25/ABPR XXI.GP
Der Präsident des Nationalrates
Eingelangt am: 21.05.2002
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Mag.
Donnerbauer und Kollegen haben am 7. Mai 2002 an den
Präsidenten des Nationalrates eine Anfrage „betreffend Kosten von
Anfragebeantwortungen"
(25/JPR) gerichtet. In dieser Anfrage werden
verschiedene Anfrageserien von
Oppositionsparlamentariern an Mitglieder der Bundesregierung angeführt und
sodann
„angesichts der oben dargestellten Fülle von oft gleichartigen
Anfrageserien" an den
Präsidenten des Nationalrates folgende Anfrage gerichtet:
„Wie hoch waren die
Kosten der einzelnen oben dargestellten Anfrageserien getrennt in Per-
sonal- und Sachaufwand?"
Ich darf zu dieser Anfrage wie folgt Stellung nehmen:
Aus einer parlamentarischen
Anfrage (bzw. Anfrageserie) erwachsen im wesentlichen
folgende Kosten:
Allfällige Kosten bei
der Erarbeitung bzw. Formulierung einer Anfrage. Diese Kosten sind für
den Präsidenten des Nationalrates nicht eruierbar und betreffen auch nicht
seinen Verant-
wortungsbereich.
Weiters entstehen Personal- und
Sachkosten durch die Beantwortung einer Anfrage. Diese
Kosten fallen im Ressort des befragten Regierungsmitgliedes an und betreffen
daher
gleichfalls nicht den Wirkungsbereich des Präsidenten des Nationalrates.
Schließlich könnte
man noch Überlegungen hinsichtlich der Material(Papier)kosten für die
Vervielfältigung von
Anfragebeantwortungen anstellen. Ich darf dazu folgendes ausführen: In den
letzten zehn
Jahren hat sich die Zahl der parlamentarischen Interpellationen (und daher auch
der
Anfragebeantwortungen) wie folgt entwickelt:
1992 1843 Interpellationen
1993 1836 Interpellationen
1994 1524 Interpellationen
1995 1843 Interpellationen
1996 1726 Interpellationen
1997 1744 Interpellationen
1998 2036 Interpellationen
1999 1453 Interpellationen
2000 1477 Interpellationen
2001 1552 Interpellationen
Daraus ist ersichtlich,
dass die Zahl der parlamentarischen Anfragen und Anfrage-
beantwortungen weitgehend stabil geblieben bzw. sogar zurückgegangen ist.
Es würde einen zu
großen Verwaltungsaufwand darstellen, wenn man auch aufzählen
wollte,
wie viele Seiten bedruckten Papieres die Anfragebeantwortungen in den einzelnen
Jahren
ausmachten. Ich kann aber pauschal folgendes mitteilen: Die Gesamtkosten
für parlamen-
tarische Drucksachen, Regierungsvorlagen,
Ausschußberichte, Initiativanträge, Steno-
graphische Protokolle, sonstige Vorlagen etc. belaufen sich derzeit auf etwa
1,4 Millionen €
pro Jahr, davon entfallen schätzungsweise 8 % auf parlamentarische
Anfragen bzw.
Anfragebeantwortungen (das sind ca. 110.000
€).
Im Hinblick auf die
große Bedeutung der in der Verfassung verankerten parlamentarischen
Kontrollrechte und im Hinblick darauf, dass die Bundesregierung laut einer
Anfrage-
beantwortung des Bundeskanzlers vom 20. Mai 2001 (AB 2257 zu 2332/J) allein
für
Inseratenschaltungen zum Thema „Zukunft ohne Schulden" bzw.
„Österreich neu regieren"
ca. 1,6 Mill. € (22.572.547,97ATS)
ausgegeben hat, erschiene es mir nicht vertretbar, auf
eine Einschränkung parlamentarischer
Kontrollrechte aus Kostengründen zu drängen.
Es entspricht meinem
Verständnis der einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung,
dass jeder gewählte Mandatar für sich selbst zu entscheiden
berechtigt und verpflichtet ist,
welche Themen er zum Gegenstand des verfassungsgesetzlich verankerten
Kontrollrechtes
macht und wie intensiv er von den
Kontrollmöglichkeiten eines Abgeordneten Gebrauch
macht.