727/AB XXI.GP

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen haben

am 28. April 2000 unter der Nr. 720/J an mich eine schriftliche Parlamentarische

Anfrage betreffend „Ausgliederung von Bundessporteinrichtungen sowie das Haus

des Sportsu gerichtet.

 

Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung

weiter:

 

1. Das Gesetz über die Neuorganisation der Bundessporteinrichtungen ist

seit 1. Jänner 1999 in Kraft. Ist es seither einer Evaluierung unterzogen

worden?

Wenn ja, wie sieht diese aus?

 

Die Tätigkeit der Bundessporteinrichtungen Ges.m.b.H. und damit auch die Ein -

haltung der inhaltlichen Vorgaben des BSEOG werden vierteljährlich im Rahmen

des vom Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Beteiligungs - Controlling

überprüft. Darüber hinaus gab es und gibt es eine laufende Information der

Geschäftsführung über die Geschäftstätigkeit an den Eigentümervertreter und

das Fach ressort. Darüber hinaus wurde im Jahr 1999 ein umfasssendes

Unternehmenskonzept durch die Geschäftsführung erarbeitet, das die Verwirk -

lichung der Ziele des BSEOG zum Inhalt hat. Weiters wird der Jahresabschluss,

der Prüfbericht und der Lagebericht jährlich dem Eigentümer übermittelt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Evaluierung stellen sich wie folgt dar:

 

1. Im Jahr 1999 kam es gegenüber dem BKA-Budget bei einer Nichtausguede-

    rung zu einer Zuschuss-Reduzierung in der Höhe von S 7,6 Millionen. Von

    der Gesellschaft wurde ein Cash Flow in Höhe von 5 13,7 Millionen erwirt -

    schaftet, der für notwendige Investitionen benötigt wird. Somit ergibt sich

    eine Gesamte rsparnis von S 21,3 Millionen im Jahr 1999 durch die Aktivi -

    täten der Gesellschaft. Weiters hat die Gesellschaft Verbindlichkeiten aus

    dem Sozialkapital in der Höhe von rund S 15 Millionen vom Bund über -

    nommen und trägt auch die Kosten der Zentrale selbst. Mit diesem Ergebnis

    wurden die operativen Vorgaben der Unternehmensberatung und des Aus-

    gliederungskonzeptes übertroffen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass

    aufgrund einer Weisung des Eigentümers im Jahr 1999 die Tarife gegenüber

    dem Jahr 1998 durch die Geschäftsführung nicht erhöht werden durften.

 

2. Im Budget 2000 ist eine weitere Reduktion der Zuschüsse gegenüber dem

    Jahr 1999 von S 15,3 Millionen vorgesehen. Mit dem geplanten Cash Flow

    von rund S 12 Millionen ergibt das eine weitere Einsparung gegenüber dem

    Jahr 1999 von ca S 28,3 Millionen.

 

3. Auf Basis der Dreijahres - Planrechnungen ist bis zum Jahr 2002 eine weitere

    Reduzierung der Zuschüsse um ca. S 16 Millionen vorgesehen. Mit dem zu

    erwartenden Cash Flow ergibt das eine Ergebnisverbesserung von rund

    46 % gegenüber der Situation, wenn die Bundessporteinrichtungen nicht

    ausgegliedert worden wären.

 

4. Die Auslastung konnte im Jahr 1999 weiter gesteigert werden und beträgt an

    den Betriebstagen 72,3 % gerechnet mit 365 Tagen (Jahresauslastung)

    noch immer 59,3 %. Die Anzahl der Nächtigungen beträgt insgesamt

    165.322. In der Tourismusbranche beträgt die Auslastung an Betriebstagen

    zwischen 30 und 35 % und die Jahresauslastung 24 bis 27 %.

 

5. Der Anteil der sogenannten förderungswürdigen Sportler an den Gesamt -

    nutzern beträgt 83,4 % im Jahr 1999. Der Anteil der Jugendlichen an den

   Gesamtnutzern beträgt 49,1 %. Davon sind wieder die Hälfte Schulen.

 

6. Im Jahr 1999 betrug die Anzahl der Mitarbeiter in Personenjahren 135. Zum

    Stichtag 31. Dezember 1999 waren 149 Bedienstete beschäftigt, darunter

    15 Beamte und 87 Mitarbeiter mit Vertragsbediensteten - Status. Das ent -

    spricht einem Prozentsatz von 68,5 % der Gesamtbeschäftigten der

    Bundessporteinrichtungen Gesellschaft m.b.H. Dieser hohe Prozentsatz an

    de facto unkündbaren Mitarbeitern verringert die Flexibilität im Personal -

    management.

    Wir können daraus ersehen, dass durch die Ausgliederung der Bundessportein-

    richtungen die wirtschaftlichen Erwartungen eingehalten bzw. sogar übertroffen

    wurden und gleichzeitig aber der Förderauftrag beibehalten wird, insbesondere

    stehen die Einrichtungen beinahe zur Hälfte für die Jugendsportförderung zur

    Verfügung.

 

2. Ist eine Weiterentwicklung des Gesetzes in Richtung echter Privatisierung

    oder Abverkauf von Bundessporteinrichtungen gedacht?

    Grundsatz jeder Weiterentwicklung ist die Aufrechterhaltung des Förderzweckes

    und die Nichteinschränkung des Umfanges des derzeit bestehenden Förde -

    rungsauftrages. In diesem Rahmen bin ich für Überlegungen zur Weiter -

    entwicklung offen.

 

3. Bleibt das Haus des Sports eine Bundesdienststelle, die ausgewählten

    Verbänden und Institutionen (Olympisches Komitee, etc.) als preisgünstige

    Heimstätte zur Verfügung steht, oder denkt man im Sinne der Rechnungs -

    hofkritik daran, das Haus des Sports ebenfalls auszugliedern und unter

    marktkonformen Bedingungen interessierten Sportorganisationen zur Ver -

    fügung zu stellen?

 

    Im Haus des Sports sind neben Bundesdienststellen sehr wesentliche gesamt -

    österreichische Organisationen untergebracht. Diese reichen von der Öster -

    reichischen Bundes - Sportorganisation als Dachorganisation aller Sport - Dach -

    und Fachverbände  über eine Reihe wichtiger Fachverbände (z.B. Öster -

    reichischer Leichtathletik -Verband, Österreichischer Aero - Club, Österreichischer

    Tischtennis -Verband, etc.) bis hin zum Österreichischen Institut für Schul - und

    Sportstättenbau (eine Stiftung des Bundes und der Bundesländer). Die mieten -

    gesetzlichen Bestimmungen kommen selbstverständlich zur Anwendung.

 

    Ab 1. Jänner 2000 hebt das dafür zuständige Bundesministerium für Wirtschaft

    und Arbeit auch einen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag ein, sodass keine

    Bevorzugung mit vergleichbaren Mieten nach den entsprechenden Bestim -

    mungen des Mietergesetzes mehr stattfindet. Bei neuen Mietern kommen die für

    Neuvermietungen vorgesehenen gesetzlichen Regelungen seitens des Bundes -

    ministeriums für Wirtschaft und Arbeit voll zur Anwendung.