735/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek,
Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die
anti - homosexuelle Sonderstrafbestimmung § 209 StGB“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Nach den mir vorliegenden Berichten befindet sich zur Zeit in den österreichischen
Justizanstalten lediglich eine ausschließlich wegen des Delikts nach § 209 StGB ver -
urteilte Person in Untersuchungshaft. Acht weitere Personen sind in Strafhaft, die
neben anderen Delikten auch wegen des Deliktes nach § 209 StGB verurteilt worden
sind.
Zwei Personen, die neben anderen Delikten auch wegen § 209 StGB verurteilt wor -
den sind, befinden sich gemäß § 21 Abs. 2 StGB im Maßnahmenvollzug.