derzeit gemeinsam mit dem Bundesministerium für

Finanzen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Über -

legungen sind abzuwarten, ehe weitere Schritte durchgeführt werden können.

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

Die Personalkosten für Universitätslehrer in Österreich setzen sich aus mehreren Teilen zusam -

men:

Gehalt

Zulagen: Forschungszulage für Professoren, Dozenten und Assistenten, Lehrzulage für Assistenten

Nebengebühren: Aufwandsentschädigung für Professoren, Dozenten und Assistenten,

Kollegiengeldabgeltung: für Professoren, Dozenten sowie - soweit die Lehrtätigkeit über das durch

die Lehrzulage abgedeckte Ausmaß hinausgeht - auch für Assistenten

Prüfungsentschädigungen

,,Lohnnebenkosten

 

Kostensteigernde Faktoren im Bereich der Universitätslehrer sind - abgesehen von den allgemei -

nen Bezugserhöhungen im Bundesdienst - die Neuregelung der Abgeltung der Lehrtätigkeit durch

die 2. BDG - Novelle 1997 (wissenschaftliche Universitäten) bzw. die Dienstrechts - Novelle 1999

(Universitäten der Künste), weiters durch die gerade in der Übergangszeit des neuen Studienrechts

notwendige Ausweitung des Lehrveranstaltungsangebots sowie durch eine Intensivierung der Prü -

fungstätigkeit.

 

Durch die in Umsetzung begriffene Studienreform (UniStG) wird es erst nach einer Übergangszeit

(in der Lehrveranstaltungen sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Studienvor -

schriften angeboten werden müssen) längerfristig zu einer Senkung der Semesterstundenzahl

kommen. Dies bedeutet freilich nicht automatisch eine Reduktion der Gesamtzahl der angebotenen

Lehrveranstaltungsstunden, da diese auch von der Entwicklung der Zahl der Studierenden und von

der Teilnehmerzahl an den jeweiligen Lehrveranstaltungen (sinnvolle Gruppengrößen!) abhängig

ist.

 

Die derzeitige Prüfungsentschädigung ist eine pauschalierte Abgeltung pro Kandidat und Prüfung

bzw. Lehrveranstaltung, also unabhängig vom tatsächlichen Arbeitsaufwand des Prüfers. Ange -

sichts der Veränderungen im Studienrecht sind Überlegungen über eine grundsätzliche Reform der

Abgeltung dieses Teils der Dienstpflichten der Universitätslehrer notwendig.

 

Ad10.:

 

A. Bereich Schulen:

 

Derzeit wird zu dieser Frage eine Studie durchgeführt, Ergebnisse liegen noch nicht vor.

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

Die Dienstpflichten der Universitätslehrer bestehen keineswegs nur aus Lehr - und Prüfungstätig -

keit und der damit verbundenen Administration. Die Aufgaben der Universitätslehrer bestehen,

wie die entsprechenden Bestimmungen des BDG 1979 sowie des Organisationsrechts der Univer -

sitäten und der Universitäten der Künste zeigen, aus Forschung, Lehre, Prüfungstätigkeit, Betreu -

ung der Studierenden und des wissenschaftlichen Nachwuchses, Organisations - und Verwaltungs -

aufgaben sowie Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen.

 

Auf Universitätsprofessoren ist grundsätzlich die Bestimmung des § 48 Abs. 2 erster Satz BDG

1979 (regelmäßige Wochendienstzeit von 40 Stunden) anzuwenden. Sie haben jedoch die zur Er -

füllung ihrer Dienstpflichten erforderliche Anwesenheit an der Universität/Universität der Künste

entsprechend einzuteilen. Lediglich bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Forschung (Ent -

wicklung und Erschließung der Künste) sind sie zeitlich und örtlich insoweit gebunden, als dies

die Zusammenarbeit mit anderen Bediensteten der Universität bzw. die Verwendung der Sachmit -

tel der Universitätseinrichtung erfordern. Auch wenn eine örtliche Bindung an die Universität

nicht besteht, haben die Universitätsprofessoren dafür zu sorgen, dass sie für eine dienstliche Inan -

spruchnahme erreichbar sind (§165 Abs. 3 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979).

 

Der gesetzliche Urlaubsanspruch der Universitätslehrer entspricht dem der Beamten der allgemei -

nen Verwaltung.

Ad 11:

 

A. Bereich Schulen:

 

Zu dieser Frage werden Diskussionen in der Arbeitsgruppe zur Dezentralisierung und Kompetenz -

verteilung geführt.

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

Die Lehrveranstaltungsfreie Zeit an den Universitäten und Universitäten der Künste dient der in -

tensivierung der Forschungstätigkeit der Universitätslehrer bzw. der Vorbereitung der Studieren -

den auf Prüfungen. Die lehrveranstaltungsfreie Zeit ist für die Universitätslehrer keinesfalls mit

Ferien oder Urlaub gleichzusetzen. Wie schon zu Frage 10 erwähnt, entspricht das Ausmaß des

gesetzlichen Urlaubsanspruchs der Universitätslehrer dem der Beamten der allgemeinen Verwal -

tung.

 

Ad 12.:

 

A. Bereich Schulen:

 

In den Volks -, Haupt - und Berufsschulen sind rund 82% der Lehrer Beamte, in den Gymnasien  -

abhängig vom jeweiligen Schultyp - 42% bis 62%. An Berufsschulen waren mit Stichtag 1. Juli

1998 rund 65 % der Lehrer pragmatisiert.

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

Die Dienstverhältnisse der Universitätsprofessoren, Universitätsdozenten und Universitätsassis -

tenten sind nach dem derzeitigen Hochschullehrer - Dienstrecht grundsätzlich als öffentlich -

rechtliche Dienstverhältnisse gestaltet, Vertragsbediensteten - Dienstverhältnisse sind für Universi -

tätslehrer auf bestimmte Anlassfälle beschränkt (Ersatzkraft, Teilbeschäftigung, Dienstverhältnisse

zu Lasten von Drittmitteln - ,,Stiftungsprofessuren“, Ausländer aus Nicht - EU/EWR - Staaten, spe-

zielle studienrechtlich bedingte Fälle). Der größte Teil der Universitätslehrer (das sind die Univer -

sitätsprofessoren, Universitätsdozenten, Universitätsassistenten und Bundeslehrer an den Univer -

sitäten und Universitäten der Künste, siehe § 154 BDG 1979) steht also in einem öffentlich -

rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund.

Das Lehrpersonal an Fachhochschul - Studiengängen steht in dieser Funktion in überhaupt keinem

Bundesdienstverhältnis im Bereich meines Ressorts, sondern in einem Dienst - oder sonstigen

Rechtsverhältnis zum Träger des jeweiligen Fachhochschul - Studiengangs. Daher stellt sich hier

die Frage eines Beamten - Dienstverhältnisses nicht.

 

Ad 13.:

 

A. Bereich Schulen:

 

Die Diskussion hinsichtlich der Lehrer ist im Gange, endgültige Ergebnisse liegen nicht vor.

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann sich in Anlehnung an die

Grundgedanken des Vertragsbediensteten - Reformgesetzes eine Ausweitung des Anwendungsbe -

reichs der vertraglichen Dienstverhältnisse sowohl für Universitätsprofessoren als auch für Uni -

versitätsdozenten und Universitätsassistenten sehr wohl vorstellen. Es muss aber darauf hingewie -

sen werden, dass gerade im Bereich der Universitätslehrer ein Beamten - Dienstverhältnis nicht

automatisch mit Unkündbarkeit gleichzusetzen ist, die Dauer des Dienstverhältnisses als Univer -

sitätsassistent ist in den ersten beiden Phasen (zusammen bis zu 10 Jahren) limitiert.

 

Bezüglich des Lehrpersonals an Fachhochschul-Studiengängen stellt sich die Frage nicht (siehe

oben die Beantwortung der Frage 12).

 

Ad 14. und 15.:

 

A. Bereich Schulen:

 

Unterrichtsversuche zur Virtualisierung von Unterrichtsanteilen durch webgestützte Fernunter -

richtsmaterialien an den Schulen für Berufstätige sind seit Herbst 1999 im Erprobungsstadium.

Mit ersten Ergebnissen ist in zwei Jahren zu rechnen. In Summe kann davon ausgegangen werden,

dass für Berufstätige je nach Ausbildung 40% - 60% der Lehreinheiten im Fernunterricht abge -

führt werden können. Die Teilnahme am Fernunterricht bedeutet für die Schüler mehr selbständige

Arbeitsdisziplin und höhere Eigenmotivation. Wissenschaftliche Untersuchungen heben die Be -

deutung von Sozialphasen hervor, die jedoch je nach Lerntyp und zu erlernenden Kompeten -

zen/Fachbereichen variieren können.

 

Neue Medien (Web - Technologien, elektronische Betreuung, multimediale Präsentation) werden zu -

nehmend aufgebaut - auch, um die Stärken der „Internet - Generation“ besonders wirken zu lassen.

Laptop - Klassen werden erprobt, IKT - gestützter Unterricht ist gerade in der Berufsbildung unab -

dingbar. Der Einsatz von IKT bietet die Möglichkeit, Kompetenzen zu bündeln und Synergien zu

erzielen, aktuelle Expertise rasch in die Schulen zu bringen sowie den Zugang zu ev. nicht finan -

zierbaren und sich rasch weiterentwickelnden Technologien zu ermöglichen

 

Der gegenwärtige Vernetzungsgrad der Schulen mit dem Internet beträgt bei den Bundesschulen

100%. Hinsichtlich der Berufsschulen gibt es seitens der Schulerhalter in allen Bundesländern

Initiativen, die PC - Ausstattung in den Berufsschulen zu optimieren sowie alle Berufsschulen an

das Internet anzuschließen. Derzeit verfügen etwa 65% der Berufsschulen über Internet - Zugang,

mit einer flächendeckenden Ausstattung ist in zwei Jahren zu rechnen.

 

Methodisch - didaktisch wird Internet bereits in vielen Berufsschulen - hauptsächlich im kauf -

männischen Bereich eingesetzt, wobei nach jüngsten Analysen dieses Medium ca. 20% Anteil

des Unterrichts ausmacht. Zu den jüngeren Berufsschullehrern wird angemerkt, dass diese wei -

testgehend mit dem Einsatz von Internet vertraut sind.

 

B. Bereich Wissenschaft:

 

Das Aufgabenprofil für das Lehrpersonal ändert sich dahingehend durch den Einsatz von neuen

Medien, dass neue Qualifikationen (Medien - und Informationskompetenz, Teamfähigkeit) wichti -

ger werden. Das bringt eine Veränderung des Verhältnisses zwischen Lehrenden und Studierenden

mit sich, bei dem der/die Lehrende immer mehr Coachingfunktionen übernehmen wird. Für dieses

neue Tätigkeitsprofil der Lehrenden müssen Aus - und Weiterbildungsangebote entwickelt werden.

 

Für die Studierenden bedeutet ein Lernen auf Online - Basis eine veränderte Lehr/Lernumgebung,

in der erhöhte Eigenverantwortlichkeit verlangt wird. Einführungsphasen sollen dem Erwerb von

Medienkompetenz für Lernen mit Online - Ressourcen und dem aktiven Hinführen zum eigenstän -

digen Qualifikationserwerb dienen.

 

Die Entwicklung von geeigneten Mischformen von Präsenz- und Online-Lehrangeboten wird not -

wendig und sinnvoll sein. Selbst bei ausschließlich auf Online - Lehrangeboten (Fernlehre) aufge -

bauter Wissensvermittlung soll der persönliche Kontakt von Lehrenden zu ihren Studierenden so -

wie der Studierenden untereinander gegeben sein. Dafür müssen neue Betreuungsmodelle und

neue Betreuungsformen für Online - Studierende entwickelt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Beilagen



                                                                                                                                                             Beilage 1







                                                                                                                                                             Beilage 2