1237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (1145 der Beilagen): Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) samt Anhängen und Erklärungen

Die Bekämpfung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverunreinigung kann nicht auf innerstaat­liche Maßnahmen beschränkt werden, vielmehr ist ein international koordiniertes Vorgehen erforderlich.

Österreich hat im Juni 1998 das POPs-Protokoll der Konvention über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverunreinigungen zusammen mit dem Schwermetall-Protokoll in Aarhus (Dänemark) unterzeichnet. Da Österreich allen Arbeiten zur Implementierung der gegenständlichen ECE-Konvention im Allgemei­nen und der Reduktion der Emissionen von persistenten organischen Verbindungen im Besonderen größten Bedeutung beimisst, wäre nunmehr das Protokoll zu ratifizieren.

Das Protokoll hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Es ist der direkten innerstaat­lichen Anwendung großtteils nicht zugänglich und ist daher unter Erfüllungsvorbehalt gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu stellen.

Der Umweltausschuss hat die gegenständlichen Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Ulrike Sima und Dr. Eva Glawischnig sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Protokolls samt Anhängen und Erklärungen zu empfehlen.

Weiters beschloss der Umweltausschuss einstimmig, dem Nationalrat zu empfehlen, dass das Protokoll samt Anhängen und Erklärungen durch die Erlassung von Gesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG zu erfüllen ist.

Ferner beschloss der Umweltausschuss einstimmig, dem Nationalrat zu empfehlen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass das Protokoll samt Anhängen und Erklärungen in seinen französischen und russischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht wird, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) samt Anhängen und Erklärungen (1145 der Beilagen) wird genehmigt;

2.      das Protokoll samt Anhängen und Erklärungen ist durch die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu erfüllen;

3.      gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG wird dieses Protokoll samt Anhängen und Erklärungen in seinen franzö­sischen und russischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Wien, 2002 07 02

                             Ing. Gerhard Fallent                                                        Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann