854/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 803/J - NR/2000, betreffend
Zivilluftfahrtbeirat, die die Abgeordneten Parnigoni und Genossen am 17. Mai 2000 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu ihren Fragen 1 und 2:
Bei der Bestellung des Zivilluftfahrtbeirates ist gemäß § 143 Abs. 2 Luftfahrtgesetz
das Kräfteverhältnis der im Nationalrat vertretenen politischen Parteien zu
berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Bestimmung erfolgt die Berechnung zur
Verteilung der Sitze im Beirat analog zur Verteilung der Mandate im Nationalrat. Auf
Grund des Ergebnisses der Nationalratswahl vom 3. Oktober 1999 ergaben sich bei
der Berechnung dahingehend Unklarheiten, als nicht geklärt war, welcher der drei
stimmenstärksten Parteien im Nationalrat das zwölfte Mitglied des Beirates zufallen
wird.
Dies war auch einer der Gründe, warum eine für 11. Juli 2000 anberaumte Sitzung
abgesagt wurde.