742/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 4. Mai 2000
an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 724/J betreffend ,,Gedenkveranstaltung
am 7. Mai 2000“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Am 7. Mai 2000 haben im Bereich des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen sowohl
die alljährliche ,,Befreiungsfeier“, als auch die Gedenkveranstaltung, letztere veranstaltet von
den Wiener Philharmonikern als Benefizkonzert, stattgefunden. Die Gedenkveranstaltung
wurde bereits 1996 geplant und war Höhepunkt einer Vorbereitung für zwei musikalische
Gedenkfeierlichkeiten, die bereits 1998 im Ministerrat beschlossen worden waren. 1998 hat
die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Vereinigungen der ehemaligen Häftlinge, das
sind die Lagergemeinschaft Mauthausen und Mauthausen - Aktiv - Österreich, diese
Gedenkveranstaltungen als musikalische Großereignisse beschlossen, sodass bereits am 8.
August 1998 ein Gedenkkonzert von Joe Zawinul im Steinbruch von Mauthausen aufgeführt
worden war.
Im Frühjahr 2000 teilten die Lagergemeinschaft Mauthausen und Mauthausen - Aktiv -
Österreich mit, dass eine strikte Trennlinie zwischen der Befreiungsfeier und dem
Gedenkkonzert gezogen werden müsse. Sie werden der Gedenkfeier der Wiener
Philharmoniker fernbleiben und diese nicht unterstützen, jedoch die Durchführung der
Gedenkfeierlichkeit akzeptieren und anderen Vereinigungen von ehemaligen Häftlingen sowie
ihren Mitgliedern die Teilnahme freistellen.
Nachdem sogar einer der maßgeblichen Ideenträger an der Gedenkfeier, Prof. Leon Zelman,
Mitglied der Lagergemeinschaft Mauthausen ist und aus den Anmeldungen zu dem
Gedenkkonzert hervorgegangen ist, dass viele ausländische Besucher der Befreiungsfeier auch
an einer Teilnahme am Gedenkkonzert interessiert waren, bestärkte dies meine Ansicht, dass
die Teilnahme an einem feierlichen Gedenken eine persönliche und freiwillige Handlung ist
und die Bandbreite des menschlichen Verständnisses akzeptiert werden muss. Unter diesem
Aspekt wurde auch die Gedenkfeier der Wiener Philharmoniker mit Beethovens 9. Symphonie
unter der Leitung von Sir Simon Rattle nicht als Konzert im Sinne eines bejubelten Festaktes,
sondern als eindrucksvolle musikalische Botschaft für die Zukunft und im Gedenken an die
düstere Vergangenheit des KZ Mauthausens ohne Applaus und in Nachdenklichkeit, trotz der
grandiosen Leistung aller beteiligten Künstler, begangen.
Zu Frage 1:
Es ist richtig, dass bei der Veranstaltung am 7. Mai 2000 auch eine tageslichttaugliche LED -
Wand im Bereich des „Appellplatzes“ der KZ - Gedenkstätte Mauthausen aufgestellt wurde
und zwar in gleicher Höhe wie die Bühne für die Befreiungsfeiern.
In Abstimmung mit den Veranstaltern der um 11.00 Uhr dieses Tages stattfindenden
Befreiungsfeiern - den Vereinen „Lagergemeinschaft Mauthausen“ und „Mauthausen Aktiv
Österreich“ - wurde nämlich auch die gesamte Befreiungsfeier - Einzug der TeilnehmerInnen,
Kranzniederlegungen, Reden, etc. live auf diese LED - Wand übertragen. Damit konnten die
rund 15.000 BesucherInnen das Geschehen unmittelbar mitverfolgen, weshalb die LED - Wand
bei den Veranstaltern und den TeilnehmerInnen großen Anklang fand.
Zu den Fragen 2 und 3:
Dies ist meinem Ministerium bekannt, weshalb auch mit der entsprechenden Sensibilität
vorgegangen wurde. Es ist daher nichts geplant oder umgesetzt worden, in das nicht die
beiden Vereine eingebunden oder worüber sie nicht bereits im Vorfeld informiert worden
wären. Sie haben diesen Vorhaben durchwegs zugestimmt bzw. diese akzeptiert.
Es soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass im ersten Konzept die Lagergemeinschaft
Mauthausen für ein Konzert der Wiener Philharmoniker als Veranstaltungsort nicht den
Steinbruch, sondern den Appellplatz geplant
hatte.
Zu Frage 4:
Die ursprüngliche Konzeption sah keine „Veranstaltung“ (nach den entsprechenden
gesetzlichen Regeln), sondern eine „Versammlung“ vor. Versammlung bedeutet aufgrund der
Versammlungsfreiheit zahlenmäßig unbeschränkten Zutritt und wäre im Steinbruch von
Mauthausen mit unabwägbaren Sicherheitsrisiken verbunden gewesen. Daher habe ich nicht
nur entsprechend dem Charakter der Gedenkfeier als Veranstaltung im rechtlichen Sinn davon
Abstand genommen, die Gedenkfeier mit „10.000 bis 15.000 BesucherInnen“ als
Versammlung durchzuführen, sondern auch abgelehnt, die Einplanung der „Todesstiege“ als
möglichen „Fluchtweg“ zu akzeptieren.
Die Veranstaltung sollte vielmehr auf dem Boden des Veranstaltungsrechts und unter
Berücksichtigung allgemeiner Behördenauflagen umgesetzt werden. Daraus folgte unter
anderem, dass von der zuständigen Behörde eine Besucherhöchstzahl von rund 8.000
Menschen festgelegt wurde exakt der Bewilligung folgend wurden auch Karten ausgegeben
- wobei insgesamt 5.500 Sitzplätze vorgesehen wurden und 2.500 Stehplätze vorhanden
waren.
Das darüber hinausgehende BesucherInnen - Interesse wurde unter anderem durch die
Aufstellung von LED - Wänden wie unter Pkt. 1, jedoch auch in Wien - Stephansplatz, in Linz
Hautplatz und in Innsbruck - Franziskanerplatz befriedigt. An diesen Plätzen erlebten
nochmals zahlreiche Menschen die Veranstaltung via Satellit live mit.
Zu Frage 5:
Mein Ministerium hat damit erfolgreich sichergestellt, dass möglichst viele Menschen quer
durch alle Bevölkerungsschichten die Chance zu gemeinsamen Gedenken bekamen.
Insbesondere war wichtig, auch den BewohnerInnen aus der Umgebung des ehemaligen
Konzentrationslagers diese Möglichkeit zu eröffnen; dass einige tausend dies auch
wahrnahmen, werte ich als besonderen Erfolg. Die namentliche Erfassung war erforderlich,
um die Karten postalisch zusenden zu
können.
Zu Frage 6:
Sicherheitsüberprüfungen im Sinne der §§ 55 ff SPG hat es im Zusammenhang mit der
Veranstaltung am 7. Mai 2000 nicht gegeben. Allerdings hat die Bezirkshauptmannschaft
Perg mit Datum vom 27. April 2000 eine Verordnung gemäß § 41 SPG erlassen.
Zu Frage 7:
Ursprünglich hätte nach der Kostenschätzung des vorgefundenen Konzeptes mit Stand
16. Februar 2000 die Gedenkfeier in Mauthausen selbst netto ca. ÖS 25,470.460,-- Mio.
verbraucht (ohne Abbau und Entfernung sowie ohne Vorleistungen wie Schwimmpontons,
etc.), wobei nach der Aufschlüsselung geschätzt folgende Beträge aufgelaufen wären:
Ausstattung/Baumaßnahmen: öS 9,785.460,-- Mio.
Technik öS 7,520.000,-- Mio.
Infrastruktur öS 1,320.000,-- Mio.
Pressebetreuung, Werbung öS 1,200.000,-- Mio.
Künstler/Betreuung/Probeorchester öS 745.000,-- Mio.
Organisation öS 250.000,-- Mio.
Verkehr öS 1,000.000,-- Mio.
Gäste öS 3,650.000,-- Mio.
Nach dem tatsächlich durchgeführten Konzept werden die baulichen und infrastrukturellen
Leistungen für die Gedenkveranstaltung im Steinbruch von Mauthausen selbst rund
öS 13,5 Mio. kosten. Da die Endabrechnung noch nicht vorliegt, wird von folgenden
Schätzpositionen der Kostenkalkulation ausgegangen, die in Summe jedenfalls nicht
übertroffen werden:
Bühne (inkl. Heizung, Dach) öS 2,5 Mio.
Ton (inkl. Akustik, Design, Riggs, Personal) öS 2,0 Mio.
Licht (Inkl. Design, MultiMedia, Riggs, Personal) öS 3,0 Mio.
Ausstattung, Catering, Zelte, Security, Stege öS 2,0 Mio.
Shuttledienste, Planierung, Generalprobe, Infrastruktur öS 1,5 Mio.
Nächtigungen, sonstige Spesen, Mieten, etc. öS 1,0 Mio.
Gesamtreserve für Unvorhergesehenes öS
1,5 Mio.
Zu Frage 8:
Ursprünglich bestand das Konzept - entsprechend einem Ministerratsbeschluss vom 7. Juli
1998 - in einer organisatorischen Verbindung zwischen einer Veranstaltung mit Joe Zawinul
am 8. August 1998 und dem Konzert der Wiener Philharmoniker am 7. Mai 2000. Der
Auftrag für letzteres wurde daher im Dezember 1999 erteilt und zwar in Form eines
Zusatzvertrages zum ursprünglichen Auftrag „Konzert Zawinul im Steinbruch Mauthausen
am 8. August 1998“ vom Juli 1998. Auftragnehmer war in beiden Fällen ein Architekt.
Das Ressort entschloss sich aus mehreren Gründen zur Auflösung des Vertrags.
Der Ministerratsbeschluss von 1998 (betr. Zawinul - Konzert und Gedenkfeier 2000 mit den
Wiener Philharmonikern) sah für beide Veranstaltungen einen Kostenrahmen von etwa
öS 20 Mio. vor. Dieser Rahmen war vom ersten Konzert weitgehend ausgeschöpft und wäre
schließlich weit überzogen worden: Die Kosten der von diesem Architekten konzipierten
Veranstaltung 2000 wurden inklusive Mehrwertsteuer auf insgesamt mehr als öS 30 Mio.
geschätzt, wobei Vorleistungen, wie z.B. der Bühnenunterbau, der als schwimmende
Konstruktion durch das Österreichische Bundesheer auszuführen gewesen wäre, sowie die
Abbau - und Entfernungsmaßnahmen nicht einberechnet worden waren.
Dazu kommt, dass für das dem Konzept zugrundeliegende „Seilaufhängungssystem“ keine
Sicherheitsüberprüfung vorlag. Das damit vorhandene Risiko ist wohl einsichtig von
niemandem zu verantworten.
Ob dem Ressort Vertragsauflösungskosten und in welcher Höhe entstehen, kann derzeit nicht
gesagt werden. Diesbezüglich werden auch noch eine Reihe von Preisangemessen -
heitsprüfungen, Projektkontrollen aus 1998, etc., erforderlich sein.
Zu Frage 9:
Vorweg ist anzuführen, dass sämtliche Mitwirkende auf jegliche Gage verzichteten.
Mit dem Orchester „Wiener Philharmoniker“ und dem Chor „Wiener Singverein“ wurden
bereits 1999 entsprechende Verträge
geschlossen. Die Verträge mit SolistenInnen, Dirigent
und ORF wurden in Kooperation mit den Wiener Philharmonikern wenige Tage vor dem
7. Mai 2000 abgeschlossen.
Künstler und Vortragende:
Dirigent: Sir Simon Rattle
Solisten: Amanda Halgrimson,
Angelika Kirchschlager,
Vinson Cole,
Thomas Quasthoff
Orchester: Wiener Philharmoniker
Chor: Wiener Singverein
Kaddish: Oberrabbiner Dr. Paul Chaim Eisenberg
El Male Rachamim: Oberkantor Samuel Barzilai
Die Verträge wurden jeweils zwischen dem Ressort und den Mitwirkenden „Wiener
Philharmoniker“ und „Wiener Singverein“ geschlossen.
Zu Frage 10:
Vom Ressort wurde bereits 1998 und dann in Verlängerung die Fa. Anyway mit der
Öffentlichkeitsarbeit beauftragt.
Diese Beauftragung wurde im Einvernehmen zwischen Mitte März 2000 und Ende Mai 2000
unterbrochen - in dieser Zeit wurde vom Generalunternehmer ein direktes Auftragsverhältnis
mit der Firma Anyway hergestellt.
Zu den Fragen 11 und 12:
Mit Vertrag vom 4. April 2000 wurde nach eingehender Prüfung der verschiedenen
Konzeptionen, Vorhaben und rechtlichen Gegebenheiten vom Ressort die Firma
„start.produktion. Werbe - und MarketingGes.m.b.H“ als Generalunternehmer mit der
Durchführung beauftragt.
Zur Sachlage sei nochmals auf die in der Beantwortung zu Frage 8 dargestellte Situation
verwiesen. Für mich bestand aufgrund von
mir vorliegenden Informationen dringender
Handlungsbedarf, da die Veranstaltung entweder am 7. Mai 2000 stattfinden oder insgesamt
abgesagt werden musste.
Einerseits wegen dieser Dringlichkeit, andererseits wegen der Besonderheit des Auftrages mit
über das normale Maß hinausgehenden Qualifikationen musste eine freihändige Vergabe
folgen. Diese hat im übrigen auch nicht für die Auswahl des ursprünglichen Auftragnehmers
stattgefunden.
Ich habe mich in Absprache mit der Bundesregierung im öffentlichen internationalen Interesse
der Republik gegen eine Absage des seit Jahren angekündigten Gedenkkonzertes der Wiener
Philharmoniker entschieden.
Das mediale Interesse und das Interesse an der Übertragung der Gedenkfeier belegen die
Richtigkeit der Entscheidung: Es kann erwartet werden, dass bis Jahresende ca. 100 Mio.
Menschen dieses Gedenkkonzert betrachten können.
Zu Frage 13:
Das Ressort wendet jährlich rund 11 Millionen für die Gedenkstätte Mauthausen auf, Eine
genaue Aufschlüsselung des budgetären Jahreserfolges entnehmen Sie bitte den jeweiligen
Teilheften zu den Bundesvoranschlägen.
Zu Frage 14:
Es ist evident, dass selbst unter ausgewiesenen Fachleuten die Vorschläge der
Sachverständigenkommission nicht uneingeschränkt geteilt und befürwortet werden. Auch im
Rahmen der Neukonzeption anderer KZ - Gedenkstätten gab und gibt es widerstreitende
Konzeptionen, die teilweise bis in tagespolitische Auseinandersetzungen hineinreichten. Ich
möchte in diesem Zusammenhang nur an die Diskussion über das „Zentrale
Holocaustdenkmal“ in Berlin erinnern oder an die Schwierigkeiten in den Gedenkstätten in
der ehemaligen DDR.
Daher möchte ich eingangs festhalten, dass keineswegs alle Vorschläge der
Sachverständigenkommission auch als realisierbar betrachtet werden, wiewohl einige der
darin enthalten Punkte eine brauchbare
Diskussionsgrundlage darstellen. Neben den bereits in
der zitierten Anfragebeantwortung genannten Gutachten, deren Umsetzung keineswegs
verworfen wurde, gibt es eine Reihe weiterer Projekte, die den Vorschlägen der
Sachverständigenkommission entsprechen, wie z.B. die Publikation einer Schriftenreihe
„Mauthausen - Studien“. Auch unabhängig von der Sachverständigenkommission ist sich das
Ressort jedoch durchaus der Notwendigkeit einer Umgestaltung der KZ - Gedenkstätte
Mauthausen bewusst. Dieses längerfristige Vorhaben mit einem geschätzten Kostenaufwand
von mindestens 100 Millionen Schilling wird jedoch nur unter Zuziehung weiterer Experten
und vor allem ehemaliger Häftlinge adäquat umgesetzt werden können und kann nicht
ausschließlich auf den Vorschlägen einer einzigen Historikerkommission basieren.
Zu Frage 15:
Zur Kritik an der wissenschaftlichen Betreuung der Gedenkstätte und des angeschlossenen
Archivs, wie sie im Gutachten der Sachverständigenkommission aber auch in einigen
Medienberichten zu finden war, ist grundsätzlich zu bemerken, dass diese Kritikpunkte längst
überholt sind und keineswegs dem Status quo entsprechen. Die Gedenkstätte Mauthausen
führt z.T. mit externen Fachleuten eine Reihe wissenschaftlicher Projekte durch, die auch
einer ständigen internationalen Evaluierung unterzogen werden. Ich möchte in diesem
Zusammenhang zum Beispiel auf das Projekt „namentliche Erfassung aller dokumentierten
Mauthausenhäftlinge“ hinweisen. Diesem Projekt kommt auch im Rahmen der Entschädigung
der NS - Zwangsarbeiter eine große Rolle zu, da damit für alle noch lebenden ehemaligen
Häftlinge der notwendige Nachweis ihrer Inhaftierung in Mauthausen erbracht werden kann.
Weiters wird in zahlreichen Projekten durch ständigen Erfahrungsaustausch auf
internationaler Ebene sichergestellt, dass diese Projekte auch dem akzeptierten Status der
Gedenkstättenarbeit entsprechen. In diesem Zusammenhang wird z.B. auf die Harmonisierung
der Archivbeschlagwortung verwiesen, die mit einem internationalen Gedenkstättenthesaurus
verwirklicht werden soll.
Das Ressort ist bemüht, diese Projekten weiterhin durchzuführen und weitere
Forschungsprojekte zu initiieren. Die Ergebnisse dieser Forschungen werden auch in die
Neukonzeption der Gedenkstätte Eingang
finden.
Zu Frage 16:
Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung steht wohl außer Zweifel, wie auch die
vom Ressort mit Forschungen beauftragten Experten selbständig agieren konnten.
Hinsichtlich der Organisationsstruktur der Gedenkstätte und der Empfehlungen aus den
Studien muss bemerkt werden, dass die Interessenslage rund um die KZ - Gedenkstätte
Mauthausen teilweise sehr komplex und einander widersprechend (z.B. Historiker einerseits
und ehemalige Häftlinge andererseits) ist. Die Wahrnehmung und Abwägung aller
berechtigten Interessen sollte daher von einer übergeordneten und neutralen Instanz
wahrgenommen werden. Die Republik Österreich hat sich zu dieser Aufgabe bekannt und
dementsprechend im Bundesministeriengesetz die Verantwortung des Bundesministers für
Inneres (Z 12 Abschnitt E des Teiles 2 der Anlage zu § 2) für die KZ - Gedenkstätte
Mauthausen gesetzlich festgelegt. Ich bin mir dieser Verantwortung durchaus bewusst und bin
bestrebt, diesem Auftrag gerecht zu werden.