1111 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 13. 5. 2002

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 361/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten Kennzeichnung von tierischen Produkten

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Jänner 2001 eingebracht und wie folgt begründet:

„Die negativen Auswirkungen der industriellen Tierhaltung auf Menschen, Tier, Umwelt und Lebensmittel sind angesichts der letzten Lebensmittelskandale (BSE, Dioxin) weithin bekannt und der Wunsch nach Sicherheit bei den KonsumentInnen ist deutlicher denn je festzustellen. An der Rinderseuche BSE wird sichtbar, dass eine ungebremste Fortentwicklung des bestehenden Systems dieses immer unberechenbarer und unbeherrschbarer macht. An die Stelle einer tiergerechten, umweltschonenden und bäuerlichen Landbewirtschaftung und Lebensmittelerzeugung treten immer häufiger industrielle Formen der Produktion, die sich hinter so genannten ,Qualitätsprogrammen‘ verbergen, die aber keine ausreichenden Vorgaben für die Haltung, die Fütterung, den Transport und die Schlachtung der Tiere beinhalten.

Nicht zuletzt auf Grund der letzten Lebensmittelskandale ist bei den KonsumentInnen die Ausrichtung auf den Tier- und Umweltschutz stärker geworden. Oft ist eine artgerechte Tierhaltung, der Verzicht auf Antibiotika, der schonende Transport bzw. die schonende Schlachtung der Tiere entscheidendes Kriterium für den Kauf. Diesem Bedürfnis ist durch eine klare, durchschau- und kontrollierbare Kennzeichnung Rechnung zu tragen über ein konsequentes Qualitätssicherungssystem, das von der Produktion über den Transport und die Schlachtung bis zum Handel reicht. Ziel muss es sein, diese qualitätssichernde kundenorientierte und gleichzeitig volkswirtschaftlich rentable Alternative flächendeckend in Österreich zu etablieren.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 23. April 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Anna Elisabeth Achatz, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Eva Glawischnig, Anna Huber, Ing. Hermann Schultes, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und der Ausschussvorsitzende Dr. Alois Pumberger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 23

                           Anna Elisabeth Achatz                                                       Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann