1012 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 25. 2. 2002

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 480/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Einwegabgabe

Die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschlie­ßungsantrag am 5. Juli 2001 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die neue Getränkezielverordnung stellt einen eindeutigen Rückschritt im Bereich des Umweltschutzes dar und wird die Verdrängung der Mehrweg- durch die Einweggebinde verstärken. Statt konkreter Maßnahmen – etwa Einwegabgabe oder Pfandpflichten – kommen freiwillige Vereinbarungen zum Tragen, es werden Tür und Tor für Einwegverpackungen geöffnet. Dies vor dem Hintergrund, dass der Mehrweganteil bei Getränken von 80% Mitte der 80er Jahre auf derzeit rund 50% gesunken ist. Jetzt werden die ursprünglichen Einzelziele durch eine Verwertungsquote von 80% über alle Verpa­ckungsstoffe hinweg ersetzt. Dies begünstigt gerade Einwegverpackungen weiter für jene Getränkearten (Bier, Mineralwasser, Limonaden und Milch) welche auf Grund des Trends zu Einwegverpackungen ihr ursprünglich festgelegtes Verwertungsquotenziel für das Jahr 2000 nicht erreichten. Damit wird das ursprüngliche Ziel der Verpackungszielverordnung, die Verwertungsquoten nach und nach zu erhöhen, nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil verkehrt. Um möglichst vollendete Tatsachen hinsichtlich der Verdrängung von Mehrwegsystemen auf dem Verpackungssektor zu schaffen, soll darüber hinaus die erste Quotenprüfung erst für das Jahr 2004 erfolgen. Die freiwillige Vereinbarung mit der Wirtschaft, sich um eine Zielerreichung zu bemühen, ist demgegenüber mit keinerlei Sanktion belegt.

Die neue Verpackungsverordnung kommt ausschließlich den Interessen des Handels entgegen. Für den Handel bedeutet die Verdrängung der Mehrwegsysteme weniger Personalkosten und zugleich frei werdende Fläche für Verkauf oder Lager. Während eine Mehrwegflasche aus Glas bis zu 60-mal wiederbefüllt werden kann und am Ende ihres Umlaufzyklusses wieder als Altglas in die Glasproduktion zurückgeführt wird, rechnen jetzt Landesabfallverbände mit bis zu einer Verdoppelung des Müll­volumens im Hausmüll. Die Kosten dafür werden die Gemeinden und die Haushalte zu tragen haben.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Mag. Ulrike Sima.

An der Debatte beteiligten sich neben der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Karlheinz Kopf, Ing. Gerhard Fallent, Dkfm. Dr. Hannes Bauer, Ing. Wilhelm Weinmeier sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 02 19

                   Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann                                               Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann