692/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 655/J - NR/2000, betreffend

Transportbegleitung Voraussetzungen, die die Abgeordneten Mag. Maier und

Genossen am 26. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Ich halte die Begleitung bestimmter Gefahrguttransporte in Straßentunnel durch

entsprechend ausgerüstete Begleitfahrzeuge mit geschultem Personal für sinnvoll.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5:

 

Ich bin der Meinung, dass für das Fahrpersonal des Begleitfahrzeugs eine spezielle

Ausbildung hinsichtlich der sicheren Beförderung gefährlicher Güter erforderlich ist

Sinnvoll erscheint die im § 14 GGBG verankerte Gefahrgutlenkerausbildung, da hiefür

der Nachweis durch eine Bescheinigung vorgesehen und deren Vorhandensein leicht

kontrollierbar ist.

 

zu Frage 6:

 

Ich habe die Absicht, in diesen Bereichen durch eine neue Tunnelverordnung

Verbesserungen vorzunehmen.

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Wie oben ausgeführt, sollte das Personal des Begleitfahrzeugs über eine

Gefahrgutlenkerausbildung verfügen. Die sonstigen Anforderungen sind noch

Gegenstand interner Beratungen.

 

Die Aussendung eines Verordnungsentwurfes für die Begutachtung ist in nächster Zeit

vorgesehen.