854/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 803/J - NR/2000, betreffend

Zivilluftfahrtbeirat, die die Abgeordneten Parnigoni und Genossen am 17. Mai 2000 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu ihren Fragen 1 und 2:

 

Bei der Bestellung des Zivilluftfahrtbeirates ist gemäß § 143 Abs. 2 Luftfahrtgesetz

das Kräfteverhältnis der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien zu

berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgt die Berechnung zur

Verteilung der Sitze im Beirat analog zur Verteilung der Mandate im Nationalrat. Auf

Grund des Ergebnisses der Nationalratswahl vom 3. Oktober 1999 ergaben sich bei

der Berechnung dahingehend Unklarheiten, als nicht geklärt war, welcher der drei

stimmenstärksten Parteien im Nationalrat das zwölfte Mitglied des Beirates zufallen

wird.

Dies war auch einer der Gründe, warum eine für 11. Juli 2000 anberaumte Sitzung

abgesagt wurde.