742/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 4. Mai 2000

an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 724/J betreffend ,,Gedenkveranstaltung

am 7. Mai 2000“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Am 7. Mai 2000 haben im Bereich des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen sowohl

die alljährliche ,,Befreiungsfeier“, als auch die Gedenkveranstaltung, letztere veranstaltet von

den Wiener Philharmonikern als Benefizkonzert, stattgefunden. Die Gedenkveranstaltung

wurde bereits 1996 geplant und war Höhepunkt einer Vorbereitung für zwei musikalische

Gedenkfeierlichkeiten, die bereits 1998 im Ministerrat beschlossen worden waren. 1998 hat

die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Vereinigungen der ehemaligen Häftlinge, das

sind die Lagergemeinschaft Mauthausen und Mauthausen - Aktiv - Österreich, diese

Gedenkveranstaltungen als musikalische Großereignisse beschlossen, sodass bereits am 8.

August 1998 ein Gedenkkonzert von Joe Zawinul im Steinbruch von Mauthausen aufgeführt

worden war.

 

Im Frühjahr 2000 teilten die Lagergemeinschaft Mauthausen und Mauthausen - Aktiv -

Österreich mit, dass eine strikte Trennlinie zwischen der Befreiungsfeier und dem

Gedenkkonzert gezogen werden müsse. Sie werden der Gedenkfeier der Wiener

Philharmoniker fernbleiben und diese nicht unterstützen, jedoch die Durchführung der

Gedenkfeierlichkeit akzeptieren und anderen Vereinigungen von ehemaligen Häftlingen sowie

ihren Mitgliedern die Teilnahme freistellen.

Nachdem sogar einer der maßgeblichen Ideenträger an der Gedenkfeier, Prof. Leon Zelman,

Mitglied der Lagergemeinschaft Mauthausen ist und aus den Anmeldungen zu dem

Gedenkkonzert hervorgegangen ist, dass viele ausländische Besucher der Befreiungsfeier auch

an einer Teilnahme am Gedenkkonzert interessiert waren, bestärkte dies meine Ansicht, dass

die Teilnahme an einem feierlichen Gedenken eine persönliche und freiwillige Handlung ist

und die Bandbreite des menschlichen Verständnisses akzeptiert werden muss. Unter diesem

Aspekt wurde auch die Gedenkfeier der Wiener Philharmoniker mit Beethovens 9. Symphonie

unter der Leitung von Sir Simon Rattle nicht als Konzert im Sinne eines bejubelten Festaktes,

sondern als eindrucksvolle musikalische Botschaft für die Zukunft und im Gedenken an die

düstere Vergangenheit des KZ Mauthausens ohne Applaus und in Nachdenklichkeit, trotz der

grandiosen Leistung aller beteiligten Künstler, begangen.

 

Zu Frage 1:

 

Es ist richtig, dass bei der Veranstaltung am 7. Mai 2000 auch eine tageslichttaugliche LED -

Wand im Bereich des „Appellplatzes“ der KZ - Gedenkstätte Mauthausen aufgestellt wurde

und zwar in gleicher Höhe wie die Bühne für die Befreiungsfeiern.

 

In Abstimmung mit den Veranstaltern der um 11.00 Uhr dieses Tages stattfindenden

Befreiungsfeiern - den Vereinen „Lagergemeinschaft Mauthausen“ und „Mauthausen Aktiv

Österreich“ - wurde nämlich auch die gesamte Befreiungsfeier - Einzug der TeilnehmerInnen,

Kranzniederlegungen, Reden, etc. live auf diese LED - Wand übertragen. Damit konnten die

rund 15.000 BesucherInnen das Geschehen unmittelbar mitverfolgen, weshalb die LED - Wand

bei den Veranstaltern und den TeilnehmerInnen großen Anklang fand.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Dies ist meinem Ministerium bekannt, weshalb auch mit der entsprechenden Sensibilität

vorgegangen wurde. Es ist daher nichts geplant oder umgesetzt worden, in das nicht die

beiden Vereine eingebunden oder worüber sie nicht bereits im Vorfeld informiert worden

wären. Sie haben diesen Vorhaben durchwegs zugestimmt bzw. diese akzeptiert.

 

Es soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass im ersten Konzept die Lagergemeinschaft

Mauthausen für ein Konzert der Wiener Philharmoniker als Veranstaltungsort nicht den

Steinbruch, sondern den Appellplatz geplant hatte.

Zu Frage 4:

 

Die ursprüngliche Konzeption sah keine „Veranstaltung“ (nach den entsprechenden

gesetzlichen Regeln), sondern eine „Versammlung“ vor. Versammlung bedeutet aufgrund der

Versammlungsfreiheit zahlenmäßig unbeschränkten Zutritt und wäre im Steinbruch von

Mauthausen mit unabwägbaren Sicherheitsrisiken verbunden gewesen. Daher habe ich nicht

nur entsprechend dem Charakter der Gedenkfeier als Veranstaltung im rechtlichen Sinn davon

Abstand genommen, die Gedenkfeier mit „10.000 bis 15.000 BesucherInnen“ als

Versammlung durchzuführen, sondern auch abgelehnt, die Einplanung der „Todesstiege“ als

möglichen „Fluchtweg“ zu akzeptieren.

 

Die Veranstaltung sollte vielmehr auf dem Boden des Veranstaltungsrechts und unter

Berücksichtigung allgemeiner Behördenauflagen umgesetzt werden. Daraus folgte unter

anderem, dass von der zuständigen Behörde eine Besucherhöchstzahl von rund 8.000

Menschen festgelegt wurde exakt der Bewilligung folgend wurden auch Karten ausgegeben

-  wobei insgesamt 5.500 Sitzplätze vorgesehen wurden und 2.500 Stehplätze vorhanden

waren.

 

Das darüber hinausgehende BesucherInnen - Interesse wurde unter anderem durch die

Aufstellung von LED - Wänden wie unter Pkt. 1, jedoch auch in Wien - Stephansplatz, in Linz

Hautplatz und in Innsbruck - Franziskanerplatz befriedigt. An diesen Plätzen erlebten

nochmals zahlreiche Menschen die Veranstaltung via Satellit live mit.

 

Zu Frage 5:

 

Mein Ministerium hat damit erfolgreich sichergestellt, dass möglichst viele Menschen quer

durch alle Bevölkerungsschichten die Chance zu gemeinsamen Gedenken bekamen.

Insbesondere war wichtig, auch den BewohnerInnen aus der Umgebung des ehemaligen

Konzentrationslagers diese Möglichkeit zu eröffnen; dass einige tausend dies auch

wahrnahmen, werte ich als besonderen Erfolg. Die namentliche Erfassung war erforderlich,

um die Karten postalisch zusenden zu können.

Zu Frage 6:

 

Sicherheitsüberprüfungen im Sinne der §§ 55 ff SPG hat es im Zusammenhang mit der

Veranstaltung am 7. Mai 2000 nicht gegeben. Allerdings hat die Bezirkshauptmannschaft

Perg mit Datum vom 27. April 2000 eine Verordnung gemäß § 41 SPG erlassen.

 

Zu Frage 7:

 

Ursprünglich hätte nach der Kostenschätzung des vorgefundenen Konzeptes mit Stand

16. Februar 2000 die Gedenkfeier in Mauthausen selbst netto ca. ÖS 25,470.460,-- Mio.

verbraucht (ohne Abbau und Entfernung sowie ohne Vorleistungen wie Schwimmpontons,

etc.), wobei nach der Aufschlüsselung geschätzt folgende Beträge aufgelaufen wären:

 

Ausstattung/Baumaßnahmen:                         öS 9,785.460,-- Mio.

Technik                                                                                 öS 7,520.000,-- Mio.

Infrastruktur                                                       öS 1,320.000,-- Mio.

Pressebetreuung, Werbung                              öS 1,200.000,-- Mio.

Künstler/Betreuung/Probeorchester                öS 745.000,-- Mio.

Organisation                                                        öS 250.000,-- Mio.

Verkehr                                                                  öS 1,000.000,-- Mio.

Gäste                                                                     öS 3,650.000,-- Mio.

 

Nach dem tatsächlich durchgeführten Konzept werden die baulichen und infrastrukturellen

Leistungen für die Gedenkveranstaltung im Steinbruch von Mauthausen selbst rund

öS 13,5 Mio. kosten. Da die Endabrechnung noch nicht vorliegt, wird von folgenden

Schätzpositionen der Kostenkalkulation ausgegangen, die in Summe jedenfalls nicht

übertroffen werden:

 

Bühne (inkl. Heizung, Dach)                                                            öS 2,5 Mio.

Ton (inkl. Akustik, Design, Riggs, Personal)                öS 2,0 Mio.

Licht (Inkl. Design, MultiMedia, Riggs, Personal)                        öS 3,0 Mio.

Ausstattung, Catering, Zelte, Security, Stege                               öS 2,0 Mio.

Shuttledienste, Planierung, Generalprobe, Infrastruktur            öS 1,5 Mio.

Nächtigungen, sonstige Spesen, Mieten, etc.                              öS 1,0 Mio.

Gesamtreserve für Unvorhergesehenes                                          öS 1,5 Mio.

Zu Frage 8:

 

Ursprünglich bestand das Konzept - entsprechend einem Ministerratsbeschluss vom 7. Juli

1998 - in einer organisatorischen Verbindung zwischen einer Veranstaltung mit Joe Zawinul

am 8. August 1998 und dem Konzert der Wiener Philharmoniker am 7. Mai 2000. Der

Auftrag für letzteres wurde daher im Dezember 1999 erteilt und zwar in Form eines

Zusatzvertrages zum ursprünglichen Auftrag „Konzert Zawinul im Steinbruch Mauthausen

am 8. August 1998“ vom Juli 1998. Auftragnehmer war in beiden Fällen ein Architekt.

 

Das Ressort entschloss sich aus mehreren Gründen zur Auflösung des Vertrags.

 

Der Ministerratsbeschluss von 1998 (betr. Zawinul - Konzert und Gedenkfeier 2000 mit den

Wiener Philharmonikern) sah für beide Veranstaltungen einen Kostenrahmen von etwa

öS 20 Mio. vor. Dieser Rahmen war vom ersten Konzert weitgehend ausgeschöpft und wäre

schließlich weit überzogen worden: Die Kosten der von diesem Architekten konzipierten

Veranstaltung 2000 wurden inklusive Mehrwertsteuer auf insgesamt mehr als öS 30 Mio.

geschätzt, wobei Vorleistungen, wie z.B. der Bühnenunterbau, der als schwimmende

Konstruktion durch das Österreichische Bundesheer auszuführen gewesen wäre, sowie die

Abbau - und Entfernungsmaßnahmen nicht einberechnet worden waren.

 

Dazu kommt, dass für das dem Konzept zugrundeliegende „Seilaufhängungssystem“ keine

Sicherheitsüberprüfung vorlag. Das damit vorhandene Risiko ist wohl einsichtig von

niemandem zu verantworten.

 

Ob dem Ressort Vertragsauflösungskosten und in welcher Höhe entstehen, kann derzeit nicht

gesagt werden. Diesbezüglich werden auch noch eine Reihe von Preisangemessen -

heitsprüfungen, Projektkontrollen aus 1998, etc., erforderlich sein.

 

Zu Frage 9:

 

Vorweg ist anzuführen, dass sämtliche Mitwirkende auf jegliche Gage verzichteten.

 

Mit dem Orchester „Wiener Philharmoniker“ und dem Chor „Wiener Singverein“ wurden

bereits 1999 entsprechende Verträge geschlossen. Die Verträge mit SolistenInnen, Dirigent

und ORF wurden in Kooperation mit den Wiener Philharmonikern wenige Tage vor dem

7. Mai 2000 abgeschlossen.

 

Künstler und Vortragende:

Dirigent: Sir Simon Rattle

Solisten: Amanda Halgrimson,

               Angelika Kirchschlager,

               Vinson Cole,

               Thomas Quasthoff

Orchester: Wiener Philharmoniker

Chor: Wiener Singverein

Kaddish: Oberrabbiner Dr. Paul Chaim Eisenberg

El Male Rachamim: Oberkantor Samuel Barzilai

 

Die Verträge wurden jeweils zwischen dem Ressort und den Mitwirkenden „Wiener

Philharmoniker“ und „Wiener Singverein“ geschlossen.

 

Zu Frage 10:

 

Vom Ressort wurde bereits 1998 und dann in Verlängerung die Fa. Anyway mit der

Öffentlichkeitsarbeit beauftragt.

 

Diese Beauftragung wurde im Einvernehmen zwischen Mitte März 2000 und Ende Mai 2000

unterbrochen - in dieser Zeit wurde vom Generalunternehmer ein direktes Auftragsverhältnis

mit der Firma Anyway hergestellt.

 

Zu den Fragen 11 und 12:

 

Mit Vertrag vom 4. April 2000 wurde nach eingehender Prüfung der verschiedenen

Konzeptionen, Vorhaben und rechtlichen Gegebenheiten vom Ressort die Firma

„start.produktion. Werbe - und MarketingGes.m.b.H“ als Generalunternehmer mit der

Durchführung beauftragt.

 

Zur Sachlage sei nochmals auf die in der Beantwortung zu Frage 8 dargestellte Situation

verwiesen. Für mich bestand aufgrund von mir vorliegenden Informationen dringender

Handlungsbedarf, da die Veranstaltung entweder am 7. Mai 2000 stattfinden oder insgesamt

abgesagt werden musste.

 

Einerseits wegen dieser Dringlichkeit, andererseits wegen der Besonderheit des Auftrages mit

über das normale Maß hinausgehenden Qualifikationen musste eine freihändige Vergabe

folgen. Diese hat im übrigen auch nicht für die Auswahl des ursprünglichen Auftragnehmers

stattgefunden.

 

Ich habe mich in Absprache mit der Bundesregierung im öffentlichen internationalen Interesse

der Republik gegen eine Absage des seit Jahren angekündigten Gedenkkonzertes der Wiener

Philharmoniker entschieden.

 

Das mediale Interesse und das Interesse an der Übertragung der Gedenkfeier belegen die

Richtigkeit der Entscheidung: Es kann erwartet werden, dass bis Jahresende ca. 100 Mio.

Menschen dieses Gedenkkonzert betrachten können.

 

Zu Frage 13:

 

Das Ressort wendet jährlich rund 11 Millionen für die Gedenkstätte Mauthausen auf, Eine

genaue Aufschlüsselung des budgetären Jahreserfolges entnehmen Sie bitte den jeweiligen

Teilheften zu den Bundesvoranschlägen.

 

Zu Frage 14:

 

Es ist evident, dass selbst unter ausgewiesenen Fachleuten die Vorschläge der

Sachverständigenkommission nicht uneingeschränkt geteilt und befürwortet werden. Auch im

Rahmen der Neukonzeption anderer KZ - Gedenkstätten gab und gibt es widerstreitende

Konzeptionen, die teilweise bis in tagespolitische Auseinandersetzungen hineinreichten. Ich

möchte in diesem Zusammenhang nur an die Diskussion über das „Zentrale

Holocaustdenkmal“ in Berlin erinnern oder an die Schwierigkeiten in den Gedenkstätten in

der ehemaligen DDR.

 

Daher möchte ich eingangs festhalten, dass keineswegs alle Vorschläge der

Sachverständigenkommission auch als realisierbar betrachtet werden, wiewohl einige der

darin enthalten Punkte eine brauchbare Diskussionsgrundlage darstellen. Neben den bereits in

der zitierten Anfragebeantwortung genannten Gutachten, deren Umsetzung keineswegs

verworfen wurde, gibt es eine Reihe weiterer Projekte, die den Vorschlägen der

Sachverständigenkommission entsprechen, wie z.B. die Publikation einer Schriftenreihe

„Mauthausen - Studien“. Auch unabhängig von der Sachverständigenkommission ist sich das

Ressort jedoch durchaus der Notwendigkeit einer Umgestaltung der KZ - Gedenkstätte

Mauthausen bewusst. Dieses längerfristige Vorhaben mit einem geschätzten Kostenaufwand

von mindestens 100 Millionen Schilling wird jedoch nur unter Zuziehung weiterer Experten

und vor allem ehemaliger Häftlinge adäquat umgesetzt werden können und kann nicht

ausschließlich auf den Vorschlägen einer einzigen Historikerkommission basieren.

 

Zu Frage 15:

 

Zur Kritik an der wissenschaftlichen Betreuung der Gedenkstätte und des angeschlossenen

Archivs, wie sie im Gutachten der Sachverständigenkommission aber auch in einigen

Medienberichten zu finden war, ist grundsätzlich zu bemerken, dass diese Kritikpunkte längst

überholt sind und keineswegs dem Status quo entsprechen. Die Gedenkstätte Mauthausen

führt z.T. mit externen Fachleuten eine Reihe wissenschaftlicher Projekte durch, die auch

einer ständigen internationalen Evaluierung unterzogen werden. Ich möchte in diesem

Zusammenhang zum Beispiel auf das Projekt „namentliche Erfassung aller dokumentierten

Mauthausenhäftlinge“ hinweisen. Diesem Projekt kommt auch im Rahmen der Entschädigung

der NS - Zwangsarbeiter eine große Rolle zu, da damit für alle noch lebenden ehemaligen

Häftlinge der notwendige Nachweis ihrer Inhaftierung in Mauthausen erbracht werden kann.

 

Weiters wird in zahlreichen Projekten durch ständigen Erfahrungsaustausch auf

internationaler Ebene sichergestellt, dass diese Projekte auch dem akzeptierten Status der

Gedenkstättenarbeit entsprechen. In diesem Zusammenhang wird z.B. auf die Harmonisierung

der Archivbeschlagwortung verwiesen, die mit einem internationalen Gedenkstättenthesaurus

verwirklicht werden soll.

 

Das Ressort ist bemüht, diese Projekten weiterhin durchzuführen und weitere

Forschungsprojekte zu initiieren. Die Ergebnisse dieser Forschungen werden auch in die

Neukonzeption der Gedenkstätte Eingang finden.

Zu Frage 16:

 

Die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung steht wohl außer Zweifel, wie auch die

vom Ressort mit Forschungen beauftragten Experten selbständig agieren konnten.

 

Hinsichtlich der Organisationsstruktur der Gedenkstätte und der Empfehlungen aus den

Studien muss bemerkt werden, dass die Interessenslage rund um die KZ - Gedenkstätte

Mauthausen teilweise sehr komplex und einander widersprechend (z.B. Historiker einerseits

und ehemalige Häftlinge andererseits) ist. Die Wahrnehmung und Abwägung aller

berechtigten Interessen sollte daher von einer übergeordneten und neutralen Instanz

wahrgenommen werden. Die Republik Österreich hat sich zu dieser Aufgabe bekannt und

dementsprechend im Bundesministeriengesetz die Verantwortung des Bundesministers für

Inneres (Z 12 Abschnitt E des Teiles 2 der Anlage zu § 2) für die KZ - Gedenkstätte

Mauthausen gesetzlich festgelegt. Ich bin mir dieser Verantwortung durchaus bewusst und bin

bestrebt, diesem Auftrag gerecht zu werden.