907/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PARTIK - PABLÉ und Kollegen haben am 30. Juni

2000 unter der Nr. 973/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „Protest - LKW“ auf dem Wiener Ballhausplatz“

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Inneres wurde keine Genehmigung

erteilt.

Zuständige Behörde hinsichtlich der Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken

ist der Magistrat der Stadt Wien.

 

Zu Frage 2:

 

Die Entfernung des LKW kann nur von der zuständigen Behörde, dem Magistrat der Stadt

Wien, veranlaßt werden. Die Organe der Bundespolizeidirektion Wien erstatteten Anzeigen

gegen den Halter des LKW gemäß § 82 Abs. 1 StVO wegen der Benützung von Straßen zu

verkehrsfremden Zwecken. Dem Magistrat der Stadt Wien obliegt die Durchführung des

Verfahrens.

 

Zu Frage 3:

 

Im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Inneres hätte es dieselben

Konsequenzen wie in der Antwort zu Frage 2 beschrieben.