1271 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Nachdruck
vom 18. 7. 2002
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das
Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (095 Hv 45/02m) um Zustimmung
zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl
Schweitzer
Das Landesgericht für Strafsachen Wien ersucht mit Schreiben vom 7. Mai 2002, 095 Hv 45/02m, eingelangt am 6. Juni 2002, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl Schweitzer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 9. Juli 2002 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl Schweitzer besteht, und daher einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl Schweitzer nicht zuzustimmen.
Der Immunitätsausschuss stellt als Ergebnis seiner Beratungen den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 7. Mai 2002, 095 Hv 45/ 02m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl Schweitzer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl Schweitzer besteht, und daher wird einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl Schweitzer nicht zugestimmt.
Wien, 2002 07 09
Robert Egghart Jakob Auer
Berichterstatter Obmann