692/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 655/J - NR/2000, betreffend
Transportbegleitung Voraussetzungen, die die Abgeordneten Mag. Maier und
Genossen am 26. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ich halte die Begleitung bestimmter Gefahrguttransporte in Straßentunnel durch
entsprechend ausgerüstete Begleitfahrzeuge mit geschultem Personal für sinnvoll.
Zu den Fragen 3, 4 und 5:
Ich bin der Meinung, dass für das Fahrpersonal des Begleitfahrzeugs eine spezielle
Ausbildung hinsichtlich der sicheren Beförderung gefährlicher Güter erforderlich ist
Sinnvoll erscheint die im § 14 GGBG verankerte Gefahrgutlenkerausbildung, da hiefür
der Nachweis durch eine Bescheinigung vorgesehen und deren Vorhandensein leicht
kontrollierbar ist.
zu Frage 6:
Ich habe die Absicht, in diesen Bereichen durch eine neue Tunnelverordnung
Verbesserungen vorzunehmen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Wie oben ausgeführt, sollte das Personal des Begleitfahrzeugs über eine
Gefahrgutlenkerausbildung verfügen. Die sonstigen Anforderungen sind noch
Gegenstand interner Beratungen.
Die Aussendung eines Verordnungsentwurfes für die Begutachtung ist in nächster Zeit
vorgesehen.