1222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Antrag 713/A der Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maxi­milian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Reinhold Mitterlehner, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Juni 2002 den Antrag 713/A im Nationalrat eingebracht.

Der Antrag zielt auf die Änderung verschiedener Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 ab.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 27. Juni 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Karlheinz Kopf sowie der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Dr.Reinhold Mitterlehner und Dipl.-Ing.Maximilian Hofmann einen Abänderungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

„Zu Ziffer 1

Durch die vorgesehene Novellierungsanordnung soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das Chemikaliengesetz BGBl. Nr. 326/1987 durch das Chemikaliengesetz 1996, BGBl. I Nr. 53/1997, ersetzt wurde.

Zu Ziffer 2

§ 137 Abs. 2 wird auf Grund der noch nicht beschlossenen EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittler bis zur definitiven Beschlussfassung ausgesetzt.“

Bei der Abstimmung wurde der Antrag 731/A unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr.Reinhold Mitterlehner und Dipl-Ing.Maximilian Hofmann mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 07 03

                            Mag. Martina Pecher                                                   Dr. Reinhold Mitterlehner

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann