907/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PARTIK - PABLÉ und Kollegen haben am 30. Juni
2000 unter der Nr. 973/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Protest - LKW“ auf dem Wiener Ballhausplatz“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Inneres wurde keine Genehmigung
erteilt.
Zuständige Behörde hinsichtlich der Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken
ist der Magistrat der Stadt Wien.
Zu Frage 2:
Die Entfernung des LKW kann nur von der zuständigen Behörde, dem Magistrat der Stadt
Wien, veranlaßt werden. Die Organe der Bundespolizeidirektion Wien erstatteten Anzeigen
gegen den Halter des LKW gemäß § 82 Abs. 1 StVO wegen der Benützung von Straßen zu
verkehrsfremden Zwecken. Dem Magistrat der Stadt Wien obliegt die Durchführung des
Verfahrens.
Zu Frage 3:
Im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Inneres hätte es dieselben
Konsequenzen wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben.