735/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek,

Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die

anti - homosexuelle Sonderstrafbestimmung § 209 StGB“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Nach den mir vorliegenden Berichten befindet sich zur Zeit in den österreichischen

Justizanstalten lediglich eine ausschließlich wegen des Delikts nach § 209 StGB ver -

urteilte Person in Untersuchungshaft. Acht weitere Personen sind in Strafhaft, die

neben anderen Delikten auch wegen des Deliktes nach § 209 StGB verurteilt worden

sind.

 

Zwei Personen, die neben anderen Delikten auch wegen § 209 StGB verurteilt wor -

den sind, befinden sich gemäß § 21 Abs. 2 StGB im Maßnahmenvollzug.