25/ABPR XXI.GP

Der Präsident des Nationalrates

Eingelangt am: 21.05.2002

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Mag. Donnerbauer und Kollegen haben am 7. Mai 2002 an den
Präsidenten des Nationalrates eine Anfrage „betreffend Kosten von Anfragebeantwortungen"
(25/JPR) gerichtet. In dieser Anfrage werden verschiedene Anfrageserien von
Oppositionsparlamentariern an Mitglieder der Bundesregierung angeführt und sodann
„angesichts der oben dargestellten Fülle von oft gleichartigen Anfrageserien" an den
Präsidenten des Nationalrates folgende Anfrage gerichtet:

„Wie hoch waren die Kosten der einzelnen oben dargestellten Anfrageserien getrennt in Per-
sonal- und Sachaufwand?"

Ich darf zu dieser Anfrage wie folgt Stellung nehmen:

Aus einer parlamentarischen Anfrage (bzw. Anfrageserie) erwachsen im wesentlichen
folgende Kosten:

Allfällige Kosten bei der Erarbeitung bzw. Formulierung einer Anfrage. Diese Kosten sind für
den Präsidenten des Nationalrates nicht eruierbar und betreffen auch nicht seinen Verant-
wortungsbereich.

Weiters entstehen Personal- und Sachkosten durch die Beantwortung einer Anfrage. Diese
Kosten fallen im Ressort des befragten Regierungsmitgliedes an und betreffen daher
gleichfalls nicht den Wirkungsbereich des Präsidenten des Nationalrates. Schließlich könnte
man noch Überlegungen hinsichtlich der Material(Papier)kosten für die Vervielfältigung von
Anfragebeantwortungen anstellen. Ich darf dazu folgendes ausführen: In den letzten zehn
Jahren hat sich die Zahl der parlamentarischen Interpellationen (und daher auch der
Anfragebeantwortungen) wie folgt entwickelt:


1992   1843 Interpellationen

1993   1836 Interpellationen

1994   1524 Interpellationen

1995   1843 Interpellationen

1996   1726 Interpellationen

1997   1744 Interpellationen

1998   2036 Interpellationen

1999   1453 Interpellationen

 2000   1477 Interpellationen

 2001     1552 Interpellationen

Daraus ist ersichtlich, dass die Zahl der parlamentarischen Anfragen und Anfrage-
beantwortungen weitgehend stabil geblieben bzw. sogar zurückgegangen ist.

Es würde einen zu großen Verwaltungsaufwand darstellen, wenn man auch aufzählen wollte,
wie viele Seiten bedruckten Papieres die Anfragebeantwortungen in den einzelnen Jahren
ausmachten. Ich kann aber pauschal folgendes mitteilen: Die Gesamtkosten für parlamen-
tarische Drucksachen, Regierungsvorlagen, Ausschußberichte, Initiativanträge, Steno-
graphische Protokolle, sonstige Vorlagen etc. belaufen sich derzeit auf etwa 1,4 Millionen €
pro Jahr, davon entfallen schätzungsweise 8 % auf parlamentarische Anfragen bzw.
Anfragebeantwortungen (das sind ca. 110.000 €).

Im Hinblick auf die große Bedeutung der in der Verfassung verankerten parlamentarischen
Kontrollrechte und im Hinblick darauf, dass die Bundesregierung laut einer Anfrage-
beantwortung des Bundeskanzlers vom 20. Mai 2001 (AB 2257 zu 2332/J) allein für
Inseratenschaltungen zum Thema „Zukunft ohne Schulden" bzw. „Österreich neu regieren"
ca. 1,6 Mill. € (22.572.547,97ATS) ausgegeben hat, erschiene es mir nicht vertretbar, auf
eine Einschränkung parlamentarischer Kontrollrechte aus Kostengründen zu drängen.

Es entspricht meinem Verständnis der einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung,
dass jeder gewählte Mandatar für sich selbst zu entscheiden berechtigt und verpflichtet ist,
welche Themen er zum Gegenstand des verfassungsgesetzlich verankerten Kontrollrechtes
macht und wie intensiv er von den Kontrollmöglichkeiten eines Abgeordneten Gebrauch
macht.