1015 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 25. 2. 2002

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (771 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Öster­reich und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Die steuerlichen Beiziehungen zwischen Österreich und Kirgisistan werden gegenwärtig noch durch kein Abkommen vor dem Eintritt internationaler Doppelbesteuerungen geschützt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Kirgisistan ist jedoch mittlerweile der Abschluss eines derartigen Abkommens erforderlich geworden.

Am 14. Juni 1999 sind daher in Bishkek Verhandlungen mit Kirgisistan aufgenommen worden, die in der Zeit vom 17. bis 20. Oktober 2000 in Wien fortgesetzt und mit der Paraphierung des vorliegenden Ab­kommensentwurfes abgeschlossen wurden.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen außensteuer­rechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens.

Das vorliegende Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Da das Abkommen auch Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, regelt, ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der Finanzausschuss hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Abkommens zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kirgisischen Repu­blik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Ge­biete der Steuer vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (771 der Beilagen) die Geneh­migung erteilten.

Wien, 2002 02 20

                                      Ernst Fink                                                                      Dr. Kurt Heindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann